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Gebrauchtwagenkauf beim Schwedischem Händler.....

Themenstarteram 25. Dezember 2008 um 18:03

Bevor es wieder Kritik hagelt-ja ich habe die Suche bei MT bemüht,leider ohne Ergebnis :o

Da ich ab Morgen wieder für einige Tage in Malmö weile,bleibt natürlich auch der Besuch des dort ansäßigen Händlers nicht aus.....

Kann mir jemand den Ablauf des Kaufvertrages etwas konkreter erklären?Vieleicht besteht ja die Möglichkeit einer doppelten Rechnung/Kaufvertrages?Eine Rechnung für mich,die andere für das Finanzamt :D

Im Grunde wüßte ich gerne wo ich was bezahlen muß....wenn sich den ein geignetes Wägelchen finden würde.

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30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Lappland 2

Bevor es wieder Kritik hagelt-ja ich habe die Suche bei MT bemüht,leider ohne Ergebnis :o

Da ich ab Morgen wieder für einige Tage in Malmö weile,bleibt natürlich auch der Besuch des dort ansäßigen Händlers nicht aus.....

Kann mir jemand den Ablauf des Kaufvertrages etwas konkreter erklären?Vieleicht besteht ja die Möglichkeit einer doppelten Rechnung/Kaufvertrages?Eine Rechnung für mich,die andere für das Finanzamt :D

Im Grunde wüßte ich gerne wo ich was bezahlen muß....wenn sich den ein geignetes Wägelchen finden würde.

Diese Frage ist kriminell!!!

Du möchtest sowohl das schwedische als auch das deutsche Finanzamt bescheissen.:D

Du zahlst beim Kauf die kompletten schwedischen Steuern. Mehrwert, Luxus, Vergnügungs-Steuer.:)

Bei der Ausfuhr zahlst Du die deutsche Einfuhr-Umsatzsteuer und bekommst die schwedische Mehrwertsteuer zurück.

Wie das mit den zusätzlichen Steuern in Skandinavien läuft...keine Ahnung.:)

Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Einfuhr eines Gebrauchtwagens grossmässig Geld spart.

Da müsste der Einkaufspreis grenzenlos günstig sein, damit sich die Kosten für Reise und Einfuhr lohnen.

am 26. Dezember 2008 um 14:09

Beim Gebrauchtwagenkauf gelten nicht zwangsläufig die gleichen Regeln, wie beim Neuwagenkauf! ;) MWSt. Schweden ist 25%, ich weiss aber nicht, ob die immer ausgewiesen werden können? Luxus und Vergnügungs-Steuern gibt es nicht.

http://www.motor-talk.de/.../...ratung-beim-autokauf-t1300737.html?...

Wenn du "Vorsteuer-abzugsberechtigt" bist, kannst du den Wagen gegen Vorlage der USt-ID (Beleg vom Bundeszentralamt für Steuern am besten kopieren) zum schwedischen Nettopreis kaufen und ausführen. Hier in Deutschland anmelden und zum schwedischen Nettopreis in die Bücher nehmen. MwSt. wird mit deiner USt. verrechnet. Für die Ausfuhr bekommst du die schwedische vorübergehende Zulassung mit Versicherung (normal schwedische Kennzeichen mit entsprechendem Sticker). Due musst dem Händler die Kopie vom deutschen Brief zuschicken, damit der dann den Wagen beim schwedischen Vägverket abmelden kann - solange läuft der auf seine Rechnung weiter, und es gibt keine Chance für ihn, den Wagen still zu legen.

Wenn du als Privatmensch kaufst, zahlst du den schwedischen Bruttopreis, bekommst hier in Deutschland aber gar nichts zurück, also auch nicht die MwSt.-Differenz von 6% (Schweden: 25%).

Dies gilt nicht für Neuwagen oder Gebrauchtwagen, die nicht länger als 6 Monate zugelassen sind, die gelten im Sinne des EU-Binnenmarktes noch als Neuwagen. Da zahlst du in S den vollen Bruttopreis, bekommst in D die Differenz von 6% erstattet.

Drauf achten, dass Du beim Kauf beide Zulassungsbescheinigungen, Teil 1 und Teil 2 (einer blau, einer gelb) mitbekommst, die Schweden schmeißen den Teil 2 (den Brief) gerne mal als (in Schweden) nicht so wichtig weg :D. Und ohne den hast du auf der deutschen Zulassungsstelle keine Chance.

liege ich richtig, dass wenn ich von privat kaufe - in schweden - ich mir um mehrwertsteuer und zoll keine gedanken machen muss?

was brauche ich dann für die deutsche zulassung? der schwedische wagen ist bereits in deutschland.

Wenn du von privat kaufst, brauchst du die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 sowie die COC (ansonsten Vollgutachten TÜV). Eventuell noch eine AU, Pass / Perso und eventuell eine Meldebescheinigung - ist abhänging von den Bestimmungen der jeweiligen Zulassungsstelle / Landkreis bzw. Stadt.

Edit: Bei Privatkauf ist MwSt. kein Thema. Im Zweifelsfall Kaufvertrag vorlegen.

Themenstarteram 4. Januar 2009 um 13:27

Seit gestern bin ich wieder aus Malmö zurück,und habe folgendes beim Händler erfahren können:

1.Für Gebrauchtwagen wird lediglich der auf dem Verkaufsschild ausgewiesene Betrag gezahlt.Nicht berücksichtigt ist dabei das jeweilige Verhandlungsgeschick vor Ort :D

2.Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Kaufpreis um weitere 5000 Kronen (ca.500 Euro) zu reduzieren,indem man auf die Gebrauchtwagengarantie verzichtet....

3.Die angebrachten Nummernschilder schickt man per Post später zurück.In D hat man dann mit vorher erwähnten Finanzbehörden als Privatmann nichts mehr am Hut.Bleiben also praktisch nur noch die Kosten an der Zulassungsstelle.

Da gleich um die Ecke auch ein Volvo-Autohaus ist,habe ich natürlich auch dort einmal nach dem Rechten gesehen :p

Meiner Meinung nach ,sind die Gebrauchtwagenpreise unter denen in D.Dabei sollte der geneigte Käufer das Argument der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 110 Km/h in Schweden durchauss auch in Betracht ziehen...

 

am 4. Januar 2009 um 13:31

Man sollte die Hol- und Fahrkosten nicht außer acht lassen. Es sei denn, man will eh mal nach Schweden.

Darf man mit den schwedischen Kennzeichen in D fahren? Eigentlich doch nicht, oder?

Themenstarteram 4. Januar 2009 um 15:13

@ stelo

Schweden ist immer eine Reise Wert :cool:War außerdem bei Familienbesuch.

Bezüglich Kennzeichen meinte der Saab-Händler vor Ort,dass er die Kennzeichen schon gerne innerhalb einer Woche wieder haben möchte.

In dem genannten Zeitraum würde voller Versicherungsschutz gewährleistet...

Hier mal so etwas wie eine Suchmaschine in Schweden http://www.blocket.se/

Zitat:

Original geschrieben von Lappland 2

3.Die angebrachten Nummernschilder schickt man per Post später zurück.

Genau da ist die Zwickmühle: Der schwedische Händler braucht die Schilder zurück, um den Wagen abmelden zu können (solange läuft der steuerlich und versicherungstechnisch auf seine Rechnung). Die deutsche Zulassungsstelle zieht die Schilder aber ein. Ohne Schilder - keine deutsche Zulassung.

Die Lösung ist, dass du eine Kopie von der deutschen Zulassung zum Händler schickst, im Zweifelsfalle noch eine Bescheinigung der deutschen Zulassungsstelle, dass die schwedischen Schilder eingezogen wurden. Diese Unterlagen akzeptiert die schwedische Zulassungsbehörde (Vägverket), so dass der Händler den Wagen in Schweden abmelden kann.

am 4. Januar 2009 um 17:04

...und nochmal. Darf man als D-Bürger mit den ausländischen Kennzeichen von der Grenze an in D fahren? Doch eher kaum.

Warum denn nicht? Der Wagen ist ja noch ordnungsgemäß auf den schwedischen Händler zugelassen. Kann mich dunkel an einen älteren Artikel erinnern, in dem ein Oldtimerfan sein Schätzchen in England gekauft hat und mit englichen Kennzeichen nach Deutschland überführt hat. Natürlich geht das Fahren mit ausländischen Kennzeichen nicht dauerhaft, schon wegen der Kfz-Steuer. Ich bin jetzt nur zu faul, die einschlägen zulassungstechnischen und steuerlichen Bestimmungen rauszusuchen. Vielleicht hat ja einer mehr Lust :cool:

Viele Grüße

Celeste

am 4. Januar 2009 um 17:35

Eigentlich darf man als D-Bürger keine ausländischen Kennzeichen in D fahren. Hintergrund ist natürlich, dass sich sonst alle im Ausland anmelden, um die Verfolgung von Bußgeldern zu umgehen. Dass wird hier ziemlich scharf kontrolliert.

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Eigentlich darf man als D-Bürger keine ausländischen Kennzeichen in D fahren. Hintergrund ist natürlich, dass sich sonst alle im Ausland anmelden, um die Verfolgung von Bußgeldern zu umgehen. Dass wird hier ziemlich scharf kontrolliert.

Doch, man darf, zumindest mit schwedischen Kennzeichen nach Deutschland. Man bekommt dort eine "vorübergehende Registrierung", das ist ein farbiger, rechteckiger Sticker, der am hinteren Kennzeichen angebracht wird. Der ist, soweit ich weiß, maximal 3 Monate gültig und auf den Namen des Ausführenden (den es ja im EU-Binnemarkt eigentlich nicht gibt) registriert (nur Fahrten innerhalb der EU + Norwegen + Schweiz).

Der ursprüngliche Halter (also der Verkäufer) ist für das Bezahlen etc. zuständig, nach Ablauf der befristeten Zulassung läuft der Wagen wieder auf dessen Namen, sofern er den Wagen nicht abgemeldet hat (gegen Vorlage der Kennzeichen bzw. eines Belegs, dass der Wagen im Ausland angemeldet wurde).

Hab schon zweimal einen Wagen in S gekauft, daher kenne ich das Procedere - auch die Anstellerei der deutschen Behörden mit den sog. roten Nummern, da geht gar nix, auch nicht im sog. "Binnenmarkt".

Edit: Die Frage ist natürlich, wie lange man hier in D mit diesen Kennzeichen fahren darf. Das ist wahrscheinlich eine Grauzone - wenn man aber glaubhaft versichern kann, dass man gerade aus Schweden kommt und auf dem Weg zur Zulassungsstelle ist, dürfte auch der deutsche Büttel die Augen zudrücken.

Themenstarteram 4. Januar 2009 um 17:52

In meinen Augen handelt es sich doch eindeutig um eine Fahrzeug-Überführung/Fahrt.Ob die nun einen oder zwei Tage länger andauert...;)

Außerdem kann ja beim Händler der genaue Tag samt Uhrzeit schriftlich festgehalten werden.Würde mich wundern,wenn das bei den Ordnungshütern in Grün,bzw. Blau auf Wiederstand stoßen würde...

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