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Selbstständig, Finanzieren doch vernünftige Lösung?

Themenstarteram 17. August 2010 um 19:04

Ich habe ein Angebot bei VW entdeckt und werde mich wohl morgen entscheiden müssen.

Da ich keinen St. berater habe, kann ich Tipps von Euch von gebrauchen.

Ich bin Selbständig und brauche ein Firmenwagen, für Kundenbesuche etc.

Vorsteuerab.berechtigt bin ich auch.

VW bietet mir ein Passat CC mit 2,9% Finanzierung und die Monatsraten sind für mich erträglich, Schlussrate ist auch akzeptabel.

Dagegen ist das Leasingsangebot im Monat über 120€ teurer, mit der selben Schlussrate (Restwert). Wobei bei der Finanzierung die MwSt. als Anzahlung angerechnet werden, die ich im nächsten Monat vom Finanzamt wiederbekommen werde.

Meine Frage ist, wäre sinnvoll wenn ich für Finanzierung entscheide, da ich MwSt. sofort erstattet bekomme ich durch den günstigen Zinssatz über 3000€ Zinsen spare?

Wie ich es später mit der Einkommensteuer? Kann ich die Monatsraten komplett geltend machen als Betriebsausgaben, wenn ich ein Fahrtenbuch führe? Ich werde 90% geschäftlich fahren.

Wie ist das mit dem Fahrtenbuch genau, muss man wirklich bei jeder Fahrt Daten auffassen oder kann man sowas wöchentlich machen?

Was ist mit der 1% Regelung, ist sowas bei meinem Fahrverhalten überhaupt sinnvoll?

Thx.

Beste Antwort im Thema
am 18. August 2010 um 13:45

Du musst als Selbständiger eine mindestens 50%ige Nutzung des Fahrzeugs für geschaeftliche Zwecke nachweisen, sonst wird es vom FA nicht als Betriebsausgabe anerkannt und du zahlst die Raten von deinem Netto. Als Nachweis gilt dabei ein Fahrtenbuch über einen zusammenhängenden, möglichst repräsentativen Zeitraum von drei Monaten innerhalb deines Wirtschaftsjahres.

Beim Leasing kannst du die Rate sofort (mit dem monatlichen Abgleich) als Betriebsausgabe absetzen, 19% bekommst du bei der Umsatzsteuer erstattet. Das Kfz wird dabei nicht in deine Bilanz aufgenommen.

Bei der Finanzierung bekommst du am Anfang natürlich die volle Umsatzsteuer vom FA zurück (wie von Dir beschrieben). Das Fahrzeug wird mit dem jeweiligen Zeit- oder Neuwert in deiner Bilanz auf der Aktivaseite aufgenommen und du kannst in den folgenden 6 Jahren jeweils ein Sechstel dieses Wert abschreiben.

Jede Variante hat Vor- wie Nachteile. Dazu gibt es bereits ca. zweitausendachthundert Threads.

Noch meine Zahlen: Ich führe immer Fahrtenbuch und komme auf 95% betrieblichen Anteil. Dadurch kann ich auch 95% der Kosten absetzen und muss nur die 5% als geldwerten Vorteil versteuern und für die 5% natürlich Umsatzsteuer zahlen.

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am 18. August 2010 um 6:05

Meine Empfehlung: Brich es nicht übers Knie... Denn da steckt noch einiges in Richtung "Fahrzeug ins Betriebsvermögen" "Abschreibung" etc. hinter. Je nach Kenntnisstand wäre es m.E.n. sinnvoll, den Kauf noch etwas hinauszuschieben und sich mit einem Steuerberater zusammen zu setzen...

Ich habe nicht wirklich Ahnung, habe einen Steuerberarter und bin überzeugter Leaser.

Die 1% Regelung gilt, wenn du KEIN Fahrtenbuch führst um den privaten Nutzen abzugelten. Du solltest das schon nach JEDER Fahrt eintragen, weil du die genauen Anfangs und Endkilometerstände eintragen musst. Ich meine das die berufliche Nutzung bei 90% liegen muss, damit du den Wagen komplett als Geschäftswagen absetzen kannst. Fahrtenbuch also sehr sinnvoll. Die 1% beziehen sich auf den Listenpreis. Das Autoleben lang. Also bei 45.000,- musst du Monat für Monat 450,- Gewinn einbuchen. Dadurch ist Wagen meist kostenneutral. Nur geschäftlich mindert er den Gewinn, weil komplette Betriebsausgabe und der Gewinn nicht gegengerechnet wird (1%).

Die Leasingraten kannst du absetzen. Auch die enthaltene Mwst. wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist. Du kannst bei einer Anzahlung die Mwst. auch im nächsten Monat zurückbekommen. Da du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du auch nur die Nettorate der Leasingrate berücksichtigen, da du die enthaltene Mwst, ebenso 1 Monat später zurück bekommst.

Bei der Finanzierung kannst du das Auto abschreiben. Bei einem Verkauf ist der Erlös Gewinn. Ein guter Verkauf kann sich negativ auswirken. Beim Leasing kannst auch zwischendurch vorzeitig wechseln, wenn das Autohaus ein gutes Angebot macht. Es wird halt immer die Leasingrate abgesetzt. Zum nächsten Monat halt die neue Rate. Bei einer Abschreibung kann es Probleme geben. Plötzliche Gewinneinbuchung. Beim Leasing darfst du das Auto am Ende nicht kaufen, da dann die versteckte Finanzierung unterstellt wird.

Ich rate dir dringend einen Steuerberater hinzu zu nehmen. Ich habe es anfangs auch selber gemacht, um Geld zu sparen. Konnte mich dann im Nachhinein selbst anzeigen, weil ich in einem Jahr unwissentlich Steuern hinterzogen hatte, wg. 3 maligen Fahrzeugwechsel...

Du brauchst eh einen, mach schnell nen Termin und lass dir das noch mal richtig erklären.

Im Zweifel, wenn du den Wagen kaufst und die Mwst. willst und dich an die Haltedauer halten willst, Auto groß genug (Kombi nicht erforderlich wird), dann mach es so, die 3 Jahre gehen um, und total verkehrt kann es nicht sein, weil hier scheiden sich eh die Geister. Der eine beharrt auf Abschreibung und ich auf Leasing. Steuerberater denken da auch unterschiedlich.

 

BEN

Themenstarteram 18. August 2010 um 8:17

Zitat:

Original geschrieben von benprettig

Ich habe nicht wirklich Ahnung, habe einen Steuerberarter und bin überzeugter Leaser.

Die 1% Regelung gilt, wenn du KEIN Fahrtenbuch führst um den privaten Nutzen abzugelten. Du solltest das schon nach JEDER Fahrt eintragen, weil du die genauen Anfangs und Endkilometerstände eintragen musst. Ich meine das die berufliche Nutzung bei 90% liegen muss, damit du den Wagen komplett als Geschäftswagen absetzen kannst. Fahrtenbuch also sehr sinnvoll. Die 1% beziehen sich auf den Listenpreis. Das Autoleben lang. Also bei 45.000,- musst du Monat für Monat 450,- Gewinn einbuchen. Dadurch ist Wagen meist kostenneutral. Nur geschäftlich mindert er den Gewinn, weil komplette Betriebsausgabe und der Gewinn nicht gegengerechnet wird (1%).

Die Leasingraten kannst du absetzen. Auch die enthaltene Mwst. wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist. Du kannst bei einer Anzahlung die Mwst. auch im nächsten Monat zurückbekommen. Da du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du auch nur die Nettorate der Leasingrate berücksichtigen, da du die enthaltene Mwst, ebenso 1 Monat später zurück bekommst.

Bei der Finanzierung kannst du das Auto abschreiben. Bei einem Verkauf ist der Erlös Gewinn. Ein guter Verkauf kann sich negativ auswirken. Beim Leasing kannst auch zwischendurch vorzeitig wechseln, wenn das Autohaus ein gutes Angebot macht. Es wird halt immer die Leasingrate abgesetzt. Zum nächsten Monat halt die neue Rate. Bei einer Abschreibung kann es Probleme geben. Plötzliche Gewinneinbuchung. Beim Leasing darfst du das Auto am Ende nicht kaufen, da dann die versteckte Finanzierung unterstellt wird.

Ich rate dir dringend einen Steuerberater hinzu zu nehmen. Ich habe es anfangs auch selber gemacht, um Geld zu sparen. Konnte mich dann im Nachhinein selbst anzeigen, weil ich in einem Jahr unwissentlich Steuern hinterzogen hatte, wg. 3 maligen Fahrzeugwechsel...

Du brauchst eh einen, mach schnell nen Termin und lass dir das noch mal richtig erklären.

Im Zweifel, wenn du den Wagen kaufst und die Mwst. willst und dich an die Haltedauer halten willst, Auto groß genug (Kombi nicht erforderlich wird), dann mach es so, die 3 Jahre gehen um, und total verkehrt kann es nicht sein, weil hier scheiden sich eh die Geister. Der eine beharrt auf Abschreibung und ich auf Leasing. Steuerberater denken da auch unterschiedlich.

 

BEN

Danke erstmals!

Das Auto kostet Neu laut VW Liste 33500€

Monatsrate für die Finanzierung beträgt 280€ (Brutto)

D.h. ich würde bei der 1% Regelung kaum ein steuerlichen Vorteil haben, da diese 1% (335€) die Monatsraten überschreiten.

Wenn ich mit einem Fahrtenbuch fahre, kann ich 90% der anfallenden Kosten, wie Monatsrate, Sprit, Versicherung etc. mit der Einkommenssteuererklärung als Betriebsausgaben geltend machen, weil ich 90% geschäftlich fahre, habe ich das richtig verstanden?

Ich meine ab 90% sogar komplett, da sind die 10% geschenkt. Bei 65% z.b. wäre 65% absetzen richtig. Aber das ist nur Halbwissen, das ich habe.

Ist ein Rücknahmepreis garantiert bei der Finanzierung. Für VW scheinen mir die 280,- arg gering.

Nicht das du hinterher die Schlussrate bezahlen sollst und das Auto weniger wert ist, du dann also nachzahlst.

Das dafür nen 318 d ohne Anzahlung leasen kannst, mit erhlichen KM-Leasing, ist dir bekannt?

BEN

Themenstarteram 18. August 2010 um 8:41

Zitat:

Original geschrieben von benprettig

Ich meine ab 90% sogar komplett, da sind die 10% geschenkt. Bei 65% z.b. wäre 65% absetzen richtig. Aber das ist nur Halbwissen, das ich habe.

Ist ein Rücknahmepreis garantiert bei der Finanzierung. Für VW scheinen mir die 280,- arg gering.

Nicht das du hinterher die Schlussrate bezahlen sollst und das Auto weniger wert ist, du dann also nachzahlst.

Das dafür nen 318 d ohne Anzahlung leasen kannst, mit erhlichen KM-Leasing, ist dir bekannt?

BEN

Der Verkaufspreis beträgt 22500 Euro.

280€ weil wir 3600€ anzahlen (die Mwst., die wir wiederbekommen)

Schlussrate 10500€ ist nach 3 Jahren fällig, was ich privat zahlen möchte, damit ich den Wagen weiter privat fahren kann.

Leasingsangebot waren nicht so attraktiv, bei BMW nicht angefragt aber bei VW war unter 500€ Brutto nichts drin, zumindest nicht in der Preisklasse.

am 18. August 2010 um 13:45

Du musst als Selbständiger eine mindestens 50%ige Nutzung des Fahrzeugs für geschaeftliche Zwecke nachweisen, sonst wird es vom FA nicht als Betriebsausgabe anerkannt und du zahlst die Raten von deinem Netto. Als Nachweis gilt dabei ein Fahrtenbuch über einen zusammenhängenden, möglichst repräsentativen Zeitraum von drei Monaten innerhalb deines Wirtschaftsjahres.

Beim Leasing kannst du die Rate sofort (mit dem monatlichen Abgleich) als Betriebsausgabe absetzen, 19% bekommst du bei der Umsatzsteuer erstattet. Das Kfz wird dabei nicht in deine Bilanz aufgenommen.

Bei der Finanzierung bekommst du am Anfang natürlich die volle Umsatzsteuer vom FA zurück (wie von Dir beschrieben). Das Fahrzeug wird mit dem jeweiligen Zeit- oder Neuwert in deiner Bilanz auf der Aktivaseite aufgenommen und du kannst in den folgenden 6 Jahren jeweils ein Sechstel dieses Wert abschreiben.

Jede Variante hat Vor- wie Nachteile. Dazu gibt es bereits ca. zweitausendachthundert Threads.

Noch meine Zahlen: Ich führe immer Fahrtenbuch und komme auf 95% betrieblichen Anteil. Dadurch kann ich auch 95% der Kosten absetzen und muss nur die 5% als geldwerten Vorteil versteuern und für die 5% natürlich Umsatzsteuer zahlen.

Themenstarteram 18. August 2010 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von Tomator

Du musst als Selbständiger eine mindestens 50%ige Nutzung des Fahrzeugs für geschaeftliche Zwecke nachweisen, sonst wird es vom FA nicht als Betriebsausgabe anerkannt und du zahlst die Raten von deinem Netto. Als Nachweis gilt dabei ein Fahrtenbuch über einen zusammenhängenden, möglichst repräsentativen Zeitraum von drei Monaten innerhalb deines Wirtschaftsjahres.

Beim Leasing kannst du die Rate sofort (mit dem monatlichen Abgleich) als Betriebsausgabe absetzen, 19% bekommst du bei der Umsatzsteuer erstattet. Das Kfz wird dabei nicht in deine Bilanz aufgenommen.

Bei der Finanzierung bekommst du am Anfang natürlich die volle Umsatzsteuer vom FA zurück (wie von Dir beschrieben). Das Fahrzeug wird mit dem jeweiligen Zeit- oder Neuwert in deiner Bilanz auf der Aktivaseite aufgenommen und du kannst in den folgenden 6 Jahren jeweils ein Sechstel dieses Wert abschreiben.

Jede Variante hat Vor- wie Nachteile. Dazu gibt es bereits ca. zweitausendachthundert Threads.

Noch meine Zahlen: Ich führe immer Fahrtenbuch und komme auf 95% betrieblichen Anteil. Dadurch kann ich auch 95% der Kosten absetzen und muss nur die 5% als geldwerten Vorteil versteuern und für die 5% natürlich Umsatzsteuer zahlen.

Klasse erklärt, danke!

In meinem Fall ist Fahrtenbuch besser, wenn ich finanziere?

Wo bekommt so ein Fahrtenbuch her? Wie teuer ist es?

am 18. August 2010 um 17:07

Fahrtenbuch sollte man in jedem Schreibwarenladen bekommen. Auf korrekte Führung des Büchleins achten, also nicht irgendwann nach einer Woche "nachholen"! Insbesondere, wenn ein Betriebsprüfer sonst nichts findet, schaut er sich das nachher recht genau an und könnte es evtl. wegen ein paar fehlender oder unplausibler Angaben verwerfen - und dann hängt man wieder in der 1%-Regel.

Themenstarteram 19. August 2010 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Fahrtenbuch sollte man in jedem Schreibwarenladen bekommen. Auf korrekte Führung des Büchleins achten, also nicht irgendwann nach einer Woche "nachholen"! Insbesondere, wenn ein Betriebsprüfer sonst nichts findet, schaut er sich das nachher recht genau an und könnte es evtl. wegen ein paar fehlender oder unplausibler Angaben verwerfen - und dann hängt man wieder in der 1%-Regel.

Okay, ich dachte Fahrtenbuch bekommt man von der Behörde und würde um die 100€ kosten, dieses gilt zumindest, wenn man wegen Verkehrsdelikt richterlich ein Fahrtenbuch vorgeschrieben bekommt :)

Muss ich das Finanzamt vorher benachrichtigen, wenn ich mit der Finanzierung begonnen habe und mich für die Fahrtenbuch entscheide?

am 19. August 2010 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von Tomator

Du musst als Selbständiger eine mindestens 50%ige Nutzung des Fahrzeugs für geschaeftliche Zwecke nachweisen, sonst wird es vom FA nicht als Betriebsausgabe anerkannt und du zahlst die Raten von deinem Netto. Als Nachweis gilt dabei ein Fahrtenbuch über einen zusammenhängenden, möglichst repräsentativen Zeitraum von drei Monaten innerhalb deines Wirtschaftsjahres.

Beim Leasing kannst du die Rate sofort (mit dem monatlichen Abgleich) als Betriebsausgabe absetzen, 19% bekommst du bei der Umsatzsteuer erstattet. Das Kfz wird dabei nicht in deine Bilanz aufgenommen.

Bei der Finanzierung bekommst du am Anfang natürlich die volle Umsatzsteuer vom FA zurück (wie von Dir beschrieben). Das Fahrzeug wird mit dem jeweiligen Zeit- oder Neuwert in deiner Bilanz auf der Aktivaseite aufgenommen und du kannst in den folgenden 6 Jahren jeweils ein Sechstel dieses Wert abschreiben.

und die beim Verkauf zum bilanztechnischen Restwert nach 3 Jahren zu zahlende USt (bei 6 Jahren Abschreibungsdauer also auf 50% des Netto-Fahrzeugpreises) nicht vergessen.

Chefdackel

Themenstarteram 19. August 2010 um 10:13

Zitat:

Original geschrieben von Chefdackel

Zitat:

Original geschrieben von Tomator

Du musst als Selbständiger eine mindestens 50%ige Nutzung des Fahrzeugs für geschaeftliche Zwecke nachweisen, sonst wird es vom FA nicht als Betriebsausgabe anerkannt und du zahlst die Raten von deinem Netto. Als Nachweis gilt dabei ein Fahrtenbuch über einen zusammenhängenden, möglichst repräsentativen Zeitraum von drei Monaten innerhalb deines Wirtschaftsjahres.

Beim Leasing kannst du die Rate sofort (mit dem monatlichen Abgleich) als Betriebsausgabe absetzen, 19% bekommst du bei der Umsatzsteuer erstattet. Das Kfz wird dabei nicht in deine Bilanz aufgenommen.

Bei der Finanzierung bekommst du am Anfang natürlich die volle Umsatzsteuer vom FA zurück (wie von Dir beschrieben). Das Fahrzeug wird mit dem jeweiligen Zeit- oder Neuwert in deiner Bilanz auf der Aktivaseite aufgenommen und du kannst in den folgenden 6 Jahren jeweils ein Sechstel dieses Wert abschreiben.

und die beim Verkauf zum bilanztechnischen Restwert nach 3 Jahren zu zahlende USt (bei 6 Jahren Abschreibungsdauer also auf 50% des Netto-Fahrzeugpreises) nicht vergessen.

Chefdackel

okay.

Zitat:

Original geschrieben von benprettig

Bei einem Verkauf ist der Erlös Gewinn. Ein guter Verkauf kann sich negativ auswirken.

... sorrry, aber das ist Käse bzw. Leaser-Halbwissen.

Beim Verkauf ist nur das Gewinn was den Buchwert (Neuwert abz. Abschreibung) übersteigt.

Also z.B. wenn ich der Wagen noch einen Buchwert von 10.000 € hat und dann für 12.000 € netto (MWSt. ist ja immer abzuführen) verkauft wird, dann entsteht ein steuerlicher Gewinn von 2.000 € und nicht von 12.000,-- €.

Wenn ich den Wagen gut verkaufen kann, muss ich natürlich den höheren Erlös voll versteuern. Aber von jedem Euro, den ich mehr erziele bleiben mir immer noch deutlich über 50 Cent nach den Steuern übrig. Was Negatives kann ich daran nicht erkennen.

Heinz

am 18. Juli 2013 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Das Auto kostet Neu laut VW Liste 33500€

Monatsrate für die Finanzierung beträgt 280€ (Brutto)

D.h. ich würde bei der 1% Regelung kaum ein steuerlichen Vorteil haben, da diese 1% (335€) die Monatsraten überschreiten.

- Beim Kauf ist für die EkSt die Fanzierungsrate ziemlich egal. Du aktivierst den Kaufgegenstand und schreibst ihn dann idR über 6 Jahre nutzungsdauer linear ab (im ersten und letzten Jahr anteilig).

- Beim Leasing ist die Rate relevant da kein Eigentum und demnach keine Abschreibung

- Bei >50% geschäftlicher Nutzung ist das Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen. Demnach laufen auch alle Kosten dafür rein.

- Die Versteuerung deines Privatanteils kannst du wählen (Fahrtenbuch vs pauschal). Je größer der geschäftsanteil umso größer der Vorteil des Fahrtenbuchs. Da hier aber auch Fallstricke bei der Anerkennung lauern, vorab mit dem Steuerberater alle details klären. Insbesondere was tatsächlich als rein geschäftliche Nutzung gilt und was nicht.

Bei der Entscheidung Leasing vs. Kauf spielen steuerliche Aspekte dann eine Rolle wenn du stark schwankende Gewinne hast. Ansonsten ist es gehüpft wie gesprungen. Viel wichtiger sollte dir als Unternehmer die anderen Aspekte der Planung sein (Kosten vs Nutzen, Flexibilität vs Planbarkeit, Liquiditätsplanung etc.).

Bei deinem aktuellen Kenntnisstand würde ich dringend einen Termin mit dem Steuerberater empfehlen, oder eine ordentliche Recherche (je nachdem ob eher deine Zeit oder dein Geld knapp ist). Und ja, deine Erkenntnis, dass trotz der steuerlichen Aspekte du erstmal das Geld erwirtschaften musst was der Wagen kostet und man auch die Mehrheit der Kosten eines gemischt genutzten Fahrzeugs trägt ist in der Realität so. Da haben manche illusorische Vorstellungen. Dazu kommen dann auch noch ein paar Überraschungen (bspw. die Umsatzsteuer die auf den zu versteuernden Privatanteil ebenfalls noch draufkommt) und schon ist man wieder auf dem Boden der Realität. ; )

A) Bist du ein Leichenfledderer

B) Gibt es keine EkSt

C) Der TE hat keinen Steuerberater

:rolleyes:

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