Tue Nov 09 23:36:18 CET 2010 | myinfo | Kommentare (53) | Stichworte: 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, Golf, GOLF VI, STEUER, STEUER VERSICHERUNG, VERSICHERUNG, VI (1K), VW
Golf VI
. Golf VI Versicherung Einstufung 2011 und KFZ-Steuer 2011, 2012/13 und ab 2014.
Für die Festsetzung der Kfz-Steuer ist das Jahr der Erstzulassung und der damit verbundene CO2-Grenzwert entscheidend. Wird der GW in den Folgejahren gesenkt, bleibt bei diesen Fahrzeugen die Kfz-Steuer unverändert. Der tiefere GW gilt nur für Fahrzeuge, die zum ersten Mal zugelassen werden!
-> Steuer 2011 gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.07.2009 bis 31.12.2011. -> Steuer 2012 und 2013 gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung in 2012 und 2013. -> Steuer 2014 gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung in 2014.
(*) Die KFZ-Steuer wurde mit Verbrauchswerten für Benzin errechnet. Ob dies aber der richtige Wert ist? -> "Der im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) amtlich eingetragene CO2-Wert ist in jedem Fall entscheidend für die Besteuerung." Quelle: FAQ BMF
Können verbrauchs- und damit CO2-günstige Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen worden sind, in die CO2-orientierte Kfz-Steuer einbezogen werden, falls diese für sie günstiger ist?
Dies geschieht von Amts wegen bei Pkw, die in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen worden sind. Für sie gilt dann die jeweils günstigere Regelung. ... Für alle Pkw des Bestandes, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen worden sind, wird die Kfz-Steuer nach dem alten Kraftfahrzeugsteuerrecht bemessen. (Details siehe unten => Ergänzung)
Beispiel: Golf VI 118 kW DSG, 139 g/km, 1.390 cm³, A0, Euro5
EZ vor dem 05.11.2008 -> Ottomotor, 1.390 cm³, A0 => 94 Euro Steuer in 2008 (anteilig), 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014
EZ zwischen 05.11.2008 und 30.06.2009 => Überprüfung: Welche Berechnung ist günstiger, die alte oder neue? alte: 94 Euro neue: Hubraum: 14 * 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 120 = 19, 19 x 2 = 38, Summe 66 Euro Ergebnis: 66 Euro Steuer 2011, 2012, 2013, 2014 (bis maximal 31.12.2010 steuerfrei, da Euro5)
EZ 2011 -> Hubraum: 14 x 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 120 = 19, 19 * 2 = 38 => 66 Euro in 2011, 2012, 2013, 2014 EZ 2012 -> Hubraum: 14 x 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 110 = 29, 29 * 2 = 58 => 86 Euro in 2012, 2013, 2014 EZ 2013 -> Hubraum: 14 x 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 110 = 29, 29 * 2 = 58 => 86 Euro in 2013, 2014 EZ 2014 -> Hubraum: 14 x 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 95 = 44, 44 * 2 = 88 => 116 Euro in 2014
Links: - In drei Schritten zur KFZ-Steuer, Erstzulassung bis 4.11.2008, 5.11.2008 bis 30.06.2009 und 1.07.2009 bis 31.12.2011 - Fragen und Antworten zur CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer für Pkw - VW Golf VI Versicherung Einstufung 2011 - Golf VI Versicherung - Was kostet welcher Golf? - Golf VI Versicherung - Was kostet welche Fahrleistung?
Alle Angaben ohne Gewähr!
Stand 30.06.2011
VG myinfo |
Ergänzung von myinfo am Tue Nov 16 15:13:08 CET 2010
. 16.11.2010 - Ergänzung
BM der Finanzen - Fragen und Antworten zur CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer für Pkw - AUSZÜGE:
Welche Kraftfahrzeuge sind von der CO2-orientierten Kfz-Steuer betroffen? Betroffen sind grundsätzlich nur Pkw, die vom 1. Juli 2009 an erstmals zum Verkehr zugelassen werden. ...
Was passiert mit Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen worden sind? Dies hängt vom Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung ab. - Ist der Pkw erstmals in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen worden, so wird die Kfz-Steuer ein Jahr lang nicht erhoben. Erfüllt der Pkw die Abgasvorschriften „Euro 5“ oder „Euro 6“, so verlängert sich der Zeitraum der Nichterhebung um ein weiteres Jahr, maximal bis 31. Dezember 2010. Endet der Zeitraum der Nichterhebung, prüft das Finanzamt von sich aus, ob die bis 30. Juni 2009 geltende alte oder die neue Kfz-Steuer für den Halter des Pkw günstiger ist, und setzt die niedrigere Steuer fest. - Pkw, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen worden sind, werden weiter wie bisher besteuert.
Wie wird die Kfz-Steuer für Pkw, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, berechnet? Die Steuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: - Die deutlich vorrangige ökologische Komponente bestimmt sich nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Wert des Fahrzeugs (siehe Eintrag im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I). Ein Teil dieses CO2-Wertes bleibt steuerfrei. Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2011 sind es 120 g/km. Jedes Gramm CO2 pro Kilometer, das darüber hinausgeht, wird mit 2 Euro besteuert. - Hinzu kommt ein hubraumbezogener Sockelbetrag in Höhe von 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Pkw mit Fremdzündungsmotor (Otto und auch Wankel) und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Pkw mit Selbstzündungsmotor (Diesel und auch Elsbett). Der niedrigere Betrag für Pkw mit Fremdzündungsmotor soll pauschal den Nachteil ausgleichen, den die Halter solcher Pkw wegen der höheren Belastung von Otto-Kraftstoff durch die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) haben.
Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes soll künftig sinken. Welche Auswirkungen hat das? Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes wird sich ab 1. Januar 2012 von 120 g/km auf 110 g/km und ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km verringern. Davon sind jeweils die ab diesen Zeitpunkten erstmals zugelassenen Pkw betroffen. Für die zuvor erstmals zugelassenen Pkw hat dies keine Auswirkungen.
Spielen die EU-Abgasnormen bei der Kfz-Steuer noch eine Rolle? Für Pkw mit Hubkolbenmotoren, die erstmals bis zum 30. Juni 2009 zugelassen worden sind, bemisst sich die Kfz-Steuer nach dem Hubraum und zusätzlich nach Schadstoffemissionen, gestaffelt nach den europäischen Abgasstufen. Bei der Steuerberechnung für Pkw, die ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, spielt dies grundsätzlich keine Rolle mehr. ...
Können verbrauchs- und damit CO2-günstige Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen worden sind, in die CO2-orientierte Kfz-Steuer einbezogen werden, falls diese für sie günstiger ist? Dies geschieht von Amts wegen bei Pkw, die in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen worden sind. Für sie gilt dann die jeweils günstigere Regelung.
Für Pkw, die davor erstmals zugelassen worden sind, besteht diese Möglichkeit nicht. ...
Für alle Pkw des Bestandes, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen worden sind, wird die Kfz-Steuer nach dem alten Kraftfahrzeugsteuerrecht bemessen.
Gibt es schon Planungen, wie die künftige Besteuerung des Pkw-Bestandes aussehen wird? Über Art und Umfang der künftigen Besteuerung des Pkw-Bestandes mit Erstzulassungen vor dem 5. November 2008 gibt es noch keine Planungen.
Quelle: BM der Finanzen - Fragen und Antworten zur CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer für Pkw
Erstellt am: 16.11.2010
VG myinfo |
Wed Nov 10 13:10:14 CET 2010 | Jubi TDI/GTI
Hallo myinfo,
Respekt und Daumen hoch für deine Arbeit!
Es fehlt eigentlich nur der Hinweis, dass die Zahlen für Steuern nur gültig sind für Fahrzeuge, welche ab dem 05.11.2008 zugelassen wurden.
Für meinen 118 TSI DSG (ANY) Erstzulassung 09/08 zahle ich 94,00 EUR Steuern.
Wed Nov 10 15:02:31 CET 2010 | faceman22
Ich finde es nicht nett, dass mein Golf V 105PS TDI wegen EZ vor 11/2008 ca. 100 Euro mehr kostet als der aktuelle.
Habe ja auch ne grüne Plakette und nen DPF.
Umstellung auf CO2-Besteuerung ist lt. Bundesfinanzministerium b.a.w. nicht vorgesehen.
Wed Nov 10 18:53:08 CET 2010 | myinfo
@ Jubi
Danke, habe es ergänzt.
TYP-Nr. vom Golf R stimmt jetzt auch = ARM.
VG myinfo
Tue Nov 16 16:29:21 CET 2010 | myinfo
16.11.2010 - Der Artikel wurde überarbeitet.
Ich hatte die Regelung zur Berechnung der neuen KFZ-Steuer falsch verstanden!
Ich dachte, dass sich für alle bereits zugelassenen Fahrzeuge (,die nach der neuen Methode versteuert werden,) die KFZ-Steuer ändert, wenn die Grenzwerte sinken.
Dem ist nicht so! Das Jahr der Erstzulassung zählt! Der dort festgelegte Betrag wird weiter gezahlt.
Beispiel: Golf 118 kW DSG 139 g/km CO2
EZ 01/2011 -> Hubraum: 14 x 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 120 = 19, 19 * 2 = 38 => 66 Euro in 2011, 2012, 2013, 2014
EZ 01/2012 -> Hubraum: 14 x 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 110 = 29, 29 * 2 = 58 => 86 Euro in 2012, 2013, 2014
EZ 01/2014 -> Hubraum: 14 x 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 95 = 44, 44 * 2 = 88 => 116 Euro in 2014
Da nicht jeder die Kommentare liest, habe ich im Artikel das Beispiel eingefügt.
Zusätzlich habe ich den Artikel um Auszüge der FAQ vom BMF ergänzt.
VG myinfo
Tue Nov 16 17:04:20 CET 2010 | myinfo
Ufz! "Ich habe fertig!"
Tue Nov 16 17:18:40 CET 2010 | Kurvenräuber48763
Gute Arbeit!
Tue Nov 16 17:25:00 CET 2010 | myinfo
Danke! Ich glaub, ich bewerb mich beim FA. Arg, geht nicht, da sitzt Kollege Computer. Taylor hat Schuld! (Im übertragen Sinne)
Sun Nov 28 16:14:43 CET 2010 | myinfo
Der KFZ-Steuerbescheid ist da. Wie erwartet werden 66 € aufgerufen (1.4 TSI 118 kW 139 g) = CO2-orientierte Berechnung (s.o.).
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