Tue Nov 09 23:36:18 CET 2010
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myinfo
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Kommentare (53)
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2010, 2011, 2012, 2013, 2014, Golf, GOLF VI, STEUER, STEUER VERSICHERUNG, VERSICHERUNG, VI (1K), VW
![]() . Für die Festsetzung der Kfz-Steuer ist das Jahr der Erstzulassung und der damit verbundene CO2-Grenzwert entscheidend. Wird der GW in den Folgejahren gesenkt, bleibt bei diesen Fahrzeugen die Kfz-Steuer unverändert. Der tiefere GW gilt nur für Fahrzeuge, die zum ersten Mal zugelassen werden! -> Steuer 2011 gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.07.2009 bis 31.12.2011. d4ac1fd4-633f-4600-9871-a8fb028595db (*) Die KFZ-Steuer wurde mit Verbrauchswerten für Benzin errechnet. Ob dies aber der richtige Wert ist? -> "Der im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) amtlich eingetragene CO2-Wert ist in jedem Fall entscheidend für die Besteuerung." Quelle: FAQ BMF Können verbrauchs- und damit CO2-günstige Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen worden sind, in die CO2-orientierte Kfz-Steuer einbezogen werden, falls diese für sie günstiger ist? Dies geschieht von Amts wegen bei Pkw, die in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen worden sind. Für sie gilt dann die jeweils günstigere Regelung. ... Für alle Pkw des Bestandes, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen worden sind, wird die Kfz-Steuer nach dem alten Kraftfahrzeugsteuerrecht bemessen. (Details siehe unten => Ergänzung) Beispiel: Golf VI 118 kW DSG, 139 g/km, 1.390 cm³, A0, Euro5 EZ vor dem 05.11.2008 -> Ottomotor, 1.390 cm³, A0 => 94 Euro Steuer in 2008 (anteilig), 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 EZ zwischen 05.11.2008 und 30.06.2009 => Überprüfung: Welche Berechnung ist günstiger, die alte oder neue? EZ 2011 -> Hubraum: 14 x 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 120 = 19, 19 * 2 = 38 => 66 Euro in 2011, 2012, 2013, 2014 Links: Alle Angaben ohne Gewähr! Stand 30.06.2011 VG myinfo
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Ergänzung von myinfo am Tue Nov 16 15:13:08 CET 2010
. 16.11.2010 - Ergänzung BM der Finanzen - Fragen und Antworten zur CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer für Pkw - AUSZÜGE: Welche Kraftfahrzeuge sind von der CO2-orientierten Kfz-Steuer betroffen? Was passiert mit Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen worden sind? Wie wird die Kfz-Steuer für Pkw, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, berechnet? Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes soll künftig sinken. Welche Auswirkungen hat das? Spielen die EU-Abgasnormen bei der Kfz-Steuer noch eine Rolle? Können verbrauchs- und damit CO2-günstige Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen worden sind, in die CO2-orientierte Kfz-Steuer einbezogen werden, falls diese für sie günstiger ist? Für alle Pkw des Bestandes, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen worden sind, wird die Kfz-Steuer nach dem alten Kraftfahrzeugsteuerrecht bemessen. Gibt es schon Planungen, wie die künftige Besteuerung des Pkw-Bestandes aussehen wird? Quelle: BM der Finanzen - Fragen und Antworten zur CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer für Pkw Erstellt am: 16.11.2010 VG myinfo |
Wed Nov 10 13:10:14 CET 2010 |
Jubi TDI/GTI
Hallo myinfo,
Respekt und Daumen hoch für deine Arbeit!
Es fehlt eigentlich nur der Hinweis, dass die Zahlen für Steuern nur gültig sind für Fahrzeuge, welche ab dem 05.11.2008 zugelassen wurden.
Für meinen 118 TSI DSG (ANY) Erstzulassung 09/08 zahle ich 94,00 EUR Steuern.
Wed Nov 10 15:02:31 CET 2010 |
faceman22
Ich finde es nicht nett, dass mein Golf V 105PS TDI wegen EZ vor 11/2008 ca. 100 Euro mehr kostet als der aktuelle.
Habe ja auch ne grüne Plakette und nen DPF.
Umstellung auf CO2-Besteuerung ist lt. Bundesfinanzministerium b.a.w. nicht vorgesehen.
Wed Nov 10 18:53:08 CET 2010 |
myinfo
@ Jubi
Danke, habe es ergänzt.
TYP-Nr. vom Golf R stimmt jetzt auch = ARM.
VG myinfo
Tue Nov 16 16:29:21 CET 2010 |
myinfo
16.11.2010 - Der Artikel wurde überarbeitet.
Ich hatte die Regelung zur Berechnung der neuen KFZ-Steuer falsch verstanden!
Ich dachte, dass sich für alle bereits zugelassenen Fahrzeuge (,die nach der neuen Methode versteuert werden,) die KFZ-Steuer ändert, wenn die Grenzwerte sinken.
Dem ist nicht so! Das Jahr der Erstzulassung zählt! Der dort festgelegte Betrag wird weiter gezahlt.
Beispiel: Golf 118 kW DSG 139 g/km CO2
EZ 01/2011 -> Hubraum: 14 x 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 120 = 19, 19 * 2 = 38 => 66 Euro in 2011, 2012, 2013, 2014
EZ 01/2012 -> Hubraum: 14 x 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 110 = 29, 29 * 2 = 58 => 86 Euro in 2012, 2013, 2014
EZ 01/2014 -> Hubraum: 14 x 2 = 28, CO2 139 g/km: 139 - 95 = 44, 44 * 2 = 88 => 116 Euro in 2014
Da nicht jeder die Kommentare liest, habe ich im Artikel das Beispiel eingefügt.
Zusätzlich habe ich den Artikel um Auszüge der FAQ vom BMF ergänzt.
VG myinfo
Tue Nov 16 17:04:20 CET 2010 |
myinfo
Ufz! "Ich habe fertig!"
Tue Nov 16 17:18:40 CET 2010 |
Kurvenräuber48763
Gute Arbeit!
Tue Nov 16 17:25:00 CET 2010 |
myinfo
Danke! Ich glaub, ich bewerb mich beim FA.
Arg, geht nicht, da sitzt Kollege Computer. Taylor hat Schuld! (Im übertragen Sinne)
Sun Nov 28 16:14:43 CET 2010 |
myinfo
Der KFZ-Steuerbescheid ist da. Wie erwartet werden 66 € aufgerufen (1.4 TSI 118 kW 139 g) = CO2-orientierte Berechnung (s.o.).
Deine Antwort auf "Golf VI - Versicherung und Steuer 2011"