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Oktanfreies Ultraklassewissen!

Wed Mar 31 22:18:18 CEST 2010    |    Fensterheber47245    |    Kommentare (2)    |   Stichworte: Audi A6 4F, Tuning

schuerzeschuerze

Veränderung:

Die Front-Schürze (auch Frontspoiler) ersetzt meistens den Serienstoßfänger und lässt das Fahrzeug optisch tiefer und sportlicher wirken. Viele Schürzen reichen auch weiter nach unten als die Serien-Schürze. Bei einer entsprechenden Veränderung muss mindestens ein Dokument nach §19 Abs. 3 StVZO vorliegen. In den meisten Fällen muss die Front-Schürze jedoch durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen werden, da sich auch oftmals die Abmessungen des Pkw verändern.

 

Um den Look noch sportlicher zu gestalten, werden die Leerräume der Schütze oftmals mit Racing-Gittern ausgekleidet. Diese müssen verkehrssicher verarbeitet und befestigt sein.

 

Minimale Bodenfreiheit:

Hierzu gibt es keine expliziten Vorschriften. Im VdTÜV- Merkblatt 751 steht:

Zitat:

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer und vollen Kraftstofftanks müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm, bei festen Fahrzeugteilen (z.B.: Ölwanne, Schalldämpferanlage, Katalysator), und einer Höhe von 70 mm, bei beweglichen Fahrzeugteilen (z.B.: Plastiklippe), mittig berührungslos überfahren können. Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen. Ausnahmen hiervon sind aber trotzdem möglich!

Mögliche Maßnahmen der Polizei:

- allgemeine Verkehrskontrolle

- Verwarnung vor Ort (bis 35€)

- Owi-Anzeige (ab 35€)

- Mängelbericht (Rückbau/Vorführung TÜV/Dekra)

- Untersagung Weiterfahrt (bei Gefährdung)

- Sicherstellung/Beschlagnahme Pkw (bei Gefährdung/Uneinsichtigkeit)

 

 

Mögliche rechtliche Konsequenzen:

- Erlöschen BE

- Stilllegung durch Zulassungsstelle

 

 

Tatbestände (Stand: 01.09.2009):

- TB-Nr. 319000 - Sie führten die besondere Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung *) nicht mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus. (B - 1) 10,00€

- TB-Nr. 330000 - Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. (B - 1) 25,00€

- TB-Nr. 330600 - Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. B–3 90,00€

 

 

 

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