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Doomdesign

Oktanfreies Ultraklassewissen!

Fri Apr 02 00:41:09 CEST 2010    |    Fensterheber47245    |    Kommentare (2)    |   Stichworte: Audi A6 4F, Tuning

heckspoilerheckspoiler

Veränderung:

Die Heckschürze/-diffusor dient normalerweise der besseren Luftführung und im Straßenverkehr der optischen Tieferlegung des Pkw.

Die Anforderungen gleichen denen der Front-Schürze. Bei einer entsprechenden Veränderung muss mindestens ein Dokument nach §19 Abs. 3 StVZO vorliegen. In den meisten Fällen muss die Heckschürze jedoch durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen werden, da sich auch oftmals die Abmessungen des Pkw verändern.

 

Um den Look noch sportlicher zu gestalten, werden die Leerräume der Schütze oftmals mit Racing-Gittern ausgekleidet. Diese müssen verkehrssicher verarbeitet und befestigt sein.

 

Minimale Bodenfreiheit:

Hierzu gibt es keine expliziten Vorschriften. Im VdTÜV- Merkblatt 751 steht:

Zitat:

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer und vollen Kraftstofftanks müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm, bei festen Fahrzeugteilen (z.B.: Ölwanne, Schalldämpferanlage, Katalysator), und einer Höhe von 70 mm, bei beweglichen Fahrzeugteilen (z.B.: Plastiklippe), mittig berührungslos überfahren können. Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen. Ausnahmen hiervon sind aber trotzdem möglich!

 

 

Mögliche Maßnahmen der Polizei:

- allgemeine Verkehrskontrolle

- Verwarnung vor Ort (bis 35€)

- Owi-Anzeige (ab 35€)

- Mängelbericht (Rückbau/Vorführung TÜV/Dekra)

- Untersagung Weiterfahrt (bei Gefährdung)

- Sicherstellung/Beschlagnahme Pkw (bei Gefährdung/Uneinsichtigkeit)

 

 

Mögliche rechtliche Konsequenzen:

- Erlöschen BE

- Stilllegung durch Zulassungsstelle

 

 

Tatbestände (Stand: 01.09.2009):

- TB-Nr. 319000 - Sie führten die besondere Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung *) nicht mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus. (B - 1) 10,00€

- TB-Nr. 330000 - Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. (B - 1) 25,00€

- TB-Nr. 330600 - Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. B–3 90,00€

 

 

 

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Fri Apr 02 03:59:31 CEST 2010    |    checkyChan

Eine Gefährdung ist immer potentiell, Zwang und Gewalt sind es nicht. Die Repressionsschraube wird polizeilich suzessive angezogen, Nannystate sei dank. Diffusoren machen IMHO nur bei Sportlimousinen oder Sportwagen Sinn. Alles Andere wäre Prolltuning.

Fri Apr 02 10:56:37 CEST 2010    |    Fensterheber47245

Die Sache mit der Gefährdung sehe ich teilweise auch als übertrieben an! Die Polizei kann aber nichts dafür. Hätte irgendjemand von der Rennleitung da mitgeredet, wäre die gesetzliche Regelung im Bereich Tuning wesentlich besser und differenzierter ausgefallen.

Durch die Änderungen im Bußgeldkatalog seit Einführung der FZV und damit teilweisen Abschaffung der StVZO kann sämtliches Tuning leider nur noch über einen Kamm geschoren und nicht mehr dem Verstoß entsprechend differenziert geahndet werden.

Seitens der Polizei wurden schon Vorschläge zur Änderung der gesetzlichen Normen und des Tatbestandskataloges gemacht, was mittelfristig auch umgesetzt werden soll.

Ich warte einfach mal ab, was da auf unsere Szene zukommt...

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