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Doomdesign

Oktanfreies Ultraklassewissen!

Tue Apr 06 17:16:18 CEST 2010    |    Fensterheber47245    |    Kommentare (5)    |   Stichworte: Audi A6 4F, Tuning

einarmwischereinarmwischer

Veränderung:

Der Scheibenwischer kann grundsätzlich geändert werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um einen Aero-Wischer, Serienwischer oder Sportwischer handelt. Der Heckscheibenwischer kann ohne Probleme entfernt werden. Der Frontscheibenwischer kann ein- oder zweiarmig sein. Einarmige Wischer bedürfen einer ABE und dürfen keine mittige, sondern nur links- oder rechtsseitige Ruhestellung haben.

 

 

Mögliche Maßnahmen der Polizei:

- allgemeine Verkehrskontrolle

- Verwarnung vor Ort (bis 35€)

- Mängelbericht (Rückbau/Vorführung)

 

 

Mögliche rechtliche Konsequenzen:

- keine

 

 

Tatbestände (Stand: 01.09.2009):

- TB-Nr. 123100 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war. (B - 1) 10,00€

- TB-Nr. 340000 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die Scheibenwischer mangelhaft waren/fehlten *). (B - 1) 5,00€

- TB-Nr. 319000 Sie führten die besondere Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung *) nicht mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus. (B - 1) 10,00€

 

 

 

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Tue Apr 06 17:59:59 CEST 2010    |    Spiralschlauch11740

Musst aufpassen... Rechtsberatung usw. sind auf MT laut NUBs nicht zuläßig...

Tue Apr 06 18:45:28 CEST 2010    |    Fensterheber47245

Das hier ist keine Rechtsberatung! Auf meiner Startseite weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich ich keine Rechtsberatungen gebe.

 

Zitat:

Fall ihr doch gegen Bestimmungen verstoßen haben solltet, werde ich keinesfalls auf Fragen eingehen, wie ihr aus den jeweiligen Ordnungswidrigkeitenverfahren wieder raus kommt! Nehmt euch dafür einen Anwalt!

Ich weise lediglich darauf hin, welche Konsequenzen bei nicht zulässigen Veränderungen drohen können. Und das ist meiner Meinung nach eine reine Information und keine Rechtsberatung.

Tue Apr 06 18:47:27 CEST 2010    |    Spiralschlauch11740

Trotzdem ist das eine Rechtsberatung...

 

War ein nettgemeinter Tipp... Mehr auch nicht...!!!

 

PS: Dein "Meine Seite" Text habe ich nicht gelesen - warum auch? Es ist nirgends verlinkt, weshalb das nicht als "Ausrede" genutzt werden kann - sehe ich zumindest...

Tue Apr 06 22:01:41 CEST 2010    |    Achsmanschette28975

Was für ein Schmarn.

Das ist KEINE Rechtsberatung.

Hier wird keineswegs beraten, sondern nur aufgezeigt. Das ist eine Rechtsdarstellung. Mehr nicht.

Top Blog übrigens. Weiter so.

Thu Apr 08 14:48:33 CEST 2010    |    Fensterheber47245

Zitat:

Zitat:

Guten Tag,

 

ich versuche in meinem logisch strukturieren Blog (www.motor-talk.de/blogs/doomdesign?tag=Startseite) u.a. rechtlichen Einblick in das Thema Tuning zu ermöglichen, ohne dabei rechtsberatend tätig zu werden.

Ich stelle lediglich Veränderungen vor und weise darauf hin, welche Maßnahmen und Sanktionen bei einer Kontrolle durch die Polizei bei nicht zulässigen Veränderungen am Pkw drohen.

 

Heute bin ich angeschrieben worden, dass ich vorsichtig mit Rechtsberatungen sein solle, da dies auch gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen würde. Daraufhin habe ich geantwortet, dass ich auf meiner "Blog-Startseite" ausdrücklich darauf hinweise, dass ich nicht rechtsberatend tätig werde.

 

Ist dies so mit den Nutzungsbedingungen zu vereinbaren? Sehen Sie meinen Tuning-Blog das überhaupt als Rechtsberatung an? Wenn ja, wie kann ich die Nutzungsbedingungen einhalten, ohne dass der Inhalt verloren geht?

 

Ich bedanke mich schon mal für Ihre Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Doomdesign

Hallo Doomdesign,

 

wir haben uns den Blog angeschaut und Du trägst in diesem derzeit lediglich Informationen zusammen. Momentan besteht kein Grund warum dieser gegen unsere aktuellen Nutzungsbedinungen verstossen sollte.

 

Mit Besten Grüßen,

 

Dein MOTOR-TALK.de Team

 

--

MOTOR-TALK GmbH

Bänschstr. 72

10247 Berlin

 

Tel: +49 30 420 83 225

Fax: +49 (30) 420 83 226

Email: support@motor-talk.de

 

Handelsregister München: HRB 167 900

Geschäftsführung: Tom Kedor, Bert Schulzki, Hartmuth Wöhlbier

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