ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. §33 StVO

§33 StVO

Themenstarteram 25. April 2024 um 14:48

Hallo zusammen,

was muß ich mir denn unter dem genannten Paragraphen vorstellen? Was ist denn eine Verkehrsablenkung, da lässt sich leider nichts näheres finden. Kann mir da einer auf die Sprünge helfen.

Beten Dank.

Gruß Metalhead

Zitat:

ttps://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__33.html

(1) Verboten ist

...

3. außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton,

wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. ...

Ähnliche Themen
17 Antworten

Z.B. Werbetafeln direkt am Straßenrand außerhalb geschlossener Ortschaften.

Erstmal ist das ein unbestimmter Rechtsbegriff. der auslegungsbedürftig ist ;)

Es kommt also auf den Einzelfall an. In der Regel werden außerhalb geschlossener Ortschaften jegliche Werbemaßnahmen nur am unmittelbaren Betriebssitz oder in größerem Abstand von der Straße geduldet.

Sprich: Wenn das Firmengebäude direkt an der Autobahn oder Landstraße steht, darf auch der Firmenname dranstehen. Ein Schild mit "Firma XY immer gut immer günstig nächste Ausfahrt runter und dann rechts halten!" am Rand der Autobahn dagegen wäre nicht zulässig.

Aus dem Grund stehen doch hin und wieder mal irgendwo auf dem Acker am Waldrand solche Planwagen, deren Werbebeschriftung zufällig von der ein paar hundert Meter entfernten Autobahn noch gut zu lesen ist...

Deine Antwort
Ähnliche Themen