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"Help" bekomme Sportalus(10-DOPPELSPEICHEN-RAD) nicht eingetragen

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 6. Februar 2009 um 18:06

Hallo Zusammen,

ich habe nun endlich auch einen W211 (E 320, Bj. 8/2003, Euro4) gekauft!

Nun mein Anliegen an Euch!

Ich wollte meinem PKW etwas gutes tuen und habe mir original Mercedes Sportalus(10-DOPPELSPEICHEN-RAD) VA: 8,5J x 18 ET38 / HA: 9J x 18 ET39 mit VA: 245/40 R18 / HA: 265/35 R18 Bereifung zugelegt!

Da der Verkäufer mir zugesichert hat, diese würden auf meinem Fahrzeug passen, habe ich zugeschlagen!

Nun hat der Tüv mir einen Strich durch die Rechnung gemacht und hat mir die Teile nicht zugelassen:-(

Ich habe auf der Mercedes-Seite

http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.0001.html

nun auch gesehen, dass diese Kombination für mein Modell mit folgender Begründung nicht zulässig ist:

"bis MJ 807 bei Werksseitiger Euro4 Abgaseinstufung sind nur 16-Zoll Bereifungen zulässig"

Kann mir jemand weiterhelfen bzw. einen Tip geben, wie ich die Teile doch noch zugelassen bekomme?

Vieleicht hat diese Kombination schon jemand eingetragen und würde mir eine Kopie der Eintragung zur Verfügung stellen!

Ich freue mich über jeden Hinnweis und Tip!!

Gruss aus Köln

Thorsten

 

Beste Antwort im Thema
am 7. Februar 2009 um 23:16

Hallo zusammen,

vielleicht liest ja trotz des doch schon langen Treads noch jemand meine ganz grundsätzlichen Gedanken zum viel diskutierten Thema Eintragungen usw.:

Für alles Sicherheitsrelevante, was sich nicht ab Werk an einem Fahrzeug befindet und somit Bestandteil der ABE des Gesamtfahrzeugs ist, benötigt es bei späterer Montage stets ein amtliches Stück Papier, in welchem steht, wie damit zu verfahren ist (Punkt - so isses immer!).

In der Praxis läuft das auf zwei wiederum grundsätzliche Varianten hinaus:

1. Ich habe zum nachmontierten Zubehör eine ABE. In dieser

a) ist alles so passend zum Fahrzeug beschrieben, dass nichts weiter erforderlich ist und deren (der ABE) Mitführung ausreicht.

b) sind Auflagen zur Verwendung des Zubehörs an meinem Fahrzeug vermerkt, die ich einzuhalten und eben das von einem Prüfer einer Prüforganisation abnehmen zu lassen habe. Hieraus resultiert ein Abnahmeprotokoll (Änderungsabnahme §19 StVZO). In der ABE ist vermerkt, oben ich dieses nur mitzuführen brauche oder ob dessen Ergebnis in die Fahrzeugpapiere einzutragen ist (Zulassungsstelle).

2. Ich hab nix oder tue so als hätte ich nichts (z.B. wenn in den mir vorliegenden Unterlagen etwas steht, was mir nicht gefällt wie die hier beschriebenen Federwegbegrenzer), gehe zum TÜV (West) oder DEKRA (Ost), gebe mich unwissend und frage nach einer EINZELABNAHME. Nun wird der so auf den Plan gerufene amtliche anerkannte Sachverständige wissend seiner Verantwortung allerlei Dinge prüfen, die ihn zu der Gewissheit kommen lassen, das so neu zusammengestellte Gesamtfahrzeug weiter für den Verkehr freigeben zu können. Bei Felgen wie hier diskutiert ist grundlegende Basis dafür ein Festigkeitsgutachten, welches die Tragfähigkeit der Räder ausweist. Dann braucht es einen Reifen, der ebenfalls im Doppel in der Lage ist, bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit das Fahrzeug achsweise zu tragen und noch dazu den gleichen Abrollumfang wie das Original aufweist (Abweichung der Geschwindigkeitsanzeige max. + 7%). Ist das alles gegeben, wird die Freigängigkeit der Räder im angebauten Zustand geprüft. Hier kommen ggf. Ferderwegbegrenzer oder Spurverbreiterungen ins Spiel oder auch bei älteren Fahrzeugen z.B. gebördelte Radläufe usw.. Reifen- und Felgenbreite müssen in einem montierbaren Verhältnis stehen, die Radbefestigungsschrauben natürlich je mindestens sechs Gänge greifen, passenden Bund, Durchmesser und Güte aufweisen und dann isses auch schon geschafft. Das so erwirkte Gutachten ist zwingend der Zulassungsbehörde vorzulegen und die geänderten Angaben sind in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Die Verwendung eines bestimmten Reifens kann man sich auch vorab vom jeweiligen Reifenhersteller bestätigen lassen. Das gibt dem Sachverständigen zusätzliche Sicherheit und beschleunigt den Vorgang wohlmöglich etwas. Ansprechpartner ist hier der fachlich versierte Reifenhändler.

Originalzubehör wie die hier beschriebenen Felgen passen in dieses Muster durchaus hinein. Wurden sie für das ansonsten baugleiche Fahrzeug auch ab Werk geliefert, liegt für das nach deren Montage veränderte Fahrzeug ja bereits eine gesamt-ABE vor. Es muss also gar nichts abgenommen oder eingetragen werden. Im Rahmen der HU erkennen das die Prüfer an der am Orginal-Zubehör in der Regel fehlenden KBA-Nummer und der an deren Stelle vermerkten Originalteilenummer (bei MB Standard), die sich dem Fahrzueug zuordnen lässt. Auf die im hier diskutierten Fall fehlenden Federwegbegrenzer wird so also sicher kein Prüfer kommen, wenn ich ihm nicht mit dem hier ebenfalls beschrieben Schriftstück, auf welchem diese gefordert werden, vor der Nase herumfuchtele.

Und da sind wir auch schon bei meinem Schlusskommentar: Bei weitem nicht alles was unter den beschriebene Rahmenbedingungen abnahme- und/oder eintragungspflichtig ist, wird entsprechend gehandhabt. Insbesondere unauffälligeres Zubehör wie Original-Felgen anderer Typen gleicher Marke (auch und vor alllem Stahlfelgen) werden teils aus Unwissenheit teils ganz bewusst einfach montiert und gefahren. Viele Prüfer schauen speziell in diesem Bereich aus den gleichen Gründen auch im Rahmen der HU meist darüber hinweg. Das läuft so millionenfach - aber, wenns kracht und Personenschaden entsteht, insbesondere bei Todesfällen ermittelt immer die Staatsanwaltschaft (klingt vielleicht lustig, isses aber nicht!). Dann werden bei Zweifeln Gutachten von den beteiligten Fahrzeugen angefertigt und die beschriebenen Versäumnisse KÖNNEN ans Licht kommen und es KANN für sie eine Mitschuld am Unfallhergang hergeleitet werden. Wiederum grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass bei Aufdecken solcher ABE-Unzulänglichkeiten festgestellt wird, dass die ABE des unfallbeteiligten Fahrzeugs vor Eintreten des Unfalls wegen unzulässiger technischer Veränderung erloschen war. Was man daraus vor Gericht macht, möge sich nun jeder selbst vorstellen.

Ich hoffe das war erschöpfend und hat einige Missverständnisse ausgeräumt. Trotz sorgfältiger Überlegung - alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß Falk

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??

Du hast doch einen E320 also Variante 2

Bei Variante 2 ist nur das mit den 3Sternen wichtig (***). Also das mit den Begrenzern etc.

Und wenn du originale Felgen hast, deren Teilenummer unten in der PDF angegeben ist, dann brauchst du die nicht eintragen.

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von Vitektim

??

Du hast doch einen E320 also Variante 2

Bei Variante 2 ist nur das mit den 3Sternen wichtig (***). Also das mit den Begrenzern etc.

Und wenn du originale Felgen hast, deren Teilenummer unten in der PDF angegeben ist, dann brauchst du die nicht eintragen.

Hallo,

Du hast vollkommen recht! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Da, wie Du vieleicht bemerkt hast, ich nicht vom Fach bin, kannst Du

mir bestimmt die Erläuterung auch erklären.

Muss ich Anpassungen(Anschlaggummi) vornehmen oder nicht?

Wäre schön, wenn Du mir hier auch helfen kannst.

Danke und Gruss

Thorsten

Hallo,

wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, musst Du die Federwegsbegrenzer verbauen.

Ich habe sie drin, weil ich eh die Federn wechselte damals. Ich weiß nicht, ob ich sie reingemacht hätte bei den hohen Kosten.

Einige Mitglieder hier berichten, dass sie ohne fahren und keine drinhaben.

Die Dinger kosten beim Freundlichen ca. 60,-EUR + den nicht ganz billigen Einbau (auf gar keinen Fall bei Mercedes, das kann jeder Karosseriebauer minsdestens genauso gut, jedoch braucht er ein Spezialwerkzeug, soweit ich weiß).

Gruß

Adhoma

mal ne Frage, wenn man die Begrenzer nicht einbaut, erlischt dann die Betriebserlaubnis??

Denn bei ***) sind die ja zwingend vorgeschrieben.

Das Gutachten von Merceddes sagt ganz klar aus dass:

1. Federwegsbegrenzer sind einzubauen (verpflichtend)

2. Eine Eintragung ist NICHT erforderlich.

Das heißt für den TE:

- Vergiss den TÜV!

- Bau bei Deinem Reifenhändler die Federwegsbegrenzer rein.

Es gibt zwei Verfahren dafür. Einmal die Gummi-Röhren, die nur aufsteckbar sind durch Ausbau des kompletten Federbeins. Die andere Variante (bei der man auch die Vermessung spart) sieht so aus, dass der Waegn auf der Bühne seitlich aufgeschlitzte Gummi-Tüllen umgestülpt bekommt.

- Leg Dir die Freigabe von Mercedes (das Papier was Du dem TÜV-"Experten" gezeigt hast) ins Auto (Handschuhfach) und werde glücklich mit den Rädern.

 

Wenn Du unbedingt zum TüV fahren willst kannst Du Dir die Räder auch eintragen lassen OHNE Federwegsbegrenzer. Dann wird beim TÜV getestet ob die Räder nicht schleifen bei maximaler Einfederung.

Allerdings musst Du dann beim TÜV bezahlen und beim Straßenverkehrsamt. Einfacher wäre es wohl die Begrenzer (o.g. Variante 2) einzubauen und sich den ganzen anderen Unfug zu sparen.

Also lass Dir vom dem Menschen beim Aufschneiderverein nichts erzählen - der soll mal lesen lernen, auch wenn's schwer fällt.

Gruß

Hyperbel

1. Hyperbel hat Recht.

 

2. Was hat der nette Onkel vom TÜV denn genau gesagt, bzw. welchen Grund gab es die Räder nicht einzutragen? Hat er dir nicht gesagt was fehlt oder woran es hapert?

Zitat:

Wenn Du unbedingt zum TüV fahren willst kannst Du Dir die Räder auch eintragen lassen OHNE Federwegsbegrenzer. Dann wird beim TÜV getestet ob die Räder nicht schleifen bei maximaler Einfederung.

Allerdings musst Du dann beim TÜV bezahlen und beim Straßenverkehrsamt. Einfacher wäre es wohl die Begrenzer (o.g. Variante 2) einzubauen und sich den ganzen anderen Unfug zu sparen.

Ich meine zuerst zum TÜV zu fahren wäre die günstigere Lösung. Die Eintragung kostet ~ 50 Euro, da kommst du mit dem Einbau der Federwegbegrenzer teurer davon ...

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel

Das Gutachten von Merceddes sagt ganz klar aus dass:

1. Federwegsbegrenzer sind einzubauen (verpflichtend)

2. Eine Eintragung ist NICHT erforderlich.

Das heißt für den TE:

- Vergiss den TÜV!

- Bau bei Deinem Reifenhändler die Federwegsbegrenzer rein.

Es gibt zwei Verfahren dafür. Einmal die Gummi-Röhren, die nur aufsteckbar sind durch Ausbau des kompletten Federbeins. Die andere Variante (bei der man auch die Vermessung spart) sieht so aus, dass der Waegn auf der Bühne seitlich aufgeschlitzte Gummi-Tüllen umgestülpt bekommt.

- Leg Dir die Freigabe von Mercedes (das Papier was Du dem TÜV-"Experten" gezeigt hast) ins Auto (Handschuhfach) und werde glücklich mit den Rädern.

 

Wenn Du unbedingt zum TüV fahren willst kannst Du Dir die Räder auch eintragen lassen OHNE Federwegsbegrenzer. Dann wird beim TÜV getestet ob die Räder nicht schleifen bei maximaler Einfederung.

Allerdings musst Du dann beim TÜV bezahlen und beim Straßenverkehrsamt. Einfacher wäre es wohl die Begrenzer (o.g. Variante 2) einzubauen und sich den ganzen anderen Unfug zu sparen.

Also lass Dir vom dem Menschen beim Aufschneiderverein nichts erzählen - der soll mal lesen lernen, auch wenn's schwer fällt.

Gruß

Hyperbel

Hallo,

vielen, vielen Dank für die Info!

Du hast mir sehr geholfen!

Kannst Du mir kurz mitteilen, ob ich original Mercedes-Federwegsbegrenzer einbauen oder kann ich auch diese verwenden?:

Ebay Nr: 270338986856

Vielen DANK im Voraus

Thorsten

Für den Einbau der Original Begrenzer müssen beide Federbeine raus und nachher die Spur eingestellt werden. Kostet dann bei Mercedes locker so 400-500 Euro.

Die Ebay-Dinger sind die Teile, die man seitlich umstülpen kann und sollten den gleichen Effekt haben. Problematisch ist dabei nur, dass man die verlieren kann, wenn man in schwerem Gelände unterwegs ist.

hahaha ... Spass beiseite.

Wenn Du so fährst, dass der Begrenzer seine Arbeit verrichtet, dann können die sich selbst rausdrücken. Dann ist das aber auch egal, da dann garantiert noch mehr kaputt ist.

Achte halt drauf, das die die gleiche Begrenzung erwirken.

Ich meine es wären 65mm.

Einfach kaufen (hat Dein Reifenhändler an der Ecke normalerweise auch), draufmachen und fahren. Dann ist die Sache vom Tisch.

Vergiss den TÜV. Den brauchst Du nicht ....

 

Außer: Wenn Du neben den Sportpaket-Rädern noch eine Tieferlegung machst, dann musst Du natürlich zum TÜV.

Gruß

Hyperbel

Aber diese ganze Begrenzergeschichte braucht man auch nur dann wenn kein MB Sportfahrwerk verbaut ist und ab einem bestimmten Modelljahr braucht man beides nicht mehr, weiß nur nicht mehr welches Jahr des war.

Modelljahr 08

Zitat:

Original geschrieben von Kawa ZX-6R

Aber diese ganze Begrenzergeschichte braucht man auch nur dann wenn kein MB Sportfahrwerk verbaut ist und ab einem bestimmten Modelljahr braucht man beides nicht mehr, weiß nur nicht mehr welches Jahr des war.

Das steht ganz genau in den Felgenfreigaben von Mercedes für den 211er drin.

Stimmt aber schon. Beim Sportfahrwerk ist das nicht nötig.

Und seit der MOPF ist das auch gegessen - die war übrigens im Juni 2006. (Code 806)

Was im Jahr 2008 gewesen sein soll weiß ich nicht, adhoma.

 

Gruß

Hyperbel

Zitat:

Original geschrieben von ingotwingo

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel

Das Gutachten von Merceddes sagt ganz klar aus dass:

1. Federwegsbegrenzer sind einzubauen (verpflichtend)

2. Eine Eintragung ist NICHT erforderlich.

Das heißt für den TE:

- Vergiss den TÜV!

- Bau bei Deinem Reifenhändler die Federwegsbegrenzer rein.

Es gibt zwei Verfahren dafür. Einmal die Gummi-Röhren, die nur aufsteckbar sind durch Ausbau des kompletten Federbeins. Die andere Variante (bei der man auch die Vermessung spart) sieht so aus, dass der Waegn auf der Bühne seitlich aufgeschlitzte Gummi-Tüllen umgestülpt bekommt.

- Leg Dir die Freigabe von Mercedes (das Papier was Du dem TÜV-"Experten" gezeigt hast) ins Auto (Handschuhfach) und werde glücklich mit den Rädern.

 

Wenn Du unbedingt zum TüV fahren willst kannst Du Dir die Räder auch eintragen lassen OHNE Federwegsbegrenzer. Dann wird beim TÜV getestet ob die Räder nicht schleifen bei maximaler Einfederung.

Allerdings musst Du dann beim TÜV bezahlen und beim Straßenverkehrsamt. Einfacher wäre es wohl die Begrenzer (o.g. Variante 2) einzubauen und sich den ganzen anderen Unfug zu sparen.

Also lass Dir vom dem Menschen beim Aufschneiderverein nichts erzählen - der soll mal lesen lernen, auch wenn's schwer fällt.

Gruß

Hyperbel

Hallo,

vielen, vielen Dank für die Info!

Du hast mir sehr geholfen!

Kannst Du mir kurz mitteilen, ob ich original Mercedes-Federwegsbegrenzer einbauen oder kann ich auch diese verwenden?:

Ebay Nr: 270338986856

Vielen DANK im Voraus

Thorsten

Meiner Ansicht nach ist die Aussage von Hyperbel nur zum Teil richtig.

In dem pdf-Dokument von Daimler steht eindeutig drin, dass man die Räder ohne Eintragung nur fahren kann, wenn die serienmäßigen Anschlagpuffer gegen Anschlagpuffer mit der nur A211 326 0268 ausgewechselt werden.

D.h. irgendwelche anderen Anschlagpuffer genügen nicht.

Es gibt IMHO für den TE nur zwei Möglichkeiten:

1.) Entweder originale Anschlagpuffer A211 326 0268 verbauen (teuer), dann braucht nichts eingetragen zu werden.

 

oder

2.) Die Räder beim (kompetenten;) ) TÜV eintragen zu lassen.

Die Frage ist, ob der TÜV die Räder ohne längere Anschlagpuffer einträgt (ist IMHO Ermessensache), da das so von Daimler vorgegeben ist. Evtl. begnügt sich der TÜV aber auch mit den günstigen "Aufsteckpuffern". Das würde ich einfach mal mit dem TÜV-Prüfer der die Eintragung auch macht besprechen.

BTW: neuerdings gibt es bei Daimler Freigaben für den TYP 110 (Heckflosse)! Interessante Raddimensionen.... ;)

 

Grüße

Peter

Nun Perly,

möglicherweise liegst Du da richtig ... ich glaube da aber nicht so ganz dran.

Wenn Du einen Stoßdämpfer austauschen musst kannst Du jeden Dämpfer nehmen der für Dein Auto passend ist. Warum sollte dann nicht ein "gleichwertiger" Federwegsbegrenzer in diesem Fall ausreichend sein?

Ich bin mir sicher, dass der TE damit keine Probleme haben wird.

Und den "kompetenten TÜV";) würde ich in diesem Fall ebenfalls nicht aufsuchen.

 

Gruß

Hyperbel

 

PS: Ich war wegen meinem Umbau beim TÜV - aber da wurde Tieferlegung, Spurverbreiterung, Federwegsbegrenzer und auch die 10 Doppelspeichen als Gesamtpaket abgesegnet. Das geht nicht ohne TÜV-Segen.

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