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"Parkplatzrempler" ..... Was nun?

BMW 3er E90
Themenstarteram 8. Dezember 2007 um 19:17

Hallo Gemeinde,

hatte am Donnerstag (7.12.07) auf einem Großmarktparkplatz nen kleinen zusammstoß mit nem Polo Fox Steilheck. Seine Stoßstange ist unbeschädigt und ich habe nun ne Delle auf der Fahrerseite kurz vorm Hinterad. Habe aus einem Parkplatz zurückgesetzt und nach rechts eingeschlagen, dann gestanden und das Lenkrad nach links gedreht um dann weiterzufahren. Der Polo kam aus dem schräg gegenüberliegendem Parkplatz und berührte mich. Kann auch nen Foto einstellen, wenn mir einer sagt wie das geht.

Der Verursacher hat mir seine Daten dagelassen und ich habe auch keine Polizei informiert (kommen die überhaupt?) und nen Foto von beiden KFZ habe ich auch nicht gemacht. War halt total perplex!!!

War auch am Donnerstag noch beim Freundlichen und der hat mir geasgt das die Reparatur ca. 900 € kosten wird.

Heute bekomme ich ein Schreiben von der Versicherung (LVM) des "Unfallgegners" die ich auch am Donnerstag noch informiert habe in dem ich aufgefordert werde den Unfallhergang zu schilden und in dem noch weiter steht das e sich bei ihnen noch nicht gemeldet hat!!!????

Was soll man da reinschreiben ???? Habe keine Lust noch ne Teilschuld zu bekommen!!!!

Kann mir eine(r) nen paar Tips geben, der vielleicht schon ähnliches erlebt hat???

Gruß Jens

28 Antworten

Die Sachlage ist so wie dus geschildert hast ganz einfach: Du hast gestanden und er ist auf dein Auto draufgefahren. Damit ist er Schuld.

Aber ich würde mich nochmal mit dem Herrn Unfallgegner in Verbindung setzen und du solltest dich mit einem Lackierer kurzschließen. 900€ sind für einen kleinen Schaden definitiv zu viel. Ein ordentlicher Lackierer macht dir das genauso perfekt und noch dazu wesentlich günstiger - damit könnte der Unfallgegner das dann selber bezahlen... Musst du natürlich nicht, aber wäre halt so ganz nett.

Themenstarteram 8. Dezember 2007 um 19:24

Bringt das denn noch was? Zumal ich seine Versicherung schon informiert habe?

Soll ich meine Versicherung informieren bzw. meinen Verkehrsrechtsschutz in Anspruch nehmen??? Er kann ja immer noch sagen das er nicht schuld ist???

Der Typ von der LVM hat jedenfalls gesagt das für einen Schaden unter 1500 € kein Gutachter benötigt wird.

Wenn er jetzt sagt, dass er nicht Schuld ist oder den Sachverhalt völlig anders schildert, kannst du da jetzt auch nichts mehr dran ändern, oder? Also würde ich erst mal abwarten, ob er bzw. seine Versicherung brav zahlt. Dann gibts doch gar keine Probleme und du brauchst keinen Anwalt einschalten... Hättest mal paar Bilder machen sollen.

Solange die Versicherung noch nichts bezahlt hat kann er natürlich sagen, dass er das selber zahlen will. Und wieso willst du deine Versicherung informieren? Die hat doch gar nichts damit zu tun :confused:

Und mit dem Gutachter hat er Recht - das wäre bei dem Schaden völlig unverhältnismäßig.

Themenstarteram 8. Dezember 2007 um 19:38

Okay dann schildere ich mal seiner Versicherung die Sachlage. Und warte dann ab was passiert.

Hab noch nen Foto von dem Schaden, wie kann ich das hier "anhängen?

am 8. Dezember 2007 um 23:21

Hy Jens,

hab das selbe erlebt vor kurzen.

Delle in der hinteren Tür. Bin dann zu einem Dellen Dr. der hat für 81,- die Delle perfekt entfernt.

Stell mal ein Bild von der Delle ein.

MfG Phil

Themenstarteram 9. Dezember 2007 um 10:28

Hier mal das Foto.....

http://img486.imageshack.us/my.php?image=cimg0455ku5.jpg

Ich weiss aber nicht ob das nen Dellendoktor hinbekommt. Hast Du deinen im Internet gefunden? Adresse?

Hatte vor 3 Monaten so ziemlich den selben Fall. Auch rückwärts raus, gestanden und den 1. Gang eingelegt als ich von hinten einen Stoß bekam, weil eine Tussi rückwärts aus der gegenüberliegenden Lücke raus fuhr. Zum Glück war mein Schaden nur 260€. Die gegnerische Versicherung hat sich stur gestellt und nur 50% gezahlt. Bei der geringen Summe habe ich dann auf Anwalt und lange Streitereien verzichtet. Ich befürchte das es bei Dir ähnlich laufen wird da auf Parkplätzen sehr oft die Schuld geteilt wird.

 

mfg

jcoupé

Zitat:

Original geschrieben von jensi58

Hier mal das Foto.....

 

http://img486.imageshack.us/my.php?image=cimg0455ku5.jpg

 

Ich weiss aber nicht ob das nen Dellendoktor hinbekommt. Hast Du deinen im Internet gefunden? Adresse?

 Wenn der Lack noch ganz ist, kann man das ausbeulen.

 

Hmm..du hast wohl nicht besonders lange gesucht im Internet, oder?

1. Möglichkeit: einfach mal versuchen, ob www.dellendoktor.de geht..und?

2. Möglichkeit: www.google.de => "Dellendoktor"

 

;)

am 9. Dezember 2007 um 13:21

Hi!

Ich komme aus der Versicherungsbranche und kann dir dazu folgendes sagen:

Das Problem ist auf einem Parkplatz gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Da kannst du ganz unschuldig sein, wenn dein Auto in Bewegung ist, und das ist beim Ausparken ja der Fall, wirst du fast immer Probleme bekommen (also Teilschuld).

Mit dem Reinschreiben ist halt immer so ne Sache, da ja dein Unfallgegner auch noch Angaben gemacht hat. Also am Besten wahrheitsgemäß....

Ich würde dir auch vorschlagen den Schaden deiner eigenen Versicherung zu melden, aus den o. g. Gründen (Teilschuld?). Die sind ja nicht nur zum zahlen da, sondern auch unberechtigte Forderungen abzuwehren. D. h. deine Versicherung wird auf eigene Kosten versuchen deine Teilschuld ganz oder so gut wie möglich abzuwehren.

Solltest du dann was bekommen, musst du nur die gegnersichen Kosten (wie Reparatur usw.) ersetzen. Die Kosten der eigenen Versicherung nicht.

Ach ja:

Es gibt ein Urteil des OLG Chemniz. Das besagt, dass du ab 700€ Schaden berechtigt bist einen eigenen Gutachter zu bestellen, dessen Kosten dann die gegn. Versicherung ebenfalls zahlen muss. Ich würde mir dass aber überlegen, da du evtl. ja selber auch was zahlen musst. Am besten schick denen doch einen Kostenvoranschlag zu. Den sollen die prüfen und dann sagen was Sache is!

Hoffe geholfen zu haben!

am 9. Dezember 2007 um 15:15

Zitat:

Original geschrieben von Harr

Hi!

Ich komme aus der Versicherungsbranche und kann dir dazu folgendes sagen:

Das Problem ist auf einem Parkplatz gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Da kannst du ganz unschuldig sein, wenn dein Auto in Bewegung ist, und das ist beim Ausparken ja der Fall, wirst du fast immer Probleme bekommen (also Teilschuld).

 

Hoffe geholfen zu haben!

finde ich voll unfair wenn jemand irgendwie ein stück zurückgesetzt hat aus der parklücke und dann stehen bleibt und kurz darauf wird man geramt und man hat direkt teilschuld.

Zitat:

Original geschrieben von Harr

Das Problem ist auf einem Parkplatz gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Da kannst du ganz unschuldig sein, wenn dein Auto in Bewegung ist, und das ist beim Ausparken ja der Fall, wirst du fast immer Probleme bekommen (also Teilschuld).

Das mag zutreffen, wenn beide Autos rollen. Wenn jedoch ein Wagen steht, sieht das für mich schon ganz anders aus. Das hat nichts mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun. Ich kann doch nichts dafür, wenn ein andere Autofahrer nicht nach hinten guckt und gegen mein - stehendes - Auto fährt. Hier hat eindeutig der Autofahrer den Fehler gemacht, der nicht nach hinten geguckt hat.

Was willst du denn bitte dem Geschädigten in diesem Fall vorwerfen? Das er ordnungsgemäß ausgeparkt hat?

am 9. Dezember 2007 um 21:31

Das Problem ist dass das Auto ja auch nicht mehr geparkt war, sondern sich in Bewegung befand (beim Ausparken). Ob das jetzt ganz kurz stand weil man den Vorwärtsgang eingelegt hat spielt keine Rolle.

Wir hatte mal einen ähnlichen Fall. Da wollte einer von uns jemanden aus einer Parklücke rauslassen. Dieser setzte jedoch zu weit zurück. Schuld war ja unser Kunde wirklich nicht, aber Teilschuld gabs leider trotzdem. Die Begründung heißt in solchen Fällen Betriebshaftung/-gefährdung. Also allein dadurch dass ein KfZ in Betrieb ist stellt es eine Gefahr dar.

Ich will ihm gar nichts vorwerfen. Ist ja auch nicht auf meinen Mist gewachsen. Wollte nur andeuten, dass er es besser auch seiner Versicherung meldet. Wenn der Unfallgegner nichts will, dann wird der Schaden geschlossen und gut is. Da bleibt auch nix hängen.

Wünsch dir viel Glück jensi58!

am 9. Dezember 2007 um 21:38

Zitat:

Original geschrieben von Harr

Das Problem ist dass das Auto ja auch nicht mehr geparkt war, sondern sich in Bewegung befand (beim Ausparken). Ob das jetzt ganz kurz stand weil man den Vorwärtsgang eingelegt hat spielt keine Rolle.

Wir hatte mal einen ähnlichen Fall. Da wollte einer von uns jemanden aus einer Parklücke rauslassen. Dieser setzte jedoch zu weit zurück. Schuld war ja unser Kunde wirklich nicht, aber Teilschuld gabs leider trotzdem. Die Begründung heißt in solchen Fällen Betriebshaftung/-gefährdung. Also allein dadurch dass ein KfZ in Betrieb ist stellt es eine Gefahr dar.

Ich will ihm gar nichts vorwerfen. Ist ja auch nicht auf meinen Mist gewachsen. Wollte nur andeuten, dass er es besser auch seiner Versicherung meldet. Wenn der Unfallgegner nichts will, dann wird der Schaden geschlossen und gut is. Da bleibt auch nix hängen.

Wünsch dir viel Glück jensi58!

wenns so ist dann parke ich lieber auf strassen, find das trotzdem unfair, als ob der jeniger der stand teilschuld hat nur weil der andere zu blöd war um zu gucken müssen beide zahlen :/ unfair!

Themenstarteram 10. Dezember 2007 um 8:02

Sehe ich auch nicht ein, das der in mein stehendes Auto fährt und ich eine Teilschuld von 50% bekomme!!! Werde meine Versicherung mal anrufen und ggf. noch meinen Verkehrsrechtsschutz! Mit 50% bin ich keinen Fall einverstanden!!

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