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3.0 CDTI Einspritzpumpe defekt?

Themenstarteram 21. Juni 2006 um 11:26

Hallo,

ich habe mir im Dezember letzten Jahres einen Signum 3.0 CDTI gegönnt.

Erstzulassung 02/04!

Bei meinem ersten Besuch beim FOH machte mich dieser gleich auf ein Prob mit der Common-Rail Pumpe aufmerksam.

Ich hatte bis dahin nur ein seltenes ruckeln beim Beschleunigen bemerkt.

Jetzt ist aus dem selten ein sehr häufig geworden und aus dem ruckeln ein richtiger Leistungsverlust. Alles ist so wie es mir der FOH beschrieben hatte.

Leistung weg, keine Kontrollleuchte an, und tritt unregelmäßig auf!

Der FOH erklärte mir auch das der Fehler nur während der Fahrt mit dem Tech 2 gefunden werden kann.

Also stand der Ermittlung ist jetzt so, das es sehr wahrscheinlich die Pumpe ist. Daten sind auf dem Weg zu Opel.

So und jetz meine Fragen:

Ich habe beim kauf ein Car Garantie abgeschlossen.

Weiß zufällig einer von euch ob die das abdeckt?

Wenn nicht. Wie gut sind meine Chancen auf Kulanz von Opel in diesem Fall? Garantie bis 02/06

Und wenn beide nichts zahlen wollen. Welche kosten kommen auf mich zu?

Danke schonmal an euch!

Lissi

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180 Antworten

Kraftstoffanlage ist gemäß den Bedingungen 05 der CG wie folgt dabei:

Kraftstoffanlage

Kraftstoffpumpe

Einspritzpumpe

Elektronische Bauteile der Einspritzanlage (z.B. Steuergeräte, Luftmengen- und massenmesser, AGR/EGR-Ventil)

Vergaser

Turbolader

 

Schau einfach mal in die Bedingungen DEINES Vertrages!!

Good Luck! (Und halt uns informiert, was draus wird)

Wann war denn Dein erster Besuch beim Freundlichen, bei dem er Dich darauf aufmerksam machte? Klingt ja fast so, als wüsste er schon vorher von dem Fehler. Dann wär es eindeutig ein Gewährleistungsfall. Unabhängig von Werksgarantie (die ja nun sowieso abgelaufen ist) und ebenfalls unabhängig von der Gebrauchtwagengarantie (die immer gern für solche Sachen herangezogen wird und in wirklichkeit eine Absicherung des Freundlichen ist aber von uns dummen Kunden bezahlt wird!)

Hi Stephan,

 

wie meinst Du denn das:

Zitat:

(die immer gern für solche Sachen herangezogen wird und in wirklichkeit eine Absicherung des Freundlichen ist aber von uns dummen Kunden bezahlt wird!)

Hab ich da was verpeilt? Okay, wenn das so ist, wie Du es suggerierst und der OH des Threaderstellers hier was verschleppt hat, um das Unternehmen Opel gegen Mehrausgaben aus Garantie zu schützen und das Geld über die Versicherung - möglicherweise untter Beteiligung des Kunden - zu bekommen, ist es eine Sauerei.

Ansonsten betrachte ich eine NWAG noch immer als gute Absicherung gegen einen finanziellen Super-GAU, wie er sich hier andernfalls abzeichnen würde...

Hallo Lissi75,

bei mir war auch die Einspritzpumpe defekt. Zum Glück noch in der Garantie. Mein FOH sprach von ca. 5500Euro Schaden. Ich habe dann noch eine Anschlussgarantie für das 3. und 4. Jahr abgeschlossen. Ich hatte auch zuerst nur gelegentliches Ruckeln und beim FOH konnte kein Fehler festgestellt werden. Später hatte ich dann zeitweise das Gefühl mein Signum wird von einem Gummiband festgehalten.

Viel Glück bei der Regulierung

P.S.: das gelegentliche Ruckeln ist bei mir wieder vorhanden, ist aber in den letzten 10.000km nicht schlimmer geworden

Themenstarteram 21. Juni 2006 um 12:08

Danke erstmal für die Antworten!

Nene ihr habt das falsch verstanden. Gekauft habe ich den Siggi bei einem anderen FOH.

Bei diesemwar ich wegen einem Garantiefall (Birne defekt am NCDC 2015 = Gerät getauscht). Und da fragte er mich ob ich denn schon Probleme mit dem Motor hatte, und so kamen wir ins Gespräch, und er erzählte mir einiges von solchen Fällen!!

Grundsätzlich ist es eine gute Sache mit diesen Gebrauchtwagengarantien. Wenn man sich jedoch die Gesetzlichen Grundlagen der Gewährleistung mal genau betrachtet, bräuchte man al Käufer im ersten halben Jahr überhaupt keine und ab dem zweiten Halbjahr nur für den Notfall, dass sich der Verkäufer querstellt in Sachen Gewährleistung.

Und nun der Hammer an der Sache: man reklamiert einen Sachmangel und der Fehler wird behoben. Worüber wird der im Regelfall abgerechnet? Bingo. Über die Gebrauchtwagengarantie, die ich als Kunde beim Kauf des Fahrzeugs bezahlt habe. Wen habe ich also damit abgesichert? Nicht mich alds Kunden, sondern den Händler.

Verstehst Du jetzt, worauf ich hinaus will? ;)

Im Ersten Jahr ist diese Garantie also eher Gold wert für den Verkäufer. Erst der Abschluss einer Verlängerungsgarantie im zweiten Jahr ist in Wirklichkeit der Schutz für den Gebrauchtwagenkäufer.

Die Autowerkstätten (also nicht nur FOHs) suggerieren einem aber immer wieder gern, dass diese Gebrauchtwagengarantien die Gewährleistungsansprüche ersetzen. Hab mir aus aktuellem Anlass erst selbst kürzlich die Augen öffnen lassen müssen zu diesem Thema. Gut, wenn man zufällig im privaten Umfeld auch mal Juristen (wenn auch nicht fachspezifisch) ansammelt...

Themenstarteram 21. Juni 2006 um 12:14

Soul du meinst also ich müsste das über den Händler machen der mir das Auto verkauft hat? Und müsste mir dann gar keine Gedanken über Car Garantie, Kulanz usw machen, da sowieso der Händler bezahlen muss?

@SoD

Das verstehe ich absolut, gerade weil ich erst kürzlich einen "neuen" gebrauchten Zweitwagen (keine werksgarantie mehr) erstanden habe und der Verkäufer mir einreden wollte, wie großzügig er sei, wenn er mir ohne Aufpreis eine GW-Garantie "dazugibt". Du hast es treffend beschrieben, was der Wicht damit bezweckt hat - sich aus seiner Sachmängelhaftung stehlen, nix weiter...

Bei meinem Dicken ist der Fall anders gelagert: Als Halb-JW gekauft, nach 2 Jahren ab EZ läuft die Werksgarantie aus und dann hilft mir im Falle eines Falles nur noch die NWAG. Und bei solch hochpreisigen Risiken ist es m.E. schon fast fahrlässig, sie nicht zu haben....

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Lissi75

Soul du meinst also ich müsste das über den Händler machen der mir das Auto verkauft hat? Und müsste mir dann gar keine Gedanken über Car Garantie, Kulanz usw machen, da sowieso der Händler bezahlen muss?

Wenn der Kauf noch keine 6 Monate her ist, dann auf jeden Fall, weil auf Richterlicher Ebene davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war (wenn auch noch nicht so ausgeprägt). Ab dem 7. Monat nach Kauf wirds schon wieder schwieriger, da Du beweisen musst, dass der Fehler bereits ab Kauf bestanden hat.

Je nach Situation solltest Du Dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und klären, ob das nun über die Gewährleistung oder über die Garantie geht. Im letzteren Fall kannst Du auch klären, ob Dein ortsansässiger FOH die Reparatur durchführen kann.

Ich hab das Problem scheinbar auch.

Der Wagen ruckelt, hat manchmal sogar einen kompletten Aussetzer, oder hängt mit der Drehzahl fest.

Ursache hierfür soll eine blockierte Zumesseinheit in der Hochdruckeinspritzpumpe sein, verursacht durch unsaubere Herstellung der Pumpe.

Ab ca September 2005 wurden die Werkzeuge beim Bau der Pumpe regelmäßiger gewechselt und der Fehler soll nicht mehr auftreten.

 

Gott sei Dank in der Garantiezeit, aber bei mir recht früh, erst 31000KM gelaufen der Wagen. Wenn das nach der Garantie passiert na dann gute Nacht.

 

MFG

 

ECOTEC

Themenstarteram 28. Juni 2006 um 11:49

Jetzt brauch ich noch ein paar rechtliche Tipps von euch!

Folgende Situation:

Meine Car Garantie übernimmt 100% Lohn aber nur 80% der Teile, was immerhin ca 800€ ausmacht! Der FOH der meinen Siggi reparieren soll hat schon von Opel die Zusage das sie die fehlenden 20% aus Kulanz übernehmen. Aber da die Pumpe ja in den ersten 6 Monaten kaputt gegangen ist soll ich das über Sachmangelhaftung des Freundlichen (Verkäufer) machen, da es sonst zu Problemen kommen kann wenn Opel sich das Kaufdatum genauer anschaut. Der Freundliche (Verkäufer) sagte mir jetzt aber das seine zusätzliche Versicherung (auch Car Garantie) den Rest nicht übernimmt, und er mir auch NICHT entgegen kommen kann, da er in so einem Rahmenvertrag mit Car Garantie ist! Ich müsste ihn verklagen um an mein Geld zu kommen!

Rahmenvertrag??? Ein Vertrag mit einer Versicherung, der besagt das man seinem Kunden gegnüber nicht kulant sein darf???

Hallo was soll das denn sein? Ich glaub das ja meinem Verkäufer, da er es weiterhin versucht, und mir ja auch schon gesagt hat das ich ihn dann verklagen müsste!

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich bin jetzt echt en bissl verwirrt!

Lissi

Im Hinblick auf das Rechtsberatungsgesetz zunächst folgendes: Alle Tips, die Du hier bekommst, sind lediglich allgemeine Hinweise oder Diskussionen und ersetzen keinesfalls die kompentente Beratung eines Rechtsanwaltes und stellen insofern auch keine Rechtsberatung dar.

Das Folgende gilt nur für den HÄndler, welcher Dir das Fahrzeug verkauft hat-ihn trifft die gesetzliche Gewährleistung.

Dann würde ich Ihn das nächste Mal fragen, ob die Sache mit dem verklagen sein letztes Wort ist - wenn er ja sagt, dann geh´ zum Anwalt und mach es halt.

Zuvor bitte unter Zeugen oder schriftlich mit Nachweis des Zugangs explizit auf den Sachmangel hinweisen und letztmalig unter Fristsetzung zur Behebung des Mangels auffordern.

Wichtig ist insofern, dass dies innerhalb von 6 Monaten nch dem Kauf passiert.

Ausgangspunkt der hier eingreifenden gesetzlichen Gewährleistung ist die Pflicht des Händlers, eine mangelfreie Sache zu liefern und zu übergeben. kein Verkäufer muss dafür geradestehen, dass die Kaufsache auch nach 5 Monaten noch funktioniert. Die Sache muss bei der Übergabe mangelfrei sein.

Die gesetzliche Gewährleistung gilt daher nur für die Tatsache, dass die Sache bei ÜBERGABE, also bei Kauf mangelfrei ist.

Wenn Du also geltend machst, die Sache sei mangelhaft, bist Du diesbezüglich beweisbelastet, musst also nachweisen, dass der Fehler, welcher bspw. nach 3 Monaten aufgetreten ist, schon bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war. Dies wird Dir im Normalfall natürlich nicht gelingen.

Hier greift jetzt die vielbeschriebene Beweislastumkehr ein. Hier wird beim Auftreten eines Sachmangels innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf zu Gunsten des Käufers vermutet, dass der Sachmangel schon bei Übergabe vorhanden war. Es wird also davon ausgegangen, dass das Fahrzeug schon beim Kauf den Mangel aufwies, obwohl dieser erst viel später sichtbar wurde.

Nun kann der Händler natürlich den Gegenbeweis antreten, dass der Mangel bei Übergabe gerade nicht vorhanden war, was ihm wiederum scwer fallen wird. Dazu gibt es noch viele Feinheiten, die hier jedenfalls zu weit gehen würden.

Eine Garantie ist dagegen ein selbstsändiger Vertrag, in welchem Dir der Hersteller oder ein anderer Anbieten NACH SEINEN KONDITIONEN die Reparatur oder den Ersatz des defekten Fahrzeuges anbietet. Diese hat nichts mit dem Händler zu tun. Die Neuwagengarantie ist dann z.B. das Garantieversprechen, unabhängig vom Zeitpunkt des Auftretens des Mangels (innerhalb der Garantiezeit) diesen kostenfrei zu beheben. Kein Hersteller ist verpflichtet, eine Garantie anzubieten. Die Abwicklung richtet sich dann IMMER nach den vorgegebenen Garantiebedingungen und kann auch bestimmte Bauteile ausnehmen oder eine Kostenbeteiligung des Kunden vorsehen.

Die gesetzliche Gewährleistung trifft daher den Händler, da er keine mangelfreie Sache geliefert hat, die Garantie denjenigen, der Sie anbietet.

Ich finde es daher auch eine Riesensauerei (aus meiner-Kundensicht), dass sich die Händler mit teils dubiosen Methoden aus der Gewährleistung heraustehlen-was meist auch gut klappt, da der Normalbürger aus verständlichen Gründen die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennt.

Allerdings kann ich auch den Händler verstehen, der letztlich auch leben muss und ja irgendwie zusieht, den angekauften Wagen ohne 3000 € Verlust wieder loszuwerden...

Irgendwie ist jede Seite auf ihre Weise am A.....

Themenstarteram 28. Juni 2006 um 15:31

Und weiter gehts!

 

Habe gerade eine Fax von meinem Verkäufer bekommen!

Die Car Garantie ist der Meinung das keine Sachmängelhaftung vorliegt da ich in 154 Tagen 17.300 km gefahren bin und sich der Mangel hätte viel früher offenbaren müssen.

Nun das hat er, schon im Februar. Aber als ich beim Foh war sagte der mir das er nix auslesen konnte, da dieser Fehler nicht gespeichert wird und nur während der Fahrt wenn der Fehler auftritt mit dem Tech2 gespeichert werden kann. Da zu diesem Zeitpunkt der Fehler aber nur ca 1x pro Woche auftrat konnte man ihn natürlich nicht speichern.

Also sollte ich es eigentlich weiter versuchen?

Was meint Ihr?

Lissi

Themenstarteram 27. Juli 2006 um 8:56

Alles Gut!

 

So die Pumpe ist erneuert und ich habe keinen Pfennig bezahlen müssen! :)

Die CG hat 100% Lohn und 80% Teile übernommen, und die restlichen 20 gingen auf die Kulanz von Opel.

Das Fax von der CG hat wohl gereicht den Ärgern mit Opel zu vermeiden, obwohl es rechtlich ne ganz andere Lösung hätte geben müssen.

Aber so ists mir lieber. Schöne Sache!

Ich musste nicht mal die Flüssigkeiten und Dichtungen und so Sachen bezahlen wie mir zu Beginn gesagt wurde.

Das einzige ärgerliche war der Stress den ich hatte!!

so long

Lissi

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