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3.0 TDI Kupplungsschaden nach 25 000 KM !
Hallo liebe A5 Gemeinde,
Ich bin seid 03.03 stolzer besitzer eines Ibisweißen S-Line 3.0 TDI´s.
Bis letzte Woche war ich im ganzen sehr zufrieden mit dem Auto, doch dann nahm das Schicksal seinen Lauf...
Ich fuhr im 3ten Gang und überholte ein Auto außerorts nach einer Kurve, beim Schalten in den 4ten Gang merkte ich schon das etwas nicht stimmt. Die Gänge gingen nicht mehr rein, sprich die Kupplung hatte versagt. Ich habe sofort bei Audi angerufen und das Auto vorgeführt.
Das Getriebe wurde demontiert und ich bekam ein Anruf und die Diagnose:
Kupplungsschaden!!!
Die Kupplung sei verbrannt und in sich zusammengefallen.
Ich war erstmal geschockt, doch das größere Übel kam noch:
Die Garantie deckt dies nicht ab!!!
Das Auto wurde die lkompletten 25 000 KM reine Langstrecke auf der Autobahn bewegt, es hat vor 3 Monaten schon einmal kurz von alleine hochgedreht im 6ten Gang, sprich die Kupplung hatte durchgeschliffen, dies war aber nur einmalig.
Was soll ich nun machen, ich habe hier im Forum schon viele Beiträge über defekte Kupplungen bei unter 20 000 KM gelesen, was habt ihr gemacht in dem Fall?
Ich habe bisher die Audi Kundenbetreuung informiert um das ganze über Kulanz abzuwickeln, was gibt es sonst noch für Möglichkeiten?
Vielen Dank schonmal ...
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22 Antworten
Würde auf jeden Fall drann bleiben. Wenn du dein Auto ordentlich verwendet hast kann ein KP Schaden nach 25 kilo
wohl kaum Verschleiß zugeordnet werden .. Das ist ja so als würde dir bei der Neuwagenabholung an der Hofausfahrt die Bremsscheibe brechen und sie meinen das fällt nicht unter Garantie ....
Wird halt die übliche Diskussion werden, nur nicht abspeisen lassen. Sollte wohl kein Problem sein mit der Kulanz
Zitat:
Original geschrieben von Mitoracer04
Die Kupplung sei verbrannt und in sich zusammengefallen.
Ne Kupplung kann verbrennen?
Wo gibts denn sowas, wenn dann doch höchstens die Beläge, oder?
Nuja, in meinen Augen hast Du leider wenig Aussicht auf Kulanz.
Audi wird einfach sagen, daß da einer nicht Autofahren konnte und längere Zeit mit schleifender Kupplung gefahren ist.
Trotzdem wünsche ich Dir viel Erfolg! Vielleicht haben die Audi Jungs von der Kulanz ja mal nen guten Tag!
Zitat:
Original geschrieben von Mitoracer04
Hallo liebe A5 Gemeinde,
Ich bin seid 03.03 stolzer besitzer eines Ibisweißen S-Line 3.0 TDI´s.
Bis letzte Woche war ich im ganzen sehr zufrieden mit dem Auto, doch dann nahm das Schicksal seinen Lauf...
Ich fuhr im 3ten Gang und überholte ein Auto außerorts nach einer Kurve, beim Schalten in den 4ten Gang merkte ich schon das etwas nicht stimmt. Die Gänge gingen nicht mehr rein, sprich die Kupplung hatte versagt. Ich habe sofort bei Audi angerufen und das Auto vorgeführt.
Das Getriebe wurde demontiert und ich bekam ein Anruf und die Diagnose:
Kupplungsschaden!!!
Die Kupplung sei verbrannt und in sich zusammengefallen.
Ich war erstmal geschockt, doch das größere Übel kam noch:
Die Garantie deckt dies nicht ab!!!
Das Auto wurde die lkompletten 25 000 KM reine Langstrecke auf der Autobahn bewegt, es hat vor 3 Monaten schon einmal kurz von alleine hochgedreht im 6ten Gang, sprich die Kupplung hatte durchgeschliffen, dies war aber nur einmalig.
Was soll ich nun machen, ich habe hier im Forum schon viele Beiträge über defekte Kupplungen bei unter 20 000 KM gelesen, was habt ihr gemacht in dem Fall?
Ich habe bisher die Audi Kundenbetreuung informiert um das ganze über Kulanz abzuwickeln, was gibt es sonst noch für Möglichkeiten?
Vielen Dank schonmal ...
Hi,
ich glaube nicht, was ich da lesen muss! Ich habe vor einigen jahren ein BMW 330 Ci Cabrio aus erster Hand gekauft und nach einiger Zeit ebenfalls Probleme mit der meiner Kuppung bekommen: sie hat auch zum "Rutschen" angefangen. Das Fahrzeug war damals 1 1/4 Jahre alt und hatte ca. 30.000 KM auf dem Tacho. Die Kupplung wurde mir anstandslos als Garantiefall ersetzt. Ich hoffe, bei Dir ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Gruß
Neinus
Da die Kupplung ein Verschleißteil sein sollte, liegt es an der Kulanz des Herstellers. Ist wirklilch sehr ärgerlich, wenn sowas passiert. Bei großen Dieseln wundert mich, wie das "Scheibchen" das Drehmoment so aushalten soll.
Gruß
Hi,
ich hatte mal ein Audi Cabrio 2.5Tdi. Nach 30.000km auch die Kupplung "verbrannt"
Wurde mir anstandslos auf Garantie gewchselt.
Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass die sich jetzt so querstellen.
macht mir aber Sorgen.....
gruß
....Das ist das übliche rotzfreche Gesülze, was Audi seit einiger Zeit durchzieht.
Nochmal:
Audi verkauft seine Autos mit 2 Jahre Garantie. Da braucht kein Kunde einen Nachweis zu erbringen, wie sowas zu Stande kommt. Außer, es ist offensichtlich und Audi kann nachweisen, daß ein unsachgemäßer Gebrauch zum Schaden führte.
---
Anders bei der Gewährleistung nach BGB, wie es zum Beispiel BMW anbietet. Und selbst BMW ist 10 Mal kulanter als Audi.
Rechtlich wäre aber BMW hier in der Lage, die Kulanz abzulehnen, da sich die Beweislast nach 6 Monaten umdreht, also der Kunde dem Hersteller nachweisen muss, daß der Fehler schon beim Kauf verbaut war.....
---
Meine Empfehlung: Wenn Rechtsschutzversicherung besteht, Anwalt und Gutachter nehmen.
Lass Dir das nicht gefallen.
Gruß
In der (von Audi freiwillig angebotenen) Garantie sind Verschleissteile ausdrücklich ausgeschlossen. Das wird selbst ein Anwalt nicht ändern können.
Zitat:
Original geschrieben von Mitoracer04
Kupplungsschaden!!!
Die Kupplung sei verbrannt und in sich zusammengefallen.
Was sagt der Hersteller der Kupplung?
=> Link
Belag verbrannt bzw. aufgelöst:
Ursache:
• Verölte Beläge
- Defekter Wellendichtring
• Ausrücksystem schwergängig bzw. defekt
• Beim Nacharbeiten des Schwungrades wurde das Tiefenmaß nicht beachtet, bzw. die Anschraubfläche der Kupplung nicht bearbeitet
Nur um das mal zu klären;
dein A5 ist mit Sicherheit nicht BJ 03!
Ich denke mal du meinstest 08??
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Der A3 2 TDi
Nur um das mal zu klären;
dein A5 ist mit Sicherheit nicht BJ 03!
Ich denke mal du meinstest 08??
Gruß
Spätestens wenn man in seine Signatur schaut, sieht man, dass der TE nicht 03/03 meint, sondern den 03.03. - und zwar 2009...
Audi halt
gewöhnt man sich dran
Hallöchen,
also ich sehe da auch kein Grund zur Sorge, wenn der Kupplungsschaden im Rahmen der normalen Nutzung passiert ist (Also keine Rennen, Beschleunigungswettkämpfe, überschwere Anhänger gezogen etc.), denke ich mal das ein vernünftiges Gespräch mit dem Hinweis - mann sei ja KUNDE - sicherlich das Thema im Rahmen der Gewährleistung behoben werden wird.
Kupplungsschaden ist meiner Meinung nach ein NICHT offensichtlicher Mangel, der von einem Laien sofort erkannt werden kann. Du als Kunde hast ja sofort nach Feststellen des Mangels, dem Händler diesen Mangel gemeldet, also ist der Ball nun in seinem Spielfeld. Ich vermute mal hier einen Materialfehler.
Ich hatte mal ein ähliches Problem mit einer Antriebswelle 800 km von zu Hause entfernt. Anruf bei der AUDI NOTHOTLINE, um Hilfe gebeten. Antwort: Können SIe noch fahren, falls ja fahren Sie langsam nach Hause und dann in die Werkstatt. Gesagt getan, als ich bei meiner Hauswerkstatt ankam, verlore ich auf dem Hof bereits diverse Teile der Antriebswelle.
Auch hier wurde im Rahmen der Gewährleistung ohne Diskussion gewechselt - War aber beim A4 2,5 TDI.
Ich hoffe, Du hast nun ein wenig Ruhe, viel Glück.
Mr.NoLimit
Zitat:
Original geschrieben von Bartman
Da die Kupplung ein Verschleißteil sein sollte, liegt es an der Kulanz des Herstellers. Ist wirklilch sehr ärgerlich, wenn sowas passiert. Bei großen Dieseln wundert mich, wie das "Scheibchen" das Drehmoment so aushalten soll.
Gruß
Deshalb sinds ja auch 2 "Scheibchen", die sich das Drehmoment "teilen". Die Problematik hier ist wohl, daß auch bei mutwilliger Zerstörung mit den gleichen Argumenten bei Audi vorgesprochen wird. Und es gibt sicher genügend Chaoten, die tatsächlich ständig mit erhöhter Drehzahl von der Ampel losballern oder eben "untalentierte" Zeitgenossen, die das verschliffene Zusammenspiel zwischen Gas- und Kupplungspedal nicht auf die Reihe kriegen. Für diese Fälle hat der Hersteller hier eine Anfahrhilfe eingebaut: Einfach Kupplung langsam kommen lassen, die Motordrehzahl erhöht sich automatisch, und erst bei losgelassenem Kupplungspedal gasgeben. Das sollte die Zweischeibenkupplung auf jeden Fall vertragen.
Gibt übrigens auch Personen, die ständig den Fuß auf der Kupplung ablegen und auf diese Weise die Kupplunng leicht ausrücken.
Ich will das alles dem TE nicht unterstellen, aber Audi erlebt das sicher einigermaßen häufig. Da hast Du wohl ohne Analyse des Herstellers selbst wenig Chancen auf Kostenübernahme. Wenn der dazu keine Lust hat, wirst Du wohl oder übel zahlen müssen. Die Drohung mit Veröffentlichung wird hier wohl relativ gelassen gesehen. Ist ja schließlich ein Verschleißteil, das problemlos auch früher den Hitzetod sterben kann. Da mußt Du schon ein paar Leidensgenossen finden, die da mitkämpfen, und vor allem erstmal mit einem eigenen Gutachten nachweisen, daß der Fehler wirklich beim Hersteller liegt... da seh ich eher schwarz. Ich drück Dir aber trotzdem die Daumen. Halt uns auf dem Laufenden.
Grüße Stevo
Zitat:
Original geschrieben von von-tommes
---
Anders bei der Gewährleistung nach BGB, wie es zum Beispiel BMW anbietet. Und selbst BMW ist 10 Mal kulanter als Audi.
Rechtlich wäre aber BMW hier in der Lage, die Kulanz abzulehnen, da sich die Beweislast nach 6 Monaten umdreht, also der Kunde dem Hersteller nachweisen muss, daß der Fehler schon beim Kauf verbaut war.....
---
nur mal noch ne Anmerkung...
nach BGB läuft die Gewährleistung wie beschrieben ab
mit BMW hat das allerdings nix zu tun, weil BMW in seinem "Qualitätsbrief" - der Ansprüche wegen Sachmängeln regelt - innerhalb der ersten 24 Monate auf die Beweislastumkehr verzichtet
im Qualitätsbrief sind noch einige weitere Regelungen der BGB-Gewährleistung außer Kraft gesetzt...
BMW hat eher so einen Mischmasch aus Gewährleistung und Garantie