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AAS Tieferlegung

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 14. November 2006 um 23:46

Hallo zusammen,

auf der Suche nach einer Tieferlegung für meinen A6 Avant mit Adaptive Air Suspension bin ich erst auf die Blackboxen von H&R & Co. aufmerksam geworden, bis ich einige Threads von Motor Talk bei Google entdeckte.

Laut euren Beiträgen ist eine Tieferlegung beim :-) möglich. Da die Beiträge nun schon von März - Mai sind, wollte ich wissen, ob sich etwas geändert hat.

1. Ist die tieferlegung immer noch möglich ? (Meiner ist BJ 10/06)

2. Ist die Anleitung von DQ1 immer noch auf dem aktuellsten stand ? Wenn nicht, wäre es nett, wenn ihr mir eine aktuelle posten würdet

3. wie tief gehts nun wirklich ? 20mm, 30mm oder noch mehr ? Habe momentan die 20Zöller von Audi drauf.

4. was ist mit Garantie, Gewährleistung etc. ?

5. ist es sinnvoller die "tieferlegung" bei einem anderen Händler zu machen, als bei dem, wo ich den Wagen gekauft habe ? (Damit es nicht auffält, wg. eventuellem Garantieverlust) - oder hat mein :-) die möglichkeit zu sehen, ob ein "fremder" Händler an meinem Audi programmiert hat ?

Würde mich über aufklärende Antworten freuden.

 

Gruß,

Andy

Beste Antwort im Thema

dann mal was grundsätzliches...

 

interessant ist in solchen Foren auch immer wieder wie hier Verhältnissmässigkeiten beurteilt werden.

da wird über Seiten über spürbare und deutliche Unterschiede von 17 oder 18 Zoll Reifen im Fahrverhalten philosopiert, selbst unterschiedliche Reifenmarken können manche natürlich eindeutig unterscheiden.

Profilunterschiede von 2 mm der Reifen sollen dann sogar zu ernsthaften Defekten am Fahrzeug führen und ähnliches...

andererseits soll es dann aber völlig unbedenklich sein ein Fahrwerk um 2 oder 3 cm unterhalb des vom Hersteller vorgesehenen Minimums abzusenken ohne z.b. den Sturz anzupassen und das hat kurioserweise angeblich dann keinen wesentlichen Einfluss auf das Fahrverhalten, wie ich hier schon gelesen habe...

sorry aber ich kann da nur mit dem Kopf schütteln :confused:

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am 15. November 2006 um 6:48

ist immer noch möglich- haben in den letzten 2 Wochen erst wieder welche aus dem Forum gemacht.

Gruß Wolfgang

am 15. November 2006 um 7:17

ich wollte meinen Dicken auch tieferlegen lassen.

War insgesamt bei 3 Händlern und habe mir Angebote machen lassen.

Der allgemeine Tenor war: "Möglich ist alles" allerdings geht bei der Tieferlegung die Werksgarantie flöten.

Selbst wenn die Tieferlegung hinterher bei einem Garantiefall wieder rückgängig gemacht würde, wird Audi diese Fahrwerksänderung immer wieder nachweisen können. Egal wann und wo diese gemacht wurde.

Auch wenn es sich wahrscheinlich nur um den Garantieverlust beim AAS handelt, wäre ich sehr vorsichtig, da das AAS ja zur Zeit nicht gerade den stabielsten Eindruck macht.

Habe gerade erst bei meinem Dicken alle 4 Luftfedern und das Steuergerät gewechselt bekommen (Wert ca. 3.000,00 Euro). Wenn ich die Tieferlegung durchgeführt hätte, wäre ich auf den Kosten sitzen geblieben.

In diesem Fall kann ich nur sagen: Dem :) sein Dank !!

Gruß

Dirk

am 15. November 2006 um 8:56

Im Endeffekt ist es so, wie Dirk7 schreibt. Die Gewährleistung geht bei einr Änderung dahin. Allerdings ist hier anzuerken, dass die Tieferlegung von einem Autohaus durchgeführt wird. Wenn du das also in einem Autohaus mit ordentlicher Rechnung machen lässt, kann es dir bzgl. der Garantie egal sein, denn das Autohaus muss für seine Arbeiten haften. Allerdings glaube ich nicht, dass du dafür eine Rechnung des Autohaus bekommen wirst.

Audi gibt dir auf jeden Fall keine Gewährleistung mehr für deine AAS. Der Rest des Fahrzeugs ist nicht betroffen. Sollte ein Garantiefall später abgelehnt werden mit der Begründung, dass die AAS ja geändert war, dann muss dir Audi nachweisen, dass es von der Änderung der AAS kommt, sonst müssen sie trotzdem zahlen. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass du ewig auf eine Reparatur warten musst.

Sowas sollte man bedenken.

Aber gehen tuts immer noch und man kanns auch wieder zurücksetzen. Ich selbst habs aber nicht machen lassen aufgrund der seltsamen Verhaltensweisen mancher AAS nach der Änderung. Such einfach mal ein wenig nach Tieferlegung hier im Forum. Manchen haben dann hinterher ein paar Probleme, die meiner Meinung nach davon kommen könnten.

am 15. November 2006 um 9:05

Re: AAS Tieferlegung

 

es ist mir wirklich ein Rätsel was manche Leute alles wegen der Optik machen und streng genommen verliert man dabei nicht nur die Garantie, sondern auch die Betriebserlaubniss des Fahrzeugs mit allen möglichen rechtlichen Konsequenzen, wobei natürlich (noch) der Präzedenzfall fehlt.

diese Manipulation hat ansonsten auch nur Nachteile was Fahrverhalten und Verschleiss vor allem der Reifen angeht.

am 15. November 2006 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von Miro333

es ist mir wirklich ein Rätsel was manche Leute alles wegen der Optik machen und genaugenommen verliert man dabei nicht nur die Garantie, sondern auch die Betriebserlaubniss des Fahrzeugs mit allen anderen möglichen rechtlichen Konsequenzen und ansonsten hat diese Manipulation auch nur Nachteile was Fahrverhalten und Verschleiss angeht...

Das mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis ist falsch. Das Fahrwerk gehört zwar zu den StVo-Zulassungpflichtigen Teilen an einem Auto. Aber man verändert durch die Tieferlegung nicht die relevanten Eigenschaften. Ein Gewindefahrwerk kann ich auch jeden Tag anders einstellen, solange es nicht zu tief wird und meine Fahrerlaubnis erlischt nicht.

am 15. November 2006 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von Hanashra

Das mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis ist falsch. Das Fahrwerk gehört zwar zu den StVo-Zulassungpflichtigen Teilen an einem Auto. Aber man verändert durch die Tieferlegung nicht die relevanten Eigenschaften. Ein Gewindefahrwerk kann ich auch jeden Tag anders einstellen, solange es nicht zu tief wird und meine Fahrerlaubnis erlischt nicht.

das Gewindefahrwerk wird aber speziell eingetragen und ist für alle einstellbaren Bereiche geprüft und abgenommen.

die tiefergelegte AAS wird dagegen in Bereichen ausserhalb der geprüften Spezifikation betrieben und dafür besteht eben KEINE Abnahme und wir dürften uns zumindest einig sein, dass Änderungen am Fahrwerk grundsätzlich TÜV relevant sind!

deshalb ist die Tieferlegung der AAS sicher anders zu beurteilen als die Deaktivierung des Gurtwarners oder eine TV Freischaltung e.t.c.

da aber wie gesagt der Präzedenzfall fehlt, müsste das erstmal ein Richter entscheiden.

ich bin mir aber ziemlich sicher, wie z.B. eine Schadenersatzklage z.B. einer Versicherung gegen Audi diesbezüglich ausgehen wird ;)

am 15. November 2006 um 9:30

Das Das wäre mal interessant. Ich glaube aber eher, dass die AAS nicht nur für die Werkskonfiguration produziert wurde, sondern in den Spezifikationen deutlich größere Tollerranzen erlaubt. JEdoch feht hier die "ABE" der AAS zur Überprüfung.

am 15. November 2006 um 9:34

Haftungsausschluss

 

p.s. die Audi Fachhändler die das überhaupt anbieten, lassen sich garantiert auch bestätigen, dass die Tieferlegung dann auf eigenes Risiko erfolgt!

am 15. November 2006 um 9:39

Betriebserlaubniss

 

Zitat:

Original geschrieben von Hanashra

Das Das wäre mal interessant. Ich glaube aber eher, dass die AAS nicht nur für die Werkskonfiguration produziert wurde, sondern in den Spezifikationen deutlich größere Tollerranzen erlaubt. JEdoch feht hier die "ABE" der AAS zur Überprüfung.

die gibt es so nicht, sondern das ist in der Betriebserlaubniss des gesamten Fahrzeugs erfasst und das macht auch Sinn, weil es dabei nicht nur um die Arbeitsbereiche der Dämpfer geht, sondern wie sich die Achsgeometrie am Fahrzeug dabei verändert und das tut sie ganz erheblich!

dann mal was grundsätzliches...

 

interessant ist in solchen Foren auch immer wieder wie hier Verhältnissmässigkeiten beurteilt werden.

da wird über Seiten über spürbare und deutliche Unterschiede von 17 oder 18 Zoll Reifen im Fahrverhalten philosopiert, selbst unterschiedliche Reifenmarken können manche natürlich eindeutig unterscheiden.

Profilunterschiede von 2 mm der Reifen sollen dann sogar zu ernsthaften Defekten am Fahrzeug führen und ähnliches...

andererseits soll es dann aber völlig unbedenklich sein ein Fahrwerk um 2 oder 3 cm unterhalb des vom Hersteller vorgesehenen Minimums abzusenken ohne z.b. den Sturz anzupassen und das hat kurioserweise angeblich dann keinen wesentlichen Einfluss auf das Fahrverhalten, wie ich hier schon gelesen habe...

sorry aber ich kann da nur mit dem Kopf schütteln :confused:

am 15. November 2006 um 10:06

Zusammenfassend sei gesagt, dass bei der Tieferlegung auf jeden Fall (auch nach Rückbau) die Garantieansprüche aufs gesamte AAS erlischen.

Genau das ist mir aber viel zu gefährlich, da das AAS ja noch immer große Probleme macht. Gerade das Poltern der Dämpfer scheint ja Audi noch immer nicht zu 100% erledigt zu sein.

Wenn ich mir jetzt überlege, ich würde mein Fahrwerk nur w/ der Optik um 20 mm tiefer hab legen lassen, und nach ca. 17 Monaten fängt das AAS plötzlich richtig an zu poltern.

Ich würde mir glaube ich mehr als nur in den A... beißen.

Gruß

Dirk

Zitat:

Original geschrieben von Hanashra

Allerdings glaube ich nicht, dass du dafür eine Rechnung des Autohaus bekommen wirst.

:D Tja, da darf unser Autohaus bluten. Unsere AAS soll wegen Polterns repariert werden und ist um 20mm tiefergelegt. Garantie damit weg für die AAS. Aber das Autohaus hat uns tatsächlich damals eine Rechnung mit dem schönen Text "Tieferlegung Adaptive Air Suspension" über 42,76€ ausgestellt! :D

 

EDIT: Wir haben damals nichts unterschreiben müssen, daß die AAS auf unser eigenes Risiko tiefergelegt wird!

Zitat:

Original geschrieben von Timo83

:D Tja, da darf unser Autohaus bluten. Unsere AAS soll wegen Polterns repariert werden und ist um 20mm tiefergelegt. Garantie damit weg für die AAS. Aber das Autohaus hat uns tatsächlich damals eine Rechnung mit dem schönen Text "Tieferlegung Adaptive Air Suspension" über 42,76€ ausgestellt! :D

 

EDIT: Wir haben damals nichts unterschreiben müssen, daß die AAS auf unser eigenes Risiko tiefergelegt wird!

Dito - bis auf den Preis!

Straftatbestände

 

das Erschleichen der Garantie im Falle von Manipulationen an der AAS ist übrigens genauso Betrug wie bei einem nichteingetragenen und rückgerüsteten Chiptuning, das hat sich allerdings wohl noch nicht bis zu allen Audi Partnern durchgesprochen.

dabei ist schon der Versuch strafbar und wenn es nach mir ginge, dann sollte das im Namen aller ehrlichen Kunden auch endlich mal entsprechende Konsequenzen haben!

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