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ab wann ist auto unfallwagen?

Themenstarteram 18. Mai 2005 um 14:07

hallo,

wie schon in der überschrift gefragt: ab wann ist ein auto ein unfallwagen?

danke für eure hilfe

vcom

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28 Antworten

Da gibts keine eindeutige Rechtsprechung.

IdR heißt es, "bei mehr als einer geringfügigen Beule oder Lackbeschädigung" gilt es als Unfallfahrzeug; spätestens aber dann wenn Teile ausgetauscht werden müssen.

Manchmal gibts bei Kaufverträgen auch die etwas widersprüchliche Formulierung "ohne Unfallschaden - Vorschaden wurde fachgerecht behoben". Rein juristisch ist der Verkäufer dann aus dem Schneider...

Grüßle

~

am 18. Mai 2005 um 14:17

Moin,

in welcher Hinsicht meinst Du Unfallwagen?

Gruss

Marcus

am 18. Mai 2005 um 14:19

Ein Unfall ist ein Ereignis, dass plötzlich und mit mechanischer Gewalt von außen auf das Fahrzeug einwirkt.

Schreib doch mal näher, was du mit deiner Frage bezweckst. Vielleicht kann man da mehr helfen.

Themenstarteram 18. Mai 2005 um 14:21

naja es heißt ja dann in der fahrzeugbeschreibung unfallwagen. und es ist ja noch nicht jeder kleine lackabplatzer ein unfallschaden. konkret geht es um eien auffahrunfall mit geringer geschwindigkeit, so 10km/h oder so. das müsste damals ein schaden von ca 4000DM gewesen sein.

mfg

vcom

Themenstarteram 18. Mai 2005 um 14:31

ok, danke

am 18. Mai 2005 um 14:45

Unfall ist Unfall. So gering ist ein Schaden von ca. 2000 Euro ja nun auch nicht. Da ich mal davon ausgehe, dass du den Schaden nicht reparieren lassen hast, solltest du den besser beim Verkauf angeben.

Falls es um das Fahrzeug in deiner Signatur geht, würde ich mir da auch keine großen Gedanken machen. Es ist 8,5 Jahre alt. In diesem Zeitrahmen haben die meisten Fahrzeuge mal eine Kollision gehabt. Es wird wohl nicht zu einem übermässigen Wertverlust führen.

Meines Wissens gilt ein Fahrzeug als Unfallwagen wenn die Reperatur nicht nur durch An- und Abschrauben von Teilen erfolgen konnte. Also wäre beim Tausch eines geschraubten Kotflügel der Wagen noch Unfallfrei und wenn der geschweißt war und getauscht wurde, dann nicht. Lackierung spielt dabei anscheinend keine Rolle.

Die Formulierung Fahrzeuge mit den fachgerecht instandgesetzten Vorschäden als unfallfrei zu betrachten halte ich für extrem bedenklich!! In jedem Fall müssen diese Schäden angegeben werden und am besten mit der Reperaturrechung um die fachgerechte Beseitigung sowie den Umfang zu belegen.

Themenstarteram 18. Mai 2005 um 14:59

nene, es geht um das auto meines opas. das wurde damals fachmännisch in der fachwerkstatt repariert. man sieht auch absolut nix.

das auto ist trotzdem auch 8 jahre alt. es ging mir auch nich ums angeben, sondern um den ungefähren wert.

und außerdem hats mich schon immer interesiert.

mfg

am 18. Mai 2005 um 15:41

Zitat:

Original geschrieben von vcom

nene, es geht um das auto meines opas. das wurde damals fachmännisch in der fachwerkstatt repariert. man sieht auch absolut nix.

das auto ist trotzdem auch 8 jahre alt. es ging mir auch nich ums angeben, sondern um den ungefähren wert.

und außerdem hats mich schon immer interesiert.

mfg

Hm, is' klar!

Natürlich ist eine Lackabplatzer kein Unfall (aber ein Mangel am Fahrzeug).

Wenn Du den betreffenden Wagen als "unfallfrei" verkaufst - wissentlich, dass er einen Schaden hatte - könntest Du Ärger bekommen.

Wenn Du den Wagen als "frei von Mängeln" verkaufst, würde ich Dir als Käufer schon bei einem Lackabplatzer Ärger machen.

Gruß

Prian

...alles weitere dann bitte HIER ...ist immer sinnvoll, sich mit einem Thema auf einen Thread zu beschränken, gell :)

Grüßle

~

am 18. Mai 2005 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von vcom

naja es heißt ja dann in der fahrzeugbeschreibung unfallwagen. und es ist ja noch nicht jeder kleine lackabplatzer ein unfallschaden. konkret geht es um eien auffahrunfall mit geringer geschwindigkeit, so 10km/h oder so. das müsste damals ein schaden von ca 4000DM gewesen sein.

mfg

vcom

Wie soll dénn bitte so ein Schaden bei dem beschriebenen Hergang zustande kommen? Das liest sich irgendwie eigenartig.

Gruss

Marcus

Meines wissens hängt das davon ab, wie das Fahrzeug repariert wurde. Waren Schweißarbeiten nötig oder wurde gar was gerichtet, ist es klar ein Unfallwagen. Läßt sich das aber durch das Abschrauben der beschädigten und Anschrauben neuer Teile beheben, so liegt wohl ein Unfall im dem Sinne, daß er angegeben werden müßte. Wie das nun bzgl. Lackierung aussieht, weiß ich nicht. Nachlackierungen kommen ja sowieso mal vor und sind daher kein Unfallkennzeichen.

Ein verbeulter Kotflügel ist also dann kein Unfall, wenn er abgeschraubt und erstzt werden konnte. War der Kotflügel aber angeschweißt oder wurde er bzw. seine Aufnahme gerichtet, so gilt der Wagen als Unfallauto.

In jedem Fall würde ich aber mit offenen Karten spielen und den Umfang sowie die fachgerechte Reperatur mit Rechnungen belegen und diese auch dem Käufer vorlegen. Darauf hinweisen muß der Verkäufer auf jeden Fall, ob es dann aber auch den Käufer interessiert, ist immer auch eine Frage des Fahrzeugalters und -preises.

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