ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgelaufene HU - Knöllchen !!

Abgelaufene HU - Knöllchen !!

Themenstarteram 13. September 2006 um 9:55

So, nach drei Monaten hat es mich nun endlich erwischt ;-)

Die Frage, die sich mir da stellt ... wenn ich einmal ein Knöllchen wegen einer abgelaufenen HU bekommen habe, wann darf man mir dann das nächste ausstellen? Oder darf möglicherweise sogar nur einmal "verwarnt" werden?

Weiß das jemand?

Gruß aus Köln

DIRK

Ähnliche Themen
17 Antworten

Überschreitung bis 2 Monate: 15 EUR

Überschreitung um 2 bis 4 Monate: 25 EUR

Überschreitung um 4 bis 8 Monate: 40 EUR + 1 Punkt

Überschreitung mehr als 8 Monate: 75 EUR + 2 Punkte

Die Abnahme muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern deinerseits, erfolgen...

Wie oft du angemahnt wirst,kann ich dir auch nicht sagen..

Jederzeit wieder.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Jederzeit wieder.

Und das ist gut so.

Man könnte ja auch einfach die fällige Prüfung machen lassen... :rolleyes:

Zitat:

Jederzeit wieder.

Ich bin mal wegen AU-Überziehung vormittags verwarnt worden und nachmittags gleich wieder. Man kann also schon mehrere Knöllchen innerhalb kurzer Zeit bekommen.

Allerdings bin ich der Meinung, dass man wegen einunddesselben Tatbestands nicht zweimal verwarnt werden kann ("Ne bis in idem"). Diese Ansicht hab ich dann auch bei der Bußgeldstelle schriftlich vorgetragen mit dem Ergebnis, dass ich nur einmal zahlen musste.

Gruß

Lars

@asphaltpilot: Mit dem zweimal Bestrafen für den identischen Tatbestand gebe ich dir zwar Recht. Aber wenn man das Auto einmal vormittags ohne AU und einmal nachmittags ohne AU bewegt, so dürfte das zwei verschiedene "Taten" darstellen kann ich mir vorstellen und somit auch eine zweite Verwarnung rechtfertigen.

Warum man allerdings 3 Monate braucht für ne HU ist mir nicht ganz klar...

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Asphaltpilot

Allerdings bin ich der Meinung, dass man wegen einunddesselben Tatbestands nicht zweimal verwarnt werden kann ("Ne bis in idem").

Das kommt

a) auf das Delikt darauf an.

b) auf die Umstände.

Sobald klar ist, dass Du kein Interesse an einer unverzüglichen TÜV-Vorführung hast wird das nächste Knöllchen vollkommen korrekt auflaufen.

Was sobald man sich in den Punkterängen befindet (4 Monate und mehr) recht zügig zu einem vollen Flensburger Konto führen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Warum man allerdings 3 Monate braucht für ne HU ist mir nicht ganz klar...

Da kann ich mir nur einen Grund vorstellen:

Man sieht keine Chance mehr das Fahrzeug über den TÜV zu bringen.

Und das kann dann im Unfallfalle aus versicherungsrechtlichen Gründen ganz bitter werden.

Sobald du zuhause angekommen bist, weil man DIr ja mit 3 Mon. TÜV fällig nicht die Weiterfahrt untersagen kann, ist der Verstoß beendet.

Fährst du am nächsten Morgen wieder los und nicht zum TÜV, wäre das ein zweiter Verstoß.

D hast aber sicherlich eine art Mängelkarte bekommen, laut der du 7 Tage Zeit hast, die Prüfung machen zulassen.

Wenn du die dabei hast, kann dir niemand etwas vorwerfen.

Es sei denn, die 7 Tage sind rum und TÜV ist immernoch fällig.

Themenstarteram 13. September 2006 um 14:56

Nee, keine Mängelkarte.

Das einzige, was ich habe ist von der Stadt KÖln so eine Karte unterm Scheibenwischer, dass ich einen Verstoß begangen habe.

Da steht auch mit Kuli draufgeschrieben, dass meine HU abgelaufen ist. Aber kein Datum und nichts.

Das heißt weder die Polizei, die mich anhalten könnte, noch eine zweite Politesse, die ein paar Tage später an dem Wagen vorbei kommt, weiß, dass ich schon ermahnt wurde deshalb.

Daher ja auch die Frage.

Ich finde eine gewisse Frist sollte einem gegeben werden.

Denn was ist, wenn ich es aus Berufsgründen einfach nicht schaffe das Auto zum TÜV zu bringen bzw. eine Reparatur durchführen zu lassen?

Naja, ich hatte ja eh vor in den nächsten Tagen zum TÜV zu fahren ... gebe allerdings zu, dass ich das Vorhaben vor Erhalt der Knolle noch nicht hatte :D

Zitat:

Original geschrieben von cremi

Ich finde eine gewisse Frist sollte einem gegeben werden.

Denn was ist, wenn ich es aus Berufsgründen einfach nicht schaffe das Auto zum TÜV zu bringen bzw. eine Reparatur durchführen zu lassen?

Dann darfst du deinen Pkw nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegen/abstellen. Denn sonst gibts ein Knöllchen.

Zitat:

Original geschrieben von cremi

Ich finde eine gewisse Frist sollte einem gegeben werden.

Denn was ist, wenn ich es aus Berufsgründen einfach nicht schaffe das Auto zum TÜV zu bringen bzw. eine Reparatur durchführen zu lassen?

Ja, das Problem kenne ich als Selbständiger auch.

Aber es ist echt eine Frechheit, daß man nur 24 (bzw. bei mir i.d.R. 36) Monate Zeit hat, den Termin zu planen! (;))

Zitat:

Original geschrieben von cremi

Denn was ist, wenn ich es aus Berufsgründen einfach nicht schaffe das Auto zum TÜV zu bringen bzw. eine Reparatur durchführen zu lassen?

Ich gebe mein jeweiliges Auto seit Jahr und Tag vor Arbeitsbeginn bei der Werkstatt meines Vertrauens ab und hole es Abends wieder ab.

Die Terminabsprache erfolgt eben ein paar Tage vorher.

Das machen zig Millionen Fahrzeughalter in D vollkommen problemlos so.

Moin,

Das passiert trotzdem und kann auch passieren. Und zwar JEDEM. Beispiel aus meiner Familie. Fahrzeug wird völlig korrekt mit HU auf einem Parkplatz vorm Wohnhaus abgestellt. Mein Onkel fährt mit seinem Kollegen zur Arbeit und hat später am Tag einen Arbeitsunfall. Mein Onkel lag 6 Monate im Krankenhaus, in der Zeit kümmerte sich auch niemand um das Auto. Der TÜV lief ab.

Oder wesentlich einfacher ... du machst einen längeren Urlaub, und der TÜV deines zu Hause stehenden Autos läuft dann ab (Und Ich habe Kollegen die einen 3 monatigen Urlaub gemacht haben, dafür aber 2 Jahre vorher keinen genommen hatten). Also es gibt denkbare und real vorkommende Situationen wo sowas passieren kann.

Dann fährt man eben umgehend zum TÜV und die Sache iss gut.

MFG Kester

Re: Abgelaufene HU - Knöllchen !!

 

Zitat:

Original geschrieben von cremi

So, nach drei Monaten hat es mich nun endlich erwischt ;-)

Die Frage, die sich mir da stellt ... wenn ich einmal ein Knöllchen wegen einer abgelaufenen HU bekommen habe, wann darf man mir dann das nächste ausstellen? Oder darf möglicherweise sogar nur einmal "verwarnt" werden?

Hier geht es offensichtlich nicht um Unachtsamkeit oder unglückliche Zufälle,

sondern um einen bewußten Verstoß.

Es wird zunächst nach dem zukünftigen Risiko gefragt,

in Folge werden Erfolgsaussichten von Ausreden geprüft.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgelaufene HU - Knöllchen !!