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Abgestellt auf Privatparkplatz

Themenstarteram 6. Mai 2013 um 15:30

Hi, folgender Sachverhalt. Kfz wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Von einem Ost-Ausländer mit Tageskennzeichen auf privatem Parkplatz abgestellt. Der Parkplatz ist ausgeschildert nur für Bewohner eines Privathauses. Abgestellt wurde das KFZ vor 3 Jahren. Derzeitiger Besitzer kann nicht ermittelt werden. Auto wird nicht gesucht. Polizei interessiert sich nicjht dafür, weil es sich um Privatparkplatz handelt. Was kann man tun, welches Recht hat der Grundstückseigentümer? Ich bitte um gute Ratschläge. Gruß Wishline

Beste Antwort im Thema
am 6. Mai 2013 um 15:58

Zitat:

Original geschrieben von wishline

Hi, folgender Sachverhalt. Kfz wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Von einem Ost-Ausländer mit Tageskennzeichen auf privatem Parkplatz abgestellt. Der Parkplatz ist ausgeschildert nur für Bewohner eines Privathauses. Abgestellt wurde das KFZ vor 3 Jahren. Derzeitiger Besitzer kann nicht ermittelt werden. Auto wird nicht gesucht. Polizei interessiert sich nicjht dafür, weil es sich um Privatparkplatz handelt. Was kann man tun, welches Recht hat der Grundstückseigentümer? Ich bitte um gute Ratschläge. Gruß Wishline

Kfz wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Das heißt, du hast den verkauft? Dann hast du auch einen Kontakt, an den du dich wenden kannst.

Andererseits kann man über das Tageskennzeichen auch denjenigen rausfinden, dem das Kurzzeitkennzeichen "gehört hat". Wer der derzeitige Besitzer ist, ist erstmal unerheblich.

Vermutlich ist aber hier eher der Zeitraum von 3 Jahren störend, im Sinne von "schon zu lange her".

Ok, das folgende ist jetzt kein wirklich ernst gemeinter Vorschlag - aber was wäre denn, wenn quasi "über Nacht" die Heinzelmännchen das Auto vom Privatparkplatz in den nächstmöglichen öffentlichen Verkehrsraum bewegen? Vier Mann vier Ecken - mit´m Dietrich aufmachen, Gang raus und Handbremse runter darf man ja nicht - um die Ecken kriegt man das Auto ja auch mit eingerastetem Lenkradschloss "manuell" ... und dann ist es wieder das Problem der Polizei weil öffentlicher Verkehrsraum ... wie ist das Auto dahingekommen, ich weiß es nicht *zwitscher-lapalomapfeif* :D :D :D

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am 6. Mai 2013 um 15:58

Zitat:

Original geschrieben von wishline

Hi, folgender Sachverhalt. Kfz wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Von einem Ost-Ausländer mit Tageskennzeichen auf privatem Parkplatz abgestellt. Der Parkplatz ist ausgeschildert nur für Bewohner eines Privathauses. Abgestellt wurde das KFZ vor 3 Jahren. Derzeitiger Besitzer kann nicht ermittelt werden. Auto wird nicht gesucht. Polizei interessiert sich nicjht dafür, weil es sich um Privatparkplatz handelt. Was kann man tun, welches Recht hat der Grundstückseigentümer? Ich bitte um gute Ratschläge. Gruß Wishline

Kfz wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Das heißt, du hast den verkauft? Dann hast du auch einen Kontakt, an den du dich wenden kannst.

Andererseits kann man über das Tageskennzeichen auch denjenigen rausfinden, dem das Kurzzeitkennzeichen "gehört hat". Wer der derzeitige Besitzer ist, ist erstmal unerheblich.

Vermutlich ist aber hier eher der Zeitraum von 3 Jahren störend, im Sinne von "schon zu lange her".

Ok, das folgende ist jetzt kein wirklich ernst gemeinter Vorschlag - aber was wäre denn, wenn quasi "über Nacht" die Heinzelmännchen das Auto vom Privatparkplatz in den nächstmöglichen öffentlichen Verkehrsraum bewegen? Vier Mann vier Ecken - mit´m Dietrich aufmachen, Gang raus und Handbremse runter darf man ja nicht - um die Ecken kriegt man das Auto ja auch mit eingerastetem Lenkradschloss "manuell" ... und dann ist es wieder das Problem der Polizei weil öffentlicher Verkehrsraum ... wie ist das Auto dahingekommen, ich weiß es nicht *zwitscher-lapalomapfeif* :D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von wishline

Was kann man tun, welches Recht hat der Grundstückseigentümer?

Welches Ziel wird denn primär angestrebt? Entfernung des Fahrzeugs oder Besitzerlangung?

Themenstarteram 6. Mai 2013 um 17:13

Hallo Drahke, Besitzerlangung. Noch zur Info: Erstbesitzer hat das Fahrzeug abgemeldet. Ausfuhrkennzeichen lautet auf einen Ostblockbewohner, der in D nicht auffindbar ist. Nur Briefkastenadresse.

am 6. Mai 2013 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von wishline

Hallo Drahke, Besitzerlangung. Noch zur Info: Erstbesitzer hat das Fahrzeug abgemeldet. Ausfuhrkennzeichen lautet auf einen Ostblockbewohner, der in D nicht auffindbar ist. Nur Briefkastenadresse.

Fundbüro?

Beim Fundbüro werden sie nicht über ausreichende Abstellfläche verfügen.

das ich das verstanden habe...

du bist spitz auf einen wagen der vor jahren verkauft wurde aber vom käufer nie abgeholt wurde? da kannst du leider nix machen. nur der besitzer kann und darf den wagen verkaufen. ist dieser nicht auffindbar dann is erstmal essig.

Zitat:

Original geschrieben von wishline

...welches Recht hat der Grundstückseigentümer?

Bist du der Grundstückseigentümer?

Wieviel Stellplatzmiete ist inzwischen unbezahlt aufgelaufen?

auch bei einer "mietpfändung" kann man erstmal keinen besitz erlangen.

Schon klar. Man hat hier aber zumindest schon mal die Möglichkeit, eigene Forderungen in das Verfahren einzubringen.

Hm. Juristisch laienhafte Überlegung meinerseits:

Ein unerlaubt auf Privatgelände geparktes Fahrzeug, also Besitzstörung, was den Grundstücksbesitzer zur unmittelbaren (da Besitzer nicht auffindbar) Abhilfe berechtigt. Das Abschleppen müßte er natürlich bezahlen, und er wird (da Besitzer nicht auffindbar) auf den Kosten sitzenbleiben.

Fragt sich nur: Wohin abschleppen, wenn damit zu rechnen ist, daß das Eigentum an dem Fahrzeug aufgegeben wurde bzw. der Eigentümer nicht ermittelbar sein wird? Einfach auf einen öffentlichen Parkplatz verbringen wird ggf. den Verdacht nach sich ziehen, daß hier ordnungswidrig Schrott entsorgt werden soll - wenn mir jemand einen Müllsack in den Garten schmeißt, schmeiße ich den doch auch nicht auf die Straße zurück.

Eine gar nicht so uninteressante Frage, und ich vermute, es wäre einfacher gewesen, wenn der Grunstückseigentümer drei Jahre früher reagiert hätte.

am 7. Mai 2013 um 0:51

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von wishline

Besitzerlangung.

Fundbüro?

Fundbüro!

Mit der FIN des Fahrzeugs eine Fundmeldung beim Fundbüro oder Polizei machen, Fundrechte anmelden (Finderlohn oder Eigentumsübertragung) und darüber informieren, dass man den Fund an Ort und Stelle verwahrt. Meldet sich der Eigentümer nicht, dann kommt nach 6 Monaten der Brief, dass man Eigentümer an der Fundsache geworden ist.

Schwachstellen in dem Plan sind natürlich, dass man 3 Jahre das Ding vor der Nase hatte, bevor man es gefunden hat; oder auch wie es da hin gekommen ist, es muss ja vermutlich eine Genehmigung des Eigentümers zum Abstellen vorgelegen haben, dann wird das nichts mit dem Finden; eventuelle Umweltschäden durch austretende Betriebsstoffe, für die man in der Funktion als Verwahrer verantwortlich ist.

Man kann den Wagen auch zum Fundbüro bzw. deren Verwahrstelle transportieren lassen, zahlt dann aber einerseits die Abschleppkosten und nach den 6 Monaten dann auch die Verwahrkosten, wenn man dann sein Eigentum abholt.

Abschleppkosten bekommt man ohnehin nicht erstattet, auch wenn der Besitzstörer ermittelbar wäre. Derartige Kosten sind nur dann einforderbar, wenn sie "zeitnah" anfallen - nach 3 Jahren der Duldung dürfte jede Diskussion über eine Auslegung dieses "zeitnah" überflüssig sein.

Dies stellt eigentlich auch nur die Lösung dar, wenn man den Wagen los werden wollt. Fundmeldung ohne Fundrecht auf Eigentumsübertragung anzumelden und den Wagen zu deren Verwahrstelle schleppen lassen. Man zahlt zwar die Abschleppkosten, aber das Ding ist völlig zulässig weg.

Je nach Zustand des Fahrzeugs könnte man das Ding auch dem Ordnungsamt auf das Auge drücken, Anzeige über illegale Abfallentsorgung gem. "Altautoverordnung". Allerdings sind auch hier wieder die 3 Jahre der Duldung eine Möglichkeit für einige Schwierigkeiten.

Grundsätzlich sollte man aber nochmals sehr genau nachdenken, ob man selbst oder jemand anderes nicht eventuell doch eine Genehmigung zum Abstellen des Fahrzeugs erteilt hatte oder auch andere Zusammenhänge mit dem Abstellen dort noch vorhanden sind.

Wäre das der Fall, dann sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen und dem alle Umstände sehr genau berichten, alles andere könnte ansonsten mehr als nur Schwierigkeiten bedeuten.

Wenn de den Wagen haben willst, dann ist ein Anwaltsbesuch ratsam. Es steht ja fest, wer der Eigentümer ist, und er hat ja eine Postadresse. Wenn du absulut nicht weißt, wem der Wagen gehört, und es auch keine Fahrgestellnummer gibt, um den Vorbesitzer rauszufinden, dann ist das Fundbüro geeignet.

Wenn du den wagen loswerden willst, stellt sich die Frage, ob dein Parkplatz dein Eigentum ist, oder du ihn zur Miete hast. Wird der Mietvertrag für den Stellplatz gekündigt, dann bist du auch das Problem mit dem Wagen los. ;) Naja, wollen wir mal nicht so frech sein... Du kannst auch einen Abschleppunternehmen fragen, was sie für Preise nehmen, und ob sie sich den Wagen mal angucken wollen. Die werden dann den Eigentümer anschreiben, und den Wagen später versteigern, wodurch sie einen Gewinn erwirtschaften. Eventuell verzichten sie deshalb auf die geringen Abschleppkosten, wenn die eventuelle Versteigerrung mehr einbringt.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

auch bei einer "mietpfändung" kann man erstmal keinen besitz erlangen.

Kleine Korrektur: Besitz kannst du erlangen... Eigentum nicht.... Besitzer ist, wer die momentane Verfügungsgewalt über die Sache hat... Das muss nicht immer rechtmässig sein...

Meint aber natürlich im Volksmund ein und das Selbe...

@Wishline

 

Du bist der Verkäufer des Kfz? Der Ostländer hatte die Absicht, das Auto mittels Tageskennzeichen nach XY zu verbringen! Das Auto befindet sich auf einem privaten Parkplatz, der sich nicht in deinem Eigentum befindet? Hast du dafür über 3 Jahre lang Miete bezahlt? Und warum hast du überhaupt die Sache so lange schleifen lassen?

Bevor du etwas falsch machst, solltest du den Rat eines RA einholen - kostet dich zwar ein paar Euro, wird aber ein sauberes Ende dieser unsäglichen Situation mit sich bringen.

 

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