1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. ABT Chip beim 2.0 TDI Avant

ABT Chip beim 2.0 TDI Avant

Audi
Themenstarteram 8. Juli 2005 um 16:39

Spiele mit dem Gedanken mir für den Avant nen Chip zuzulegen hat da jemand Erfahrung mit ABT und dem 2.0 TDI wie ist das mit der Neuwagengarantie besteht die weiter weil ABT ja ein Audituner ist oder wie ist das würd mich über Tips und Erfahrungen freuen danke schon im vorraus

Grüße Greg

Ähnliche Themen
15 Antworten

Chippen mit dem ABT

 

Hallo Greg,

die Leistung stimmt schon und die Trommel hat dann ordentlich Dampf! Es wird auch kein Chip mehr eingelötet, sondern die Software ausgelesen und durch ABT- Software mit geänderten Werten ersetzt. Dieser Vorgang kann auch bei einem ABT- EDAS- Partner vor Ort in ca. 3-4 h durchgeführt werden. In der Regel sind die ABT- getunten Autos sehr haltbar, da die Leistungsreserven nicht ausgeschöpft werden. ABT ist allerdings kein offizieller Audi- Tuner, d.h: Die Gewährleistung für Motor, Kraftübertragungsteile und bestimmte Fahrwerkskomponenten durch den Hersteller erlischt. ABT übernimmt die Garantie für die Restdauer der Werksgewährleistung bis max 100.000 KM. Vorraussetzung für die Eintrittspflicht im Falle eines Falles ist allerdings das Einhalten der 30.000 km- Getriebeölwechsel (bei Automatikgetrieben) sowie die umgehende Meldung eines Schadens bei den Äbten vor der Reparatur.

Ich hoffe, das hilft!

der trommler

Themenstarteram 2. August 2005 um 16:37

Danke Trommler für die ausfühliche antwort

Hol den Thread mal wieder hoch.

Haben heute vom :) ein Angebot über ein Lagerfahrzeug bekommen....

2.0TDI mit 140PS auf 170PS mit ABT CHIP...

Fahrzeug ist NEU und vor Ort.

Wie sind Eure Erfahrungen damit (Leistung, Probleme, etc.) / auch ein Vergleich zum 170PS TDI ab Werk.

Zitat:

Original geschrieben von lunaticgreg

Spiele mit dem Gedanken mir für den Avant nen Chip zuzulegen hat da jemand Erfahrung mit ABT und dem 2.0 TDI wie ist das mit der Neuwagengarantie besteht die weiter weil ABT ja ein Audituner ist oder wie ist das würd mich über Tips und Erfahrungen freuen danke schon im vorraus

Grüße Greg

Nein, die Neuwagengarantie von Audi besteht nicht weiter. Abt schliesst eine andere Garantie mit einem Drittversicherer ab. Zudem wirst Du niemals einen Kulanzantrag von Audi bewilligt bekommen.

Ansonsten bemühe mal etwas die Suche zum Thema Chiptuning.

@Meister-Eder85:

Zitat:

Wie sind Eure Erfahrungen damit (Leistung, Probleme, etc.) / auch ein Vergleich zum 170PS TDI ab Werk.

Ich pers. würde niemals ein getuntes Fahrzeug kaufen. Wenn jemand den Wagen getuned hat, dann hat er die Leistung benötigt und auch abgerufen. Wie er aber damit umgegangen ist, kann Dir keiner sagen. Seitens Audi erlischt jegliche Garantie und jegliche Aussicht auf eine Kulanzlösung.

Bei einem Verkauf und speziell bei einer Inzahlungnahme wird das Tuning IMMER negativ bewertet und führt zu entsprechenden Verlusten.

Gruß,

Thilo

Hallo,

erstmal danke für ne Antwort..

ABER das Auto ist NEU = 0 Kilometer gelaufen..

Der :) hat eine Editionsreihe bei sich..

2.0TDI Avant mit ABT Chip auf 170PS

Avant Edition

Business Plus und Comfort etc...

~ 43.000€ Liste

Das heißt, es hat auch bis jetzt KEINER diese Leistung abgerufen, da das Auto noch nicht auf der Straße unterwegs war.

wäre dieser Wagen gechipped gewesen, wäre der Besitzer auf dem Schaden komplett sitzen geblieben. Aufgrund des Alters hätte hier auch z.B. eine Garantie von ABT nicht mehr gegriffen. Bei so etwas hilft dann nur noch ein Kulanzantrag, welcher eben für veränderte Fahrzeuge ausgeschlossen ist.

Gruß,

Thilo

aber wie sieht es mit der NEUWAGENGARANTIE aus, da das Auto ja NEU ist.

Das Tuning wurde ja bereits VOR Auslieferung an den Händler durchgeführt.

Dadurch kann doch nicht direkt die Neuwagengarantie erlischen, oder?

Gruß

Dominik

Zitat:

Original geschrieben von Meister-Eder85

aber wie sieht es mit der NEUWAGENGARANTIE aus, da das Auto ja NEU ist.

Das Tuning wurde ja bereits VOR Auslieferung an den Händler durchgeführt.

Dadurch kann doch nicht direkt die Neuwagengarantie erlischen, oder?

Gruß

Dominik

Doch. Wer hat denn das Tuning durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben? Doch bestimmt der Händler, oder? Die Audi AG hat ein Neufahrzeug an ABT geliefert und die haben den Wagen getuned, ab da ist die Neuwagengarantie nichtig. Die Audi AG arbeitet selbst nämlich NICHT mit ABT zusammen, sondern allenfalls bestimmte Händler.

Der einzige Audi-"Tuner" bei dem die Neuwagengarantie erhalten bleibt, ist und bleibt die Quattro GmbH, die aber auch eine 100% Tochter der Audi AG ist.

Die Neuwagengarantie gibt Audi nur auf Fahrzeuge, die technisch nicht verändert wurden.

Auch die gesetzliche Gewährleistung erlischt in so einem Fall. Die Garantie ist ja freiwillig, die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Hersteller kann aber in so einem Fall keine Gewährleistung geben, da sein Produkt technisch verändert wurde.

Abt wirbt zwar mit Übernahme der Neuwagengarantie, aber de fakto schliessen die eben mit einer anderen Versicherung einen Vertrag ab. Diese Neuwagengarantie solltest Du Dir mal geben lassen und mir der von Audi vergleichen.

Frag den Händler mal wie´s mit Kulanz seitens der Audi AG in so einem Fall aussieht und rufe gleichzeitig mal bei Audi an und erkundige Dich dort (nach Garantie und Kulanz). Mich würde es nicht wundern wenn der Händler Dir da versuchen würde einen Bären aufzubinden ;). Wohlgemerkt: frage nach den Kulanz- und Garantieleistungen der Audi AG, nicht nach denen des Autohauses.

Gruß,

Thilo

Hatte beim Händler angerufen,

die Neuwagengarantie wird von ABT übernommen (drittversicherer etc..) wie du beschrieben hast.

Der Händler hat glaub ich 34 Autohäuser und arbeitet seit 5 Jahren mit ABT zusammen.

Der Händler gibt jedes Jahr bestimmte Modelle direkt mit ABT Tuning ab.

Bis jetzt ist ihm kein Fall bekannt, wo es ärger gab.

Wir werden später sehen, lasse mir die Vers. ausdrucken und werde mal vergleichen.

gruß

dominik

Die Neuwagengarantie gibt Audi nur auf Fahrzeuge, die technisch nicht verändert wurden.

Auch die gesetzliche Gewährleistung erlischt in so einem Fall. Die Garantie ist ja freiwillig, die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Hersteller kann aber in so einem Fall keine Gewährleistung geben, da sein Produkt technisch verändert wurde.

 

Gruß,

Thilo

Hi,

wieso erlischt die gesetzliche Gewährleistung? Wenn das Autohaus mit dem Käufer einen KV schließt, beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre. Punkt. Deswegen muß das Autohaus (nicht der Hersteller) dem Käufer auch die Gewährleistung geben. Wie sich das Autohaus die entstandenen Kosten ggf. von Audi wiederholt, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Gewährleistung bekommt man doch immer von dem, mit dem man den Vertrag schließt und nicht vom Hersteller. Oder habe ich da in der Vorlesung gepennt? ( Ist schon ein paar Jahre her...;) )

Gruß Toddy

Naja,

Auto wurde gerade gekauft..

Jetzt wird noch die AHK nachgerüstet und ab Mi wird gefahren..

2.0TDI 140PS / 170PS Avant Edition Lichtsilber

Business Comfort und Plus Titanfelgen

Xenon, abgedunkelte scheiben, Navi Plus, Schiebedach etc.. :)

Zitat:

Original geschrieben von A3Toddy

 

Die Neuwagengarantie gibt Audi nur auf Fahrzeuge, die technisch nicht verändert wurden.

Auch die gesetzliche Gewährleistung erlischt in so einem Fall. Die Garantie ist ja freiwillig, die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Hersteller kann aber in so einem Fall keine Gewährleistung geben, da sein Produkt technisch verändert wurde.

 

Gruß,

Thilo

[/quote

Hi,

wieso erlischt die gesetzliche Gewährleistung? Wenn das Autohaus mit dem Käufer einen KV schließt, beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre. Punkt. Deswegen muß das Autohaus (nicht der Hersteller) dem Käufer auch die Gewährleistung geben. Wie sich das Autohaus die entstandenen Kosten ggf. von Audi wiederholt, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Gewährleistung bekommt man doch immer von dem, mit dem man den Vertrag schließt und nicht vom Hersteller. Oder habe ich da in der Vorlesung gepennt? ( Ist schon ein paar Jahre her...;) )

Gruß Toddy

Du hast vollkommen Recht. Das Autohaus ist der erste Ansprechpartner und muss sich um die Regulierung eines Gewährleistungsfalles kümmern.

Allerdings wird die Audi AG einer Kostenübernahme im Gewährleistungsfall nicht zustimmen und daher trägt das Autohaus über die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung das Risiko.

@Meister-Eder85: viel Spaß mit dem Neuen und stell´ mal Bilder ein.

Gruß,

Thilo

Bei der Tuningmaßnahme stellt sich mir jetzt eine Frage:

Warum wird ein 140PS Diesel NEUWAGEN sofort mit einer Leistungssteigerung

auf 170PS gebracht und nicht als Basiswagen ein 170PS´ler verwendet und

da das ABT Spoilerzeugs drangeschraubt?

Ist das Chiptuning um soviel günstiger als wenn gleich der große Bruder genommen

wird???

am 19. Oktober 2007 um 19:34

da audi anscheinend das anfahrverhalten des werks 125kWlers zum schutz des getriebes und der kupplung, entschärft hat, würde ich mir das sehr gut überlegen, ein chiptuning zu machen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen