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ACHTUNG! Für alle die noch kein Abgasgutachten haben
Hi Gaser,
wenn ihr Probleme habt von eurem Umrüster kein Abgasgutachten zu bekommen dann passt hier mal genau auf.
Es gibt Firmen die ihren Kunden ein schlecht zu lesendes Fax in die Hand drücken und meinen sie könnten damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen ohne das die Anlage in den Papieren eingetragen ist.
Ich bin der Sache mal auf den Grund gegangen und habe gestern Antwort von dem Herrn der dieses Schreiben erstellt hat bekommen. Dieser Herr ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Hier die E Mails die ich bisher mit dem Herrn ausgetauscht habe:
Von mir geschrieben:
Guten Tag,
ich hoffe Sie könne mir bei meinem Anliegen helfen.
Ich habe mir im April bei einem Umrüster aus NRW eine Gasanlage in mein
Fahrzeug nachrüsten lassen. Bis zu dem heutigem Zeitpunkt habe ich noch
kein Abgasgutachten von ihm ausgehändigt bekommen. Nachdem mein TÜV
Gutachten über die Anlage nach drei Monaten abgelaufen ist habe ich
etwas Druck auf ihn ausgeübt. Nach seiner Aussage ist es aber kein
Problem auch ohne TÜV Gutachten und Eintragung in die Fahrzeugpapiere
das Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen. Ich sagte ihm, dass ich mich
an verschiedenen Stellen (u.a. TÜV, Kraftfahrbundesamt) informiert habe
das es nicht zulässig ist mit erloschener Betriebserlaubnis das Auto zu
bewegen. Daraufhin hat er mir ein Schreiben vom Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegt das man äußerst schlecht
lesen kann.
In dem Schreiben ist zu lesen:
Sehr geehrter (merkwürdiger Weise steht da kein Name)
Vielen Dank für Ihre o.a. Mail in der Sie angefragt haben wie
„unverzüglich“ nach §21 im Zusammenhang mit dem Eintrag der
Abnahme bei nachgerüsteten Gasanlagen zu verstehen ist. Hierzu nehme ich
wie folgt Stellung:
„Unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Verzögern“ ist die
Gasanlage, wie an Ihrem Beispiel aufgezeigt, bereits ohne Mängel
abgenommen und die Ausstellung des Einzelabgasgutachtens verzögert sich
aus Gründen die Sie nicht zu verantworten haben, so erlischt die
Betriebserlaubnis nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Name von mir entnommen
Das Schreiben stammt nachdem was ich erkennen kann von 04/2007
Nachdem ich den einen oder anderen Zweifel habe an dieser und anderen
Aussagen meines Umrüsters möchte ich Sie bitten die Echtheit dieses
Schreibens oder dieser Aussage zu bestätigen oder zu dementieren.
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen und bedanke mich schon mal für
Ihr bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
cruisermac (Name geändert)
Antwort:
Sehr geehrter cruisermac,
vielen Dank für Ihr u.a. Schreiben, welches mir mit der Bitte Ihnen zu
antworten zugeleitet wurde. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Dieses von Ihnen zitierte Schreiben kenne ich gut, da es von mir
stammt. Das Schreiben, in welchem ich seinerzeit auf die Anfrage einer
Firma reagiert habe, kursiert u.a. auch in Foren im Internet. In dem
Zusammenhang, in dem es genutzt wird, ist es so NICHT richtig und
korrekt. Dies wurde seinerzeit im Nachgang auch schriftlich dieser Firma
mitgeteilt.
Sollten Sie Einzelheiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit von BE
interessieren, bitte ich Sie sich an das ReferatXXX (Tel.:
XXXX/XXXX) zu wenden. Ändern wird dies an Ihrem Problem aber sicher
nichts.
Konkret helfen kann ich Ihnen bei Ihrem Problem leider nicht, sondern
nur empfehlen sich nachdrücklich um die erforderlichen Gutachten, bzw.
eine ordnungsgemäße Abwicklung durch Ihre Werkstatt zu bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Name von mir Entnommen
Von mir geschrieben:
Guten Tag Herr Name von mir entnommen,
erstmal vielen dank für Ihre Antwort. Das Sie mir bei meinem bestehenden Problem nicht helfen können ist mir klar. Zweck meiner Erkundigung ist es das ich etwas Einblick in diese Machenschaften bekomme. Ich werde diese E Mail im Internet (natürlich ohne Ihren Namen und Telefonnummer) bei Motor Talk und im LPG Forum veröffentlichen. Ich will damit erreichen das andere Kunden vor solchen Skrupellosen Umrüstern geschützt werden. Das dieses Schreiben von Ihnen sich auf irgendeinen anderen Fall bezieht war mir schon am Anfang bewusst. Aber das diese Firma ihrer Kundschaft klar macht das sie mit diesem Schreiben weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann ist ja schon fast Strafbar. Für mich stellt sich die Frage ob Sie weitere Schritte einleiten und sich bei der Ihnen bekannten Firma melden um die Sache klar zu stellen? Auch ich werde diese E Mail an Ihn weiter leiten um ihn damit zu konfrontieren. Am Montag werde ich mich auch bei der von Ihnen genannten Telefonnummer melden um näheres zu Erfahren.
Zu meinem Abgasgutachten: Nachlangem hinhalten habe ich dieses bei einer anderen Firma bestellt was natürlich für mich nicht ganz billig ist. Diesen Kostenaufwand werde ich, wenn nötig, auch gerichtlich zurück fordern.
Ich stehe natürlich für weitere Informationen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen cruisermac
Ich werde am Ball bleiben und auch euch auf dem Laufenden halten.
Dies ist nur erstmal als Warnung für die gedacht die mit diesem Schreiben hin gehalten werden.
mfg
Beste Antwort im Thema
Hi Gaser,
wenn ihr Probleme habt von eurem Umrüster kein Abgasgutachten zu bekommen dann passt hier mal genau auf.
Es gibt Firmen die ihren Kunden ein schlecht zu lesendes Fax in die Hand drücken und meinen sie könnten damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen ohne das die Anlage in den Papieren eingetragen ist.
Ich bin der Sache mal auf den Grund gegangen und habe gestern Antwort von dem Herrn der dieses Schreiben erstellt hat bekommen. Dieser Herr ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Hier die E Mails die ich bisher mit dem Herrn ausgetauscht habe:
Von mir geschrieben:
Guten Tag,
ich hoffe Sie könne mir bei meinem Anliegen helfen.
Ich habe mir im April bei einem Umrüster aus NRW eine Gasanlage in mein
Fahrzeug nachrüsten lassen. Bis zu dem heutigem Zeitpunkt habe ich noch
kein Abgasgutachten von ihm ausgehändigt bekommen. Nachdem mein TÜV
Gutachten über die Anlage nach drei Monaten abgelaufen ist habe ich
etwas Druck auf ihn ausgeübt. Nach seiner Aussage ist es aber kein
Problem auch ohne TÜV Gutachten und Eintragung in die Fahrzeugpapiere
das Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen. Ich sagte ihm, dass ich mich
an verschiedenen Stellen (u.a. TÜV, Kraftfahrbundesamt) informiert habe
das es nicht zulässig ist mit erloschener Betriebserlaubnis das Auto zu
bewegen. Daraufhin hat er mir ein Schreiben vom Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegt das man äußerst schlecht
lesen kann.
In dem Schreiben ist zu lesen:
Sehr geehrter (merkwürdiger Weise steht da kein Name)
Vielen Dank für Ihre o.a. Mail in der Sie angefragt haben wie
„unverzüglich“ nach §21 im Zusammenhang mit dem Eintrag der
Abnahme bei nachgerüsteten Gasanlagen zu verstehen ist. Hierzu nehme ich
wie folgt Stellung:
„Unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Verzögern“ ist die
Gasanlage, wie an Ihrem Beispiel aufgezeigt, bereits ohne Mängel
abgenommen und die Ausstellung des Einzelabgasgutachtens verzögert sich
aus Gründen die Sie nicht zu verantworten haben, so erlischt die
Betriebserlaubnis nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Name von mir entnommen
Das Schreiben stammt nachdem was ich erkennen kann von 04/2007
Nachdem ich den einen oder anderen Zweifel habe an dieser und anderen
Aussagen meines Umrüsters möchte ich Sie bitten die Echtheit dieses
Schreibens oder dieser Aussage zu bestätigen oder zu dementieren.
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen und bedanke mich schon mal für
Ihr bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
cruisermac (Name geändert)
Antwort:
Sehr geehrter cruisermac,
vielen Dank für Ihr u.a. Schreiben, welches mir mit der Bitte Ihnen zu
antworten zugeleitet wurde. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Dieses von Ihnen zitierte Schreiben kenne ich gut, da es von mir
stammt. Das Schreiben, in welchem ich seinerzeit auf die Anfrage einer
Firma reagiert habe, kursiert u.a. auch in Foren im Internet. In dem
Zusammenhang, in dem es genutzt wird, ist es so NICHT richtig und
korrekt. Dies wurde seinerzeit im Nachgang auch schriftlich dieser Firma
mitgeteilt.
Sollten Sie Einzelheiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit von BE
interessieren, bitte ich Sie sich an das ReferatXXX (Tel.:
XXXX/XXXX) zu wenden. Ändern wird dies an Ihrem Problem aber sicher
nichts.
Konkret helfen kann ich Ihnen bei Ihrem Problem leider nicht, sondern
nur empfehlen sich nachdrücklich um die erforderlichen Gutachten, bzw.
eine ordnungsgemäße Abwicklung durch Ihre Werkstatt zu bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Name von mir Entnommen
Von mir geschrieben:
Guten Tag Herr Name von mir entnommen,
erstmal vielen dank für Ihre Antwort. Das Sie mir bei meinem bestehenden Problem nicht helfen können ist mir klar. Zweck meiner Erkundigung ist es das ich etwas Einblick in diese Machenschaften bekomme. Ich werde diese E Mail im Internet (natürlich ohne Ihren Namen und Telefonnummer) bei Motor Talk und im LPG Forum veröffentlichen. Ich will damit erreichen das andere Kunden vor solchen Skrupellosen Umrüstern geschützt werden. Das dieses Schreiben von Ihnen sich auf irgendeinen anderen Fall bezieht war mir schon am Anfang bewusst. Aber das diese Firma ihrer Kundschaft klar macht das sie mit diesem Schreiben weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann ist ja schon fast Strafbar. Für mich stellt sich die Frage ob Sie weitere Schritte einleiten und sich bei der Ihnen bekannten Firma melden um die Sache klar zu stellen? Auch ich werde diese E Mail an Ihn weiter leiten um ihn damit zu konfrontieren. Am Montag werde ich mich auch bei der von Ihnen genannten Telefonnummer melden um näheres zu Erfahren.
Zu meinem Abgasgutachten: Nachlangem hinhalten habe ich dieses bei einer anderen Firma bestellt was natürlich für mich nicht ganz billig ist. Diesen Kostenaufwand werde ich, wenn nötig, auch gerichtlich zurück fordern.
Ich stehe natürlich für weitere Informationen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen cruisermac
Ich werde am Ball bleiben und auch euch auf dem Laufenden halten.
Dies ist nur erstmal als Warnung für die gedacht die mit diesem Schreiben hin gehalten werden.
mfg
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17 Antworten
Abschrift : unverfälscht
Bundesministerium für Verkehr ,Bau und Stadtentwicklung
53170 Bonn Postfach 200100
Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Verzögerung Eintrag Gas
Ihr Schreiben vom ..........Schreiben S34/7351.1/4
AZ S33/00789113
Bonn den ......
Sehr geehrter Herr XY
Das o.a. Schreiben hat zu missverständlichen und unterschiedlichen Auslegungen
geführt .Ich möchte daher den Sachverhalt nachfolgend richtig stellen und
konkretisieren .
Mit dem Einbau einer Gasanlage in ein Kraftfahrzeug ist nach §19Abs.5StVZO
die Betriebserlaubnis erloschen .Nach dem Einbau der Gasanlage dürfen nur
noch solche Fahrten durchgeführt werden , die in unmittelbarem Zusammenhang
mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen .Hierzu zählen Fahrten zur
Technischen Prüfstelle , sowie Fahrten ,die der amtliche anerkannte Sachverständige
Für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt
(§19Abs.5StVZO ). Dies hat unverzüglich zu erfolgen . Unverzüglich bedeutet hier
ohne schuldhaftes verzögern .
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Hans Hesse
Referat S33
Dieses Schreiben haben wir in Kopie von unserem Lehrgangsleiter
bekommen auf der Wiederholungsschulung .Damit ist ganz klar gesagt wenn die Gasanlage
drin ist sind nur noch Fahrten zum TüV erlaubt da die Betriebserlaubins erloschen ist .
Dann kannst du auch ohne Nummerschilder fahren das ist das gleiche . ( Verboten )
Seid der Zeit haben wir keinen Kunden mehr ohne
Abnahme mit Gutachten vom Hof geschickt .In der heutigen Zeit erhalten wir das Gutachten in
der Regel nach 4 Tagen nach Beantragung.Den stelle ich jetzt sofort nach Unterschrift des Kunden.
Dann ist beim Umbau das Gutachten schon da .Also wenn man will geht alles .
Gruß Helmut
Genau so muss mit diesen Burschen umgesprungen werden. Warum stellt der gute Herr vom Staat eigentlich keinen Strafantrag, wenn seine Schreiben mißbraucht werden? Die Behörden müssten doch daran ein Interesse haben? Ich glaub wir leben in ???.
Mein Schreiben ist wirklich schlecht zu lesen, aber ich bin mir sicher das deins mit meinem nichts zu tun hat.
Bei mir steht was von §21 und dann ist die BE nicht erloschen.
Zitat:
Original geschrieben von jumpi66
Genau so muss mit diesen Burschen umgesprungen werden. Warum stellt der gute Herr vom Staat eigentlich keinen Strafantrag, wenn seine Schreiben mißbraucht werden? Die Behörden müssten doch daran ein Interesse haben? Ich glaub wir leben in ???.
Zumal das Schreiben noch verfälsch wurde. Es wurden Namen herauskopiert und das kann ja nicht sein.
Dann ist es strafbar, da Urkundenfälschung und das wird richtig teuer. Warum zeigt die Kerle eigentlich keiner an? Ich bin zum Glück nicht betroffen.
Kleines Update:
Habe jetzt bei der Nummer angerufen die man mir in der E Mail gegeben hat.
Mit dem Herrn hatte ich eine ausgiebige Unterhaltung.
Der wiederum hat mir eine Adresse gegeben von einem Herren der zuständig ist für den TÜV Süd.
Denn es geht wohl nicht nur um das o.g. Schreiben. Der TÜV hätte ohne Abgasgutachten die Anlage gar nicht abnehmen dürfen. Zumindest hätte er mich drauf hinweisen müssen das ich mit dem Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Des Weiteren besitze ich jetzt das Schreiben was an die Firma zur Richtigstellung geschickt wurde (siehe unten).
Nach Weiterleitung an meinen Umrüster meinte er nur, dass er das nicht gewusst hat.
Also Vorsicht Jungs: Es gibt immer noch Firmen die ihre Kunden mit diesem Schreiben auf die Straße schicken.
Ich werde weiter berichten.
Habe mal den Firmennamen und Ansprechpartner raus genommen.
Betriebserlaubnis bei Verzögerung Eintrag Gas
Unser Schreiben vom 18.06.2007
Bonn, 10.01.2008
Sehr geehrter Herr XXX,
das o.a. Schreiben hat zu missverständlichen und unterschiedlichen Auslegungen geführt. Ich möchte daher den Sachverhalt nachfolgend richtig stellen und konkretisieren:
Mit dem Einbau einer Gasanlage in ein Kraftfahrzeug ist nach § 19 Abs. 2 StVZO die Be-triebserlaubnis erloschen. Nach dem Einbau der Gasanlage dürfen nur noch solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Hierzu zählen Fahrten zur Technischen Prüfstelle und zur Zulas-sungsstelle, sowie Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahr-zeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt (§ 19 Abs. 5 StVZO). Dies hat unverzüglich zu erfolgen. „Unverzüglich bedeutet hier „ohne schuldhaftes Verzögern“.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Da hat der bielefeld52 das Schreiben schon lange gehabt.
Sorry habe nicht verstanden in welchem zusammenhang du das meintest.
Zitat:
Original geschrieben von cruisermac
...Der TÜV hätte ohne Abgasgutachten die Anlage gar nicht abnehmen dürfen. ...
Sicher?
Braucht man das AGG nicht erst zur Eintragung und der TÜV hat nur den fachgerechten Einbau zu prüfen und zu bescheinigen? War zumindest bei mir so, das AGG verzögerte sich wegen den Weihnachtsferien und einer früher als geplanten Lieferung der Gasanlage etwas ...
Zitat:
Original geschrieben von Käfer1500
Zitat:
Original geschrieben von cruisermac
...Der TÜV hätte ohne Abgasgutachten die Anlage gar nicht abnehmen dürfen. ...
Sicher?
Braucht man das AGG nicht erst zur Eintragung und der TÜV hat nur den fachgerechten Einbau zu prüfen und zu bescheinigen? War zumindest bei mir so, das AGG verzögerte sich wegen den Weihnachtsferien und einer früher als geplanten Lieferung der Gasanlage etwas ...
So habe ich ihm das auch gesagt.
So ist es bei allen gelaufen die ich kenne und umgerüstet haben.
Da meinte der Herr auch das der Prüfer mich wenigstens drauf hinweisen müßte das die Betriebserlaubnis erloschen ist, und das hat er auch nicht gemacht.
Ich wußte ja wohl das die BE erloschen ist, aber auf der Abnahme stand das ich höchstens drei Monate Zeit habe. Deswegen habe ich mir erstmal keine Sorgen gemacht.
Das Abgasgutachten muss bei der Erstabnahme vorliegen. Liegt das AGG nicht vor, so wird es in der Regel mit einer kleinen Verzögerung (max 7 Tage) nachgereicht, damit die Anlage unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann. Die Verzögerung kann im Normalfall nur zustande kommen wenn:
- der Lieferant der Gasanlage bei der Bearbeitung sich richtig Zeit lässt
- wenn der Umrüster es versäumt hat das AGG rechtzeitig zu bestellen
- wenn der Umrüsttermin kurzfristig zustande kam
- wenn der Umrüster Schulden bei dem jeweiligen Lieferanten hat und dieser ihm als "Druckmittel" das AGG nicht ausliefert
- verlorengegangen auf dem Postweg
Das sicherste ist immer, 1 Woche zu warten bis das AGG beim Umrüster liegt und erst dann mit dem Umbau beginnen. So erspart man sich viel Zeit und Ärger wenn der Umrüster Pleite geht.
Habt Ihr Das AGG bei der Umrüstung nicht erhalten und der Umrüster ist nicht mehr da, so gibt es in der Regel immer noch Wege an das AGG zu kommen um eine nachträgliche Abnahme zu erhalten. Dies kostet Sie jedoch ebenso viel Zeit und Geld. Ein seriöser Umrüster übergibt Ihnen das Fahrzeug immer nach erfolgter TÜV-Abnahme. Es sei denn, der Termin ist "von heute auf morgen" zustande gekommen. In dem Fall wäre 7 Tage Wartezeit voll angemessen.
Gruss David
Zitat:
Original geschrieben von KNK-AUTOGAS
............. Es sei denn, der Termin ist "von heute auf morgen" zustande gekommen. In dem Fall wäre 7 Tage Wartezeit voll angemessen.
Gruss David
Ein Kunde sollte sich darauf nicht einlassen, gleich welche Umstände.
Muss er ja auch nicht, denn welcher Umrüster dreht Däumchen und wartet auf einen Kunden, da müssten beim Kunden schon die Glocken läuten.
Noch nie vorgekommen dass dir der Kunde abgesprungen ist weil Fahrzeug verunfallt, Krankheit etc und du kurzfristig eine Lücke bekommst? Kann immer und jedem passieren. Kann mir keiner erzählen
Gruss David
Dann rückt fairer Weise einer in der Reihe auf.
Kuhhandel sollte man vermeiden, Kunden merken dies .
Wenn ich darf würde ich auch gerne mal was sagen.
Also ich hab damals auch gut 6 Wochen auf das AGG gewartet.
Schuld war aber nicht der Umrüster (ausnahmsweise) sondern der Importeur.
Hab das damals auch aller Schriftlich vom Importeur bekommen, das AGG beantragt und auch bezahlt ist.
Problem war einfach das die nicht nachkamen die AGG rauszuschicken. Laut ihrem Schreiben hatten die wohl
damals ein aufkommen von 3 - 5 tausend bestellungen pro (!) Woche (keine ahnung wo die Autos alle abgeblieben sind).
Und in der Zeit bin ich mit einer deaktivierten Gasanlage rumgefahren. Was auch vom Tüv-Prüfer bestätigt wurde.
Nachdem dann das AGG da war, wurde der Brief geändert und ich (rein aus Zeitgründen) habe dann die Papiere ändern lassen (Zulassung usw.). Hab dafür auch noch nen kostenlosen Tüv bekommen, da sich das alles mit meiner Tüvvorführung überschnitten hat.
Gruß Achim
PS: Mein Umrüster ist mittlerweile auch weg!