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Ärgernis HUK24 SF-Übernahme
Hallo liebes Forum,
ich ärgere mich zur Zeit mit der HUK24 und einer Übernahme der Schadenfreiheitsklasse herum.
Vorgeschichte:
Bisher hatte ich einen Wagen, der bei der (allgemeinen) HUK-Coburg in der Schadenfreiheitsklasse 15 (ab 2008: SF16) versichert war, und über meine Mutter lief.
Nun habe ich ein neues Auto gekauft und erstmalig auf meinen Namen angemeldet und versichert. Den Führerschein besitze ich seit 1993, somit wäre bei Übernahme eine SF-Einstufung in die Stufe 14 möglich (bzw. 2008: Stufe15), da ich seit 14 bzw. 15 Jahren den Führerschein besitze.
Ich habe mir entsprechende Angebote eingeholt, u.a. auch von der (allgemeinen) HUK, da meine Familie bis jetzt immer dort versichert war.
Alle eingeholten Angebote liefen auf eine Einstufung in SF14 heraus und sahen eine Übernahme des beisherigen SF meiner Mutter vor. (SF 15 siehe oben)
Aufgrund der günstigeren Preise habe ich mich dann für die HUK24-Bilig-Version der HUK entschieden, da ich davon ausging, daß die Versicherungsbedungungen die gleichen sind.
Vor 12 Tagen habe ich meinen neuen Wagen angemeldet und bei der HUK24 versichert.
Nun bekomme ich die Mitteilung, daß ich anstatt in SF14 bzw.15 ab 2008, was ich erwartet hätte, nur in SF10 eingestuft werden würde.
Grund dafür sei ein Schadensfall 1998.
Diese Argumentation verstehe ich nicht.
1. Welche Rolle spielt ein Schadensfall, der 10 Jahre zurückliegt?
Der Wagen, dessen SF-Klasse übernommen werden soll, hatte zuletzt SF 15/16. Da muß dieser Schaden von vor 10 Jahren doch bereits eingepreist sein?
2. Ich habe 1998 keinen Schaden verursacht (der bisher einzige war 1995), es ist allerdings möglich, daß meine Mutter mit dem anderen auf sie zugelassenen Fahrzeug einen Schadensfall hatte. Dieser muss allerdings so gering gewesen sein, daß sie sich nicht mehr daran erinnern kann.
3. Von der allgemeinen HUK wurde mir im Vertragsangebot eine Einstufung in SF14 zugesichert. HUK24 hingegen behauptet: Der Sachbearbeiter der HUK hat sich geirrt, SF10 wäre richtig.
Auch Comdirect hat mir SF14 angeboten. HUK24 behauptet: Der Sachbearbeiter der Comdirect hat sich geirrt, SF10 wäre richtig.
Ich weiß nicht so recht, wie ich reagieren soll?
Folgende Fragen bleiben offen:
1. Ist es üblich, daß 10 Jahre zurückliegende Schadensfälle zu einer Neueinstufung bei SF-Übernahme führen?
2. Warum fragen die Online-Tarifrechner dann nicht nach vorausgegangenen Schadensfällen? Warum nicht die Sachbearbeiter der allg. HUK-Coburg, die mir Angebote erstellt haben?
3. Komme ich aus dieser Versicherung noch heraus? Kann ich mit Kündigung drohen?
Anmeldung des neuen Wagens war wie gesagt vor 12 Tagen.
Dann wechsele ich lieber zur allgemeinen HUK, die bieten mir schließlich SF14/15, das ist dann günstiger als die blöde HUK24. Oder besser ich wechsele die Versicherung ganz, wenn es schon bei Vertragsschluß Probleme gibt, ist das kein gutes Zeichen....geht das?
Sorry für den langen Text, aber ich wüsste nicht, wie ich kürzen könnte, ohne den Sinn zu enstellen.
Wäre schön, wenn jemand Tipps hätte, wie ich mich jetzt verhalten soll.
Besten Dank,
-Mark
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27 Antworten
Hallo,
grundsätzlich:
Du übernimmst sowohl die SF-Klassen als auch die Schäden.
Bei jeder (!) Versicherung - damit sowohl bei Huk24, als auch bei Huk als auch bei allen anderen.
Gemeldet werden dem Nachversicherer die Anzahl schadenfreier Jahre und die Anzahl der Schäden.
Es wird rückwirkend so getan, als ob du in 1993 mit SF0 angefangen hättest mit dem Vertrag.
1994 -> SF1
1995 -> SF2
1996 -> SF3
1997 -> SF4
1998 -> SF5 (plus Schaden --> Rückstufung in 1999 in sagen wir mal SF2)
1999 -> SF2
2000 -> SF3
2001 -> SF4
2002 -> SF5
2003 -> SF6
2004 -> SF7
2005 -> SF8
2006 -> SF9
2007 -> SF10
2008 -> SF11
...je nach tatsächlicher Laufzeit mal ne kleine Unschärfe drin - aber Du siehst wie das entsteht.
Ein völlig legitimer und richtiger Vorgang.
Der Fehler lag hier beim Sachbearbeiter, der dich nach Schäden hätte fragen müssen (nur, hättest Du den vor 10 Jahren erwähnt?) oder aber auch hätte nachschauen können. Du kannst auf Kulanz versuchen bei der jeweiligen Direktion ein Jahr auf Basis Preis SF14 was rauszuholen (klappt vielleicht), aber Dir steht keine Sf14/15 zu.
Insofern wirst Du mit der SF10 leben müssen.
Widerrufsrecht hast Du natürlich unabhängig davon 14 Tage, kannst also austreten aus dem Vertrag.
Versuch dann einen Versicherer zu finden, der Dir rückwirkend deckung gibt und alles ist okay.
Grüße
Schreddi
Hallo,
zunächst mal vielen Dank für die sachliche Antwort!
Es bleiben jedoch Fragen offen:
1. Wenn ein vorausgehender Schaden einen so massiven nachträglichen Einfluss auf die Einstufung hat, warum wird in den Online-Tarifrechnern nicht danach gefragt?
Beim HUK24-Tarifrechner habe ich sogar die Versicherungsnummer des Übernahme-Vertrages eingegeben. Die (Schadens-)Daten müssen demnach doch auch dem Tarifrechner zur Verfügung gestanden haben.
Warum haben die beiden HUK-Sachbearbeiter, bei denen ich war, nicht nach Schäden gefragt? Warum konnten Sie die Schadensfälle nicht aus ihren Daten erkennen, wenn diese doch so relevant sind? Beide (ich war zweimal da) machen denselben Fehler?
2. Die Herunterstufung muss doch bereits vorher stattgefunden haben. Ansonsten hätte der zu übernehmende Vertrag halt SF 24 (meinetwegen) gehabt, anstatt SF 16? Mit der von Dir beschriebenen Verfahrensweise wird doch doppelt "bestraft", das zweite Mal mit 10 Jahren Verzug?
3. Ich hatte 1998 überhaupt keinen Schadensfall. Ich hatte in meinen Leben einen einzigen Unfall, der war 1995. Ich weiß nicht, worauf die HUK24 sich bezieht.
Kann dies ein kleiner Schaden sein, den meine Mutter mit ihrem anderen Fahrzeug verursacht hat? Das ist dann aber doch eine ganz andere Versicherung?
4. Gibt es außerhalb des 14-tägigen Rücktrittsrechts noch eine andere Kündigungsmöglichkeit? Immerhin haben sich die Vertragskonditionen durch die nachträgliche Einstufung massiv geändert? Sonst hätte ich beispielsweise auch auf die Option "Erhaltung der SF-Klasse im Schadensfall" verzichten können, wenn ich ohnehin nur SF10 habe.
Bei unvorhersehbaren Änderungen der Konditionen kann man doch normalerweise kündigen?
Kann ich (theoretisch) die Übertragung der SF-Klasse rückgängig machen und den Wagen wieder über meine Mutter versichern?
5. Mir lagen zwei verbindliche Angebote der allg. HUK vor, in denen ich in SF 14/15 eingestuft werden sollte. Kann ich noch rückwirkend dahin wechseln? Dann liege ich immer noch günstiger als bei der HUK24 in SF10.
6. Bewirkt eine Rücktritts- /Kündigungsandrohung im allgemeinen etwas beim Versicherer?
Ich weiß, viele Fragen, aber ich bin gerade ziemlich ärgerlich, da ich halt von anderen Konditionen ausgegangen bin/ausgehen musste.
Wäre schön, wenn noch Antworten kommen!
Besten Dank,
Gruß,
-Mark
Zitat:
Original geschrieben von majestyk
Hallo,
zunächst mal vielen Dank für die sachliche Antwort!
Es bleiben jedoch Fragen offen:
1. Wenn ein vorausgehender Schaden einen so massiven nachträglichen Einfluss auf die Einstufung hat, warum wird in den Online-Tarifrechnern nicht danach gefragt?
Beim HUK24-Tarifrechner habe ich sogar die Versicherungsnummer des Übernahme-Vertrages eingegeben. Die (Schadens-)Daten müssen demnach doch auch dem Tarifrechner zur Verfügung gestanden haben.
Warum haben die beiden HUK-Sachbearbeiter, bei denen ich war, nicht nach Schäden gefragt? Warum konnten Sie die Schadensfälle nicht aus ihren Daten erkennen, wenn diese doch so relevant sind? Beide (ich war zweimal da) machen denselben Fehler?
Nun in so manchem Rechner wird gefragt, aber eben nicht in jedem. Warum haben dich die HUK Leute nicht gefragt? Tja das weiß wohl niemand...andererseits hattest du ja auch nichts gesagt...Ein Online-Rechner greift wahrscheinlich nie die SF Daten ab. Dazu müsste der HUK Großrechner ja direkt mit dem Internet verbunden sein...
2. Die Herunterstufung muss doch bereits vorher stattgefunden haben. Ansonsten hätte der zu übernehmende Vertrag halt SF 24 (meinetwegen) gehabt, anstatt SF 16? Mit der von Dir beschriebenen Verfahrensweise wird doch doppelt "bestraft", das zweite Mal mit 10 Jahren Verzug?
Warum doppelt bestraft? Sf 24 kann man halt nicht übernehmen wenn man kein 24 Jahre den führerschein hat.
3. Ich hatte 1998 überhaupt keinen Schadensfall. Ich hatte in meinen Leben einen einzigen Unfall, der war 1995. Ich weiß nicht, worauf die HUK24 sich bezieht.
Kann dies ein kleiner Schaden sein, den meine Mutter mit ihrem anderen Fahrzeug verursacht hat? Das ist dann aber doch eine ganz andere Versicherung?
Kann sein, wenn z.B. der SFR getauscht wurde....kann dir aber hier auch niemand beantworten
4. Gibt es außerhalb des 14-tägigen Rücktrittsrechts noch eine andere Kündigungsmöglichkeit? Immerhin haben sich die Vertragskonditionen durch die nachträgliche Einstufung massiv geändert? Sonst hätte ich beispielsweise auch auf die Option "Erhaltung der SF-Klasse im Schadensfall" verzichten können, wenn ich ohnehin nur SF10 habe.
Bei unvorhersehbaren Änderungen der Konditionen kann man doch normalerweise kündigen?
Kann ich (theoretisch) die Übertragung der SF-Klasse rückgängig machen und den Wagen wieder über meine Mutter versichern?
Zumindest kein Rechtsanspruch, übertragen ist übertragen, alles ander Kulanz
5. Mir lagen zwei verbindliche Angebote der allg. HUK vor, in denen ich in SF 14/15 eingestuft werden sollte. Kann ich noch rückwirkend dahin wechseln? Dann liege ich immer noch günstiger als bei der HUK24 in SF10.
Wenn es ein verbindliches Angebot war. Wahrscheinlich war es eher ein Vorschlag...verbindliche Angebot ohne den SFR schon zu haben gibt es wohl eher nicht...
6. Bewirkt eine Rücktritts- /Kündigungsandrohung im allgemeinen etwas beim Versicherer?
Eher nicht...
Ich weiß, viele Fragen, aber ich bin gerade ziemlich ärgerlich, da ich halt von anderen Konditionen ausgegangen bin/ausgehen musste.
Wäre schön, wenn noch Antworten kommen!
Besten Dank,
Gruß,
-Mark
Ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen, warum Du Dich aufregst. Spätestens nach dem Datenabgleich zwischen den Versicherern würdest Du auch nachträglich bei der HUK oder bei anderen runtergestuft werden. "Verbindlich" oder "fest zugesagt" ist die Einstufung nicht.
Dein Denkfehler ist, dass die Schadensfreiheitsklasse übertragen wird, übertragen wird aber die gesamte "Vertragshistorie". Danach wird geschaut, was DU persönlich für eine SF-Klasse haben würdest, wenn Du seit dem Führerscheinbeginn der Versicherte gewesen wärst (mit samt aller Schäden in dieser Zeit).
Nur zum besseren Verständnis:
Du hast 14 Jahre lang ein Auto auf Deinem Namen angemeldet gehabt und dieses Auto war über Deine Mutter versichert. Deine Mutter hat allerdings keinen Unfall mit diesem Auto gehabt, sondern mit einem anderen?
@andjessi
Wenn ich nach 2 Beratungsgesprächen in denen es NUR um den SF-Rabatt ging, zweimal eine falsche(?) Auskunft bekomme und auch in einem Online-Tarifrechner mit keinem Wort auf die mögliche Bedeutung vorheriger Schadensfälle hingewiesen werde, dann fühle ich mich verarscht, salopp gesagt.
Wenn ich dreimal unabhängig voneinander die Auskunft bekomme: SF 14, bald 15 und sobald ich unterschreibe heißt es: ach, doch nicht, ist doch nur SF10, dann weiß ich nicht, was passieren muss, damit Du dich aufregst.
Aber schön, daß Du so ausgeglichen bist. :-)
@Fiestaknechter
Im Prinzip ja, meine Mutter hatte ihren eigenen Wagen (Fiesta) und später meinen (BMW) bei der HUK unter ihrem Namen versichert.
Die Versicherung des BMW hatte zuletzt SF15 und die sollte jetzt auf mich übertragen werden. Die Versicherung des Fiesta läuft weiter wie bisher.
Die HUK24 lastet mir jetzt einen Schaden an, der 1998 von meiner Mutter mit dem Fiesta verursacht wurde, das habe ich mittlerweile herausfinden können.
Mein BMW, dessen SF übertragen werden soll, war aber die ganze Zeit über nachweislich unfallfrei.
Mir wird also jetzt ein Schaden angelastet, bei dem mein Fahrzeug gar nicht beteiligt war.
Das kann doch so nicht richtig sein!
Gruß!
Vermutlich haben auch viele Berater keinen Plan, was eine Schadensfreiheitsklasse und geschweige denn ein SF-Übertrag (die Versicherungszeit wird bewertet und nach den Richtlinien und Schadensverlauf eine Einstufung in eine Schadensfreieheitsklasse vorgenommen) ist.
Du hast kein Recht auf den SF-Übertrag. Sehe das mal so: Wenn jemand in der SF24 ist, geht man nicht umbedingt davon aus, dass in den letzten Jahren viel passiert ist. Du vergisst auch, dass der SF-Übertrag (besser Übertrag der Versicherungszeit, die man selbst hätte erwerben können) ja letztlich "Wohlwollen" der Versicherung ist.
@andjessi
Was sagst Du denn zu dem, was ich ein Posting weiter oben an Fiestaknechter geschrieben habe?
Ist es rechtens, mir einen von meiner Mutter verursachten Schaden von 1998 anzurechnen, an dem mein Fahrzeug überhaupt nicht beteiligt war?
Vielleicht liegt hier ja die Ursache für die Probleme?
Zitat:
Original geschrieben von majestyk
Ist es rechtens, mir einen von meiner Mutter verursachten Schaden von 1998 anzurechnen, an dem mein Fahrzeug überhaupt nicht beteiligt war?
Vielleicht liegt hier ja die Ursache für die Probleme?
Entscheidend ist nicht das Fahrzeug, sondern der Schadenfreiheitsrabatt der "den Schaden erlitten hat".
Besteht evtl. die Möglichkeit, dass der BMW mit dem höheren Rabatt Deiner Mutter versichert wurde und der Fiesta dafür mit dem niedrigeren Rabatt den Du jetzt übernehmen möchtest?
Sehr schwierig eine genaue Auskunft zu geben, wenn man die Unterlagen nicht im Detail kennt...
Btw. Ein Onlinerechner ist nie und nimmer in der Lage einen fiktiven Vertragsverlauf nachzuvollziehen. Das geht aus mehreren Gründen nicht. Mal davon abgesehen kann man online nicht jeden persönlichen Fall zu 100% abbilden. Warum hast Du nicht vorab per E-Mail nach der möglichen Einstufung gefragt?
Zitat:
Mein BMW, dessen SF übertragen werden soll, war aber die ganze Zeit über nachweislich unfallfrei.
Mir wird also jetzt ein Schaden angelastet, bei dem mein Fahrzeug gar nicht beteiligt war.
Das kann doch so nicht richtig sein!
Wenn das so war und der Wagen und auch immer auf "den gleichen Prozenten gefahren wurde" (siehe Hinweis von Wuge) kann das so nicht richtig sein.
Was ich mir ansonsten noch vorstellen könnte, ist irgendeine obskure Zweitwagenregelung, die dazu führt, dass die beiden Verträge gar nicht selbständig nebeneinander stehen. Letztlich muss man da schon tief in der Versicherungshistorie wühlen, um sich ein abschließendes Urteil zu bilden.
Der Schlüssel zur Lösung des Problems liegt m.E. eher beim alten Versicherer (HUK) und einer ggf. fehlerhaften Meldung des Rabattgrundjahres bzw. von Vorschäden, denn ein einer falschen Einstufung des neuen Versicherers (HUK24) (schließlich hat er keine anderen Infos als Rabattgrundjahr und Schäden).
Ich habe das jetzt so verstanden, dass erst der Fiesta auf dem Vertrag lief und dann der BMW. Die Wagen waren niemals parallel versichert (z.B. einer als Zweitwagen).
Wenn das so richtig ist, kann es sehr wohl sein, dass ein Schaden mit dem Fiesta mit in die Berechnung reinfällt.
Gruss
Olaf
So, um das ganze zu einem Abschluß zu bringen, ich habe mich bei der alten Versicherung mal schlau gemacht und mir den Schadens,- und SF-verlauf mal genau nachhalten lassen.
Das Ergebnis sieht so aus: Die Berechnung der HUK24 war wohl korrekt, erfolgte allerdings mit den Daten des falschen Fahrzeugs. Dies lag daran, daß die Schadensfreiheitsklassen der beiden Fahrzeuge 1999 einmal ausgetauscht wurden, was mir bislang unbekannt war. Dadurch lief unter der richtigen Versicherungsnummer ein Schaden, den das betreffende Fahrzeug *eigentlich* nicht verursacht hatte.
Als Lösung wurde mir jetzt vorgeschlagen, den Tausch rückgängig zu machen, bzw. den Schadensverlauf des anderen Fahrzeugs auf mich zu übertragen. Dieser Schadensverlauf entspricht dann wieder meiner persönlichen Unfallstatistik.
Dadurch komme ich nun auch in die von mir erwartete SF-14, der Wagen meiner Mutter steigt hingegen von SF16 auf SF15 ab.
Mit dieser Lösung kann ich leben.
Die Ursache für die Unstimmigkeiten lag also im Prinzip in dem vor einigen Jahren vorgenommenen Tausch der SF-Klasse, von dem ich nichts wußte.
Nochmals danke für alle Antworten!
manchmal ist es einfach
Wie ich das nur erahnen konnte Wer versichert schon einen BMW mit nem niedrigen SF, wenn man mit einem Fiesta tauschen kann