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Aktueller TÜV-SÜD Anforderungskatalog für Oldtimer H Kennzeichen
Hier der aktuelle Anforderungskatalog.
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21 Antworten
Page not found sagt er.
Danke, jetzt klappts!
Gruß Jan
Das ist doch mehr als eindeutig:
3.2.3.1. Motor
? Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
de dekra fasst sich da wesentlich kürzer:
http://www.dekra.de/de/zulassung
das läßt nach meinem verständnis dann doch einiges mehr an gestaltungsspielraum.
über den Katalog (sollte man rein geschaut haben) hinaus sehe ich rd. 50% Gestaltungsspielraum beim Prüfer. Ist so vom Gesetz nicht vorgesehen, aber Realität.
Also im Zweifelsfall vorher nachfragen bzw. den "richtigen" Prüfer suchen.
Da hat und kann sich nichts ändern, was schon in der Richtlinie Verkehrsblatt 4-2011 Standard war. Also neu ist das nicht.
Zitat:
@Tom1869 schrieb am 21. April 2015 um 10:09:34 Uhr:
über den Katalog (sollte man rein geschaut haben) hinaus sehe ich rd. 50% Gestaltungsspielraum beim Prüfer. Ist so vom Gesetz nicht vorgesehen, aber Realität.
Also im Zweifelsfall vorher nachfragen bzw. den "richtigen" Prüfer suchen.
Gestaltungsspielraum ?
Ja, was Kulturgut ist, was den Zustand anbetrifft, ob ein Spoiler zeitgenössisch ist.
Aber wo siehst du beim Motor einen Spielraum ?
Da würde ein KY mit Turbo und LLK noch durchgehen.
Aber AAZ nach der Richtlinie nicht.
ich geb dir bzgl aaz recht:
->die Tüvrichtlinie ist da bzgl Motor recht eindeutig, wenn man sie mal wirklich wörtlich nimmt und auch versteht.
schau ich mir dagegen den satz der dekra an:
"Einer Annerkennung als Oldtimer steht nichts entgegen, wenn das Fahrzeug gepflegt und im ursprünglichen Zustand erhalten ist bzw. mit Originalteilen restauriert wurde. Auch zeittypische Änderungen sind möglich."
->so läßt das sehr viel mehr an gestaltungspielraum.
die realität ist einfach wie bei jeglichen abnahmen (also nicht nur h abnahme, sondern motor, felgen, reifen oder was auch immer) dass es eben sehr vom prüfer abhängt.
so mancher fährt mit h kennzeichen und eingetragenem aaz rum. irgendwo war sogar jemand wo der tdi der h abnahme nicht im wege stand. und wenn man sieht was für fahrzeuge teilweise mit h abnahme rumfahren gilt wohl festzuhalten, dass so ein 1.9er der sich im busheck versteckt da wohl das kleinste übel ist.
früher oder später wirds sicherlich eh eine verschärfung geben: 35 jahre, vielleicht begrenzte stückzahlen eines modells (alles darüber hat halb pech gehabt. man könnte das durchaus wieder über zustandsnoten regeln).
man braucht sich nur mal die rapide ansteigende kurve an h zulassungen der letzten 10 jahre anschauen. das ist schon fast erschrecken.
auf der anderen seite muss man auch sagen, dass das was die kfz steuer angeht gar keine schlechte einnahmequelle ist:
->die meisten leute mit h kennzeichen haben ja ohnehin mindestens noch ein weiteres fahrzeug
->die 192€ steuern sind eigentlich unangemessen viel dafür dass die oldtimer oft kaum bewegt werden (selbst wer seinen im alltag bewegt fährt damit selten über 10tkm, weil zumindest der winter gemieden wird usw). so ein aygo oder up kostet heutzutage 20€ steuern im jahr. ein moderner diesel der mittelklasse oder kompaktklasse 160€ (und der wird gerne mal 30tkm - 50tkm im jahr bewegt je nachdem wieviel gependelt wird usw). wer seinen bus vorher auf sasion 4-10 hatte bei einer womojahressteuer von 430-450€ also per sasion dann ca 280€ spart mit dem h kennzeichen (was es nur ganzjährig gibt) auch kaum was.
und wer einen benziner mit gkat und euro2 hat (es gibt da aktuell und auch in naher zukunft ja so einige) spart in den meisten fällen mit den 192€ dann auch nichts mehr an steuern(bzgl legt oft sogar drauf)
einer der wenigen handfesten vorteile ist irgendwo die freie einfahrt in umweltzonen und evtl günstige versicherungsverträge (aber womo an sich geht auch recht günstig) und so eine versicherung verlangt ja oft - zu recht- noch weitere ding (garage oder mindestens carport, unter 9000km im jahr, teilweise regelmäßige wertgutachten)
Mahlzeit! Das was bei der Dekra steht-Grob umfasst was mit H gemeint ist.Steht doch extra drin-Abnahme nach §23 nötig.Da weiß ich nicht was du newt3 da als Genehmigung für Fremdmotor rausliest. Die Dekra ist an denselben Anforderungskatalog gebunden wie der den der Tüv -Süd öffentlich macht. Haben den nämlich unter anderem mitgestaltet.
Die AAZ-Umbauten die mit H rumfahren kenn ich auch. Selber Abnahmen gemacht,aber vor der Neugestaltung.
Und die H-Abnahme ist nicht durch Bestandsschutz geschützt.
Gibts nix zum ausdiskutieren,nicht auf Gegstaltungsmöglichkeiten des Prüfers hinzuweisen.
Laut aktuellem Stand-Kein Fremdmotor.
Gruß Frank!
mir solls egal sein. hät ich einen aaz drin würd ich halt ein paar prüfer abklappern und irgendwo klappts. daran hat sich nicht viel geändert seit der neuen richtlinie. es sind sicher ein paar weniger die es durchgehen lassen.
wir haben ganz bewußt - der motorschaden liegt gerade erst ein halbes jahr zurück - wieder einen jx eingebaut (eben weil bald die h abnahme dran ist) und keinen aaz oder 1y.
Hallo Freunde, würde gern das Thema auf einen JX mit LLK erweitern.
Kennt jemand einen Prüfer bzw. Prüfstelle wo mein originaler Bus mit LLK ein H-Kennzeichen bekommen kann.
Ich hab extra noch den JX drin und nur einen LLK drangesetzt. Somit ist der Motor original.
Mein lokaler TÜV - stellt sich eher schwierig an.
Danke für eure Tips
es gab zu bauzeiten des t3 ladeluftkühler von oettinger, papmahl, huber. ha projekt gabs auch noch was - mag erst später gewesen sein aber vermutlich schon innerhalb der ersten 10 jahre nach bauzeitende.
besorg dir unterlagen von einem solchen ladeluftkühler. unter vw pix org solltest zumindest oettinger produktprospekte finden.
evtl reicht einem tüv prüfer sowas. mit dem hinweis, dass es halt den ladeluftkühler von oettinger nicht mehr in neu zu kaufen gibt und du daher die lösung etwas abändern mußtest.
mit steht das thema auch noch bevor. vermutlich läuft es drauf hinaus dass ich die abnahme ohne llk machen lasse und ihn hinterher wieder verbaue. sollte es dann 2 jahre später oder eben bei weiteren hu terminen probleme geben fliegt er halt jedes mal raus.
korrekt wäre es natürlich ihn abnehmen zu lassen. dann hätte ich aber ggf bereits bei der h abnahme ein problem (oder aber auch das glück dass er ihn akzeptiert).
Also ich denke ein LLK vernünftig verbaut, so daß das Erscheinungsbild des Motorraumes nicht beeinträchtigt wird, kann kein Argument füt eine Ablehnung des H sein.
Ebenso wie die Nachrüstung eines Ölkühlers.
Hallo,
ich mein T3 wird im APR´18 30.
Zum Thema "zeitgenössischer Umbau", hätte ich eine Frage.
Ich habe einen Transporter (PKW-Zulassung), der als Camper (nach "jetzt helfe ich mir selbst - camping-bus selbstgebaut") umgebaut wurde. Besteht da auch eine Chance ein H-Kennzeichen zu bekommen?