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Highline gekauft, Comfortline bekommen?

VW
Themenstarteram 29. April 2016 um 19:11

Guten Abend zusammen,

ich habe ein Problem.

Ich habe mir vor einem Jahr einen gebrauchten Passat Variant 1.8 Highline gekauft.

Nun wollte ich ihn verkaufen, jetzt stellt sich heraus dass es sich dabei um einen Comfortline handelt.

Ich habe Ledersitze, silberne Dachrelinge.

Aber keine 5-Stufen Sitzheizung sondern 3-Stufen.

Warum ich das hier schreibe.

Ich fühle mich "verarscht" und über den Tisch gezogen. Ich weiß nicht was ich machen soll, ob ich überhaupt etwas machen kann.

Zuerst war bei 75000 Kilometer die Steuerkette fällig, VW weigert sich was zu zahlen und jetzt das.

Baujahr des Autos ist 2010, ich glaube es ist ein B7.

Über die Nummer des Autos kommt Comfortline raus, im Serviceheft steht Comfortline (was mir aber auch erst jetzt aufgefallen ist).

Aber im Kaufvertrag steht Highline.

Ich brauche dringend einen Rat, bitte!

 

Mit freundlichen Grüßen

Andi

Beste Antwort im Thema

Die Frage ist, was der Threadersteller erreichen möchte. Ich erlebe das oft in der Praxis, das meine Mandanten mit solchen Problemen kommen, es dabei aber eigentlich nur ums Prinzip geht. Aus menschlicher Sicht völlig verständlich, juristisch äußerst schwierig.

Für den Threadersteller. Juristisch Anfechtung des damaligen Kaufvertrages wegen Täuschung (Comfortline statt Highline) - Problem: Dann Rückübereignung des KFZ an den damaligen Verkäufer, gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich (!) Nutzung für das Fahrzeug. Das ist meistens soviel, dass es sich nicht wirklich lohnt den Aufwand zu betreiben. Zudem stellt sich die Frage, ob der Verkäufer hier Vorsatz hatte, was wohl kaum zu beweisen ist. Dann eventuell noch Anfechtung wegen Irrtums mit gleicher Problematik mit Wertersatz.

Kaufrechtlich wäre noch ein Rücktritt vom damaligen Kaufvertrag im Gespräch, hier allerdings wird dieser an der Erheblichkeit scheitern, zumal das Fahrzeug schon sehr lange im Eigentum des TE stand und die Unterschiede offensichtlich erst jetzt auffielen, also auch hier nichts zu gewinnen. Es gab vor einiger Zeit mal den berühmten "Aschenbecher-Fall", in dem zurückgetreten werden konnte, da ein Aschenbecher im Neuwagen nicht verbaut war und auch nicht nachgerüstet werden konnte. Es geht hier also um die Erheblichkeit des Mangels und das dürfte hier weitaus schwieriger werden, da der Mangel eben erst jetzt beim Verkauf auffällt und die Frage ist, was die Highline außer dem Namen gebracht hätte. Fehlen hingegen eine kaufvertraglich vereinbarte Klimaautomatik (das bemerkt man ja aber direkt), so wäre ein Rücktritt denkbarer. Das ist ja aber hier nicht der Fall, hier geht es "nur" um eine Ausstattungslinie. Der einzige der daran gutes Geld verdient ist der Kollege, der es bearbeitet, der rechnet nämlich aus dem Streitwert des Kaufpreises des Fahrzeuges ab, also aus dem damaligen Kaufpreis des KFZ. Daraus errechnen sich die Gebühren.

Kleiner Tipp: Zähneknirschend - auch wenn es schwer fällt - akzeptieren und beim nächsten Mal einfach besser aufpassen und noch wachsamer an den Kauf herangehen.!

Liebe Grüße, Adrian

16 weitere Antworten
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16 Antworten
am 29. April 2016 um 19:41

Anwalt!!

Zitat:

@Andii21 schrieb am 29. April 2016 um 21:11:58 Uhr:

Aber keine 5-Stufen Sitzheizung sondern 3-Stufen.

Das hat allerdings rein gar nichts mit Highline oder Comfortline zu tun, sondern mit dem Baujahr, und damit, ob du über die vordere oder hintere Sitzheizung redest. Vorne hat kein B7 eine 5-stufige Sitzheizung. Die ist schon, seit sie über Tasten und LEDs bedient wird statt über eine Drehwalze, immer 3-stufig. 5-stufig gibt es, wenn ich das richtig sehe, nur hinten, dort aber immer.

Themenstarteram 29. April 2016 um 20:17

Danke erst einmal für die Antworten.

@Huki84 Ja das wäre eine gute Möglichkeit. Welche Fachrichtung ist dafür zuständig, weißt du das? Ich habe aber schon einen Käufer für mein Auto gefunden. Ändert das was an der Rechtslage, ob das Auto noch in meinem Besitz ist oder nicht?

@TimmeringsJan Ja, ich habe vorne und hinten Sitzheizung. Sagt das irgendwas aus?

 

Mit freundlichen Grüßen

Andi

am 29. April 2016 um 21:07

Zitat:

@Andii21 schrieb am 29. April 2016 um 22:17:39 Uhr:

 

@Huki84 Ja das wäre eine gute Möglichkeit. Welche Fachrichtung ist dafür zuständig, weißt du das? Ich habe aber schon einen Käufer für mein Auto gefunden. Ändert das was an der Rechtslage, ob das Auto noch in meinem Besitz ist oder nicht?

Das wird Dir wohl auch nur ein Anwalt beantworten können. Wie hoch wäre denn der Streitwert? Das solltest Du Dir jedenfalls überlegen und dann entscheiden ob der Aufwand lohnt.

lg

Christian

am 29. April 2016 um 23:04

Mal ganz ehrlich. Sofern Du dich vor deinem Autokauf mit dem Passat beschäftigt hättest, wäre dir bewusst, welches Modell sich jetzt in deinem Besitz befindet. Der Modellwechsel B6 zu B7 erfolgte im Jahr 2010 und die Ausstattungslinien Comfortline/Highline sind auch zu differenzieren.

Du hast seinerzeit das Fahrzeug begutachtet, sehr wahrscheinlich probegefahen und den geforderten Preis +/- akzeptiert. Warum fühlst Du dich im Nachgang hintergangen? Die Theamtik Steuerkette ist ebenfalls ein überaus bekanntes Problem in Vebindung mit VW Motoren und hätte bei Recherche ebenfalls auffallen müssen.

Es erweckt dern Eindruck, als hättest Du einen ziemlich blauäugigen Autokauf getätigt. Zu was soll dir geraten werden, was erwartest Du?

Ich möchte hier absolut keine Partei ergreifen für unseriöse Autohandel, aber als Käufer stehe ich mir selber gegenüber in der Pflicht und informiere mich über die anstehende Anschaffung intensiv, zumal es sich hierbei um mehrere tausend Euro handelt. Ich kenne das Modell, die Ausstattungsvarianten, die Marktpreise, etc....

Wie Du schreibst, hat sich ein Käufer für das Fahrzeug gefunden. Sofern deine Preisvorstellung mit dem abgegebenen Angebot konform ist, verkauf das Fahrzeug, hinterleg die korrekten Daten im Kaufvertrag und geh den nächsten Kauf mit einer erhöhten Sorgfaltspflicht dir gegenüber ein.

 

Blackbiker666

Das Problem wird wohl vielmehr sein, das das Fahrzeug schon mit den falschen Angaben (nämlich denen die der Händler damals gemacht hat) verkauft worden ist und der neue Besitzer das nun gemerkt hat.

Die Frage ist, was der Threadersteller erreichen möchte. Ich erlebe das oft in der Praxis, das meine Mandanten mit solchen Problemen kommen, es dabei aber eigentlich nur ums Prinzip geht. Aus menschlicher Sicht völlig verständlich, juristisch äußerst schwierig.

Für den Threadersteller. Juristisch Anfechtung des damaligen Kaufvertrages wegen Täuschung (Comfortline statt Highline) - Problem: Dann Rückübereignung des KFZ an den damaligen Verkäufer, gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich (!) Nutzung für das Fahrzeug. Das ist meistens soviel, dass es sich nicht wirklich lohnt den Aufwand zu betreiben. Zudem stellt sich die Frage, ob der Verkäufer hier Vorsatz hatte, was wohl kaum zu beweisen ist. Dann eventuell noch Anfechtung wegen Irrtums mit gleicher Problematik mit Wertersatz.

Kaufrechtlich wäre noch ein Rücktritt vom damaligen Kaufvertrag im Gespräch, hier allerdings wird dieser an der Erheblichkeit scheitern, zumal das Fahrzeug schon sehr lange im Eigentum des TE stand und die Unterschiede offensichtlich erst jetzt auffielen, also auch hier nichts zu gewinnen. Es gab vor einiger Zeit mal den berühmten "Aschenbecher-Fall", in dem zurückgetreten werden konnte, da ein Aschenbecher im Neuwagen nicht verbaut war und auch nicht nachgerüstet werden konnte. Es geht hier also um die Erheblichkeit des Mangels und das dürfte hier weitaus schwieriger werden, da der Mangel eben erst jetzt beim Verkauf auffällt und die Frage ist, was die Highline außer dem Namen gebracht hätte. Fehlen hingegen eine kaufvertraglich vereinbarte Klimaautomatik (das bemerkt man ja aber direkt), so wäre ein Rücktritt denkbarer. Das ist ja aber hier nicht der Fall, hier geht es "nur" um eine Ausstattungslinie. Der einzige der daran gutes Geld verdient ist der Kollege, der es bearbeitet, der rechnet nämlich aus dem Streitwert des Kaufpreises des Fahrzeuges ab, also aus dem damaligen Kaufpreis des KFZ. Daraus errechnen sich die Gebühren.

Kleiner Tipp: Zähneknirschend - auch wenn es schwer fällt - akzeptieren und beim nächsten Mal einfach besser aufpassen und noch wachsamer an den Kauf herangehen.!

Liebe Grüße, Adrian

Den Highlife erkennt man an der cromleiste munteren Bereich der Stoßstange, habe ich hier mal im Formgelesen.

am 30. April 2016 um 9:47

Also Chromleiste drankleben und alles wird gut :-)

.... duck und weg .......

Themenstarteram 30. April 2016 um 12:19

@passaty12 Mac-Nutzer? Bei mir will er auch immer "Highlife" schreiben wenn ich "Highline" eingebe :D

Es sind ja noch mehr Sachen.

Ich habe, leider erst im Nachhinein, gelesen dass bei einem Highline im Innenraum gebürstetes Aluminium oder so gibt.

Ich habe irgend eine Holzoptik drin. Ich kenne mich mit Autos nicht aus. Vorher habe ich BMW gefahren. Ich habe mich auch nicht damit beschäftigt, weil ich dem Händler einfach vertraut habe. Es wäre auch wahrscheinlich nie ans Licht gekommen wenn ich das Fahrzeug nicht einem anderen Händler angeboten hätte und er mich darauf aufmerksam gemacht hätte.

Mich dafür verantwortlich zu machen ist meiner Meinung nach falsch.

Wenn ich dir jetzt eine Birne verkaufe, du aber noch nie in deinem Leben eine gesehen hast. Prüfst du dann wirklich nach ob es wirklich eine Birne ist oder glaubst du es mir einfach?

Ich hätte niemals damit gerechnet dass ich mit nem Comfortline durch die Gegend fahre. Ich hätte auch niemals damit gerechnet dass ich über den Tisch gezogen wurde. Wie soll denn ein Autoverkäufer unabsichtlich das falsche Auto verkaufen? Er hat mir alles gezeigt und erklärt. Nur die "Kleinigkeit" dass es sich nicht um einen Highline handelt hat er anscheinend vergessen zu sagen.

Wegen was ich einen Rat möchte? Naja, ob ich Chancen habe dass ich Geld von dem Händler bekomme wegen "betrug".

Ich habe damals 19000€ für das Auto bezahlt. Baujahr 2010, 30000 Kilometer.

Berichtigt mich bitte ob ich mich täusche, aber Comfortline sind doch günstiger oder?

 

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende!

Themenstarteram 30. April 2016 um 12:29

So eine Chromleiste?

Schau, ich versteh dich. Aus menschlicher Sicht sicher bescheiden gelaufen. Du hast das Auto ja aber vorher besichtigt und da scheinen dich die Holzleisten auch nicht gestört zu haben, sonst hättest du es ja nicht genommen. Dem Händler hier Absicht zu unterstellen halte ich für gewagt, wahrscheinlich wusste er es auch nicht besser, hätte dies aber ohne Zweifel müssen. Es ist ja auch nicht so, dass du ein völlig anderes oder defektes Auto erhalten hast, nur eben eine andere Ausstattungslinie. Darüber hinaus hättest du es, hätte man dich jetzt beim Verkauf nicht drauf aufmerksam gemacht, nie bemerkt, sodass es sich hier allenfalls um eine psychische Komponente handelt. Wie du selbst schreibst, hast Du dem Händler einfach vertraut und bist da enttäuscht worden. Über den Tisch gezogen hat er dich aber sicher nicht, zumal es eben sicher auch Comfortline gibt, die teurer weggehen als Highline Fahrzeuge und eben auch umgekehrt. Der geldwerte Vorteil ist hier schlicht nicht messbar, da es sich eben auch um ein individuelles, gebrauchtes KFZ handelt.Das Beispiel mit der Birne hinkt meiner Meinung nach etwas, da du ja ein Auto bekommen hast, auch das was du wolltest, denn du hast es dir angeschaut und offensichtlich für gut befunden. Hätte sich deine Meinung damals wirklich geändert, wenn du gewusst hättest, dass es "nur" ein Comfortline ist? Der Händler hat dir rechtlich übrigens nicht das falsche Auto verkauft, sondern genau das, was du ausgesucht hast und haben wolltest. Falsch wäre es, wenn Du einen blauen Passat gekauft hättest und einen türkisfarbenen bekommen hättest. Dies ist hier aber nicht der Fall. Dass er dir nicht explizit gesagt hat, was für eine Linie das KFZ hat ist sicher nicht gut aber jetzt auch kein Drama, da dies eine unwesentliche Nebensächlichkeit ist. Du hättest ja auch fragen können, ist das wirklich ein Highline?

Du willst einen Rat? Lass es und sieh es sportlich, weil du juristisch keine Chance haben wirst. Das ist hart aber erspart dir viel Zeit und Geld. Bereits der außergerichtliche Versuch kostet dich mindestens 1.100,51 EUR. Wenn Du vor Gericht verlierst mindestens das dreifache nur für Anwalts- und Gerichtskosten. Im Übrigen musst du das Auto dann bis zum Ende des Prozesses behalten, da du - für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass du Recht bekommst - das Auto zurückgeben musst. Im Gegenzug wird dir von deinen 19.000 EUR Kaufpreis dann aber die Nutzung abgezogen, das sind dann schnell mal eben ein paar tausend Euro, je nach Fahrleistung.

Der Streitwert ist aus anwaltlicher Sicht super, glaub mir. Ich würde dich dennoch wegschicken, da du einfach keine Chance hast, insbesondere, da es dir ja auch erst jetzt auffällt, wo dich dein neuer Käufer drauf aufmerksam macht. In den Gerichtskosten sind übrigens keinerlei Gutachterkosten drin, den du auch brauchen würdest, da der feststellen müsste, ob dein Comfortliner eigentlich billiger als ein vergleichbarer Highliner gewesen wäre - Erfolgsaussichten auch hier völlig ungewiss, was nur allein das Gutachten angeht.

Auch dir ein schönes Wochenende!

Gruß, Adrian

 

Zitat:

@Andii21 schrieb am 30. April 2016 um 14:19:03 Uhr:

@passaty12 Mac-Nutzer? Bei mir will er auch immer "Highlife" schreiben wenn ich "Highline" eingebe :D

Es sind ja noch mehr Sachen.

Ich habe, leider erst im Nachhinein, gelesen dass bei einem Highline im Innenraum gebürstetes Aluminium oder so gibt.

Ich habe irgend eine Holzoptik drin. Ich kenne mich mit Autos nicht aus. Vorher habe ich BMW gefahren. Ich habe mich auch nicht damit beschäftigt, weil ich dem Händler einfach vertraut habe. Es wäre auch wahrscheinlich nie ans Licht gekommen wenn ich das Fahrzeug nicht einem anderen Händler angeboten hätte und er mich darauf aufmerksam gemacht hätte.

Mich dafür verantwortlich zu machen ist meiner Meinung nach falsch.

Wenn ich dir jetzt eine Birne verkaufe, du aber noch nie in deinem Leben eine gesehen hast. Prüfst du dann wirklich nach ob es wirklich eine Birne ist oder glaubst du es mir einfach?

Ich hätte niemals damit gerechnet dass ich mit nem Comfortline durch die Gegend fahre. Ich hätte auch niemals damit gerechnet dass ich über den Tisch gezogen wurde. Wie soll denn ein Autoverkäufer unabsichtlich das falsche Auto verkaufen? Er hat mir alles gezeigt und erklärt. Nur die "Kleinigkeit" dass es sich nicht um einen Highline handelt hat er anscheinend vergessen zu sagen.

Wegen was ich einen Rat möchte? Naja, ob ich Chancen habe dass ich Geld von dem Händler bekomme wegen "betrug".

Ich habe damals 19000€ für das Auto bezahlt. Baujahr 2010, 30000 Kilometer.

Berichtigt mich bitte ob ich mich täusche, aber Comfortline sind doch günstiger oder?

 

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende!

Moin,

ich verstehe Dein Problem nicht ganz, Comfortline oder Highline sind doch 'nur' Ausstattungsvarianten. Technisch unterscheiden die sich doch nicht weiter.

Die von Dir geschilderten Extras deuten alle auf einen Highline hin - das gilt übrigens auch für das Holzdekor - das gab es nur im HL aufpreisfrei.

Einen Comfortline mit diesen Extras auf Higline zu trimmen macht allerdings wirtschaftlich keinen Sinn.

Wenn Du es genau wissen willst, dann schau doch einfach mal in die alten Prospekte/Preislisten und vergleiche mit Deinem Auto: https://app-ssl.volkswagen.de/.../produktbroschueren.htx

Gruß

Jürgen

Zitat:

@Andii21 schrieb am 30. April 2016 um 14:29:09 Uhr:

So eine Chromleiste?

Nein! Die schmale Chromleiste zwischen den NSW ist gemeint.

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