Aufkleber für Winterreifen
Hi,
meine Winterreifen sind T-Reifen.
Nun müsst ich ja einen Aufkleber anbringen damit jeder sieht das er nur 190 km/h fahren darf.
Ich habe aber auch die Begrenzung für Winterreifen im KI gesetzt.
Nun meine Frage, muss ich den Aufkleber trotzdem anbringen oder gib sich die Polizei auch damit zufrieden?
MfG Jacker
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56 Antworten
Re: Aufkleber für Winterreifen
Zitat:
Original geschrieben von Jacker
Hi,
meine Winterreifen sind T-Reifen.
...Nun meine Frage, muss ich den Aufkleber trotzdem anbringen..
Ja.
Gruß
hi!
also mein kumpel der arbeitet bei Audi, das tut hier auch eigtnlich nix zur sache, auf jeden fall haben die ihren tüv-prüfer dazu befragt, da audi auch ein ähnliches system hat, der piept jedoch nur wenn die geschwindigkeit überschritten wird, und der prüfer meinte, dass das auf jeden fall ausreicht und die somit keine aufkleber anbringen müssen
Zitat:
Original geschrieben von derdose
hi!
also mein kumpel der arbeitet bei Audi, das tut hier auch eigtnlich nix zur sache, auf jeden fall haben die ihren tüv-prüfer dazu befragt, da audi auch ein ähnliches system hat, der piept jedoch nur wenn die geschwindigkeit überschritten wird, und der prüfer meinte, dass das auf jeden fall ausreicht und die somit keine aufkleber anbringen müssen
Falls der Prüfer das genau so gesagt hat, hat er sich schlichtweg geirrt.
Der § 36 StVZO gibt dazu unmißverständlich Auskunft.
Demnach gilt:
Haben Winterreifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs, dann muss am Armaturenbrett im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber angebracht werden, der auf die Geschwindigkeitsbegrenzung der Reifen hinweist.
Brauchen dann Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen auch den Kleber, wenn sie in D fahren?
@VotecM6
Der Zweck heiligt hier die Mittel. Der Gesetzgeber wollte, dass man einen Fahrer darauf hinweist, dass er lediglich die für den Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren darf. Wenn nun eine technische Neuerung den selben Zweck erreicht (ja sogar noch darüber hinaus reicht), dann braucht man den Aufkleber nicht mehr.
Merke: Ein Gesetzestext darf (und muss) auch ausgelegt werden (Warnton oder Sperre = Aufkleber). Sollte die Polizei anderer Meinung sein, wird spätestens ein Richter der naheligenden, logischen Auslegung folgen.
Zitat:
Merke: Ein Gesetzestext darf (und muss) auch ausgelegt werden (Warnton oder Sperre = Aufkleber). Sollte die Polizei anderer Meinung sein, wird spätestens ein Richter der naheligenden, logischen Auslegung folgen.
Diese Regelung gibt es nicht erst seit gestern und auch die technischen Helferlein nicht.
Und trotzdem ist bisher kein Richter Deiner "logischen" Auslegung gefolgt.
Fazit: Wenn laut Gesetz ein Aufkleber vorgeschrieben ist, dann ist auch ein Aufkleber gemeint und zwar unmissverständlich.
Kannst ja gerne mal dagegen klagen, auf das Ergebnis bin ich sehr gespannt.
Zitat:
Original geschrieben von Hermann123
Brauchen dann Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen auch den Kleber, wenn sie in D fahren?
Sie unterliegen gem. Int VO dem Recht in ihrem Heimatland.
Hallo,
als Nicht-Jurist bin ich der Meinung, dass der von VotecM6 genannte Paragraph eindeutig ist und keinen Ermessensspielraum zulässt. Auch dann nicht, wenn der Limiter im Sinne des Gesetzes ist und eigentlich den idiotischen Aufkleber überflüssig macht (den ich auch nicht angeklebt habe).
Gruß
Kai
Kannst es ja mal draufankommen lassen. Der Polizist wird auf jedenfall was verlangen, ob du dann den Bock auf einen Rechtsstreit hast ist was anders. Den es steht eindeutig dorten ein Aufkleber, hab über das Thema auch schon mal mit den Leiter des Tüvstandpunktes bei uns gesprochen der meinte auch das man den nicht einfach so weglassen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von VotecM6
Sie unterliegen gem. Int VO dem Recht in ihrem Heimatland.
Als Ergänzung:
"V-er-O-rdnung über Int-ernationalen Kraftfahrzeugverkehr"
Ausrüstungsvorschriften der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gelten nur für deutsche Fahrzeuge.
Hier ist noch keiner auf die Idee gekommen, sie auf ausländische Verkehrsteilnehmer anzuwenden.Wie z.B. die Spanier Ausländern ein Bußgeld aufbrummen, weil sie keine zwei (!) Warndreiecke dabeihaben...
Ergänzung zu meinem Beitrag oben:
Da es sich beim Weglassen des Aufklebers um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann es allerdings sein, dass unsere grünen Freunde nach sog. pflichtgemäßen Ermessen entscheiden dürfen.
Gruß
Kai
Zitat:
Original geschrieben von sir900
Hier ist noch keiner auf die Idee gekommen, sie auf ausländische Verkehrsteilnehmer anzuwenden.Wie z.B. die Spanier Ausländern ein Bußgeld aufbrummen, weil sie keine zwei (!) Warndreiecke dabeihaben...
Wie ? In Deutschland braucht man 2 Warndreiecke oder wie soll man das verstehen ?
und die grünen freunde sind angehalten die kohle einzustreichen bei der haushaltslage.
da hilft kein bitteln und betteln und freundlichsein auch nicht mehr.
die fangen ja auch schon an dich in die drängelfalle zu locken auf der autobahn, aber alleine ist man halt machtlos gegen 2 aussagen von denen und den ermessenspielraum von video.
zudem werden die immer d.... habe ich den eindruck. brauchte man früher nicht mal eine gute allgemeinbildung für den b-status? heute nehmen die ja jeden....
bei mir sind die jedenfalls ganz weit unten durch.
@hankofer
Die braucht man in Spanien.
@tom56
Mein Chef wird mir bestimmt nicht den Kopf abreißen,wenn ich ihm nicht genügend Verwarngelder wg. nicht vorhandener Winterreifen-Aufkleber auf den Tresen lege...
Aber das mit der Allgemeinbildung ist nicht nur ein Problem bei der Polizei,sondern auch bei Dienstleistung und Handwerk und solange die individuelle Leistung nicht davon abhängt, auch nicht im Zusammenhang damit zu bemängeln.