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Aushändigung des Motorrads ohne Papiere - Nur Versicherungschein

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 14:08

Hallo!

Mein Problem bzw das meines Bruders ,

Er hat in einer Garage eins seiner Motorräder (abgemeldet) stehen ,was auch sein Besitz ist.

Allerdings fehlen von dem Bike die Papiere ,sowohl Brief als auch der Schein.

Lediglich die Versicherungunterlagen sind vorhanden.

Da der Bock aber nun in der Garage seiner Verflossenen steht ,und sie diese Garage zur Zeit sichert wie Fort Nnox ,kommt er nicht an das Teil ran.

Eben mit der Begründung ,ohne Papiere keine Rausgabe ,und der Versicherungsschein zählt nicht.

Ausserdem wäre das Bike ein Geschenk gewesen (was nicht stimmt) ,und er hätte keinen Anspruch auf Herausgabe dieses.

Was kann er machen?

Ist er alleine in der Beweispflicht ,oder auch seine Verflossene was das angebliche "Geschenk" angeht?

Nur noch eins ,drüber reden hilft nicht....und die Polizei will mein Bruder (noch) nicht einschalten.

Er ist eher der friedliche Typ.;)

mfg

Beste Antwort im Thema

Das ist dem Amt alles egal, bis auf den Perso. Und reden ist da auch nicht viel ist ein normaler Verwaltungsvorgang.

Was die wollen ist eine Eidesstattliche Erklärung ,dass man das Eigentum am Motorrad besitzt. Die kann man selbst verfassen oder es gibt bei eurem Amt einen Vordruck für genau diesen Fall. (Verlust von Zulassungsbescheinigung ......)

Man sollte aber beachten das die Unterschrift bei diesem Dokument sehr Ernst zunehmen ist. Falsche Angaben können ordentlich Konsequenzen nach sich ziehen.

Die beiden sollten sich schon sicher sein wem was gehört.

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Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 30. Juli 2015 um 16:08:31 Uhr:

Ist er alleine in der Beweispflicht ,oder auch seine Verflossene was das angebliche "Geschenk" angeht?

Ich denke nicht, schließlich könnte das jeder behaupten.

Gibt's einen Kaufvertrag über das Ding? Auf wen war es zuletzt angemeldet?

Gruß Metalhead

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 30. Juli 2015 um 16:08:31 Uhr:

Allerdings fehlen von dem Bike die Papiere ,sowohl Brief als auch der Schein.

fehlen diese tatsächlich oder befinden sie sich im besitz der verflossenen?!

sofern zweites zutrifft - soll sich die verflossene mal den text in zeile c4c zu gemüte führen...

sollten die papiere tatsächlich nichtmehr auffindbar sein, auf dem amt einfach wahrheitsgemäß neue beantragen.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 30. Juli 2015 um 16:27:44 Uhr:

 

sollten die papiere tatsächlich nichtmehr auffindbar sein, auf dem amt einfach wahrheitsgemäß neue beantragen.

Ob die Verflossene dann aber noch an Ihrem Wort festhält: "ohne Papiere keine Herausgabe."

Das ist halt auch fragwürdig...

am 30. Juli 2015 um 14:59

Wenn es wirklich sein Eigentum ist, muss das das eben nachweisen und den Rechtsweg (Klage auf Herausgabe und Schadenersatz etc.) beschreiten, falls die Verflossene es nicht freiwillig herausgibt.

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 15:57

Danke für eure Antworten.

Also ,die Papiere sind wirklich verloren gegangen ,sonst hätte die Verflossene mit Sicherheit schon damit gewedelt.

Hat sie aber nicht ,denn sie hat die Papiere def. nicht. ;)

Zugelassen war der Bock immer und bis zuletzt auf meinen Bruder.

Es gibt einzig und allein den Versicherungsnachweis in dem mein Bruder als Versicherungsnehmer steht ,aber weder ein Kaufvertrag noch sonst was.

Reicht die Wahrheit heutzutage noch um bei dem zuständigen Amt neue Papiere zu bekommen ,auch wenn man nur den Versicherungschein und seinen Perso vorlegen kann?

mfg

 

Das ist dem Amt alles egal, bis auf den Perso. Und reden ist da auch nicht viel ist ein normaler Verwaltungsvorgang.

Was die wollen ist eine Eidesstattliche Erklärung ,dass man das Eigentum am Motorrad besitzt. Die kann man selbst verfassen oder es gibt bei eurem Amt einen Vordruck für genau diesen Fall. (Verlust von Zulassungsbescheinigung ......)

Man sollte aber beachten das die Unterschrift bei diesem Dokument sehr Ernst zunehmen ist. Falsche Angaben können ordentlich Konsequenzen nach sich ziehen.

Die beiden sollten sich schon sicher sein wem was gehört.

Themenstarteram 30. Juli 2015 um 16:42

Ok und danke!

Dass hilft schonmal weiter ,und ein schlechtes Gewissen braucht er nicht haben wenn er seine Unterschrift drunter setzt.

Abzocken hat er wirklich nicht nötig.:)

mfg

am 30. Juli 2015 um 20:04

Das hilft kaum weiter.

Schein und Brief bzw. ZB1+2 sind kein Eigentumsnachweis (sie C4c). Ich halte es auch für taktisch brisant, wenn man mit einem Brief/Schein bzw. ZB1+2 irgendwie "offiziell" antreten möchte und beide Dokumente sind ganz frisch und erst nach der Trennung ausgestellt worden und man dann noch nicht mal einen Kaufvertrag hat - und die Ex hat nichts anderes im Sinn, als richtig Stress zu machen.

Nicht nur das: Dein Bruder sollte sich mehr als nur absolut sicher sein, dass er die Papiere auch wirklich verloren hat. Unterschreibt er und die Ex hat das bei sich im Schrank zu liegen, dann hat er eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Und Behörden reagieren bekannter Weise besonders allergisch, wenn sie missbräuchlich in privaten Streitigkeiten hineingezogen werden, in denen sich Erwachsene nicht wie Erwachsene verhalten wollen. Das hier ist auch die Stelle, bei der man über den Satz: "Die hat aber angefangen" genauer nachdenken sollte.

Hier scheint zumindest auf einer Seite noch etwas wie eine offene Rechnung vorhanden zu sein. Sollte man zugig klären; direkt miteinander reden, über einen gemeinsame/n Freund/in, Mediator oder eben auch Anwalt. So ein Anwalt kann dann auch die entsprechenden Schritte aufzeigen bzw. vornehmen, damit man sich nicht aufgrund der eigenen Emotionalität dieser speziellen Situation ein Bein stellt.

Themenstarteram 31. Juli 2015 um 5:24

Zitat:

@Dramaking schrieb am 30. Juli 2015 um 22:04:47 Uhr:

Das hilft kaum weiter.

Schein und Brief bzw. ZB1+2 sind kein Eigentumsnachweis (sie C4c). Ich halte es auch für taktisch brisant, wenn man mit einem Brief/Schein bzw. ZB1+2 irgendwie "offiziell" antreten möchte und beide Dokumente sind ganz frisch und erst nach der Trennung ausgestellt worden und man dann noch nicht mal einen Kaufvertrag hat - und die Ex hat nichts anderes im Sinn, als richtig Stress zu machen.

Was bleibt denn anderes übrig wenn die alten Papiere verloren gegangen sind?

Den Kaufvertrag gibt es schon länger nicht mehr ,weil das Bike schon seit mehr als 10 Jahren in Besitz meines Bruders ist und durch den ein oder anderen Umzug irgendwann verloren gegangen ist,so wie die Papiere wahrscheinlich auch.

Ich weiss auch nicht was sie damit bezwecken will ,ausser eben meinen Bruder zu schickanieren.

Zitat:

Nicht nur das: Dein Bruder sollte sich mehr als nur absolut sicher sein, dass er die Papiere auch wirklich verloren hat. Unterschreibt er und die Ex hat das bei sich im Schrank zu liegen, dann hat er eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Die sind def. nicht mehr vorhanden ,und waren niemals im Besitz seiner Verflossenen.

Es müsste schon mit dem Teufel zugehen wenn die Papiere plötzlich doch noch auftauchen ,und vor allem bei seiner Ex.

Zitat:

Und Behörden reagieren bekannter Weise besonders allergisch, wenn sie missbräuchlich in privaten Streitigkeiten hineingezogen werden, in denen sich Erwachsene nicht wie Erwachsene verhalten wollen. Das hier ist auch die Stelle, bei der man über den Satz: "Die hat aber angefangen" genauer nachdenken sollte.

Nur soviel ,mein Bruder hat sich nichts vorzuwerfen ,und das er nicht versucht hat vernünftig mit ihr alles zu klären kann man ihm auch nicht vorwerfen.

Und auf ein "Die hat aber angefangen" Nivau lässt er sich bestimmt nicht herab.

Zitat:

Hier scheint zumindest auf einer Seite noch etwas wie eine offene Rechnung vorhanden zu sein. Sollte man zugig klären; direkt miteinander reden, über einen gemeinsame/n Freund/in, Mediator oder eben auch Anwalt. So ein Anwalt kann dann auch die entsprechenden Schritte aufzeigen bzw. vornehmen, damit man sich nicht aufgrund der eigenen Emotionalität dieser speziellen Situation ein Bein stellt.

Rechnung offen? Wir wissen nur nicht warum.

Vielleicht weil sie beim Thema Treue/Wahrheit nicht so vorbildlich ist wie man es in den meisten Beziehungen sein sollte ,und mein Bruder die Frechheit besitzt sie drauf anzusprechen und anschliessend rauszukicken (im übertragenden Sinne).

Reden ist zumindest zur Zeit nicht möglich mit dieser Frau ,das hat er mehrfach vergeblich versucht.

Auf der anderen Seite möchte er eigentlich friedlich und ohne großen Stress alles bereden ,bekommt aber keine Chance.

Anwalt oder Polizei ist momentan kein Thema für mein Bruder ,da er hofft das sich dieser "Satan" wieder ein bisschen beruhigt und dann alles geregelt wird.

Er wartet darauf aber schon seit ca 5 Monaten....:rolleyes:

Ohjeohje, kommen schon wieder diese nicht fundierten Strafbarkeitsarien ... wenn dem Bruder die Papiere abhanden gekommen sind, dann ist das eben so. Wenn die Ex die Papiere geklemmt haben sollte, dann sind die Papiere dem Bruder immer noch abhanden gekommen, denn er hat sie ja nicht und - so wie es dargestellt ist - hat er keine positive Kenntnis wo sie sind. Wenn der Bruder dass beim Amt so angibt, dann ist das doch richtig. Wo soll denn da die "falsche Erklärung an Eides statt" sein? Nirgends! Ihm bleibt gar nichts anderes übrig, als die alten Papiere offiziell als verloren anzuzeigen und sich die neuen Papiere zu holen. Macht er das nicht und die Ex sollte tatsächlich die Papiere haben, dann würde ein Käufer das Bike tatsächlich auf sich umschreiben können. Das dann wieder aufzudröseln kann ausgehen, wie das Hornberger Schießen. Sind die Papiere als verloren gemeldet, dann passiert das nicht so schnell.

Also Verlustanzeige, neue Papiere, Herausgabe verlangen, bei Verweigerung die Polizei holen und bei weiterer Verweigerung Strafanzeige wegen Unterschlagung. Zaubert die Ex dann die alten Papiere hervor und verweigert mit denen die Herausgabe, weil sie es "geschenkt" bekommen haben will, erstattet man immer noch die selbe Strafanzeige.

Genau so macht man das. Wer stets bei der Wahrheit bleibt, der bleibt auch sauber. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Grüße

Themenstarteram 31. Juli 2015 um 6:33

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Juli 2015 um 07:51:19 Uhr:

...

Also Verlustanzeige, neue Papiere, Herausgabe verlangen, bei Verweigerung die Polizei holen und bei weiterer Verweigerung Strafanzeige wegen Unterschlagung. Zaubert die Ex dann die alten Papiere hervor und verweigert mit denen die Herausgabe, weil sie es "geschenkt" bekommen haben will, erstattet man immer noch die selbe Strafanzeige.

Genau so macht man das. Wer stets bei der Wahrheit bleibt, der bleibt auch sauber. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Grüße

Ich denke auch das dies der richtig(st)e Weg ist ,und werde ihm das mal so weitergeben.

Wir hoffen nur das dass bald vorbei ist ,denn die "Gute" geht allen gehörig auf den Zwirn mit ihrem Gezicke und ihrer Keiferei...:rolleyes:

am 31. Juli 2015 um 6:37

Zitat:

@Dramaking schrieb am 30. Juli 2015 um 22:04:47 Uhr:

… Dein Bruder sollte sich mehr als nur absolut sicher sein, dass er die Papiere auch wirklich verloren hat. Unterschreibt er und die Ex hat das bei sich im Schrank zu liegen, dann hat er eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben. …

Das ist doch Quatsch. Man unterschreibt in der EV nicht, dass man die Papier verloren hat, sondern dass diese abhandengekommen sind! Wenn die Ex die Papiere zurückhält, das aber nicht kundtut und die Papiere deshalb für den EV-Geber nicht auffindbar sind, sind sie ihm abhandengekommen.

Sobald er davon Kenntnis erlangt, dass die im Schrank der Ex liegen, muss er das dem Amt mitteilen.

@nebiru666

Ja, so ist es wirklich richtig. Betreffs der "Guten": wenn alle normal wären, gäb's ja nichts zum Lachen. :D

Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 08:37:38 Uhr:

Zitat:

@Dramaking schrieb am 30. Juli 2015 um 22:04:47 Uhr:

… Dein Bruder sollte sich mehr als nur absolut sicher sein, dass er die Papiere auch wirklich verloren hat. Unterschreibt er und die Ex hat das bei sich im Schrank zu liegen, dann hat er eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben. …

Das ist doch Quatsch. Man unterschreibt in der EV nicht, dass man die Papier verloren hat, sondern dass diese abhandengekommen sind! Wenn die Ex die Papiere zurückhält, das aber nicht kundtut und die Papiere deshalb für den EV-Geber nicht auffindbar sind, sind sie ihm abhandengekommen.

Sobald er davon Kenntnis erlangt, dass die im Schrank der Ex liegen, muss er das dem Amt mitteilen.

will ja nicht meckern, aber das hatte ich schon angemerkt. :cool::rolleyes::D

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