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Auswirkungen der Corona-MwSt.-Senkung - Kfz-Kauf, Finanzierung bzw. Leasing

Themenstarteram 5. Juni 2020 um 9:35


[Edit: Dieser Thread wurde aus einer anderen Diskussion herausgetrennt.
Thema:
Auswirkungen der Corona-MwSt.-Senkung auf bestehende und abzuschließende Verträge bei Barkauf, Finanzierung und Leasing von Kraftfahrzeugen

Es gelten die Regeln des Sticky-Threads der MT-Werkstatt

 

DJ BlackEagle, Zimpalazumpala, NoGolf | MT-Team | Moderation]

 

Habs auch schon im Q3 Forum geschrieben...

 

Jetzt hat die Lieferverzögerung ja vielleicht doch noch ein Vorteil. Beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer, wenn wir die Wagen nun er später bekommen, wird ja die Mwst mit dem gesenkten Satz fällig

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@REDSUN schrieb am 14. Juni 2020 um 20:33:57 Uhr:

glaubt ihr ernsthaft, dass der gesenkte Steuersatz dem Endkunden zugutekommt?

Glauben kann man in der Kirche.

Was Du hier machst ist vorsorgliches Bashing ohne Grundlage auf der Basis Deiner Vermutungen.

Zitat:

Schwer vorstellbar, dass Rewe und co die Butter etc. aufgrund der 3% Steuersenkung neu auszeichnet - die werden schön in die Gewinnkasse gebucht, alles andere glaube ich erst wenn ich es sehe :D

Das hat mit dem Themenkreis hier überhaupt nichts zu tun.

Zitat:

Was dein Auto angeht, wird man dir sagen das du es vor der Senkung geordert hast, und somit nicht davon betroffen bist, wollen wir wetten? ;)

Falsch. Maßgeblich ist das Datum der Leistungserbringung und nicht das Bestelldatum.

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Zitat:

@lbe1 schrieb am 5. Juni 2020 um 11:35:47 Uhr:

Habs auch schon im Q3 Forum geschrieben...

 

Jetzt hat die Lieferverzögerung ja vielleicht doch noch ein Vorteil. Beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer, wenn wir die Wagen nun er später bekommen, wird ja die Mwst mit dem gesenkten Satz fällig

ja, aber nur die Zahlungen, die in den 6 Monaten ab Juli fällig sind. Also bei Barkauf oder Anzahlungen, Überführungskosten usw. Bei Leasing oder Finanzierung dürfte die Senkung der MwSt nur die Raten in dem Zeitraum betreffen.

Themenstarteram 5. Juni 2020 um 9:48

Das wäre mal interessant zu wissen.

Bei Leasing kann ich mir das vorstellen, bei Finanzierung (was im Prinzip ein Kauf ist) denke ich ist der Kaufpreis entscheidend.

Zitat:

@lbe1 schrieb am 5. Juni 2020 um 11:48:46 Uhr:

Bei Leasing kann ich mir das vorstellen, bei Finanzierung (was im Prinzip ein Kauf ist) denke ich ist der Kaufpreis entscheidend.

Korrekt.

Muss dann eine Finanzierung erneut aufgesetzt werden?

Möchte meinen Händler nicht dauernd nerven, daher die Frage hier.

nerv ihn doch, er wird ja dafür bezahlt. Vielleicht könnten wir es dann für alle hier genauer klären

Zitat:

@lbe1 schrieb am 5. Juni 2020 um 11:48:46 Uhr:

Bei Leasing kann ich mir das vorstellen, bei Finanzierung (was im Prinzip ein Kauf ist) denke ich ist der Kaufpreis entscheidend.

Hängt davon ab, ob es eine "echte" Finanzierung ist, also ein Bankkredit oder ob der Verkäufer einfach die Zahlungen stundet. Im ersten Fall gilt die MwSt. beim Kaufzeitpunkt. Im zweiten Fall wird es echt kompliziert!

Bisher ist nämlich - so weit ich das sehe - nur geklärt, dass der Verkäufer die Mehrwertsteuer wenn sich die Zahlungen über mehrere Jahre strecken nicht vollständig sofort zahlen *muss*. Das bedeutet noch nicht automatisch, dass er sie nicht sofort zahlen "darf*. Das wird mit großer Sicherheit vor Gerichten landen...

Zitat:

@Teasy30 schrieb am 5. Juni 2020 um 12:01:39 Uhr:

nerv ihn doch, er wird ja dafür bezahlt. Vielleicht könnten wir es dann für alle hier genauer klären

stimmt auch.......

Werde Anfang der Woche mal nachfragen. Ist ja noch Zeit bis 01.07.

am 6. Juni 2020 um 8:55

Bei einer Änderung der Umsatzsteuer passt der Leasinggeber alle sich aus dem Leasingvertrag ergebenden Forderungen, Zahlungen und Beiträge ab dem Zeitpunkt der Änderung dem neuen Umsatzsteuersatz an.

Steht so in meinem Leasingvertrag (privat).

Daher gehe ich mal davon aus, dass ab 1.7 bis 31.12 der Satz angepasst wird. Ist jetzt sicher nicht die Welt, aber so ca 160 Euro sollten es dann für unsere Fahrzeuge werden in den 6 Monaten.

Also ich habe diesbezüglich schon mit meinem Händler telefoniert.

Ich leiste eine Anzahlung und finanziere das Auto dann über drei Jahre bei der Audi Bank. Der gesenkte MWSt Satz bekomme ich und damit man den Bankkredit nicht neu aufsetzen muss, will er das Geld einfach von der Anzahlung abziehen, die ich ja direkt an den Händler leiste. Somit bleibt der Kredit derselbe.

Klang für mich logisch und simpel aber ich bin auch kein Finanzexperte, hauptsache ich spare mir die 3% :D

Naja, du finanzierst somit halt 3% mehr von der Kaufsumme die auch mit verzinst werden. Eventuell einfacher, aber eben auch teurer.

Nein, nur einfacher, nicht teurer. Die Anzahlung wird dementsprechend reduziert, der Kreditbetrag bleibt gleich.

Klar bleibt der Kreditbetrag gleich. Würde die Anzahlung gleich bleiben wäre der Kreditbetrag (auf den ja die Zinsen anfallen) geringer.

Das stimmt natürlich. Allerdings wollte der Fragende die Finanzierung nicht anpassen. Es bleibt also nur die Reduzierung der Anzahlung übrig.

Ich hatte es so verstanden, dass der Händler die Finanzierung nicht ändern will (Mehraufwand). Aber wenn 2Tall damit kein Problem hat, passt es ja. Wird hier ja auch kaum um eine horrende Summe gehen wenn die Finanzierung nur auf zwei Jahre läuft und mit den alten Konditionen war er ja auch schon einverstanden. Wollte nur anmerken, dass es im Endeffekt günstiger wäre den Kreditbetrag anzupassen und die Anzahlung beim alten Betrag zu belassen.

 

Und ganz ehrlich, es ist eventuell ja auch schöner jetzt 3% des Kaufpreises mehr in der Tasche zu haben, als monatlich etwas weniger abzubezahlen.

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