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Auto in Garage abschliessen?

Themenstarteram 2. August 2005 um 15:57

Hallo,

kann mir jemand sagen ob ich mein Auto in der Garage,Tor+Türe verschlossen,Garage direkt mit Haus verbunden, abschliessen muß?

In meiner Police finde ich nix was das klar deutet.

Danke!

Gruß

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29 Antworten

Ist dringend zu empfehlen.

1. So werden unnötige Schwierigkeiten bei der Regulierung vermieden.

2. Ist eine Garage leichter zu öffnen als ein Auto.

3. Ist eine Fehlbedienung durch spielende Kinder so besser ausgeschlossen, als durch ein offenes Auto.

Re: Auto in Garage abschliessen?

 

Zitat:

Original geschrieben von MANTGA

kann mir jemand sagen ob ich mein Auto in der Garage,Tor+Türe verschlossen,Garage direkt mit Haus verbunden, abschliessen muß?

Nein , musst Du nicht :)

Gruß

capri

am 2. August 2005 um 18:43

???

Capri? Inwiefern?

Weil man wie es so schön heißt, niemald etwa muss *gg* oder wie?

Grüße

Schreddi

In diesem Fall zahlt wohl die Hausratversicherung, da sich das Fahrzeug fast im Haus befindet. Und der ist es egal ob abgeschlossen oder nicht. ;) :D

Ein Kraftfahrzeug gehört versicherungstechnisch grundsätzlich nicht zum Hausrat.

Bis auf den Hausratwitz (war wohl nicht ernst gemeint) kommt es immer auf die Einzelumstände an.

Wie gesagt können die Schäden ja ganz unterscheidlich sein.

Von spielenden Kindern bis hin zum Diebstahl aus der Garage.

Generell gilt das der Diebstahl (und der wird hier wohl gemeint gewesen sein) nicht leichtfertig begünstigt werden darf. Das beurteilen im Zweifel Gerichte und die urteilen bekanntlich unterschiedlich.

Hängt der Schlüsel in einer leicht zugänglichen Garage neben dem verschlossenen Wagen, so wird auch das sicher Ärger geben.

Auch sollte klar sein, dass ein ordnungsgemäß verschlossener Wagen (Türen, Lenkradschloß) ein anderes Diebstahlhindernis darstellt als eine Garage.

Bei modernen Autos mit Funkfernbedienung sehe ich ohnehin keinen Grund, warum der Wagen unverschlossen sein sollte.

Den Sekundenbruchteil sollte man übrig haben.

alle vorhandenen Sicherheits- und Sicherungseinrichtungen müssen auch benutzt werden

wofür hat man sie denn sonst ?

was spricht dagegen, sein Auto in der Garage nicht abzuschließen ?

nur Faulheit ?

am 5. August 2005 um 9:23

auto in der garage abschliessen

 

....man schliesst sich ja auch nicht ein , wenn man schlafen geht..........

am 5. August 2005 um 9:33

*lol*

Stimmt - und früher haben wir die Häuser auch ni verschlossen - es gab ja die Mauer drumherum ;)

Der Vergleich hätte eigenbtlich von Ripper kommen müssen - denn was it es, wen ich die Haustür abschließe? Kein Einschließen?

Grüße

Schreddi

wenn wir (im DG) schlafen gehen, dann machen wir an der Haustür (von innen) die Kette vor und (nur im EG) die vorhandenen Rolläden runter

wenn wir im Urlaub sind, macht ein Nachbar für uns dasselbe, allerdings wird die Haustür dann (von außen) abgeschlossen

siehe AGB der Gebäude- und Hausratversicherung

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

wenn wir im Urlaub sind, macht ein Nachbar für uns dasselbe, allerdings wird die Haustür dann (von außen) abgeschlossen

du hast Nachbarn..??...die sich auch noch trauen deine 4 Wände zu betreten...??...und zu meiner größten Verwunderung sogar wenn du nicht da bist ?

Ich hoffe der Nachbar hat alles mit dir vertraglich abgesegnet um nicht unverhofft bei einer Kleinigkeit in einem Rechtsstreit mit dir zu enden.

Btw. nimmst du den KA für deine Urlaubsfahrt?

Nachbar?

klaro!

70 Jahre alt und fährt einen Golf II GTI ...

KA ist gut für die Stadt und Nahverkehr

im Urlaub ist ein V70 oder Mondeo besser, weil größer

am 5. August 2005 um 15:58

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

Nachbar?

klaro!

70 Jahre alt und fährt einen Golf II GTI ...

KA ist gut für die Stadt und Nahverkehr

im Urlaub ist ein V70 oder Mondeo besser, weil größer

Golf II also..

70 Jahre....

Und offensichtlich nicht minder verquer....

Mmmmmh...

Da fällt mir doch der Nachbarthread ein - Bertie? *lol*

Grüße

Schreddi

Zur Klärung.

dein Auto ist defintiv KEIN Hausrat, und selbst wenn müsste deine garage VERSCHLOSSEN sein, d.h. nicht nur zu sondern mit schloss....Wäre auch ne supi sache wenn es da mit versichert wäre den bei hausratschäden gibt es grundsätzlich NEUWERT hingegen in der KASKO nur den Zeitwert(ausser in den ersten 6-12 Monaten abhängig von der Gesellschaft)

Wenn du also dein Auto unabgeschlossen in der Garage stehen hast wird dir das jede Vers. als grob Fahrlässig auslegen, d.h. keine Kohle für dich...egal ob Garage zu oder nicht.

Du könntest natürlich auf Ersatz klagen würdest aber mit 99,9%iger wahrscheinlichkeit verlieren

Grüßle

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