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Autokäufer (Türke?) aus Hannover namens M. K., seriös??
Hallo, hatte hier schon mal was von einem türkischen? Autokäufer aus Hannover gelesen, der dann mindestens zu zweit ankam und versuchte, Druck auszuüben.
Dann habe ich was von Autokäufern gelesen, die erst bar bezahlen, dann das Geld bei Nacht wieder stehlen.
Hilfe, jetzt ist´s mir ganz schön mulmig.
Es lief so:
Ich hatte meinen alten Opel Zafira kaum in autoscout.de gesetzt, da klingelte schon das Telefon. Blöderweise ging ich ran, obwohl ich unter Zeitdruck stand. Ok. der Typ handelte mich gleich mal runter, worauf ich einging, da ich genügend hoch angesetzt hatte. Er wollte das Auto gleich morgen abholen, was ich jedoch ablehnte.
So, jetzt wollte der Herr K. sofort eine E-Mail-Bestätigung von mir haben. Ich war völlig überrumpelt, und weil ich es furchtbar eilig hatte und weg mußte, schickte ich die E-Mail. Was dabei rauskam, seht ihr hier:
So bestätige ich Ihnen zurück, ihren Wagen gegen Barzahlung zukaufen (kein Scheck)
durch unsere zwei übereinstimmenden Willenserklärungen ist ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
Für den Kaufvertrag schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Das heißt, dass ein Kaufvertrag mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form z.B. per E-Mail wirksam abgeschlossen werden kann.
Der Kaufvertrag per E-Mail ist ohne Unterschrift gültig.
Sicherheitshinweis! Leider gibt es Personen die Sie vielleicht anrufen und in
unserem Namen absagen werden, mit verschieden Tricks wie z. B ich habe das Geld
nicht zusammen bekommen oder ich habe ein anderes Auto gefunden oder.............
Telefonische Änderungen oder absagen sind ungültig.
Um sicher zu stellen, dass das Fahrzeug am Übergabe Tag an den richtigen Käufer
Übergeben wird, fragen sie unsern Mitarbeiter bei der Übergabe nach unserm Passwort. ( Wasser )
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen.
Das Fahrzeug werden wir bei Ihnen abholen.
------------------------------
Mit freundlichen Grüßen" xxxxxxxxxxx'' Telefonnummer editiert von MT-Moderation ANDYRX
-----------------------------
Emailzitat editiert von MT
Was mache ich jetzt, wenn die zu dritt oder zu viert anrücken??? Ich krieg´ echt Schiß.
Kennt jemand diesen K. bzw. dessen "Firma"?
Ob der seriös ist?
Komm ich aus der Geschichte irgendwie wieder raus??
Auf meine weitere mail von mir, dass ich das Auto bis zur Abholung abmelde, habe ich noch nichts gehört.
Grüßle
-----------
Name geändert von MT
Beste Antwort im Thema
Was heißt denn hier, nicht an Türken verkaufen?
Also, ich habe ja früher fast ausschließlich BMW gefahren. Wenn ich die Autos nicht an Türken verkauft hätte, ich hätte die ja alle behalten müssen.
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125 Antworten
æhm, ja klar! jeden morgen steht einer auf und schreit danach uebers ohr gehauen zu werden. es ist ja nun bekannt was fuer eine masche solche leute stricken. ausserdem verhandle ich schon mal gar nicht am telefon uebern den preis. wenn dann soll er sich die karre anschauen und dann verhandeln. und dann noch so nen wisch per email. oh je! beim privaten autoverkauf gilt ,,wer zuerst die kohle auf den tisch legt hat das auto`` und vor længerer zeit gabs hier mal so nen thread wo einige æusserten das sie aus prinzip nicht an tuerken verkaufen weils nur ærger gibt, ich versteh das vollkommen. auf alle fælle wuerde ich ihn nicht alleine empfangen beim verkauf. und ich sag dir jetzt schon, wenn er ihn abgeholt hat dauerts nicht lang und du bekommst nen anruf. kannst dir dann anhøren das dass auto total fertig ist und du ein betrueger und das er mindestens nen betrag x zurueckhaben will oder er verklagt dich.
gruss
So wie der Email-Text klingt wirft der gute Kaufinteressent mit allerlei Floskeln um sich, die ohne Wert sind.
Passwort "Wasser", ich glaube der hat zu viel schlechte Krimis gesehen. Und woher will der wissen, dass Dich jemand unter SEINEM Namen anrufen und Interesse an dem Auto anmelden könnte? Wenn Du aus der Geschichte wieder rauskommen willst ignorier Ihn doch einfach. Gerade bei etwas älteren Autos kann vielleicht ein ADAC Untersuchungsprotokoll oder eine Durchsicht bei einem KFZ-Gutachter helfen, um nachträgliche Forderungen eines Käufers zu verhindern. Müsstest Du natürlich erstmal nachfragen, wie teuer so etwas im Vergleich zum Verkaufspreis wäre.
Aus Prinzip nicht an Türken verkaufen halte ich für falsch, es gibt sicher auch genug Deutsche, die ein ähnliches Geschäftsgebaren praktizieren - wenn man das mal so nennen kann. Mein Vater jedenfalls hat vor kurzem sein Auto an einen Afghanen verkauft. Der war sehr korrekt, hat bar bezahlt und ein paar Tage nach dem Kauf nochmal angerufen. Allerdings nur, um bescheid zu geben, dass er den Wagen umgemeldet hat (eine Kopie der Fahrzeuganmeldung kam dann per Fax) und um sich für den tollen Wagen zu bedanken.
Da ich zur Zeit auch meinen Passat verkaufen will, habe ich schon einiges durch. Zum Glück muss ich ihn nicht zwingend verkaufen und habe alle Zeit der Welt.
Bei mir war es fast so wie bei dem Themenersteller, nur das der Käufer aus Hamburg kam
Es lief fast genauso ab, nur der Name war anders und habe aber gar nicht auf so einen Quatsch reagiert. Man hört und liest ja sehr viel über solche Verbrecher und deshalb würde ich auch nicht an solche Leute verkaufen. An Türken ist das falsche Wort, es sind nicht alles Türken, sondern viele Afganen und Co. Deshalb geht mein Wagen dann auch zum Autohaus, egal wenn es dann fünfhundert Eeuro weniger gibt aber meistens zahlen die sogar besser als diese Leute.
Was heißt denn hier, nicht an Türken verkaufen?
Also, ich habe ja früher fast ausschließlich BMW gefahren. Wenn ich die Autos nicht an Türken verkauft hätte, ich hätte die ja alle behalten müssen.
Der von dir abgeschlossene Vertrag ist ohne Unterschrift gültig.
Grundsätzlich ist der Abschluss eines Kaufvertrags immer formfrei möglich, dass heisst, nicht an eine bestimmte (Schrift-)Form gebunden. Etwas anderes gilt nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, beispielsweise beim Grundstückskauf; dort ist Schriftsform ausdrücklich vorgeschrieben.
Der Kaufvertrag über ein Auto hingegen kann auch mündlich abgeschlossen werden und hat volle rechtliche Gültigkeit.
Wenn du einen Kaufvertrag per E-Mail abschließt, so wählt man statt der mündlichen Form lediglich die Textform, was aber nichts an der grundsätzlichen Gültigkeit des Vertrages ändert.
Die Unterschrift unter einen Vertrag hat lediglich die Klarstellungs- und Beweisfunktion, dass die Identität der Vertragsparteien erkennbar ist, dass die Echtheit der Urkunde gewährleistet ist und dass es dem Empfänger die Prüfung ermöglicht, wer die Erklärung abgegeben hat.
Beim Verkauf solltest du nicht alleine sein, und wenn er mit mehreren Leuten kommt nicht von einer Person ablenken lassen, während die andere evtl. Sachen am Fahrzeug unbeaufsichtigt verändert. Gab mal ne Reihe, wo ein zweiter oder dritter Mann Öl ins Kühlwasser gekippt hat und dann nach 10 Minuten anrief, dass ein Schaden vorliegen würde, weil Öl im Kühlwasser ist (schwimmt oben). Einen "richtigen" Vertrag, der deine Gewährleistung usw. ausschließt, wie es ihn als Vordruck z.B. vom ADAC gibt, solltest du trotzdem abschließen und schriftlich bestätigen lassen.
Ich denke mal das der Moderator den Namen sowie´Nationalität Telefonnummer und E- Mail Adresse bitte xxxxxx sollte, da es überhaupt keine Rolle spielt.
Desweiteren sollte wenn man ein Auto im Internet anbietet sich doch schon mal im Verkauf sicher sein oder sollte es dem Händler oder jemanden überlassen der Geschäftssicher ist.
Aber Zafira 2800 € wenn das nicht die letzte Gurke ist mit 300000 km ist deer Preis schon auffällig günstig.
Und dann gilt " je größer der Scheißhaufen ist um so mehr Fliegen sammeln sich"........
Zitat:
Original geschrieben von muellersesel
Komm ich aus der Geschichte irgendwie wieder raus??
Nein der Kaufvertrag ist wohl beiderseits verbindlich
Hallo
ich habe aus verständlichen Gründen die Telefonnummer des Topic Beitrags editert...
mfg Andy
MT-Moderation
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Wenn ich die Autos nicht an Türken verkauft hätte, ich hätte die ja alle behalten müssen.
Genau, dann hätte ich meinen W 211 auch noch.........
Was diese "Geldgeilheit" doch immer wieder ausmacht. Diese ganzen Methoden mit Anrufen zu nachtschlafender Zeit und Vorabverträgen per Email sind mir zu subtil. Ich halten es mit der alten Methode, Fahrzeug zu Verkaufsüblicher Zeit, die ich selber Festlege, ansehen, ggfls. Probefahren und dann kaufen. Wenn der Käufer nur Anzahlen will, auch O.K., dann wird alles im Vertrag festgehalten einschließlich Abholtag.
Bis dahin gilt die alte, bewährte Regel:
Wer zuerst kommt, malt zuerst. Und auch: Bargeld Lacht.
Gehtz immer, gibt keine Probleme, egal welche Nationalität der Käufer hat.
MFG Thomas
Könnte man evtl. aus dem ganzen Schlamassel herauskommen, wenn man selbst gar nicht der Fahrzeugeigentümer bzw. Halter ist, sondern "NUR" der Ehepartner, also eben ohne Vollmacht handelt? Oder ist das rein rechtlich wurscht, wer das Auto zum Verkauf anbietet?
Zitat:
Original geschrieben von muellersesel
Könnte man evtl. aus dem ganzen Schlamassel herauskommen, wenn man selbst gar nicht der Fahrzeugeigentümer bzw. Halter ist, sondern "NUR" der Ehepartner, also eben ohne Vollmacht handelt? Oder ist das rein rechtlich wurscht, wer das Auto zum Verkauf anbietet?
Du meinst, du hast einen Kaufvertrag von einer Sache, die dir gar nicht gehört abgeschlossen? Worunter fällt das? Betrug? Ich weiß es nicht, aber eventuell bist du bei http://www.frag-einen-anwalt.de/ besser aufgehoben. Hier darf keine Rechtsberatung betrieben werden.
Zitat:
Original geschrieben von muellersesel
Könnte man evtl. aus dem ganzen Schlamassel herauskommen, wenn man selbst gar nicht der Fahrzeugeigentümer bzw. Halter ist, sondern "NUR" der Ehepartner, also eben ohne Vollmacht handelt? Oder ist das rein rechtlich wurscht, wer das Auto zum Verkauf anbietet?
Erstmal wird der Verkäufer als Eigentümer angenommen, weil du musst ja nicht als Halter im Brief eingetragen sein.
Und wenn du einen Wagen zum Verkauf anbietest, der nicht dir gehört, bzw. du den nicht Verkaufen darfst, dann kann das richtig heftig für dich werden , falls der Käufer darauf besteht und letztendlich vor Gericht zieht. Da ist alles möglch, Urkundenfällschung ( Emailbestätigung ), Betrug, Vortäuschung falscher Tatsachen, etc. Ein gewiefter Anwalt "reißt" dich in der Luft aus ein ander.
Komm bloss nicht auf so dumme Ideen.
Lass es erstmal so laufen, Ihr habt einen Kaufvertrag für beide Seiten bindend, und du kannst den Abholtag bestimmen. Also, wähle einen Tag, wo 2 Kumpel dabei sein können, lass dir den Termin SCHRIFTLICH bestätigen und gut. Er will ja das zahlen, was du haben willst, oder ? Bislang ist doch noch kein Problem da. Mach dich nicht unnötig Verrückt. Abwarten!! Mach blos keine Termine alleine oder im Dunkeln auf irgend einem abgelegenen Parkplatz. Könnte komisch werden.
Viel Erfolg !
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Zitat:
Original geschrieben von muellersesel
Könnte man evtl. aus dem ganzen Schlamassel herauskommen, wenn man selbst gar nicht der Fahrzeugeigentümer bzw. Halter ist, sondern "NUR" der Ehepartner, also eben ohne Vollmacht handelt? Oder ist das rein rechtlich wurscht, wer das Auto zum Verkauf anbietet?
Du meinst, du hast einen Kaufvertrag von einer Sache, die dir gar nicht gehört abgeschlossen? Worunter fällt das? Betrug? Ich weiß es nicht, aber eventuell bist du bei http://www.frag-einen-anwalt.de/ besser aufgehoben. Hier darf keine Rechtsberatung betrieben werden.
Ich fahre das Auto, mein Mann ist Halter und Eigentümer, so. Jetzt werd´ich selbst noch zum Betrüger oder wie, hups??!!
Nochmal der Sachverhalt:
Ich hatte das Auto bei autoscout eingestellt, weil mein Mann sich um so was nicht kümmert. Nach ein paar Sekunden rief Herr K. bei mir an und fragte mich, ob ich das Auto eingestellt hätte. Meine Antwort: JA. Dann bedrängte er mich, sofort per mail kurz zu schreiben, dass ich ihm das Auto verkaufen würde. Ich wollte ihn auf später vertrösten, da ich weg mußte. Er meinte aber, er wolle sich den Kauf nicht entgehen lassen (ich wollte das Auto schließlich auch los werden; für meinen Mann), so dass ich sofort eine Mail schreiben sollte, dauert ja nur ein paar Sekunden. Damit ich den Typen vom Telefon weg habe und meinen Termin wahrnehmen konnte, habe ich halt schnell die mail geschickt und dachte mir blöderweise nichts dabei, denn ehrlich gesagt, wußte ich nicht, dass man durch eine mail gleich einen Kaufvertrag unterschreibt.
Tja, und nu?
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Zitat:
Original geschrieben von muellersesel
Könnte man evtl. aus dem ganzen Schlamassel herauskommen, wenn man selbst gar nicht der Fahrzeugeigentümer bzw. Halter ist, sondern "NUR" der Ehepartner, also eben ohne Vollmacht handelt? Oder ist das rein rechtlich wurscht, wer das Auto zum Verkauf anbietet?
Erstmal wird der Verkäufer als Eigentümer angenommen, weil du musst ja nicht als Halter im Brief eingetragen sein.
Und wenn du einen Wagen zum Verkauf anbietest, der nicht dir gehört, bzw. du den nicht Verkaufen darfst, dann kann das richtig heftig für dich werden , falls der Käufer darauf besteht und letztendlich vor Gericht zieht. Da ist alles möglch, Urkundenfällschung ( Emailbestätigung ), Betrug, Vortäuschung falscher Tatsachen, etc. Ein gewiefter Anwalt "reißt" dich in der Luft aus ein ander.
Komm bloss nicht auf so dumme Ideen.
Lass es erstmal so laufen, Ihr habt einen Kaufvertrag für beide Seiten bindend, und du kannst den Abholtag bestimmen. Also, wähle einen Tag, wo 2 Kumpel dabei sein können, lass dir den Termin SCHRIFTLICH bestätigen und gut. Er will ja das zahlen, was du haben willst, oder ? Bislang ist doch noch kein Problem da. Mach dich nicht unnötig Verrückt. Abwarten!! Mach blos keine Termine alleine oder im Dunkeln auf irgend einem abgelegenen Parkplatz. Könnte komisch werden.
Viel Erfolg !
MFG Thomas
Vielen Dank, endlich eine wirklich hilfreiche Antwort!