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Autokauf arglistige Täuschung?
Guten Abend,
Ich habe mir gestern einen kleinen Traum erfüllt und mir von privat einen Mazda rx8 gekauft. Das Auto hatte 104000km runter und seit gut 40000km einen austauschmotor drin.
Hab eine Probefahrt gemacht war für mich alles Inordnung( Laie) und hab ihn dann gekauft.
Kaufvertrag abgeschlossen alle Rechnungen mitgenommen. Zuhause angekommen viel mir gleich auf dass aus dem Auspuff weißer Rauch kommt. Ich ein bisschen aufs Gas gedrückt kamen kleiner Splitter aus dem Auspuff heraus. Waren es die wabenkörper aus dem kat. Ich dachte mir nur ach du scheiße.....
Später hab ich in den Rechnungen die mir der Verkäufer mitgegeben hat reingeschaut und siehe da.
Bei einem kupplungstausch im März diesen Jahres steht unten auf der Rechnung !!!katalysator defekt!!!
Vorsichtshalber im Kaufvertrag nochmal nachgeschaut ob dort vielleicht nicht doch was steht an Mangel aber stand nichts. Ich den Verkäufer angerufen und angeblich wusste er von nichts weil er nicht auf die Rechnung geguckt hat. Er wolle jetzt morgen zur Werkstatt und dort nachfragen. Hab ihm gesagt er soll sich bis morgen Abend melden sonst schalte ich meinen Anwalt ein. Meine Frau war sowohl beim Autokauf als auch beim Gespräch dabei.
Was meint ihr habe ich gute Chancen mein Geld wiederzubekommen?
Beste Antwort im Thema
Ich denke du bekommst nichts.
Denn du verlangst von einem Ahnungslosen wie dir etwas, was ein anderer Ahnungsloser bringen muss.
Sprich, der muss es sehen und was du nicht gesehen hast?
Wie willst du also argumentieren ggf. vor Gericht? Wenn du sagst, das muss man sehen, Gegenfrage, warum hast du es nicht gesehen? Wenn du sagst, man sieht es nicht ... ja dann ist der Verkäufer auch raus.
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81 Antworten
Hängt davon ab, ob es ein Händler war.
Nein von privat steht ja oben
Sehe ich nicht so.
Wenn es auf der Rechnung steht wusste er davon, und muss es beim Verkauf erwähnen. Egal ob gewerblich oder privat.
Ich sehe hier gute Chancen.
Wobei man sich natürlich auch fragen kann warum er dann so blöd ist und die Rechnung mitgibt. Ändert aber nichts.
Ja, stimmt. Du könntest den Kaufvertrag anfechten wegen des Vortäuschens einer zugesicherten Eigenschaft ("mangelfrei"). Es ist klar, daß der Verkäufer davon wissen mußte, da es im Werkstatt-Bericht statt. So ein Vortäuschen würde dann den Gewährleistungsausschluß des Verkäufers unwirksam machen. Und ich würde mir auch die Internet-Announce sichern, die hat nämlich auch rechtliche relevanz.
Wenn auf der Rechnung "Kat defekt" steht, der VK dir diese Rechnung mitgegeben hat, aber nichts von einem defekten Kat im Kaufvertrag vermerkt wurde, kann das als arglistige Täuschung ausgelegt werden, da der VK davon gewusst haben muss oder kann. Die Chancen stehen also nicht unbedingt schlecht. Ich würde zunächst versuchen, mit dem VK einig zu werden, und wenn das nicht klappt, bleibt dir immer noch der Gang zum Anwalt.
Ich denke du bekommst nichts.
Denn du verlangst von einem Ahnungslosen wie dir etwas, was ein anderer Ahnungsloser bringen muss.
Sprich, der muss es sehen und was du nicht gesehen hast?
Wie willst du also argumentieren ggf. vor Gericht? Wenn du sagst, das muss man sehen, Gegenfrage, warum hast du es nicht gesehen? Wenn du sagst, man sieht es nicht ... ja dann ist der Verkäufer auch raus.
Mit der Arglist wäre ich mir in diesem Fall nicht so sicher, eben WEIL der VK die Rechnung mitgegeben hat.
Die Aussage, er hätte das auf der Rechnung nicht gesehen, ist natürlich einGegensatz dazu
Hmm... er hat dir die Rechnungen in die Hand gedrückt also hättest du lieber vorher mal auf die Papiere geschaut.
Aber: weißer Rauch kann eine defekte Zylinderkopfdichtung bedeuten. Das wäre richtig schlecht....
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 17. Juli 2015 um 21:31:25 Uhr:
Sprich, der muss es sehen und was du nicht gesehen hast?
Es geht doch nicht darum ob er es gesehen hat.
Es stand auf der Rechnung.
Wenn er die nicht gelesen hat ist er selber schuld, bekommen hat er sie ja zweifelsfrei.
Ich kann mich ja auch nicht aus irgendwas raus reden indem ich behaupte das Einschreiben nicht geöffnet zu haben.
Die Information wurde ihm auf einem juristisch korrektem Weg übermittelt, also muss er sie auch an den Käufer weiter leiten. Wenn er die Rechnung nicht liest, sein Bier.
Wobei, jede Werkstatt die ich kenne so etwas auch noch mal direkt anspricht, und nicht nur auf die Rechnung schreibt.
Mal langsam - ein rx8 sollte Eigendiagnose per OSB2 und Nachkat-Lambda haben.
Will sagen, da sollte eigentlich ein Lamperl im Cockpit angehen, wenn der Kat defekt ist bzw. dadurch die Abgasreinigung nicht ausreichend.
Sprich da wurde entweder dran manipuliert, dass eben dieses nicht passiert, oder der Kat funktioniert noch ausreichend...bröselt halt ein bisschen.
Es geht also erstmal mit der Definition von "defekt" los.
Ich glaube manche verwechseln hier was. Die Rechnung ist nicht der Kaufvertrag. Wichtig ist, was im Kaufvertrag steht. Und dort stehen keine Mängel.
Naja aber nichtsdestotrotz hätte es doch im Kaufvertrag stehen müssen da er ja davon wusste. Er hätte es erwähnen müssen und dann wäre es im Kaufvertrag festgehalten worden.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 17. Juli 2015 um 21:37:06 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 17. Juli 2015 um 21:31:25 Uhr:
Sprich, der muss es sehen und was du nicht gesehen hast?
Es geht doch nicht darum ob er es gesehen hat.
Es stand auf der Rechnung.
Wenn er die nicht gelesen hat ist er selber schuld, bekommen hat er sie ja zweifelsfrei.
Ich kann mich ja auch nicht aus irgendwas raus reden indem ich behaupte das Einschreiben nicht geöffnet zu haben.
Die Information wurde ihm auf einem juristisch korrektem Weg übermittelt, also muss er sie auch an den Käufer weiter leiten. Wenn er die Rechnung nicht liest, sein Bier.
Wobei, jede Werkstatt die ich kenne so etwas auch noch mal direkt anspricht, und nicht nur auf die Rechnung schreibt.
Das ist doch genau das, was ich gesagt habe .
Man kann nicht für sich das Recht in Anspruch nehmen zu sagen, ich muss es nicht lesen, aber andere müssen es.
Wäre der TE hintenrum an die Rechnung gekommen, dann sähe das alles anders aus, aber hier waren sie Bestandteil des Kaufs.
@ Stefan_Raba
Nein, darum gibt es keine Diskussion, denn alles was weiter geht, ist ganz sicher nicht nachweisbar eine arglistige Täuschung.
Das ist doch Unsinn. Wenn ich jemandem irgendwelche Blätter zum Kauf mitgebe, ersetzt das nicht das unterschriebene Blatt. Denn das ist der Kaufvertrag und sonst nichts.