ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Autokauf beim Händler mit Garantie - jetzt kleine Macken - was tun ?

Autokauf beim Händler mit Garantie - jetzt kleine Macken - was tun ?

Themenstarteram 26. Februar 2007 um 15:13

Hallo,

habe Anfang Februar einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Ich (bzw. er) schloss auch eine Gebrachtwagengarantie ab bei "GGG".

Nun sind mir an dem Wagen folgende Mängel aufgetaucht.

Der Wagen hatte angeblich einen Unfall laut meinem Mechaniker. Kotflügel vorne links wurde nachlackiert, Fahrertür ist etwas abstehend und bei hohem Wasserdruck (Waschanlage, Druckreiniger) läuft Wasser ins Auto (bei normal Regen aber nicht). Wahrscheinlich aufgrund des "Unfalls" hat die Achse auch was abbekommen, der Wagen zieht etwas nach rechts (zumindest mit den aktuellen Reifen).

Der Schaden ist nicht weiter schlimm meint mein Mechaniker, eine Achsvermessung und Justierung und die Einstellung der Fahrertür an den Scharnieren sollten die Mängel beheben.

Der Wagen wurde eindeutig als UNFALLFREI verkauft.

Wie soll ich nun vorgehen? Da die Komponente "Achsen" im Garantieumfang abgedeckt ist, wollte ich zumindest die Achseinstellung über die Gebrauchtwagengarantie beheben lassen.

Was die Tür angeht weiß ich nicht, aber wenns nur ein paar Euro kostet, würd ich das ja auch aus eigener Tasche bezahlen.

Trotzdem bleibt die Sache des Betruges, wenn es wirklich ein Unfall und keine Bagatelle war. Dies kann natürlich nur ein Gutachter beurteilen, wobei natürlich erstmal Kosten auf mich zukommen.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich vorgehen sollte?

Danke und Gruß

Uska

Ähnliche Themen
19 Antworten

Re: Autokauf beim Händler mit Garantie - jetzt kleine Macken - was tun ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Uska

Hallo,

habe Anfang Februar einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Ich (bzw. er) schloss auch eine Gebrachtwagengarantie ab bei "GGG".

Nun sind mir an dem Wagen folgende Mängel aufgetaucht.

Der Wagen hatte angeblich einen Unfall laut meinem Mechaniker. Kotflügel vorne links wurde nachlackiert, Fahrertür ist etwas abstehend und bei hohem Wasserdruck (Waschanlage, Druckreiniger) läuft Wasser ins Auto (bei normal Regen aber nicht). Wahrscheinlich aufgrund des "Unfalls" hat die Achse auch was abbekommen, der Wagen zieht etwas nach rechts (zumindest mit den aktuellen Reifen).

Der Schaden ist nicht weiter schlimm meint mein Mechaniker, eine Achsvermessung und Justierung und die Einstellung der Fahrertür an den Scharnieren sollten die Mängel beheben.

Der Wagen wurde eindeutig als UNFALLFREI verkauft.

Wie soll ich nun vorgehen? Da die Komponente "Achsen" im Garantieumfang abgedeckt ist, wollte ich zumindest die Achseinstellung über die Gebrauchtwagengarantie beheben lassen.

Was die Tür angeht weiß ich nicht, aber wenns nur ein paar Euro kostet, würd ich das ja auch aus eigener Tasche bezahlen.

Trotzdem bleibt die Sache des Betruges, wenn es wirklich ein Unfall und keine Bagatelle war. Dies kann natürlich nur ein Gutachter beurteilen, wobei natürlich erstmal Kosten auf mich zukommen.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich vorgehen sollte?

Danke und Gruß

Uska

Gehe doch erst mal zu dem Händler und spreche mit dem

buba

Re: Autokauf beim Händler mit Garantie - jetzt kleine Macken - was tun ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Uska

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich vorgehen sollte?

1. erst mit denen über die problematik sprechen ggf. lösung finden

2. falls 1. erfolglos, mit anwalt drohen...

3. falls 2. erfolglos, den anwalt einschalten....

mehr möglichkeiten haste da nicht......

Themenstarteram 26. Februar 2007 um 16:37

OK.

Kann mir jemand sagen, bis zu welcher Schadenssumme es sich um einen Bagatellschaden handelt, der bei Verkauf nicht angegeben werden muss? Waren das 750 Euro?

Ich werde erstmal eine Lackschichtendickemessung beim :) machen um genau rauszufinden, was lackiert wurde. Wenn die mir sagen, es war eine größere Reparatur, dann werde ich auf jeden Fall mal den Händler anfaxen.

Dieser ist leider 200km weg ...

Gruß

Uska

Mit den beschriebenen Mängeln hätte das Auto NIE als Unfallfrei verkauft werden dürfen. Zumal auch noch die Achse einen Schaden hat. Da hilft wirklich nur ein klärendes Gespräch mit dem Händler.

Und für den Notfall gibt es ja immer noch Anwälte.

Wie teuer war der Wagen?

Themenstarteram 26. Februar 2007 um 20:02

7000 Euro

Also kein Bastlerfahrzeug. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Uska

Kann mir jemand sagen, bis zu welcher Schadenssumme es sich um einen Bagatellschaden handelt, der bei Verkauf nicht angegeben werden muss? Waren das 750 Euro?

ich meine da mal was gehört zu haben von, wenn an tragenden teilen nichts gerichtet bzw. keine neuen bleche eingeschweißt worden sind, ist dies nicht meldepflichtig, sodass ein auto mit x.000€ schaden durch "hagel" nicht als unfallfahrzeug durchgeht...

Wenn das Ding einen Unfall hatte, bei dem massig nachlackiert wurde und eine Einstellung der Achsgeometrie notwendig ist, handelt es sich definitiv um einen Unfallwagen.

Da der Händler dir das nicht gesagt hat, hat er dich arglistig getäuscht. Dir dürfte vermutlich sogar die Rückgabe des Wagens zustehen und anzeigen kannst du ihn auch. Ich würde mindestens einen dem Schaden angemessenen Rabatt rausschlagen oder die verbogene Möhre zurückgeben.

Wenn der Händler sich in einem Gespräch nicht einsichtig zeigt, lass dich von einem Anwalt beraten.

 

Edit:

Wenn du als Privatmann bei dem Händler gekauft hast, musst du dir auch nicht die Garantiebedingungen durchlesen. Du hast einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler.

Zuerst sollte dein Händler nachbessern, da dir beim Gebrauchtkauf ja eine gesetzliche Sachmängelhaftung (nagelt mich jetzt nicht auf den exakten Begriff fest) von mind. einem Jahr zusteht.

Lass dich nicht an die Gebrauchtwagengarantie verweisen.

Die erstatten bei gewissen Laufleistungen eh nur anteilig.

Und ist meines Erachtens innerhalb des ersten halben Jahres nach Gebrauchtwagenkauf überflüssig.

Wegen vermeintlichen Unfallwagen:

Gespräch freundlich --> Gespräch weniger freundlich --> Gespräch mim Anwalt

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga

Dir dürfte vermutlich sogar die Rückgabe des Wagens zustehen...

Diesen Weg würde ich persönlich auch wählen, bevor noch mehr Verschwiegenes ans Tageslicht kommt.

Themenstarteram 27. Februar 2007 um 9:15

Hab jetzt mittlerweile Inspektionen machen lassen inkl. Zahnriemenwechsel, hab also mehr als 500 Euro in das Auto investiert. Rückgabe sehe ich also etwas problematischer.

Wie gesagt, werde erstmal zu VW um ne Lackschichtendickemessung machen zu lassen um ungefähr erstmal zu wissen, wo nachlackiert wurde. Mein Mechaniker meinte es wäre Koflügel, Tür und A-Säule. Das ist natürlich dann schon ein heftigerer Unfall wenn das stimmt. Ich werde hier weiter berichten wie es ausschaut, gerade bin ich als Bett gefesselt mit Grippe :(

Gruß

Uska

//edit: Ja war von Händler an Privat, d.h. er haftet sowieso für das erste Jahr als Händler; ich weiß auch, dass wenn es auf einen Prozess ankommt, er schlechte Karten hat wenn das Gutachten einen Unfallschaden bestätigt. Beim Verkauf war mein Vater mit dabei und der Händler hat eine unfallfreiheit deutlich zugesagt, im Kaufvertrag steht es zwar nicht explizit drin, aber bei einem 2 Jahre alten Auto kann man ja davon ausgehen

Die von dir durchgeführte Inspektion stellt eine Wertverbesserung des Wagens dar. Spätestens vor Gericht wirst du daher einen großen Teil der investierten Summe bei der Rückgabe wieder bekommen.

Ich würde, so du weißt, dass der Wagen wirklich einen Unfallschaden hatte, mitsamt Zeugen auf dem Hof des Händlers einschlagen und ihm sagen, dass du das Auto zurückgeben möchtest und einen angemessenen Ausgleich für die Wertverbesserung durch Inspektion und Zahnriemenwechsel haben willst. Oder eben einen angemessenen Nachlass wegen des Unfalls. Wenn er ablehnt oder blöd kommt, droh ihm direkt mit Anwalt und Polizei.

Der wird wissen, dass er in diesem Falle sehr schlechte Karten hat. Wenn du Pech hast pokert er und hofft, dass du den Aufwand scheust.

Vermutlich geht die Sache bei passender Beweislage und entsprechendem Auftreten aber rech flott. Und auch wenns weh tut, aber die 500€ schriebst du besser ab, bevor du dich mit der Mühle abspeisen lässt.

 

Edit: "GGG"? Das Kürzel bringe ich mit billigen Pornoproduktionen aus Süddeutschland in Verbindung, nicht mit einer Versicherung. Ein Omen? :D

Da die A-Säule einen Knacks hat würde ich nicht auf die Spur tippen, sondern auf einen verzogenen Rahmen.

Der Wagen war mit Sicherheit ein wirtsachaftlicher Totalschaden und ist offensichtlich nicht fachgerecht wieder hergerichtet worden.

Ich würde diesen Wagen zurückgeben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Autokauf beim Händler mit Garantie - jetzt kleine Macken - was tun ?