- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Autokauf. Kilometerstand entspricht nicht der Laufleistung. Arglistige Täuschung
Autokauf. Kilometerstand entspricht nicht der Laufleistung. Arglistige Täuschung
Hallo :-)
ich habe mir im Januar 2015 eine Lincoln Town Car Stretchlimouisne Baujahr 1998 gekauft.
Der Wagen sollte laut Kaufvertrag ein Kilometerstand von 120,000 Kilometer haben.
Habe dann jetzt vor einer Woche mal den Kilometerstand gecheckt bei Carfax.com weil der Wagen zu oft in die Werkstatt musste. Es ist einfach während der Fahrt eine Spurstange gebrochen. Erst links. Dann paar Wochen später die rechte Seite. Zudem ist der Keilriemen gerissen und noch ein paar weitere Teile. Der Wagen musste 4 Mal abgeschleppt .
Bei der Überprüfung des Kilometerstands kam raus das der Wagen in Amerika bis Mai 2003 lief. Der Kilometerstand lag da bei 370.000 Kilometer. Anschließend wurde das Fahrzeug nach England verkauft und dort gewerblich als Stretchlimousine genutzt. Ich vermute mal das die Limousine in den 11 Jahren wo es in England lief noch weitere 300 000 Kilometer gelaufen hat.
Wie sieht es denn rechtlich aus ? Der Verkäufer hat einen Privaten Kaufvertrag aufgesetzt was ich leider erst später bemerkt habe. Allerdings hat der Verkäufer das Fahrzeug gewerblich genutzt und über seine Tankstelle die er betreibt das Fahrzeug angeboten.
Ich konnte zwischenzeitlich einen Mietvertrag besorgen von einem ehemaligen Kunden vom Verkäufer. Zudem habe ich noch Fotos die belegen das das Fahrzeug über die Tankstelle angeboten wurde.
Ich habe direkt meinen Anwalt eingeschaltet in der Sache, er sichert mir 100 Prozentige Chancen zu da die Rechtslage eindeutig ist. Er fordert den Verkäufer nun auf das Fahrzeug gegen ein Fahrzeug zu tauschen das dem Kaufvertrag entsprechend ist. Nach Ablauf der Frist bekommt der Verkäufer direkt ein weiteres Schreiben in dem er aufgefordert wird das Fahrzeug Zug um Zug gegen den Kaufpreis umzuwandeln. Sollte die Frist in dem Falle verstreichen habe ich mit dem Anwalt vereinbart das DIREKT Klage beim Amtsgericht eingereicht wird. Rechtschutzversicherung ist vorhanden.
Mein Anwalt beruht sich das auf arglistige Täuschung. Unter den Voraussetzungen das der KM Stand so stark vom Kaufvertrag abweicht ist, wäre es nie zu Kauf meinerseits gekommen.
Meine Frage an euch:
- Wie seht ihr die Sache?
- Wie würdet ihr reagieren wenn ihr der Verkäufer wärt und ihr mit den Fakten und den eindeutigen Beweisen konfrontiert werdet ?
- Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht ?
Vielen Dank und einen schönen Gruß
Patrick
Beste Antwort im Thema
Der Tankstellenbesitzer hat die Karre dann wohl in England gekauft? Wer er seinerseits einen Kaufvertrag vorlegen kann, in dem ein wesentlich geringerer Kilometerstand steht und laut dem er die Karre als Privatperson gekauft hat, dann sieht die Sache für ihn eventuell schon gar nicht mehr so schlecht aus. Eine rechtliche Beurteilung wirst und darfst du in einem Forum aber nicht bekommen. Zumal dein Anwalt ja seine Einschätzung schon abgegeben hat, wirst du hier im Forum keine noch fundiertere Aussage bekommen.
Was mich aber stutzen lässt: Du bist ernsthaft davon ausgegangen, dass eine Stretchlimo, mit der ja üblicherweise Geld verdient wird, nach 17 Jahren nur 120 tkm drauf hat? 130 km in der Woche ist doch komplett unrealistisch für so ein Fahrzeug. In meinen Augen ein Fall von "Gier frisst Hirn".
Schau mal in den Vertrag, ob da irgendwo „Kilometerstand lt. Angaben des Vorbesitzers" oder „abgelesener Tachostand" steht oder dass der Kilometerstand nicht geprüft ist. Dann sieht’s für dich nämlich eventuell gar nicht mehr so gut aus.
Ähnliche Themen
15 Antworten
Dein Anwalt sieht das richtig. Wenn der Verkäufer noch einigermaßen klar im Kopf ist, dann wird er auf das anwaltliche Schreiben hin einlenken. Da steht eigentlich auch eine Strafanzeige wegen Betruges im Raum. Die Kilometerabweichungen so klar beweisen zu können, das ist in Deutschland schon recht selten (gibt ja hier leider kein System wie carfax). Ähnliche Fälle wird es aber sicherlich geben.
Der Tankstellenbesitzer hat die Karre dann wohl in England gekauft? Wer er seinerseits einen Kaufvertrag vorlegen kann, in dem ein wesentlich geringerer Kilometerstand steht und laut dem er die Karre als Privatperson gekauft hat, dann sieht die Sache für ihn eventuell schon gar nicht mehr so schlecht aus. Eine rechtliche Beurteilung wirst und darfst du in einem Forum aber nicht bekommen. Zumal dein Anwalt ja seine Einschätzung schon abgegeben hat, wirst du hier im Forum keine noch fundiertere Aussage bekommen.
Was mich aber stutzen lässt: Du bist ernsthaft davon ausgegangen, dass eine Stretchlimo, mit der ja üblicherweise Geld verdient wird, nach 17 Jahren nur 120 tkm drauf hat? 130 km in der Woche ist doch komplett unrealistisch für so ein Fahrzeug. In meinen Augen ein Fall von "Gier frisst Hirn".
Schau mal in den Vertrag, ob da irgendwo „Kilometerstand lt. Angaben des Vorbesitzers" oder „abgelesener Tachostand" steht oder dass der Kilometerstand nicht geprüft ist. Dann sieht’s für dich nämlich eventuell gar nicht mehr so gut aus.
Zitat:
@lincolntowncarlimo schrieb am 7. November 2015 um 10:20:20 Uhr:
Meine Frage an euch:
- Wie seht ihr die Sache?
Patrick
Dem Verkäufer wird wohl nichts anderes überig bleiben als eine Rückwandlung des Kaufvertrages zu akzeptieren, andernfalls ist er dumm oder naiv.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 7. November 2015 um 14:03:48 Uhr:
Zitat:
@lincolntowncarlimo schrieb am 7. November 2015 um 10:20:20 Uhr:
Meine Frage an euch:
- Wie seht ihr die Sache?
Patrick
Dem Verkäufer wird wohl nichts anderes überig bleiben als eine Rückwandlung des Kaufvertrages zu akzeptieren, andernfalls ist er dumm oder naiv.
Nö, es kommt auf die Formulierung im Kaufvertrag an. Und vor einem D Gericht kann es durchaus sein dass er noch Recht bekommt und den TE dann wegen Verläumdung verklagt (und gewinnt).
Zitat:
@martinde001 schrieb am 7. November 2015 um 17:38:00 Uhr:
Nö, es kommt auf die Formulierung im Kaufvertrag an. Und vor einem D Gericht kann es durchaus sein dass er noch Recht bekommt und den TE dann wegen Verläumdung verklagt (und gewinnt).
Wer hat denn wen wann verleumdet (das schreibt sich mit e)? Du solltest dich mal mit den Wesenzügen einer Verleumdung befassen, dann wirst du erkennen, dass es sich hier um keine solche handeln kann.
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. November 2015 um 17:43:04 Uhr:
Zitat:
@martinde001 schrieb am 7. November 2015 um 17:38:00 Uhr:
Nö, es kommt auf die Formulierung im Kaufvertrag an. Und vor einem D Gericht kann es durchaus sein dass er noch Recht bekommt und den TE dann wegen Verläumdung verklagt (und gewinnt).
Wer hat denn wen wann verleumdet (das schreibt sich mit e)? Du solltest dich mal mit den Wesenzügen einer Verleumdung befassen, dann wirst du erkennen, dass es sich hier um keine solche handeln kann.
Die Verleumdung könnte ein findiger Anwalt in der Einreichung der Klage sehen je nach dem welche Behauptungen der TE vorbringt. Offenbar hat der TE ja schon recherchiert, hier Personen kontaktiert und wohl Fragen gestellt die geeignet waren den Ruf der Person zu schädigen.
Probieren kann mans ja mal.
Ich hab so was auch mal abgezogen und wider Erwarten Recht und Geld bekommen. Ging da um den Verkauf eines Wohnwagens Privat/Privat. Ich hab ihn übern Tisch gezogen, habe das auch mehr oder weniger zugegeben, habe trotzdem vor Gericht recht bekommen und mein Anwalt hat dann erfolgreich Verleumdungsklage eingereicht.
Es hat nie jemand gesagt dass Rechtssprechnung etwas mit "Recht haben und Recht bekommen" zu tun hat...
ja, klar … träum weiter.
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. November 2015 um 17:54:26 Uhr:
ja, klar … träum weiter.
Das der TE seinen Porzess verliert braucht es nur EIN Wort: Kilometerstand ABGELESEN. Sache erledigt. Punkt. Steht bei mir in jedem Kaufvertrag, so kann mir keiner was.
Richtig, das hab ich weiter oben ja auch schon geschrieben. (Es geht aber nicht um deine Kaufverträge, sondern um den des TE.)
Es muss abgelesen drin stehen und man darf natürlich keine Kenntnis von einem anderen Kilometerstand haben.
Also einfach mal zurückdrehen und dann ablesen, das geht natürlich nicht.
Ansonsten ist das was hier passiert ist, natürlich keine Verleundung.
wenn du die sache ordnungsgemäßig mit anwalt angehst würd ich mir keine all zu großen sorgen machen.
sofern der verkäufer nicht völlig naiv ist wird er den karren anstandslos zurücknehmen - ggf auch mit neuem kaufvertrag und angepaßten kaufpreis für dich.
ich denke denke jemand der gewerblich mit fahrzeugen handelt kann nie ganz ausschließen, dass das was er da so einkauft gedreht ist. der akt der inzahlungnahme ist in der regel ein recht schneller
zb:
->Kunde steht beim Vertragshändler, möchte ein neues Auto, und frag den Verkäufer wie er nun sein altes los wird
variante a) vertragshändler nimmt die karre selbst in zahlung. karre paßt zur marke die er da verkauft, ist wenig gelaufen, jung, mit nachvollziehbarer historie und er sieht halt die möglichkeit 'ne mark zu machen
variante b) der häufigere fall. der verkäufer zückt eine visitenkarte von hassan oder stanislav ruft an. sagt ihm ungefähr was sein kunde loswerden möchte. und hassan oder stanislav kaufen blind das auto im vertrauen, der kunde der es in zahlung gibt ist ehrlich, und im freundlichen geschäftsverhältnis mit dem händler
-->oftmals geht das auto in den export. manchmal bleibt es aber auch im inland. taucht beim fähnchenhändler wieder auf.
da können jetzt mehrere leute gedreht haben oder einen unfallschaden verschweigen:
1: der kunde der in zahlung gibt
2: der vertragshändler der seinen gewerblichen abnehmer betrügt
3: der fänchenhändler der die karre eben vom vertragshändler vermittelt bekam (und evtl sitzen auch nochmal 1,2 personen dazwischen, wenn die fahrzeuge regional verschoben werden)
von daher ist das mit der arglistigen täuschung so eine sache. ja der vorwurf steht im raum aber in den meisten fällen wirst du nur nachweisen können
->dass die karre gedreht ist
aber eben NICHT
->wer sie gedreht hat
spielt aber für die Rückabwicklung wie gesagt keine Rolle.
Wenn der Händler nicht von allen guten geistern verlassen ist wird er einlenken. es kommen vielleicht mehrere kunden zu ihm un beschweren sich über ungereimtheiten - handfestes das wirklich gedreht wurde, werden nur wenige finden , und nochmal weniger gehen damit zum anwalt um ihr recht durchzusetzen. die meisten schlucken die kröte, sind ja auf das auto angewiesen, haben bereits investiert und nehmen sich eben vor beim nächsten mal besser aufzupassen und nicht in blinder gier zu kaufen.
sprich der betrüger hat recht freies spiel. es werden ihm von rechts wegen nur wenige ernsthaft auf die pelle rücken. wenn er nicht ganz doof ist wird er mit diesen wenigen eine rückabwicklung geregelt bekommen (oder auch eine abnahme des autos für weniger geld. um die karre eben los zu sein).
so jedenfalls meine einschätzung
und natürlich ist man gut beraten sich lediglich um seinen fall (also rücknahme seines auto zu kümmern) und nicht einen allgemeinen krieg gegen den händler und eben seine geschäfte führen. solche bestreben enden nämlich durchaus mal in gegenklagen (verleumnung)
Vielleicht wurde nur eine 0 vergessen und die Kiste hat 1.200.000 km? Du sagst laut Kaufvertrag, soll er 120.000 km haben, wurde denn bei Kauf nicht darüber gesprochen und nachgefragt warum er so wenig km hat?
6stelliger Tacho. KM-Stand abgelesen. Thema durch.
Aber mal was anderes: Wieso bricht ein QUERLENKER? Hab ich noch nie erlebt, vor allem nicht ohne Ankündigung, und das kündigt sich so stark an das man es sicher merkt. Es sei denn es wurde entweder was zusammengepfuscht oder irgend welche schlechten Teile (Kopie) eingebaut.
Die Ami-Kisten sind eigentlich gebaut wie Panzer.
Lieber TE, lass dich nicht ins Bockshorn jagen.
KM abgelesen ist kein Freibrief für die vermeintlich oberschlauen Abzocker, genau so wenig die Verwendung eines "privaten" Kaufvertrags.
In beiden Fällen handelt sich der Verkäufer nur Nachteile ein.
Im ersten (Km-Stand) eben die Täuschung über eine wesentliche Eigenschaft, hier in ganz erheblichem Ausmaß, der in sich allein schon Rückabwicklung und Schadensersatz begründet.
Im zweiten Fall, vermeintlicher Verkauf als Privat, bleibt es der Verkauf eines Unternehmers, damit gibt er zwei Jahre Gewährleistung, als Unternehmer hätte er die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzen können.
Das Verlangen deines Anwalts, das Auto gegen ein Anderes zu Tauschen, scheint mir allerdings ziemlicher Humbug zu sein, das wäre ja nur bei einem Gattungskauf möglich, hier ist allerdings ein Stückkauf gegeben (Gebrauchtwagenkauf ist das Paradebeispiel aus den Juralehrbüchern für den Stückkauf). Das ist wirklich Basiswissen, erstes Semester, wie kann dein Anwalt so ein Begehren vortragen?
Da hier also volle zweijährige Gewährleistung vorliegt, braucht man gar nicht darauf hinaus, ob die Täuschung nun arglistig ist oder nicht.
Was du für dich für die Zukunft, egal wie dieser Fall für dich ausgeht, mitnehmen könntest:
17 Jahre alte Autos, die dem gewerblichen Nutzbereich zuzuordnen sind, mit 120 TKM sind per se irgendwie nicht vertrauenswürdig, sondern werden es erst, wenn das bewiesen ist.
Autos an Tankstellen kaufen ist sicher auch nicht so die Idee.
Verträge sollte man vor Unterschrift sehr gründlich lesen, am besten auch noch von einem Dritten, lesen lassen. Grundsätzlich gilt nämlich auch: Verträge sind geschlossen.
Das, was du vom Verkäufer willst, sollte sich wie folgt darstellen:
Rückabwicklung des Kaufs abzgl. evtl gef. Kilometer
Übernahme deiner sogenannten "vergeblichen Aufwendungen" durch den Verkäufer, wie zB insbesondere Reparaturen, Reifen etc. ...
Möglicherweise auch Zulassung und Versicherung, da der Verkäufer seine vertraglichen Pflichten gar nicht erfüllt hat, gekauft ist ein Auto mit ca. 120 TKM, geliefert wurde eines mit 700 TKM.