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Autounfall - Schuldfrage!!

Themenstarteram 15. November 2010 um 17:35

Hallo allerseits,

folgende Sachlage bringt mich auf die Palme:

Ich wollte in einem Wohngebiet (50 km/h Begrenzung) ganz gemächlich links abbiegen, als mir ein Pizzataxi mit überhöhter Geschwindigkeit in die linke Hintertür rast (Schaden laut Gutachter € 4.700,-). Das Pizzataxi wollte parallel zu mir rechts in die Strasse einbiegen (siehe Skizze!).

Der Pizzamann türkischer Herkunft hat gleich verbal die Schuld von sich geschlagen und gemeint ich hätte ihn geschnitten (Ich habe ihm darauf erklärt, das das Auto nicht im 90 Grad Winkel einbiegt!)

Daraufhin habe ich die Berliner Polizei gerufen. Gut, nach einer halben Stunde sind dann drei "Polizei - Damen" gekommen. Zwischen Kippe im Mund und Bürgersteig hat eine gemeint (nachdem sie sich den Pizzamann angehört hat): Sie wäre nicht dabei gewesen, aber es würde so aussehen als ob ich die Schuld hätte (BITTE!!???!!!). Dabei werden allerdings nur die Personalien aufgenommen, da die Polizei den Unfall nicht beobachtet hat und ebenfalls keine (Brems-)Spuren aufgenommen wurden!!!

Heute kriege ich ein Bussgeldbescheid, wonach ich der Unfallschuldige sein soll.

So, damit fängt der Spass jetzt an (Ärger mit der gegnerischen Versicherung etc.)

Habe übermorgen ein Termin beim Anwalt!

Wie seht ihr den Fall?? Eigentlich liegt hier auch ein rechts vor links vor? Das Fahrzeug auf der linken Seite (Unfallgegner) muss danach eine Sorgfaltspflicht beim Abbiegen an den Tag legen und nicht mit 70 km/h in die Kurve rasen oder??

Beste Antwort im Thema
am 15. November 2010 um 17:43

Moin,

nach der Zeichnung die Du hier eingestellt hast, sieht das schlecht für dich aus. Und wenn der Pizzafahrer, egal welcher Nationalität, 70km/h gefahren ist, hättest Du jetzt die linke Türe auf der Rückbank liegen.

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51 Antworten
am 15. November 2010 um 17:43

Moin,

nach der Zeichnung die Du hier eingestellt hast, sieht das schlecht für dich aus. Und wenn der Pizzafahrer, egal welcher Nationalität, 70km/h gefahren ist, hättest Du jetzt die linke Türe auf der Rückbank liegen.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Moin,

nach der Zeichnung die Du hier eingestellt hast, sieht das schlecht für dich aus. Und wenn der Pizzafahrer, egal welcher Nationalität, 70km/h gefahren ist, hättest Du jetzt die linke Türe auf der Rückbank liegen.

Sehe ich leider genau so. Du hättes nicht abbiegen dürfen.

MfG aus Bremen

Nach deiner Skizze, hättest Du wohl Schuld. Um rechts vor links zur Anwendung bringen zu können, hättet ihr euch auf der durchgehenden Straße treffen müssen. Also 70 Sachen hätte Pizzafahrer an dieser Stelle im Leben nicht drauf haben können, ohne geradeaus weiter zu schießen. Das vergiß mal ganz schnell wieder.

Wenn Du dir so sicher bist, dann geh doch gegen den Bussgeldbescheid vor. Kann aber teuer werden.

Sehe ich genauso. Offensichtlich hast du nach deiner Skizze einfach zu früh eingelenkt und damit die Kurve geschnitten. Und deine Aussage mit den 70km/h solltest du mal in der von dir skizzierten Situation überdenken. Damit machst du dich lächerlich.

Schlucks runter, akzeptiere das du Schuld bist und spar dir das Geld für den Anwalt.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von liberalo

Wie seht ihr den Fall??

wenn der dir mit 70sachen reingekachelt wäre, könntest du jetzt nicht hier schreiben......ansonsten, da du lt. deiner skizze wohl in die gegen. fahrbahn reinbist stell dich mal drauf rein, das du unabhängig von dem bugeldverfahren mindestens eine große teilschuld hast....

Normalerweise vermeide ich es mich in Sachen einzumischen, wo ich eigentlich nichts zu sagen kann, aber das ist ja anscheinend gewünscht.

Es gibt eine Regel rechts vor links, somit hattest du vorfahrt.

Der von links kommende darf/muss aber bis zur Haltelinie vorfahren.

An meiner heimischen Autobahnausfahrt muss ich auch tierisch oft eine volllbremsung hinlegen, weil ich geschnitten werde. Gemütliches ausrollen bis zur Halte/Sichtlinie ist oft nicht drin. Aber bei mir ist der Unterschied, das ich links abbiegen will, und die Leute auf meiner Spuhr fahren.

Mit 70 würde ich nicht sagen, manchmal kann auf engen Straßen auch 30 schon sehr schnell wirken.

am 16. November 2010 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Normalerweise vermeide ich es mich in Sachen einzumischen, wo ich eigentlich nichts zu sagen kann, aber das ist ja anscheinend gewünscht.

Es gibt eine Regel rechts vor links, somit hattest du vorfahrt.

Der von links kommende darf/muss aber bis zur Haltelinie vorfahren.

Die Vorfahrt hatte der TE wenn er auf der in der Skizze waagerechten Straße bleibt. Beim Abbiegen hat er sich zu vergewissern daß dort wo er hinfährt auch niemand ist. So wie der Pizzamann sich vor dem Abbiegen zu vergewissern hat daß die Straße in die er einbiegt frei ist.

Falls die Skizze stimmt hat sich der Unfall an einer Stelle ereignet, in der beide Fahrzeuge bereits am Abbiegen waren. Eigentlich hätte auch nichts passieren dürfen, da sich die Fahrspuren beider Fahrzeuge ja nicht kreuzen. Insofern ist wohl ausschlaggebend wer in die Fahrspur des anderen geraten ist, und da sind Polizei un d Staatsanwaltschaft wohl mit dem Pizzamann der Meinung daß das der TE war. Sofern der TE nicht das gegenteil beweisen kann wird das wohl nur ein Element für die nächste Erhöhung der Rechtschutzversicherungsbeiträge.

Meine subjektive Sicht:

Wenn ich so wie Du (TE) in der von Dir auch in der Skizze geschilderten Verkehrssituation nach links in eine enge und relativ zugeparkte (können hier überhaupt 2 Kfz auf 2 Fahrspuren parallel gefahrlos aneinander vorbeifahren oder herrscht dort de facto jeweils One Way ?) einbiegen möchte, so vergewissere ich mich vor dem Abbiegen, ob für mich dort der Weg frei ist und achte natürlich vorher auf den möglichen Gegenverkehr auf meiner Straße. Dann biege ich so gut wie möglich im 90 Grad Winkel ab. That’s it.

So wie Du offensichtlich agiert hast, hast Du den Unfall nach meiner nicht juristisch untermauerten persönlichen Sicht erheblich zu verantworten. Die angeblichen 70 km/h des Unfallgegners lassen wir hier erst mal weg.

Eine rechts vor links Problematik, bezogen auf die Unfallsituation sehe ich hier nicht.

Eine Sorgfaltspflicht beim Abbiegen gilt hier außerdem für Dich selbstverständlich ganz genauso.

Du sagst zwar, dass „das Auto nicht im 90 Grad Winkel einbiegt!“ , hier beklage ich allerdings die häufige Unsitte von Abbiegern gerade in engeren Nebenstraßen mit rechts vor links, beim Abbiegen die Kreuzung auch wie bei Dir in der Skizze dargestellt zu schneiden, statt weiter ausholend in Richtung 90 Grad Winkel in die gewünschte Richtung abzubiegen. Da wird es dann oft unnötig knapp und es entstehen grundlos vermeidbare unfallträchtige Situationen.

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

Eine rechts vor links Problematik, bezogen auf die Unfallsituation sehe ich hier nicht.

Stimmt, die Frage ist eher wer war wie schnell und wie standen die geparkten Autos. Bei der Skizze ist es ja nunmal so dass beide aufgrund der parkenden Autos nicht ganz rechts auf ihrer Fahrbahnseite fahren konnten. Passen trotzdem beide Autos nebeneinander in die Straße? Oder ist die so eng dass es sich dann zwangsweise treffen müsste? Wie weit hast du die Kurve geschnitten? Wie schnell warst du?

Würde vermuten dass es vor Gericht zu einer Teilschuld für beide kommt, mit dem größeren Batzen für den TE - je nachdem wie weit er die Kurve geschnitten hat.

Da die Skizze nicht maßstabsgerecht ist, können aus dieser nur Schlussfolgerungen allgemeiner Art gezogen werden. Nur unter Zuhilfenahme exakter Entfernungsangaben ist eine Aussage über die mögliche Schuld der jeweiligen Fahrzeuge möglich.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Da die Skizze nicht maßstabsgerecht ist, können aus dieser nur Schlussfolgerungen allgemeiner Art gezogen werden. Nur unter Zuhilfenahme exakter Entfernungsangaben ist eine Aussage über die mögliche Schuld der jeweiligen Fahrzeuge möglich.

O.

Ich sehe das auch nicht so eindeutig wie die meisten Vorposter.

Wenn die dort geparkten Autos wirklich so weit in die Straße hineinragen (was wir aber nicht wissen), kommt wegen fehlender Sorgfaltspflicht des Pizzamannes durchaus eine Teilschuld in Frage.

Was die Polizei so meint, ist im Gegensatz zur weitläufigen Meinung auch völlig ohne Bedeutung.

Die Nationalität des Unfallgegners ist hier übrigens völlig unwichtig - soll wohl eher der Stimmungsmache dienen, oder wie ist sowas zu verstehen :confused:

Rechtlich hat es jedenfalls keine Auswirkung, auch wenn das manchmal erhofft wird.

Ich wünsch dir viel glück und viel spass. Den Konflickt habe ich hier auch, aber aus der Perspektive des Pizzafahrers, weil es wirklich sehr schwierig ist so an eine Rechts vor Links KReuzung zu fahren wenn man riskieren muss geschnitten zu werden.

ich weiss nur das wenn du beim Abbiegen auf die Gegenspur kommst (also schneidest), dann ist die Prüfung zumindest zu Ende :p Immer schön ausholen, und ja, ein Auto kann fast im 90 Grad Winkel abbiegen... zwar Langsam, aber es geht (fast)

wer war den auf der Vorfahrstrasse? Hast du oder hat er seine Fahrbahr verlassen. Generell hast du schoin mal 25% vorm Gericht. Anwalt bringt hier am meisten.

Wenn er wegen überhöhter Geschwindigkeit seine Fahrbahn verlassen hat, ist er schuld, zum Beispiel.

aufgrund der skizze sehe ich die Schuld zu 100 % bei dir, falls die anderen Rechtecke Parkende Autos sind.

Der Pizzafahrer kann sich ja nicht in luft auflösen und wenn die straße so eng ist hättest warten müssen.

is dir schon mal einer mit 70 in die karre gefahren ? wäre das der Fall wäre dein Wagen totalschaden.

so oder so du hast die Arschkarte und min. Teilschuld sehe aber nicht das der andere schuld hatte.

mfg

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