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bauliche Trennung , Vollgas ?
Hallo,
mir ist bewusst das auf Kraftfahrstraßen die bauchlich getrennt sind und 2 Fahrspuren besitzen kein Tempolimit herscht soweit nichts anderes angegeben .
Wie sieht es hier auf dem Bild aus (im Anhang)
ich => 1 Spur 100km/h
Gegenverkehr => 2 Spuren => Vollgas ?
Wenn ich jetz auch 2 Spuren hätte , reicht ein doppeltstrich (Doppelmarkierung/mittellinie) wie im Bild als baulcihe Trennung ?
Beste Antwort im Thema
Eine bauliche Trennung ist in der Regel Mittelstreifen und Leitplanken. Doppelte weiße Linie reicht nicht aus.
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83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von macfet
Wenn ich jetz auch 2 Spuren hätte , reicht ein doppeltstrich (Doppelmarkierung/mittellinie) wie im Bild als baulcihe Trennung ?
Nein.
Gruß vom bösen Dieter
Eine bauliche Trennung ist in der Regel Mittelstreifen und Leitplanken. Doppelte weiße Linie reicht nicht aus.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Eine bauliche Trennung ist in der Regel Mittelstreifen und Leitplanken. Doppelte weiße Linie reicht nicht aus.
hast du eine Quelle ?
ich dahcte doppelte weiße linie reicht aus
Hoffentlich wurde ich nicht geblitzt
StVO §3 (3) 2. c:
Zitat:
... Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Archduchess hat Recht.
Diedicke1300 hat auch Recht.
Der böse Dieter hat nicht Recht.
Gruß vom bösen Dieter
ist doch kein Problem. *winksmilie*
wobei mir persönlich jetzt keine solche Straße einfällt.
"Gelbe Autbahnen" ja, aber die haben bauliche Trennung.
wenn ich jetz ehrlich bin ? hab ichs immernochnicht ganz verstanden ?
Ich sehe das auch so, dass eine "richtige" bauliche Trennung vorliegen muss in Form von Leitplanke oder Mauer, die theoretisch das REinrutschen in den Gegenverkehr verhindern soll.
Zitat:
Original geschrieben von macfet
wenn ich jetz ehrlich bin ? hab ichs immernochnicht ganz verstanden ?
Wieso???
Im Zitat zu § 3 StVO steht doch alles drinn:
- du brauchst ZWEI Fahrstreifen pro Richtung ; das hast du auf deinem Bild nicht = du hast hier ein Tempolimit gem. § 3 StVO vorliegen = 100 km/h MAX.
(P.S.: das Foto erinnert mich stark an die B 281 bei Pößneck, lieg ich da richtig?)
na dann Mahlzeit
Ich frage morgen mal meinen ehmaligen Fahrlehrer
Wiso
Du hast hier doch grad alles erklärt bekommen
Aber WENN du zwei Fahrstreifen pro Richtung hättest, dann hättest du freie Fahrt (sofern keine Schilder da sind).
Also dein Bild mit einem Fahrstreifen mehr = unbegrenzt.
Und davon hätten wir sicher alle gern ein Foto.
Denn sowas wäre mir noch nicht bekannt.
Aber man lernt ja nie aus.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Aber WENN du zwei Fahrstreifen pro Richtung hättest, dann hättest du freie Fahrt (sofern keine Schilder da sind).
Also dein Bild mit einem Fahrstreifen mehr = unbegrenzt.
Nein, da fehlt die bauliche Trennung, Mittelstreifen, Leitplanke.
Edit: Korrektur, habe mich gerade belesen, wusste ich nicht. Zeichen 340 und Zeichen 295 reichen auch aus, ohne Bauliche Trennung.
Zitat:
Original geschrieben von macfet
wenn ich jetz ehrlich bin ? hab ichs immernochnicht ganz verstanden ?
Auf dem von Dir eingestellten Bild ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für beide Fahrtrichtungen 100 km/h.
Lese ich mir jetzt das Zitat von "Archduchess" des § 3 der StVO durch und folge darin nur diesen Wortlaut, würde bereits ein weiterer Fahrstreifen in Deiner Fahrtrichtung dazu führen, das 100 km/h nicht mehr die Grenze wäre (Voraussetzung: außerhalb der geschlossenen Ortschaft)
Mir persönlich ist allerdings keine solche "Land- oder Bundesstraße" bekannt, wo nicht mindestens eine Leitplanke zwischen den Richtungsfahrbahnen installiert worden ist.
Eine hier zitierte "gelbe Autobahn" gibt's, ohne dass ich lange darüber nachdenken müsste, z.B. im Kreis Siegen. Es ist eine normale Bundesstraße, die autobahnähnlich ausgebaut ist und sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft befindet. Entgegen vieler anderer mir bekannter Fälle befinden (oder befanden) sich dort keine einschränkenden "Geschwindigkeitsschilder".
Was genau die "bauliche Trennung" ist, wird sich aus den VWV der StVO und einschl. Regeln ergeben; ich erspare mir jetzt aber ein Nachlesen.
EDIT:
Zitat:
Original geschrieben von macfet
na dann Mahlzeit
Ich frage morgen mal meinen ehmaligen Fahrlehrer
na, ich weiß nicht, ob das ein fachlicher Ansprechpartner ist, wenn ich so sehe, wie sich hier Fahrlehrer verhalten:
Parken im Haltverbot und vor Grundstücksein- und -ausfahrten
Nichtbeachtung der "Schrittgeschwindigkeit" in Spielstraßen
Motorradfahren ohne Helm und ohne Licht auch entgegen vorgeschriebener Fahrtrichtungen der Einbahnstraße
Warmlauflassen von kalten Motoren
usw. usw. usw.
.... und dies mit bzw. in Anwesenheit der Fahrschüler