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Bei einem Unfall, Gegner fährt ohne Stempel, Zulassung bzw. Versicherung

Themenstarteram 27. Juni 2016 um 6:11

Guten Morgen,

Freund von mir erzählte mir gerade, bei ihm in der Straße steht ein 3er Golf ohne Stempel aufm Kennzeichen, wird aber bewegt.

Nur mal rein hypothetisch, wenn er nun einen Unfall verursacht, wer zahlt?

Bin ich, wenn ich der Geschädigte bin, erst mal über meine eigene Versicherung versorgt?

Wenn ja, Teil- oder Vollkasko? Wird man hochgestuft?

Grundsätzlich, der Wagen wurde wohl schon durch einen Nachbarn bei der Polizei gemeldet, wurde aber noch nicht aus dem Verkehr gezogen.

Grüße Lon

Beste Antwort im Thema

Hallo, OO--II--OO,

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 27. Juni 2016 um 13:21:53 Uhr:

... hat auch gleich an der Tankstelle schon so ein oberschlauer Übergenauer die Polizei gerufen.

wenn Dir mal jemand Deinen PKW mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug schrottet, wirst Du Dir wünschen, dass so ein oberschlauer Übergenauer rechtzeitig die Polizei gerufen hätte, denn Du hättest dann unnötigen Ärger und vermutlich unnötige Kosten am Hals.

Viele Grüße,

Uhu110

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Nur eine Vermutung:

Wenn der Gegner keine Versicherung hat, sieht es für dich erstmal mau aus.

Ich vermute mal, dass du die Kosten nur gerichtlich einklagen kannst.

Schäden dieser Art zahlt nur deine Vollkasko, da eine Teilkasko keine von dir selbst verursachten Schäden übernimmt. In diesem Fall gilt der Schaden als von dir verursacht.

Die Teilkasko zahlt nur Wildunfälle, aber keine mit anderen VT.

Ob du dann hochgestuft wirst, hängt von deiner Versicherung ab. Es gibt einige, da hast du einen gemeldeten Schaden im Jahr frei.

Themenstarteram 27. Juni 2016 um 6:34

Ja gut, meine persönliche Vollkasko wäre so eine, welchen einen Schaden im Jahr frei bietet.

Man hätte also seine SB und das wäre es schon. Gut, das klingt ja lange nicht so dramatisch wie erst angenommen.

am 27. Juni 2016 um 6:53

Falls Personenschäden durch ein nicht versichertes Fahrzeug verursacht werden, greift der Fonds der Autoversicherer, die Verkehrsopferhilfe. Sachschäden werden aber nur beglichen, wenn gleichzeitig ein erheblicher Personenschaden entstand. Es ist ja jedem freigestellt, sich gegen Sachschäden über die Vollkasko zu versichern.

http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds.html

am 27. Juni 2016 um 7:12

Mir wurde schon einmal ein "Stempel" abgemacht, Vandalismus quasi.

Könnte theoretisch auch sein, dass der Wagen versichert ist, er aber erst noch ein paar "Anmeldungsmodalitäten" (HU) erledigen muss, daher (noch) nicht gestempelt.

Oder er hat irgendwas anderes mit den Kennzeichen angestellt... die wurden geklaut... und er ist zu faul das zu melden, hat jetzt einfach welche ohne Stempel draufgemacht.

Vielleicht mal beim Zentralruf der Versicherer anfragen? Ich weiß nicht, ob die Auskunft geben können/dürfen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. Juni 2016 um 08:53:42 Uhr:

Falls Personenschäden durch ein nicht versichertes Fahrzeug verursacht werden, greift der Fonds der Autoversicherer, die Verkehrsopferhilfe. Sachschäden werden aber nur beglichen, wenn gleichzeitig ein erheblicher Personenschaden entstand. Es ist ja jedem freigestellt, sich gegen Sachschäden über die Vollkasko zu versichern.

http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds.html

Nicht vollständig: Sachschäden werden bei Unfallflucht nur beglichen, wenn.....

Hier nimmt ein eventuell nicht versichertes Fahrzeug am Straßenverkehr teil. Im Falle eines Unfalles - ohne Unfallflucht oder mit ermittelten Täter - gibt es zwei mögliche Ansprechpartner:

a) den ehemaligen Versicherer, wenn der die erforderliche Meldung ans Straßenverkehrsamt unterlassen hat

b) die Verkehrsopferhilfe - die gibt übrigens noch den Tipp nach a), denn dann haftet sie nicht selbst.

Hallo, Lon,

Zitat:

@lon schrieb am 27. Juni 2016 um 08:11:46 Uhr:

Grundsätzlich, der Wagen wurde wohl schon durch einen Nachbarn bei der Polizei gemeldet, wurde aber noch nicht aus dem Verkehr gezogen.

grundsätzlich ist es schon mal richtig, dass der Nachbar die Polizei informiert hat und das hat nichts mit Denunzieren zu tun, falls das jetzt einige denken sollten.

Wenn es erst vor Kurzem passiert ist und von der Polizei nichts veranlasst wurde, kann es sein, dass lediglich der Aufkleber der Zulassungsstelle abgefallen ist und die Polizei ihm eine Frist zur Beseitigung dieses Mangels gesetzt hat.

Frag doch mal Deinen Nachbarn, ob die Polizei ihm gegenüber so etwas angedeutet hat.

Ist das Fahrzeug jedoch tatsächlich nicht zugelassen und versichert, sollte eine erneute Meldung an die Polizei gehen, denn durch solche Fahrer können andere in den finanziellen Ruin getrieben werden.

Viele Grüße,

Uhu110

 

Themenstarteram 27. Juni 2016 um 9:29

Grundsätzlich, wenn meine Vollkasko mit 300SB und einem Schaden frei pro Jahr den Fall reguliert, komme ich in keinen finanziellen Ruin. Oder was habe ich vergessen?

Ich habe mal aus Versehen die Landesplakette mit dem Hochdruckreiniger abgekärchert. Hatte auch ein paar Tage gedauert, bis ich da wieder ne neue drauf hatte (Samstag an der Tankstelle weggeflogen; Donnerstagabend zum Amt).

Das Auto habe ich natürlich normal weiter genutzt.

am 27. Juni 2016 um 9:52

Zitat:

@lon schrieb am 27. Juni 2016 um 11:29:11 Uhr:

Grundsätzlich, wenn meine Vollkasko mit 300SB und einem Schaden frei pro Jahr den Fall reguliert, komme ich in keinen finanziellen Ruin. Oder was habe ich vergessen?

du vielleicht nicht, aber es soll Leute geben, die keine Vollkasko auf ihrem älteren Auto haben und auch nicht die Kohle haben, so einen Schaden erstmal selber zu zahlen ... die stehen dann ruiniert da

am 27. Juni 2016 um 10:22

Zitat:

@lon schrieb am 27. Juni 2016 um 11:29:11 Uhr:

Grundsätzlich, wenn meine Vollkasko mit 300SB und einem Schaden frei pro Jahr den Fall reguliert, komme ich in keinen finanziellen Ruin. Oder was habe ich vergessen?

Hast du.

Die Nummer mit dem "einen Schaden im Jahr frei" hat einen enormen Haken.

Denn was viele nicht wissen, im Hintergrund geht dein SF-Rabatt trotzdem hoch. Du zahlst nur nicht mehr, weil deine Versicherung dir einen (Haus-)Rabatt in der Höhe einräumt, was du eigentlich mehr zahlen müsstest.

Bei jedem Versicherungswechsel fällst du also auf eigentlichen Schadenverlauf zurück. Jetzt kannst du sagen, dann bleibe ich eben bei der Versicherung, aber dazu muss man wissen, nach jedem Schaden haben beide Seiten die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Produzierst du ein paar dieser Schäden, dann ist irgendwann Schluss und dann wird es richtig bitter.

Gefährlicher sind mögliche Personenschäden durch das nicht versicherte Fahrzeug.

Für den ruhenden Verkehr ist übrigens das Ordnungsamt zuständig. Erst sobald sich das Auto bewegt kann die Polizei eingreifen. Ich gehe aber mal davon aus die leiten das weiter.

Zitat:

Grundsätzlich, wenn meine Vollkasko mit 300SB und einem Schaden frei pro Jahr den Fall reguliert, komme ich in keinen finanziellen Ruin. Oder was habe ich vergessen?

Der Schaden an deinem Wagen wird zwar bezahlt, aber wenn du für den Rest deines Lebens im Rollstuhl sitzt …

Zitat:

@lon schrieb am 27. Juni 2016 um 08:11:46 Uhr:

Guten Morgen,

Freund von mir erzählte mir gerade, bei ihm in der Straße steht ein 3er Golf ohne Stempel aufm Kennzeichen, wird aber bewegt.

Nur auf einem Kennzeichen oder auf beiden?

Ungestempelte Kennzeichen heißt ja nicht gleich unbedingt illegal !

GuggsDu z.B. da :

http://www.stadt-koeln.de/.../fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen-1

Ich war selber auch schon mal so mit Versicherungsbestätigung zum TÜV unterwegs, auf dem Weg noch getankt, hat auch gleich an der Tankstelle schon so ein oberschlauer Übergenauer die Polizei gerufen. Die haben mich aber nach kurzem Check der Versicherungsbestätigung weiter zum TÜV fahren lassen.

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