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Betrug beim Autokauf!?

BMW 5er E61
Themenstarteram 1. Juni 2014 um 22:31

Hallo,

ich habe mir vor etwa 4 Monaten einen BMW 535D Bj. 2004 gekauft.

Als ich dort war sah das Auto einigermaßen gut aus ein paar Kratzer und 2 Beulen aber ist ja kein Neuwagen mehr.

Der Verkäufer (Privat) hat mir nicht gesagt das der Wagen aus Italien kommt habe ich aber erst jetzt feststellen können als ich den Fahrzeugschein bei BMW vorgezeigt habe wegen ein paar teilen.

Außerdem wurde mir von einer Werkstatt gesagt das der Wagen einen Unfall gehabt haben muss da mehrere Sachen gespachtelt und Lackiert worden sein müssen und zwar sehr schlecht!!

Motorhaube passt nicht richtig bzw muss mehrmals an verschiedenen Stellen gedrückt werden damit sie zugeht.

Außerdem ist mir beim Kauf aufgefallen das die Drehzahl etwas schwankt worauf der Verkäufer meinte das er bei BMW wahr und die meinten das es Normal sei.

Als ich bei ZF in Dortmund war wurde mir dann gesagt das es nicht Normal ist sondern der Wandler Defekt!

Daraufhin habe ich bei BMW den Wagen vorgeführt und der KFZ-Meister meinte das egal wo man dieses Auto bei BMW vorgeführt hat der ehemalige Besitzer daraufhingewiesen wurde.

Denn sowas kann nicht Normal sein vokalem nicht bei einem Auto was mal 70.000 € gekostet hat.

Der Verkäufer hat einen Kaufvertrag gemacht in dem nur unsere Namen, Adressen, KM, Preis und das ich das Auto innerhalb einer Woche abmelde steht.

Kann ich da was machen oder wie sieht die Rechtslage aus ?

Frage hier nach weil ich keine Rechtsschutz habe und nicht umsonst zahlen möchte, denn da gebe ich lieber das Geld für das neue Getriebe aus.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2014 um 14:35

Ich würd sagen dumm gelaufen für dich... Hacks als Lehrgeld ab... Glaub mir selbst bei eindeutigen Sachen entscheidet das Gericht oft 50/50 oder so habe es selber erlebt. Zum Glück rechtschutz.

Selbst wenn du ganz arg viel Glück hast und den Prozess gewinnst wird bei dem Alter und dem Kilometerstand nicht viel rüberkommen... Meiner ist selber 2005 und hat 220 tkm in einem Moment denk ich top auto und im nächsten Moment verreckt was. Jetzt nach 4 Monaten zu kommen schwinden deine Chancen gegen null.

Ich würde dir raten dich mit dem verkäufer in verbindung zu setzen und mit ihm darüber zu reden. So hatte ich es mal gemacht bei meinem 3er den ich als unfallfrei gekauft hatte, hab ihm ne Rechnung von BMW auf den Tisch geknallt über einen Unfallschaden von 10000€ und der Verkäufer hat mir 1500€ zurückerstattet damit die Sache vom Tisch ist, aber da war der Wagen keine 2 Wochen bei mir. Damals war der wagen 6 Jahre alt und hatte keine 100000 km runter. Hatte noch Glück dass der Verkäufer drauf einging.

Gebrauchtkauf bei Privat in dem Alter und Laufleistung ist immer so ne Sache. Wer sich nicht auskennt lieber beim Händler kaufen, aber bei der Laufleistung würde die Garantie glaub max. 50% bezahlen...

15 weitere Antworten
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15 Antworten
am 1. Juni 2014 um 22:52

Wenn der Unfall vom Verkäufer war und man kann es auch Beweisen denke ich man hat gute Chancen.

Steht außerdem im Kaufvertrag das es ein Import ist ? Wenn nein liegen deine Chancen da auch gut.

Das mit dem Getriebe ist so eine Sache ich mein nach 4 Monat ist es schlecht den Verkäufer jetzt was vorzuwerfen.

Ist dir den das mit der Motorhaube nicht beim Kauf aufgefallen !? Hast du nicht bei der Fahrzeug besichtigung die Motorhaube aufgemacht ? Wenn man sich Gebrauchtwagen kauft sollte man es immer ziemlich gut unter die Lupe nehmen und ganz wichtig ist immer nach Spaltmassen, Lackunterschiede schauen sowie Motorraum und Papiere etc abchecken. Hast du dir den Kaufvertrag während des Kaufes auch nicht angeguckt ? Den der sollte schon Vollständig sein nicht einfach Blind ein Fahrzeug kaufen.

Ein Italienisches Fahrzeug erkennt man meistens daran das es fast immer keine Sitzheizung und öfters mal eine Braune Lederausstattung hat.

Kennt man sich nicht aus mit Autos sollte man zu Dekra o.ä fahren Checken das Fahrzeug komplett ab für ca.60€.

Ich weiß es nicht genau, aber wenn im KV nix drin steht von den Sachen( Unfall, Import), könnte ich mir vorstellen das es schwierig wird.

Der Verkäufer könnte sich damit rausreden, das er Dich Mündlich darauf hingewiesen hat.

Und ohne eine Rechtschutz...... das ist schon eine verzwickte Angelegenheit.

Wieviel Vorbesitzer hat der Wagen denn und was hat er gelaufen?

am 2. Juni 2014 um 4:36

Na ja, ganz so eindeutig sehe ich das aus juristischer Sicht auch nicht... Es käme am Ende wirklich darauf an, was man dem Privatverkäufer nachweisen kann oder nicht.

Die Importeigenschaft eines Fahrzeuges ist zwar durchaus wertbeeinflussend, bei einem mehrere Jahre alten Gebrauchtwagen aber weit weniger, als bei einem Neu- oder Jahreswagen. Gegenüber einem Händler stünden die Chancen da besser, bei einem Privatverkäufer müsste man diesem schon eindeutig nachweisen können, dass er selbst von der Importeigenschaft gewusst und dies bewusst verschwiegen hat. Das könnte schwierig werden, zuweilen der Wertminderungsfaktor eher gering ist, gerade wenn es sich um ein älteres Fahrzeug mit entsprechender Laufleistung handelt.

Blöd halt, aber gerade italienische Importfahrzeuge sind oft mittelprächtig reparierte Unfallschäden mit getürkter Laufleistung. Hab ich bei meinem CLK ja vor Kurzem erst selbst erlebt. Nur war der eben vom Händler und ging nach einem kurzen Telefonat mit seinem Anwalt sofort wieder Retour... :)

Mit dem vermeindlichen Unfallschaden verhält es sich ebenso, wobei der Nachweis auch hier zu führen ist, dass dieser bewusst verschwiegen wurde. Vor allen Dingen muss der Unfallschaden selbst erstmal nachweisbar sein. Ein Könnte und Müsste bringt da noch nicht viel. Das bedingt aber, dass der Vorbesitzer das Fahrzeug wissentlich als Unfallschaden gekauft hat oder diesen Unfall selbst hatte. Da hilft nur recherchieren und das kann mühselig werden.

Beim Rest stehen die Chancen so oder so schlecht. Ob Getriebe oder anderer Mangel, das Fahrzeug wurde sicherlich unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft, sodass sich hier jede Hoffnung erübrigt. Für wissentlich verschwiegene Mängel haftet zwar auch der Privatverkäufer, doch hier einen Nachweis zu führen ist schier unmöglich.

Einzig sinnvoller Ansatz wäre hier der Unfallschaden, falls sich in Erfahrung bringen ließe, wann dieser war oder ob der Verkäufer das Fahrzeug selbst als Unfallfahrzeug erworben hat. Oft kann man nachvollziehen, woher das Fahrzeug stammt und dann rentiert es sich durchaus, mal nach dem Vorbesitzer oder dem verkaufenden Händler zu forschen. Man bekommt zwar nur spärlich Infos, aber mit dem Hinweis darauf, dass man ein gerichtliches Verfahren anstrebt, kommt schon mal die eine oder andere Info rüber...

Themenstarteram 2. Juni 2014 um 9:07

Hallo,

Danke für die schnellen Antworten.

Also der Wagen hat 200.000 gelaufen .

Als ich mir den Wagen mit einem Zeugen ansah wurde kein Wort über Unfall oder Import verloren.

Ich habe mir das Auto schon angeguckt und die Spaltmaße waren auch einigermaßen ok.

Das Getriebe wurde von BMW überprüft und dem Vorbesitzer mitgeteilt das der Wandlern defekt ist.

am 2. Juni 2014 um 10:01

Zitat:

Original geschrieben von Mrco99

Hallo,

Danke für die schnellen Antworten.

Also der Wagen hat 200.000 gelaufen .

Als ich mir den Wagen mit einem Zeugen ansah wurde kein Wort über Unfall oder Import verloren.

Ich habe mir das Auto schon angeguckt und die Spaltmaße waren auch einigermaßen ok.

Das Getriebe wurde von BMW überprüft und dem Vorbesitzer mitgeteilt das der Wandlern defekt ist.

Hast du das schriftlich, dass er auf einen defektem Wandler hingewiesen wurde? Da mündliche Aussagen vor Gericht nichts bewirken. Privatverkäufer ist es immer schwer dran zu bekommen. Wenn du ganz viel Glück hast und Unfall oder sonst irgendwelche schweren Mängel nachweisen kannst die der Verkäufer bewusst verschwiegen hat, dann wird er das Fahrzeug zurück nehmen müssen. Abzüglich deinen gefahrenen KM. Oder dir einen gewissen Geldbetrag zurück erstatten.

Zitat:

Als ich mir den Wagen mit einem Zeugen ansah wurde kein Wort über Unfall oder Import verloren.

Dann kommt er auch auf einmal mit Zeugen um die Ecke.... Das ist verdammt schwer. Und dann alles ohne Rechtschutz. Ganz Ehrlich, vergiss es. Es sit schon schwierig genug dem Privatverkäufer irgendwie beizukommen. Und dann das ganze ohne eine Rechtschutz. Wenn Du Pech hast, bleibst Du auf den Anwaltskosten auch noch sitzen.

Zitat:

Das Getriebe wurde von BMW überprüft und dem Vorbesitzer mitgeteilt das der Wandlern defekt ist.

Und woher hast Du diese Erkenntnis? Vielleicht hat er den Wandler ja auch Repariert, und der ist schon wieder hin.

Das sind so viele Schwarze Löcher in die Du erstmal Licht bringen müsstest.

 

Besorg Dir klare und Handfeste Beweise bezüglich des Wandlers und des Unfallschadens.

Dann such Dir nen RA, und lass Ihn für Dich nen Schreiben aufsetzten.

Musst allerdings in Vorkasse gehen, und vielleicht haste ja Glück.

Die Import Sache ist etwas schwammig. Bei dem alter macht das Fast keinen Unterschied mehr.

am 2. Juni 2014 um 13:02

Also beim Wandler kann der TE schon mal abdanken, da man bei der Laufleistung von gut 200.000 Km kaum mehr von einem Mangel im eigentlichen Sinne ausgehen würde, sondern eher von einem laufleistungsbedingten Defekt. Da zählt dann wortwörtlich - gekauft wie gesehen, also unter Ausschluss der Gewährleistung...

Und mal ein kleiner rechtlicher Hinweis... Ein Privatverkäufer ist gesetzlich gar nicht dazu verpflichtet, jeden Defekt am zu verkaufenden Fahrzeug zu kennen oder gar explizit darauf hinzuweisen. Eine arglistige Täuschung läge nur vor, wenn der Kaufinteressent explizit danach fragt und der Verkäufer wissentlich eine falsche Antwort gibt.

Das mit den mitgebrachten Zeugen ist auch immer so eine Sache, die vor Gericht schnell scheitert. Gefälligkeitsaussagen von Kumpels oder der Partnerin mögen Gerichte nicht so wirklich und genau dies unterstellt man dann nur allzu gern - ob berechtigt oder unberechtigt.

Auch das Thema Wertminderung durch Importeigenschaft kann der TE bei einem Fahrzeug mit 200.000 Km mehr oder weniger vergessen. Da kommt nix mehr rum...

Im Gesamten - ohne Rechtschutz - also nur wenn sich in Sachen Unfallschaden was ergibt, ansonsten wird es wohl ein Griffr ins Klo...

am 18. Juni 2014 um 14:35

Ich würd sagen dumm gelaufen für dich... Hacks als Lehrgeld ab... Glaub mir selbst bei eindeutigen Sachen entscheidet das Gericht oft 50/50 oder so habe es selber erlebt. Zum Glück rechtschutz.

Selbst wenn du ganz arg viel Glück hast und den Prozess gewinnst wird bei dem Alter und dem Kilometerstand nicht viel rüberkommen... Meiner ist selber 2005 und hat 220 tkm in einem Moment denk ich top auto und im nächsten Moment verreckt was. Jetzt nach 4 Monaten zu kommen schwinden deine Chancen gegen null.

Ich würde dir raten dich mit dem verkäufer in verbindung zu setzen und mit ihm darüber zu reden. So hatte ich es mal gemacht bei meinem 3er den ich als unfallfrei gekauft hatte, hab ihm ne Rechnung von BMW auf den Tisch geknallt über einen Unfallschaden von 10000€ und der Verkäufer hat mir 1500€ zurückerstattet damit die Sache vom Tisch ist, aber da war der Wagen keine 2 Wochen bei mir. Damals war der wagen 6 Jahre alt und hatte keine 100000 km runter. Hatte noch Glück dass der Verkäufer drauf einging.

Gebrauchtkauf bei Privat in dem Alter und Laufleistung ist immer so ne Sache. Wer sich nicht auskennt lieber beim Händler kaufen, aber bei der Laufleistung würde die Garantie glaub max. 50% bezahlen...

Vom TE werden wohl eh nix mehr dazu hören ;)

Themenstarteram 11. Juni 2015 um 10:49

Hallo Leute,

bisschen spät das ich wieder schreibe, aber ich hatte leider garkeine Zeit in dem letzten Jahr.

Ich bin zum Anwalt gegangen und dieser hat mir das ganze genau so erläutert wie Ihr, Aufgrund des Alters und der vergangenen Zeit ( 4 Monate nach Kauf) denkt er das man da etwas bezüglich des Unfalls zurückerstattet bekommen könnte, aber er denkt auch das es gerade mal so hoch wäre wie die Kosten für Ihn. Und wenn wir verlieren würden, würden nur noch mehr Kosten entstehen. Aus dem Grund habe ich es auch gelassen.

Danke an Alle für eure Hilfe!!!

Im November ist mir einer in den BMW reingefahren, genau wo alles neu gemacht wurde, vom Getriebe bis zum Turbo und Foliert.

Totalschaden !!! :(

am 11. Juni 2015 um 11:25

Na bravo, das ist ja mal richtig ärgerlich.

Moin!

Ich habe grade auch so einen Fall von "Unfallfreien" Wagen durchgezogen:

I. Instanz Landgericht LG : Klage abgewiesen da Vorbesitzer behauptet hat der Wagen sei Unfall frei und der Händler nicht verpflichtet zum Beispiel in der Fahrzeuglegende - PC BMW - nachzuschauen.

Der Händler,da noch BMW Vertriebspartner, konnte und war berechtigt diese Daten bei BMW abzurufen.

II. Instanz OLG Celle : Berufung abgelehnt weil der Händler nicht weiter in die Historie des Fahrzeugs schauen muss!!!

Zum Glück hat meine Rechtschutz die Kosten übernommen - ca. 4000,-€ !

Nun darf/muss ich beim Verkauf angeben der Wagen hatte einen Unfall !

Den Vorbesitzer zu belangen wäre eine Möglichkeit,aber im Schreiben meiner Anwältin wird davon abgeraten weil das zu Aufwendig und zu teuer kommen könnte weil dazu noch weitere Gutachten einzufordern sind,also Ende Gelände.

Anm.: Der Schaden war im unteren Bereich des Frzgs.also durch die ganzen Abdeckungen nicht zu sehen.

Die ganzen Aufwendungen an Material und AWs konnte ich mir in einer andren BMW - Werkstatt innerhalb von nicht einmal 10 min. ausdrucken lassen!!!

Gruß

tabbertklaus

hallo,

ich glaube da wirst du schlechte karten haben . . . der Verkäufer ist privatmann . . . die bist privatmann . . . damit ist eigentlich alles gesagt . . .

 

grundsätzlich ist auch nichts schlimmen daran das der wagen aus Italien stammt - oder ein eu Reimport ist . . . du hast sicher nicht danach gefragt ob es ein deutsches Fahrzeug ist ? siehst du . . .

selbt wenn der wagen einen Unfall hatte - dann müsste der Unfall zwangsläufig nicht au der zeit des Verkäufer stammen - sondern könnte beispielsweise beim vor vor Besitzer geschehen sein . . .

somit muss dein Verkäufer zwangsläufig nicht wissen, das der wagen einen Unfall hatte . . . will sagen, vielleicht wusste er selbst nichts davon . . . andererseits - wie willst du ihm beweisen das er etwas davon wußte ? wenn das Fahrzeug beispielsweise bei BMW repariert wurde könnte man anhand des Datums vielleicht hier eine Zuordnung des schadens anstreben . . . dies gelingt aber wie gesagt wohl nur wenn das Fahrzeug bei BMW repariert wurde - und nicht in irgendeiner kleinen Werkstatt.

aber dann ist ein Unfall auch nicht immer ein Unfall . . . ein parkrempler als solches der wieder mit ein bischen Spachtelmassen in stand gesetzt wurde ist in meinen augen auch kein Unfall . . .

du hast ein Fahrzeug von 2004 gekauft - das heisst, es handelt sich um ein gut 10 jahr altes Auto - es ist leider vollkommen irrelevant was die karre mal vor 10 jahren gekostet hat, 10 jahre alte 535 d bekommst du aus 2004 schon ab 6000 eus, wenn nicht sogar noch weniger . . .

was hast du erwartet ? wenn du einen richtig dicken BMW haben willst - noch dazu mit der dicken bi Turbo Maschine - am besten neuwertig mit wenig Kilometern und so günstig wie nur möglich ?? das wird schwierig - das kann ich dir aus eigener Erfahrung berichten.

ich würde sagen, ohne irgendwie nen riesen wirbel um die Sache zu machen - buch es unter Erfahrung ab - beim nächsten wagen den du kaufst weißt du auf was du mehr achten mußt.

viele grüße

Themenstarteram 19. Juni 2015 um 6:11

Hallo,

deswegen habe ich bei meinem neuen Wagen auf jeden Punkt geachten wie z.B. Deutsches Fahrzeug, History bei Porsche nachvollziehbar, Porsche service zum überprüfen genutzt etc. diesmal bin ich auch glücklich ohne Probleme, es ist klar das wenn man ein Auto kauft was ca 6-10 Jahre alt ist, nicht ein Neuwagen erwarten darf, es ist immer nur ärgerlich wenn die Probleme nach 2-3 Monaten auftreten.

Ich hab mein Lehrgeld bezahlt, und Heute weiß ich wie ich was kaufen kann.

 

Liebe Grüße !!

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