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Bin bei Rot gefahren und habe einen Unfall verursacht
Hallo alle zusammen,
es ist folgendes bei mir passiert. Ich stand an der Kreuzung mit zwei Spuren (1x gerade und 1x für Linksabbieger). Dann ging der Ampel grün für die gerade fahrende und bin auch losgefahren und einen Unfall verursacht..
So was habe ich bei einem Rechtstipp-Forum gefunden:
Die grobe Fahrlässigkeit entfällt aber dann, wenn Sie zum Beispiel ortsunkundig waren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.2.1989, r+s 1990, S. 364). Oder: Der Fahrer war durch eine Nachbarampel irritiert und ist nach vorherigem Anhalten aufgrund des Mitzieheffektes losgefahren (BGH, Urteil vom 29.1.2003, VZR 173/01, MDR 2003, R 11).
Heißt jetzt eigentlich es sei keine grobe Fahrlässigkeit gewesen und soll meine Versicherung alle meine Kosten tragen und bei mir steigt nur der Jahresbetrag oder bleibe ich auf meine Kosten sitzen?
Vielen Dank für die Hilfe!!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CV626 schrieb am 20. Juni 2016 um 14:10:55 Uhr:
Und das stimmt auch.
Nein, das stimmt eben nicht!
Dass du das glaubst, liegt schlicht und ergreifend daran (und das ist auch überhaupt nicht böse gemeint!), dass du nicht weißt, wie man einen Gesetzestext zu lesen und zu interpretieren hat.
Sorry, es ist ganz einfach so, wie Ostelch und ich es erklärt haben: der § 103 VVG regelt abschließend, in welchen Fällen die (KFZ-)Haftpflichtversicherung leistungsfrei ist, soweit es um die Herbeiführung des Versicherungsfalles (also die Unfallursache) geht. Nämlich ausschließlich bei Vorsatz.
Der Verstoß gegen vertragliche Obliegenheiten ist eine ganz andere Geschichte und wird ebenfalls im VVG in den §§ 19-32 geregelt. Das hat aber überhaupt nichts mit der Unfallursache zu tun, sondern mit dem Verhalten vor oder nach dem Unfall. Hier geht es um vertragliche Verpflichtungen, die du gegenüber der Versicherung eingegangen bist, so z.B. nicht ohne Fahrerlaubnis zu fahren, dich nicht vom Unfallort zu entfernen, nicht unter Alkoholeinfluss zu fahren, der Versicherung gegenüber vollständige Angaben zu machen etc.
Wenn du jetzt die beiden Dinge kombinierst, kommst du vielleicht selbst drauf: Ein Unfall passiert nicht, weil ich ohne Führerschein fahre (das bekommen viele jahrelang prima hin!), ein Unfall passiert auch nicht, weil ich Alkohol im Blut habe. Der Unfall passiert, weil ich die Vorfahrt missachte, mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs bin, zu spät bremse etc. pp. Das kann auch alles grob fahrlässig sein. Die Versicherung nimmt dich aber nicht in Regress, weil du die Vorfahrt missachtet hast (mit oder ohne FS, mit oder ohne Alkohol) - das geht mangels Vorsatz nicht - sondern sie beruft sich auf die Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten.
Umgekehrt bedeutet das nämlich auch, dass dich die Versicherung in Regress nehmen kann, wenn die Unfallursache nur einfache Fahrlässigkeit ist, aber der Verstoß gegen die Obliegenheiten vorliegt. Einfachstes Beispiel: Auffahrunfall aus Unachtsamkeit. Das ist einfache Fahrlässigkeit, auch wenn man keinen Führerschein hat. Aber das Fahren ohne FS ist eine Obliegenheitsverletzung und führt zum Regress.
Die Trennung ist deshalb wichtig, weil die Regressmöglichkeit nicht einfach Fälle von grober Fahrlässigkeit betrifft, sondern nur exakt die in den Versicherungsbedingungen genannten Obliegenheitsverletzungen.
Wichtig auch, dass der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung überhaupt nicht vor Regressen aufgrund von Obliegenheitsverletzungen schützt!
Wenn man alles in einen Topf wirft, kommt man zwangsläufig zu falschen Schlüssen und erzeugt entweder unnötige Panik (wie in diesem Fall: rote Ampel überfahren ist in der Haftpflicht ohne wenn und aber abgedeckt) oder aber trügerische Sicherheit (meine Versicherung verzichtet auf die Einrede, also kann mir überhaupt nicht passieren. Pustekuchen!).
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57 Antworten
Hallo,
mein Name ist Teresa. Bin zum ersten mal hier und hoffe jemand kann mir helfen.
Gerade meinen ersten Unfall hinter mir. War total in Gedanken und auf der Heimfahrt. Hatte mich auf der Hauptverkehrsstraße schon auf der Rechtsabbiegespur eingeordnet, als mir plötzlich einfiel, dass ich meine Tochter noch aus dem Kindergarten abholen muß. Darauf habe ich den rückwärtigen Verkehr beobachtet und die Spur gewechselt um geradeaus weiter zu fahren. Die vor mir stehende Ampel war zu diesem Zeitpunkt grün. Da ich mir nicht sicher war ob ich das hinter mir fahrende Fahrzeug behindert hatte, habe ich es noch mal im Rückspiegel beobachtet. Zwischenzeitlich hatte anscheinend die Ampel auf rot geschaltet und ich bin einer anderen Verkehrsteilnehmerin in den Wagen gefahren. Verletzt war zum Glück niemand und es entstand nur Blechschaden. Am anderen Fahrzeug dürfte der Schaden höher als bei mir sein. Polizei hat den Unfall aufgenommen. Ich bin mir auch meiner Schuld bewusst und weiß, das ich vermutlich mit einem Fahrverbot rechnen kann. Meine Fragen wären: Kann es sein, dass ich aufgrund meines Verstoßes die Reparatur des gegnerischen Fahrzeugs auch bezahlen muß? Was sollte ich in den Anhörungsbogen schreiben um eine kleine Chance auf Strafmilderung zu haben? Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Ampel überfahren Unfall' überführt.]
Den Schaden am anderen Fahrzeug wird Deine Haftpflichtversicherung begleichen wenn Du die Schuld zugesprochen bekommst.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Ampel überfahren Unfall' überführt.]
Zunächst Danke für die schnelle Antwort. Irgendwo hatte ich gelesen, dass ein Rotlichtverstoß als grob fahrlässiges Verhalten gewertet wird und die Versicherung zumindest einen Teil des gegnerischen Schadens von mir zurückfordern kann.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Ampel überfahren Unfall' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Teresa123
Zunächst Danke für die schnelle Antwort. Irgendwo hatte ich gelesen, dass ein Rotlichtverstoß als grob fahrlässiges Verhalten gewertet wird und die Versicherung zumindest einen Teil des gegnerischen Schadens von mir zurückfordern kann.
Nicht in jedem Fall, ich halte Deine Situation für ein Momentsversagen. Schildere ordendlich in der Anhörung die Situation und dann warte ab.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Ampel überfahren Unfall' überführt.]
Danke, du machst mir Hoffnung. Mit einem Fahrverbot und 200 Euro Strafe muß ich aber wohl rechnen?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Ampel überfahren Unfall' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Teresa123
Irgendwo hatte ich gelesen, dass ein Rotlichtverstoß als grob fahrlässiges Verhalten gewertet wird und die Versicherung zumindest einen Teil des gegnerischen Schadens von mir zurückfordern kann.
Nicht beim Haftpflichtschaden, dies was du meinst wäre Vorsatz, also wenn du mit Absicht einen Schaden verursachst, oder eine schwere Straftat begehst, dann kann deine Kfz-Haftpflichtversicherung z.B. Regress fordern.
Anders sieht es in der Kasko Versicherung aus, da kann wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt der Schutz sogar ganz erlöschen, mittlerweile bieten die Kakso-Versicherungen aber auch gegen geringen Mehrpreis, eine komplette Übernahme bei grober Fahrlässigkeit an.
Zitat:
Mit einem Fahrverbot und 200 Euro Strafe muß ich aber wohl rechnen?
Da mit Sachbeschädigung, werden es 240€ werden zuzüglich Verwaltungskosten, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Sollte die Ampel nachweislich länger wie eine Sekunde Rot gewesen sein, werden aus den 240€ --> 360€, sonst bleibt die Strafe gleich.
Wenn du noch in der Probezeit sein solltest, kommen noch zusätzliche Maßnahmen auf dich zu.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Ampel überfahren Unfall' überführt.]
Probezeit hab' ich keine. (Seit 10 Jahren unfallfrei)
Meine Weisheit bezüglich der Versicherung hatte ich hier http://www.monetos.de/versicherung/autoversicherung/schaden/rotlichtverstoesse/ bezogen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Ampel überfahren Unfall' überführt.]
Moin Moin !
Ich würde es so schreiben wie Du es hier
in deiner Eröffnug geschrieben hast.
Klingt meines erachtens sehr Glaubwürdig.
Viel Glück!
MfG.Alex
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Ampel überfahren Unfall' überführt.]
Ich will ja meine Schuld auch nicht bestreiten. Ich habe nur Angst, dass aufgrund einer Falschformulierung im Anhörungsbogen, mir das Ganze von der Versicherung als grob fahrlässig ausgelegt wird. Die oben aufgeführte Link hatten mir etwas Angst gemacht.
Danke für eure Antworten.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Ampel überfahren Unfall' überführt.]
Wenn du nicht in den Querverkehr gefahren bist, sondern noch vor deiner roten Ampel auf das vor dir stehende Auto, wird es wesentlich billiger für dich usw. Ist dann kein Rotlichtverstoß.
MfG
Jony
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Ampel überfahren Unfall' überführt.]
Zitat:
Die vor mir stehende Ampel war zu diesem Zeitpunkt grün. Da ich mir nicht sicher war ob ich das hinter mir fahrende Fahrzeug behindert hatte, habe ich es noch mal im Rückspiegel beobachtet. Zwischenzeitlich hatte anscheinend die Ampel auf rot geschaltet
Wie lange hast du denn da in den Rückspiegel geschaut ohne auf den Verkehr vor dir zu achten? Klingt nach einem relativ langem Blindflug.
mfg
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Ampel überfahren Unfall' überführt.]
oder kommt es mehr auf die Versicherung an?