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Blaulicht als Dachlast
Hallo, ich habe ein Polo 6n der nun umgebaut zu ein US Car ist Schwarz / Weiß mit Aufschriften etc.
nun habe ich ein Mx 7000 Lightbar die ich aufs Dachbauen will nun habe ich folgendes Problem .
Gesetz sagt : Es darf kein blaulicht drauf gebaut sein das funktioniert !
TÜV sagt : Solte es angeschlossen sein müssen alle leuchten funktionieren nur das eintragen ist schwer wenn es einer machen würde...
Gesetzes lücke :
Ich darf das blaulicht auf dem gepäckträger montieren wenn der balken OHNE kabel darauf ist denn dann ist es ein Transport sprich Dachlast und es ist erlaubt nach gesetz. Ich wolte ein stecker drann bauen das ich dann für show zwecke nutzen kann.
Was sagt ihr bzw erfahrungen oder kenn ihr gesetze dafür?
Weil abdecken möchte ich es auf KEIN fall denn dann ist es für mich kein Police car.
Beste Antwort im Thema
Jaja...schön ablenken von illegalen Umbauten, jetzt wo man sich verplappert hat...und nur weil etwas eingetragen ist, ist es noch lange nicht legal...
Und das passt sogar außerordentlich gut hier rein, das Prinzip ist das Gleiche, die Farbe des Lichts macht da nur einen kleinen Unterschied...
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109 Antworten
Moin.
Ist nicht zulässig, weder funktionsfähig oder auch nicht!
Zitat:
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von MarkusxX25
Weil abdecken möchte ich es auf KEIN fall denn dann ist es für mich kein Police car.
Ein Polo ist ja auch kein richtiges Polizeiauto...
Und als Dachlast geht auch nicht, weil eine Dachlast nicht dauerhaft fest mit dem Fahrzeug verbunden sein darf. Außerdem müssen dann auch gewisse Maße und Abmessungen eingehalten werden...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
… Und als Dachlast geht auch nicht, weil eine Dachlast nicht dauerhaft fest mit dem Fahrzeug verbunden sein darf. Außerdem müssen dann auch gewisse Maße und Abmessungen eingehalten werden...
Doch, das geht, ein Dachständer ist keine "feste" Verbindung. Sicherheitsdienste, beispielsweise Ehrl aus München, fahren seit Jahren mit Dachständer und Fake-Blaulicht rum.
http://www.ehrl-sicherheit.de/webseite/img/neu2942GER5B.jpg
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Doch, das geht, ein Dachständer ist keine "feste" Verbindung. Sicherheitsdienste, beispielsweise Ehrl aus München, fahren seit Jahren mit Dachständer und Fake-Blaulicht rum.
http://www.ehrl-sicherheit.de/webseite/img/neu2942GER5B.jpg
Moin.
Gehe mal davon aus das es kein Fake-Blaulicht ist, sondern die Firma eine Genehmigung dafür hat.
Ich kann mir nicht vorstellen das eine Firma so ein Risiko eingeht.
Gruss TAlFUN
Warum sollte die Firma eine Sondergenehmigung haben?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Warum sollte die Firma eine Sondergenehmigung haben?
Warum nicht ?
Der BASF Werkschutz hat neben dem Blaulicht sogar die Originallackierung der Polizei und sicherlich nicht ohne Genehmigung
Gruss TAlFUN
Inklusive Wegerechte?
Verkehrsunternehmen haben auf ihren eigenen Betriebslenkungs- bzw. Unfallhilfefahrzeugen funktionsfähiges Blaulicht drauf. Beispielsweise in HH und HB.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Inklusive Wegerechte?
Moin.
Ich nehme mal an, nur innerhalb des Werksgeländes, fahren dürfen sie damit aber auch ausserhalb, sind mir schon öfters begegnet.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von MarkusxX25
Ich darf das blaulicht auf dem gepäckträger montieren wenn der balken OHNE kabel darauf ist denn dann ist es ein Transport sprich Dachlast und es ist erlaubt nach gesetz. Ich wolte ein stecker drann bauen das ich dann für show zwecke nutzen kann.
Was sagt ihr bzw erfahrungen oder kenn ihr gesetze dafür?
Wenn das Fahrzeug optisch nicht den Eindruck eines (deutschen) Behördenfahrzeugs macht, würde ich das recht entspannt sehen...
Zitat:
Weil abdecken möchte ich es auf KEIN fall denn dann ist es für mich kein Police car.
gibts praktische Beispiele dafür, dass ein Polo 6N mit einem solchen Balken als "Police car" real verwendet wurde?
ansonsten habe ich halt meine eigene Meinung zu der Aktion, aber die beeinflusst meine Rechtsauffassung nicht, und Geschmäcker sind halt verschieden...
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Inklusive Wegerechte?
Moin.
Ich nehme mal an, nur innerhalb des Werksgeländes, fahren dürfen sie damit aber auch ausserhalb, sind mir schon öfters begegnet.
Gruss TAlFUN
Okay - so macht das Sinn. Außerhalb des Werksgeländes bleibt Blaulicht aus - das kann ich mir schon vorstellen. ehrl-sicherheit mag da ähnliche Rechte haben - aber wenn die Autos mit Christbaum unterwegs sind, dürfte sich das Thema schnell erledigen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Inklusive Wegerechte?
Sicher, warum denn nicht, wenn denn die Genehmigung dazu erteilt wurde?
Denn, die FZGe des KVV in KA, die fuer die Stoerungsbehebungen im Bus- und Schienen-Verkehr im KVV- und AVG-Verbund unterwegs sind, haben diese natuerlich auch. Und das sicher auch zu Recht!