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Brauche dringend Hilfe!!

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 18. August 2008 um 13:01

Hallo,

ich habe mir 31.07.2008 einen Audi A4 Avant 2,0 TDI 170 PS EZ 09/07 S-line gekauft.

Der Audi hat sehr viel Ausstattung und bei der Probefahrt (eine Woche vor dem Kauf) hatte ich den Händler zu der Ausstattung ein bißchen ausgefragt. Unter anderem ob den das Bi Xenon mit Kurvenlicht ein richtiges Kurvenlicht sei oder wie bei Benz oder anderen Herstellern über den Nebelscheinwerfer läuft. Er meinte dann dazu das Audi nur "richtiges" Kurvenlicht hat. Zu der Ausstattung allgemein, meinte er ich müsse das auch selber kontrollieren, weil in der Beschreibung im Internet oder am Auto man sich schnell mal verklickt haben kann.

Das habe ich auch gemacht. Bis auf das Kurvenlicht. (weil es ja erst ab 10 km/h funktioniert und ich kann ja nicht neben dem Auto rennen und schauen ob sich vielleicht das Auge bewegt)

Natürlich war am Wochenende nach dem Kauf eine Probefahrt angesagt, wo ich natürlich auch das Kurvenlicht testen wollte. Und da habe ich festgestellt, dass ich gar keins habe. Am darauf folgenden Montag habe ich gleich das Autohaus angerufen, der Verkäufer war nicht da (ganze Woche auf Schulung). Die nette Frau hat mir dann anhand der Fahrgestellnummer bestätigt, dass das Fahrzeug kein Kurvenlicht hat und dies aber in der Beschreibung des Fahrzeugs drinnen stand.

Also habe ich eine Woche gewartet bis der gute Herr aus der Schulung zurück kommt.

Dann hatte ich Ihn letzte Woche angerufen. Er meinte dann nur er würde mich zurückrufen.(Er müsse das prüfen)

Nach drei Tagen habe ich dann wieder angerufen und hab ihm gesagt das er mich doch zurückrufen wollte, dann meinte er nur, "ich rufe Sie ja auch noch zurück" und das das Fahrzeug wirklich kein Kurvenlicht hat und das er das ja nicht nachgeprüft hat oder haben kann. Dann habe ich ihm gesagt das ich das ja nicht so hinnehmen kann, weil ich ja mehrere Fahrzeuge zur Auswahl hatte und mir das Kurvenlicht wichtig ist und das er mir da entgegenkommen muss.

Er fragte mich dann was ich mir da vorstelle. Ich solle mir das überlegen und weil er mich ja eh noch wegen etwas anderem zurückrufen wollte, könnte ich mir ja was überlegen.

Er wollte mich letzte Woche am Donnerstag zurückrufen und das hat er immernoch nicht getan!!

Ich möchte jetzt wissen, was ich tun kann oder was ich fordern kann.

Ich hoffe ihr lest das obwohl ich so viel geschrieben habe.

 

Gruß

Funda

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17 Antworten
am 18. August 2008 um 14:21

Zitat:

Original geschrieben von Audi - Fan

Hallo,

ich habe mir 31.07.2008 einen Audi A4 Avant 2,0 TDI 170 PS EZ 09/07 S-line gekauft.

Der Audi hat sehr viel Ausstattung und bei der Probefahrt (eine Woche vor dem Kauf) hatte ich den Händler zu der Ausstattung ein bißchen ausgefragt. Unter anderem ob den das Bi Xenon mit Kurvenlicht ein richtiges Kurvenlicht sei oder wie bei Benz oder anderen Herstellern über den Nebelscheinwerfer läuft. Er meinte dann dazu das Audi nur "richtiges" Kurvenlicht hat. Zu der Ausstattung allgemein, meinte er ich müsse das auch selber kontrollieren, weil in der Beschreibung im Internet oder am Auto man sich schnell mal verklickt haben kann.

Das habe ich auch gemacht. Bis auf das Kurvenlicht. (weil es ja erst ab 10 km/h funktioniert und ich kann ja nicht neben dem Auto rennen und schauen ob sich vielleicht das Auge bewegt)

Natürlich war am Wochenende nach dem Kauf eine Probefahrt angesagt, wo ich natürlich auch das Kurvenlicht testen wollte. Und da habe ich festgestellt, dass ich gar keins habe. Am darauf folgenden Montag habe ich gleich das Autohaus angerufen, der Verkäufer war nicht da (ganze Woche auf Schulung). Die nette Frau hat mir dann anhand der Fahrgestellnummer bestätigt, dass das Fahrzeug kein Kurvenlicht hat und dies aber in der Beschreibung des Fahrzeugs drinnen stand.

Also habe ich eine Woche gewartet bis der gute Herr aus der Schulung zurück kommt.

Dann hatte ich Ihn letzte Woche angerufen. Er meinte dann nur er würde mich zurückrufen.(Er müsse das prüfen)

Nach drei Tagen habe ich dann wieder angerufen und hab ihm gesagt das er mich doch zurückrufen wollte, dann meinte er nur, "ich rufe Sie ja auch noch zurück" und das das Fahrzeug wirklich kein Kurvenlicht hat und das er das ja nicht nachgeprüft hat oder haben kann. Dann habe ich ihm gesagt das ich das ja nicht so hinnehmen kann, weil ich ja mehrere Fahrzeuge zur Auswahl hatte und mir das Kurvenlicht wichtig ist und das er mir da entgegenkommen muss.

Er fragte mich dann was ich mir da vorstelle. Ich solle mir das überlegen und weil er mich ja eh noch wegen etwas anderem zurückrufen wollte, könnte ich mir ja was überlegen.

Er wollte mich letzte Woche am Donnerstag zurückrufen und das hat er immernoch nicht getan!!

Ich möchte jetzt wissen, was ich tun kann oder was ich fordern kann.

Ich hoffe ihr lest das obwohl ich so viel geschrieben habe.

 

Gruß

Funda

Mensch hast Du Problemme...................:p

am 18. August 2008 um 14:21

Hallo Funda,

... und herzlich willkommen im Forum! Kleiner Tipp für den Anfang: Schreib doch eine etwas aussagekräftigere Überschrift, damit jeder zumindest grob weiß worum es in deinem Post geht. Hilfe benötigen nämlich die Meisten, die hier einen Beitrag schreiben...

Ich habe das Kurvenlicht und m.E. ist das relativ überflüssig. Ich persönlich merke keinen gewaltigen Unterschied zu einem normalen Licht. Wenn Dir das Auto sonst gefällt, würde ich mir das nicht durch ein fehlendes Kurvenlicht vermiesen lassen.

Trotzdem sollte Dein Händler Dir auf jeden Fall finanziell entgegen kommen. Falls nicht mit Bargeld, dann vielleicht mit einer kostenlosen Inspektion, Winterreifen, etc. Ich würde einfach mal ein bisschen pokern und sehen wie sich dein Händler anstellt. Ggf. auch mal mit dem Geschäftsführer sprechen und nicht nur mit deinem Verkäufer.

Sollte er sich stur stellen, dann stehen im Kaufvertrag ja (hoffentlich!) alle Extras. Nachdem das Kurvenlicht definitiv fehlt, kannst Du m.E. auf Wandlung und eine entsprechende Rückabwicklung des KV bestehen.

Gruß

André

am 18. August 2008 um 14:51

Grüß dich!

Zunächst einmal würde ich mit Audi direkt sprechen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Audi 1. auf inkompetente Verkäufer und 2. auf verärgerte Kundschaft steht. Hier sollte sich dann binnen weniger Tage etwas bewegen.

 

Gruß Benny

am 18. August 2008 um 15:05

Warum denn immer gleich mit dem Vorschlaghammer kommen? Man muss sich doch nicht den Kontakt zum Händler gleich von Anfang an versauen...

Ich würde, wie bereits erwähnt, versuchen ein Entgegenkommen herauszuschlagen. Ob das nun in finanzieller Form ausfällt oder als Dienstleistung oder wie auch immer, ist ja letztlich egal, solange es deinen "Wertvorstellungen" gerecht wird.

Ich denke mal im Einzelgespräch, gern auch mit dem Filialleiter, sollte da schon ne Einigung herbeizuführen sein. Wenn nicht, kannste definitv vom Vertrag zurücktreten.

Aus eigener Erfahrung weis ich, dass Onlineangebote so beschrieben bindend sind. Und zwar gänzlich!

Hoffe geholfen zu haben.

Grüße aus Leipzig

Goddie

Themenstarteram 18. August 2008 um 15:14

Danke für die schnelle Hilfe.

Ich weiß halt nur nicht was ich für eine Gegenleistung fordern kann, oder wie hoch sie sein kann.

Ich fühle mich schon etwas verarscht. (Aufgrund der pampigen Antworten)

Das Problem ist auch, dass das Autohaus 90 Kilometer weit weg ist, und man deswegen man halt nicht so schnell hinfahren kann. (Wobei ich das warscheinlich schon für einen Kundendienst machen könnte) Weiß ja nicht was soetwas normalerweise kostet. Wäre der erste für dieses Fahrzeug. Es hat bald 8000 Kilmoter drauf dh der KD würde noch ´ne weile auf sich warten lassen.

am 18. August 2008 um 15:50

Wenn ich so vom Autohaus verarscht werde ist die Beziehung zum Händler sowieso schon nachhaltig geschädigt. Desweiteren würde mich dieses Autohaus nie wieder sehen, es sei denn es geht um irgendwelche Regressforderungen ;)

Der Kunde kann dann, sorry.. muss dann... versuchen möglicht viel herauszuholen - so wie der Händer eben auch.

Gruß Benny

P.S.: Prinzipiell gebe ich dir natürlich recht! Ich sehe mein Autohaus als fairen (Geschäfts)Partner und behandle "es" auch so.

am 18. August 2008 um 18:11

Also ich sehe das so:

Der Verkäufer (egal ob im Nachhinein pampig oder nicht) hat dich vor Vertragsunterzeichnung darum gebeten, noch mal alle Extras zu (auf ihr Vorhandensein) prüfen, da bei Inet-Anzeigen ab und an mal was schiefläuft. Das Kurvenlicht, was ja für dich so wichtig ist, hast Du nicht gecheckt. Eine einfache Bitte an den Verkäufer, dass er mal ne Runde fährt und du dich an den Strassenrand stellst und darauf achtest, ob es funktioniert, hätte da gereicht und die hätte er sicherlich nicht abgelehnt, da er ja verkaufen will bzw muss.

Danach warst du so gutgläubig, einen Vertrag zu unterschreiben, für ein Fahrzeug von dem du nichtmal weißt, ob es die dir so wichtigen Ausstattungsdetails hat. Spätestens hier am Schreibtisch hätte der Verkäufer problemlos und innerhalb weniger Eingaben in den Computer die Ausstattungsliste abfragen können!

Also für mich habt ihr beide, du und der Verkäufer, euch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Du weil du nicht alles überprüft hast, obwohl es dir so wichtig ist, sondern einfach unterschrieben hast. Der Verkäufer, weil er sich nicht im System schlau gemacht hat, ob der Wagen das Kurvenlicht hat.

Soviel erstmal dazu, zu dem Preiserlass kann ich nur sagen, mach dich schlau was der Preisunterschied zwischen "mit Kurvenlicht" und "ohne Kurvenlicht" ist und versuche die Differenz erstattet zu bekommen.

Zitat:

 

Mensch hast Du Problemme...................:p

Völlig unqualifizert! Er hat im Vgl. zu vielem anderen hier ein echtes Problem!

Ich würde richtig auf den Tisch hauen und mit Wandlung drohen, ansonsten min. 500 EUR Erstattung.

Es kann jawohl nicht sein, dass wir Käufer an einem uns unbekannten Auto prüfen sollen, ob das, was der Händler als FACHMANN schreibt, stimmt!!!! Ich analysiere doch meine Biowurst auch nicht selbst, ob sie wirklich Bio ist!

Was der Verkäufer gesagt hat ("Bitte prüfen") ist ein Armutszeugnis und zudem irrelevant. Im KV steht bestimmt "mdl. Nebenabreden haben keine Gültigkeit". Es zählt nur, was geschrieben ist, und, wenn im KV nicht aufgeführt, dann hast du ja (hoffentlich) die Beschreibung, wo Kurvenlicht drin ist.

Frag doch mal, was Nachrüstung kostet... Dann haste n Preisvorstellung.

Und ich würde über den Audi-Zentralkundendienst gehen. Ich selbst bräuchte zwar kein Kurvenlicht, aber Audi wird bestimmt nicht sagen, "Stellen Sie sich nicht so an, unser tolles Kurvenlicht ist eh für den Ar...". Wenn die solche teueren technischen Sachen vertreiben wollen, dann müssen sie damit rechnen, dass Kunden genau das haben wollen.

Halt uns auf dem Laufenden!

am 18. August 2008 um 18:31

Hallo !

Also was zählt ist eindeutig das was im Kaufvertrag SCHRIFTLICH steht. Wenn es drin steht ist es eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn diese fehlt hast du recht auf Nachbesserung , Rückgabe des Wagens oder Wertausgleich.

Wenn nix im Kaufvertrag steht haste schlechte Karten da hilft dann nur Verhandeln.

Lasse dich nicht vom Verkäufer abschrecken, fahre am besten hin und mache einen Termin mit dem Geschäftsfüher nur der kann wirklich über Geld entscheiden. Drohe Ihm damit den Kauf rückgängig zu machen. ( Natürlich freundlich und indirekt aber meistens können die schon zwischen den Zeilen lesen ) Frage vorher bei einem andern Freundlichen was der Unterschied mit und ohne in Geld bedeuten würde damit du das Ziel kennst.

Mein letzter war UNFALLFREI und das wurde mir 2 mal schriftlich zugesichert. Leider hatte man mir aber vergessen zu erzählen das er schon 2 Unfälle hatte.Habe ich aber erst nach 7 Monaten raus gefunden ( Im nachhinein erklärte das auch das nach rechts ziehen, was man bei 6 aufentalten in der Werkstadt merkwürdigerweise nicht beseitigen konnte ;-) ) Der freundliche muste den Wagen nach über einem Jahr dann zurück nehmen ( ja ja ich weis meine Gedult war zu lange, ich glaubte immer an das gute im Menschen. ) Ich muste Km Geld bezahlen aber das klagen wir gerade ein weil vortäuschung falscher Tatsachen.

Mit meinem jetztigen habe ich auch schon wieder Probleme aber dann gebe ich den halt dann wieder zurück wenn die nicht wollen ! Es gibt noch andere schöne Töchter :-)

MFG

Glenn

also ich würde mir das auch nicht gefallen lassen und auf jeden fall mit dem geschäftsführer einen termin machen...

nur zur info:

adaptive light (kurvenlicht) kostet beim neuwagen einen aufpreis von 395,-

lg, mario

Themenstarteram 20. August 2008 um 17:18

Ich wollte mich nochmal bei euch für die schnelle Hilfe bedanken und möchte euch sagen worauf wir uns jetzt geeinigt haben.

Wir haben uns gestern darauf geeinigt das der nächte Kundendienst (das wäre der erste für dieses Fahrzeug) inkl. allem was dazu gehört kostenlos ist und 100€ habe ich auch noch zusätzlich gut bei dem Autohaus.

Ich bin mir sicher das ich mehr aushandeln könnte, aber als ich etwas hoch gepokert habe meinte er das er sonst das Fahrzeug zurücknehmen würde. Was ich aber nicht will, weil ich das Auto jetzt lieb gewonnen habe.

Hier meinen ja eh viele das das Kurvenlicht überbewertet wird. Das glaube ich jetzt einfach mal und was ich halt nicht vorher hatte kann ich ja nicht vermissen. Das hoffe ich halt.

Das ganze hab ich halt nicht schriftlich, das ist aber ein großes Autohaus und er meinte er vermerkt das in meiner Akte.

 

am 20. August 2008 um 17:43

Nochmal hingehen, vorher ein sauberes Schriftstück verfassen, wo genau das drinsteht, was ihr vereinbart habt und das dann unterzeichnen lassen. So hat der das in 1 Woche vergessen.

Bei solches Sachen verlässt man sich nicht auf mündliche Absprachen.

Aber das ist ja schonmal besser als nix, was du da hast rausschlagen können.

das scheint mir ein guter und fairer kompromiss zu sein.

aber wie schon vorher erwähnt: lass dir das auf jeden fall schriftlich geben - sowohl das kostenlose service als auch den 100,- bonus.

lg, mario

Zitat:

Original geschrieben von Audi - Fan

Das ganze hab ich halt nicht schriftlich, das ist aber ein großes Autohaus und er meinte er vermerkt das in meiner Akte.

Also fährst du dann beim nächsten Service etwa die 90 km zum Autohaus?

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