- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 1, 2
- bremsen reparieren -> rechtliche folgen?
bremsen reparieren -> rechtliche folgen?
hi,
ist jetzt nichts golf spezifisches aber wenn ich jetzt jemanden seine bremsen repariere womit muss ich rechnen? habe mal gehört das das nur arbeit ist welche durch einen KFZ-meister absolviert werden draf, muss ich, wenn ich das gewerblich betreibe aber keinen meister habe, das dann z.B. vom tüv abnehmen lassen oder darf ich das dann theoretisch überhaupt garnicht machen?
danke für jede antwort
Ähnliche Themen
36 Antworten
Das kann nicht vom Meisterbrief abhängen. Der Typ der irgendwo in irgendeiner Hinterhofwerkstatt die Bremsen repariert hat ja auch nicht unbedingt einen Meisterbrief.
--
Diese Frage stelle ich mir auch dauernd.
jo aber ich kann z.B. jetzt nich hergehen und nen gewerbe anmelden für KFZ reperaturen oder?
Nein kannst du nicht - das KFZ-Gewerbe unterliegt auch nach der Neuordnung der HwO, dem Meisterzwang, mit kleinen Ausnahmen.
Für kleinere Tätigkeiten die fest definiert sind, wie Reifenwechseln u.ä. könntest du ein Gewerbe anmelden.
Das ganze ist auch immer eine versicherungstechnische Frage - ein Gewerbetrieb verfügt über eine Betriebshaftpflicht die evtl. Schäden abdeckt - wenn du privat schraubst kannst du dich im dümmsten Fall auf ewig finanziell ruinieren.
Zitat:
bremsen reparieren -> rechtliche folgen?
Hallo !
Rechtliche Folgen können und dürfen hier nicht besprochen werden, dies geht in Richtung Rechtsberatung und das dürfen nur Rechtsanwälte.
Dafür ist dieses Forum der falsche Platz.
Zitat:
Original geschrieben von Chris1968
Rechtliche Folgen können und dürfen hier nicht besprochen werden,
IMHO handelt es sich bei dieser Frage nicht um eine Rechtsberatung.
okay also ist die sache mit dem gewerbe gegessen...
was ist privat wenn ich einem kumpel jetzt die bremsen mache, muss das dann vom TÜV o.ä. abgenommen werden?
Du bewegst dich da in einem rechtlich problematischem Bereich. Für Schäden die du anderen (wissentlich oder unwissentlich) zufügst haftest du, d.h. auch wenn der andere durch deinen Reparaturen zu Schaden kommt, kann er oder seine Versicherung dich in Regress nehmen. Zu gut deutsch, du solltest nicht an fremden Fahrzeugen rummurksen, schon garnicht an den Bremsen, denn wenn dann ein Schaden entsteht, kennt der Geschädigte weder Freund noch Feind.
wenn du es aber kostenlos gemacht hast bist du nicht haftungsfähig solange du nicht grob fahrlässig gehandelt hast.
Man kann auch kostenlos pfuschen und anderen dadurch Schaden zufügen. Im Ernstfall dürfte das keine Rolle spielen...
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Gen.Golf.II
IMHO handelt es sich bei dieser Frage nicht um eine Rechtsberatung.
Hallo !
Wenn die Frage nach "rechliche Folgen?" gestellt wird, ist das schon eine Rechtsberatung. Den Hintergrund der Frage weiss niemand und der nächste mit genau diesem Problem fasst das dann als Beratung auf.
es ging mir eigentlich nur um den punkt ob ich als privatperson jemand anderem seine bremsen reparieren darf und ob das rechtlich so in ordnung ist. wenn nicht obs dann ggf. eine abnahme von einem TÜV prüfer oder durch eine Werkstatt erfolgen muss...
Kurzer Einschub:
Wie schauts eigentlich aus, wenn man sich (wie es ja bei "uns" üblich ist) die Bremsen selber wechselt (Scheiben + Beläge) und es dann zu nem Unfall kommt, der evtl. durch Bremsversagen entsteht?
Also Bremsversagen stellt zumindest der Versicherungsbeauftragter fest. Können die nun verlangen, dass man belegt, dass die Bremsen fachmännisch von einer Fachwerkstatt in Stand gesetzt worden sind?
Wo steht denn geschrieben, dass das nur in einer Fach (?)-Werkstatt gemacht werden darf und Du Dir Dein Auto nicht selbst reparieren darfst?
Es wird empfohlen, aber verpflichtend ist es nicht. Wenn Du natürlich bei einem Unfall behauptest, dass eine Werkstatt die Bremse repariert hat, wär es nicht schlecht, eine Rechnung als Beleg zu haben.
Ich meinte eigentlich, ob es Versicherungen gibt, die das so handhaben?
Oder gibt es nen Handhabungs-Beschränkungs-Gesetz, das sich an Versicherungen wendet