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Darf die Polizei einem vorschreiben in welchem Gang man zu fahren hat?

Themenstarteram 9. Juli 2011 um 17:30

Folgendes ich fahre einen Mazda RX8 mit Wankelmotor, um den Motor in Schuß zu halten muss man ihn ab und an frei blasen also konstant bei 9.000 U/min fahren.

Heute als ich wieder ein längeres Töurchen gemacht habe, wollte ich den Wagen mal wieder in den freien TL Zonen ausfahren. Aber wegen penetranten Mittelspur oder Linksspurschleichern bin ich nie über 230km/h gekommen. Vorallem die SUVs, die Bauklötzen welche mit 170km/h auf der linken Spur parken obwohl die Mittelspur frei ist haben mich fast zur Weißglut gebracht, trotz Lichthupe aus weiterer Entfernung zum ankündigen meiner Überholabsicht, war nix zu machen.

Ein paar mal war ich wirklich kurz davor einfach Rechts dran vorbei zu ziehen, aber im Gegensatz vieler anderer Verkehrsteilnehmer kenne ich die Regeln noch und habe es dabei belassen im ausreichenden Sicherheitsabstand hinter dem Linksblockierer zu bleiben bis der seine Ausfahrt gefunden hat.

Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin, bin ich anschließend in der Stadt auf den Hauptstraßen im ersten Gang mit 59 km/h Richtung Heimat gefahren. Auf einer Hauptstraße wurde dann eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Laser Messung durchgeführt und ich wurde rausgewunken. Ich war sehr verwundert weil 59km/h Tacho = 56km/h GPS = nach Abzug der Toleranz 3km/h zu schnell.

Ich dachte mir echt, hat die Stadt es wirklich schon wieder so nötig...

...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.

Ich habe mir zwischenzeitlich auch mal §30 zu Gemüte geführt und weiß nicht gegen was ich verstoßen haben soll. Weder bin ich unsinnig hin und her gefahren, noch zieht das Lautstärke oder Umwelt Argument.

Mein Wagen ist keine gepimpte Tupperware-Schachtel mit dicken Auspuff sondern Serie, d.h. er entspricht den allen Bestimmungen und kann gar nicht zu laut sein. Außerdem habe ich eine Grüne Plakete und selbst wenn ich bei der Fahrweise 20L auf 100km verbrauche, belaste ich die Umwelt da weniger als die meisten 10-20 Jahre alten Mittelklasse Wagen die meistens auch mit gelb oder rot gekennzeichnet sind. Also was soll diese Willkür? Die Polizei kann mir doch nicht vorschreiben in welchem Gang ich zu fahren habe, oder sehe ich das falsch?

Falls tatsächlich Post deswegen kommt gehe ich direkt zum Anwalt, bin ja rechtsschutzversichert.

Beste Antwort im Thema

Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?

Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...

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Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Fälle, die man mit 100%iger Wahrscheinlichkeit verliert, weil man mal sowas von im Unrecht ist/war?

Falls nicht, würde ich die 20 Euro lieber bezahlen, denn du hast eindeutig gegen die StVO verstoßen, die unnötige Lärmbelästigung untersagt. Und 59 km/h im 1.Gang bzw. ein mit 9000 min-1 drehender Motor ist unnötige Lärmbelästigung par Excellence...

am 9. Juli 2011 um 17:37

Eine Lärmbelästigung nach Tatbestandskatalog Nr.2, wenn dieser vermeidbar gewesen wäre kostet sogar 50€ :) Sei froh.

Vorschreiben in welchem Gang du fährst, kann dir niemand, wenn sich allerdings innerorts Leute belästigt fühlen, kannst du schon ein Bußgeld kriegen.

am 9. Juli 2011 um 17:37

Wære es nicht besser gewesen mal auf der Autobahn statt 230 mit 100 wenn es der Verkehr nicht zulæsst in einem anderen Gang zu fahren? So machst in der Stadt lærm. Ueberleg mal wenn stændig einer sein Motorrad vor deinem Haus mit 14.000 Umdrehung im 1. Gang frei blæst. ;) Da stehst im Bett

Klingt das denn so übel, wenn du da so fährst?

Naja, ich bin schon angenervt, wenn der Typ in seinem gepimpten 3er entlangbrummt...:o

Kann mir die Polizei auch das fahren verbieten wenn ich einen lauten Auspuff habe der aber noch innerhalb der 90DB Grenze liegt?:confused:

Ich fahre innerorts auch manchmal mit 8000 Touren, warum auch nicht. Die Hochdrehenden Autos haben bei 3000 u/min nur ca geschätze 1/4 der angegebenen PS...

Ein lauter Porsche mit 600 PS wäre auch eine unnötige Lärmbelästigung Innerorts, man könnte ja auch mit einer Schuhschachtel unterwegs sein... Darf einem die Polizei verbieten mit einem Porsche innerorts zu fahren.:confused:

Wo liegen die Grenzen. ???

am 9. Juli 2011 um 17:47

Im subjektiven Empfinden der Menschen. Wenn sich Personen davon permanent belästigt fühlen, z.b. auch zu unchristlichen Uhrzeiten, dann ist es ihr gutes Recht darauf aufmerksam zu machen.

Was dann im Endeffekt für den "Störer" bei rumkommt, ist immer noch Ermessenssache und liegt in der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme der Polizei / Ordnungsamt....

Zitat:

Original geschrieben von Rotary-Timo

 

Da ich also auf der Autobahn nicht zur Motorpflege gekommen bin......

soso, Motorpflege :rolleyes:

...doch statt 15€ für die wahnwitzige Tempo Überschreitung wollte man von mir 20€ wegen §30 StVO hat irgendwas von Lautstärke und Umweltschutz gefasselt. Da habe ich meine EC Karte direkt wieder eingesteckt und die Zahlung verweigert. Also soll ich demnächst Post bekommen.

Der Beamte hat bestimmt nicht gefaselt, er hat dich auf ein Vergehen aufmerksam gemacht.  Und dein "euere Armut kotzt mich an" Gemache ala "EC Karte wieder eingesteckt" wird dir hier auch nicht weiterhelfen.  Wirst schon sehen......

 

Zitat:

Original geschrieben von anntike

 

Klingt das denn so übel, wenn du da so fährst?

Naja, ich bin schon angenervt, wenn der Typ in seinem gepimpten 3er entlangbrummt...:o

Ich war's nicht :D

Themenstarteram 9. Juli 2011 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Vorschreiben in welchem Gang du fährst, kann dir niemand, wenn sich allerdings innerorts Leute belästigt fühlen, kannst du schon ein Bußgeld kriegen.

Und wo sind dann die Zeugen die sich belästigt fühlen?

Für Lautstärke muss es doch auch Regeln geben, ich weiß von vielen Leuten aus dem RX8 Forum das manche ihre Auspuffanlage wegen der Lautstärke nicht eingetragen bekommen. Aber mir ist alles Serie und also der entsprechenden Norm.

Ich mein ich bitte euch jede fahrende Disko Kiste wo ein schiefes Cappi drin sitz macht mehr Krawall und ich habe noch nie erlebt das einer wegen zu lauter Musik rausgewunken wurde.

 

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Wære es nicht besser gewesen mal auf der Autobahn statt 230 mit 100 wenn es der Verkehr nicht zulæsst in einem anderen Gang zu fahren? So machst in der Stadt lærm.

Ich will ja auch ein bißchen Spaß haben und dazu gehört es für mich auch bei trockenen Wetter und guten Sichtverhältnissen mit 250 über die Bahn zu prügeln. Im Schnitt bin ich ja 190km/h gefahren, also es war schon relativ frei wenn da nicht diese vereinzelten Schnarchnasen gewesen wären. Da denkste dann nicht dran mit 120km/h im zweiten zu fahren, sondern hoffst einfach das es die letzte Schnarchnase war und Schwupps sind 200km rum und stehst wieder an deiner Abfahrt...

 

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Ueberleg mal wenn stændig einer sein Motorrad vor deinem Haus mit 14.000 Umdrehung im 1. Gang frei blæst. ;) Da stehst im Bett

Mit ständig wäre ja wieder §30 bedient (unnötiges hin und her fahren), ich bin schnurrstracks von meiner Abfahrt nach Hause gefahren, das auf Haupstraßen mit Industrie und anderem Krams am Straßenrand, nicht in dicht besiedelten Wohngebieten!

Zitat:

Original geschrieben von UTrulez

 

Ich war's nicht :D

Wenn, wärs eigentlich auch egal. Ich bin, was meine Ruhe anbelangt, ziemlich sensibel. Und die paar Sekunden jeweils sind ja kein Beinbruch. Wobei ich kein Problem damit hätte, wenn er in nem höheren Gang fahren würde.:)

@hardcoreaudi

Im §30 StVO wird nicht spezifiziert wo unötiger Lärm verboten ist. Die Grünen könnten ihn genausogut auch bei der Autobahn rausziehen und ihn vorwerfen das er auch bei 3000 Schalten kann.

Hat sich ein Anwohner aufgeregt? Oder hatte der Polizist nur einen schlechten Tag oder langeweile?

Also ich persönlich würde mich mit einem Anwalt unterhalten und es evtl darauf ankommen lassen.

Edit. Vermeidbarer Lärm? Evtl war er nicht vermeidbar vielleicht war das Auto kaputt und er ist ihm im 2 und in allen anderen Gängen abgesoffen. :confused::D

Wenn du vor Gericht ziehen möchtest, dann tu das. Du wirst verlieren, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche...

Der einzige Vorteil daran ist, dass es dir dann auch noch mal ein Richter in aller Deutlichkeit erklären wird, du plötzlich ganz klein mit Hut sein wirst und sowas nie wieder machst...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Wenn du vor Gericht ziehen möchtest, dann tu das. Du wirst verlieren, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche...

Der einzige Vorteil daran ist, dass es dir dann auch noch mal ein Richter in aller Deutlichkeit erklären wird, du plötzlich ganz klein mit Hut sein wirst und sowas nie wieder machst...

Sprichst du aus Erfahrung oder bist du ein genervter Anwohner dem die Autogeräusche tierisch auf die Eier gehen. :confused::D

am 9. Juli 2011 um 18:01

Ich will dir da auch nix vorwerfen. Ich meine nur das es ausserhalb von Ortschaften besser ist sowas zu machen. Oder halt Sonntags 6 Uhr auf der Autobahn;) In der Stadt war halt blød.

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