ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Darf ich mein Fahrzeug verkaufen trotz Lufendem ermittlungsverfahren

Darf ich mein Fahrzeug verkaufen trotz Lufendem ermittlungsverfahren

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 18:00

Hallo ich hoffe ich kann hier meine frage stellen.

Ich habe ein großes Problem.Ich habe im Dezember 2016 ein Fahrzeug gekauft aus privatem Vorbesitz.Ich und meine Frau sind ca 300km gefahren um uns das Fahrzeug anzuschauen.Wir machten vorort eine kleine probefahrt und entschieden uns das Auto zu kaufen.Als wir zurückfuhren machte ich mit meiner Frau an einem Rastplatz ein Fahrzeugtausch.Nun saß ich in unserem neuen gekauften Auto und ich fuhr los.Als ich losfahren wollte sprang das auto nicht an.Zuverlässigerweise stand auf dem Rastplatz ein ADAC mitarbeiter und warf einen kleinen blick drauf und er sagte zu uns Anlasser oder Batterie defekt.Nach 30 min sprang das Fahrzeug an und wir fuhren los.Als ich nach 5 km später vollgas gab merkte ich nur noch wie das Automatikgetriebe die Gänge hoch und Runter knallte.Ich Rufte sofort den Vorbesitzer an jedoch ging er nicht mehr dran. ( merkwürdig )

Also für ich die restlichen 200km nur noch mit Tempomat und 80 Km/h.Auf dem gesamten weg versuchte ich den vorbesitzer tel zu kontaktieren jedoch erfolglos.Wir kamen mit ach und krach zuhause an.Am nächsten Tag führ ich zur Werkstatt und sie checkten das Fahrzeug.

Ergebniss.

 

Getriebeschaden

Stuerkette Defekt

Injektoren undicht

Turbo hat lagerspiel

 

Das war noch nicht alles das Fahrzeug hatte noch einen Unfallschaden das uns nicht gesagt wurde.Die Komplette Fahrerseite war im eimer und wurde instandgesetzt.

 

Wir kauften das Fahrzeug als Unfallfrei

Auch festgehalten im Kaufvertrag.

 

Jetzt meine frage

 

Jetzt haben wir ein defektes auto und ich komm nicht mehr zur arbeit und könnte dadurch auch mein Arbeitsplatz verlieren.Meine einzigste geldquelle ist nur noch das kaputte auto.

 

Alles läuft im mom mit einer anzeige und die Statsanwaltschaft ermittelt.

 

Darf ich das Auto trotzdem verkaufen trotz laufender ermittlung?

 

Was denkt ihr muss der Vorbesitzer das Fahrzeug zurücknehmen wegen Arglästiger Täuschung und verschwiegenden Unfallschaden und erheblicher mängel.?

 

Kaufvertrag war von Privat an Privat

Kaufvertrag war der von Mobile.

 

Bitte um eure hilfe

Hoffe wir haben hier auch juristen :-)

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Essen36 schrieb am 21. Februar 2017 um 19:00:35 Uhr:

 

Jetzt haben wir ein defektes auto und ich komm nicht mehr zur arbeit und könnte dadurch auch mein Arbeitsplatz verlieren.Meine einzigste geldquelle ist nur noch das kaputte auto.

Dann würde ich jetzt mal glatt behaupten, das du alles falsch gemacht hast was man falsch machen kann.

a) Sein ganzes Vermögen in einen Gebrauchsgegenstand (Geldschleuder) stecken

b) ein Auto gekauft ohne es wirklich zu überprüfen, dann auch noch von privat, gerade dort sollte man genauer hinschauen.

c) einen 11 Jahre alten Polo für sage und schreibe 9000€ kaufen

Für Robert wäre das Endstufe.

 

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten

die primäre Frage ist wohl nicht, ob Du das Auto verkaufen DARFST ...

(und wenn, dann kann Dir der Bearbeiter bei der Staatsanwaltschaft dies sicher beantworten, und nicht wir)

die Frage ist, ob das KLUG ist?

1. wirst Du bei der Mängelliste kaum was dafür kriegen ...

2. angenommen, der Vorbesitzer/Verkäufer bietet an, das Auto zurückzunehmen:

wäre doch blöd, wenn Du es ihm gar nicht mehr zurückgeben kannst ;)

PS:

warum

> läuft im mom mit einer anzeige und die Statsanwaltschaft ermittelt

wäre nicht das erste:

den Verkäufer zu fragen, ob er

- die offensichtlich bei Kauf verschwiegenen Mängel noch schnell beheben will

oder ob er lieber

- den Verkauf annuliert?

Hallo,

ein Jurist haftet für seinen Rat, deswegen wird er Dir ohne Details zu kennen und ohne Bezahlung klugerweise keinen Rat erteilen.

Wenn DU ADAC-Mitglied bist, hast Du Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung bei einem Vertragsanwalt.

Die würde ich mal sehr bald in Anspruch nehmen.

Wenn Du eine Verkehrs-Rechtschutz-vers. hast, zahlt die.

Zweitbilligste Lösung: Verbraucherberatung.

Nach meiner Einschätzung (keine Rechtsberatung) ist die Sache eindeutig: falsche Angaben im Vertrag - arglistige Täuschung; mindestens aber mal Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Du kannst den Vertrag anfechten und rückabwickeln.

Sämtliche (!) Kosten trägt dann der Verkäufer - falls da was zu holen ist.

Auch die Kosten der Lagerung bis zur Rückabwicklung.

Du musst nur unverzüglich Deine Ansprüche anmelden.

Wenn Du das Auto verkaufst, was Du natürlich darfst, ist ja Dein Eigentum, verunmöglichst Du natürlich die Rückabwicklung.

Zur Beweissicherung auf jeden Fall ein Protokoll des Werkstatt-checks aufheben. Je nach weiterem Vorgehen (sagt Dir der Anwalt) kommt auch ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren in Betracht.

Alles Gesagte ist aber ohne Kenntnis des Vertragsinhalts und der sonstigen Umstände unter Vorbehalt zu betrachten.

Wenn der Verkäufer nicht völlig mittellos ist, zahlt er Deinen Anwalt, deswegen würde ich einen solchen sofort aufsuchen.

Viel Erfolg.

Was für ein Auto und wie teuer?

Wenn die Staatanwaltschaft ermittelt wäre es das dümmste überhaupt diesen Wagen zu verkaufen. Mal abgesehen davon das ich es an sich nur so kenne das die den Wagen im Grunde still legen und beschlagnahmen bis das ganze vorbei ist.

Zitat:

Was denkt ihr muss der Vorbesitzer das Fahrzeug zurücknehmen wegen Arglästiger Täuschung und verschwiegenden Unfallschaden und erheblicher mängel.?

Wenn Ihr den, laut Kaufvertrag, als Bastlerfahrzeug gekauft habt sicher nicht. Aber da Ihr ja eh schon bei der Staatanwaltschaft seid könnt Ihr nur warten.

Mich dünkt aber eher das in der Richtung noch gar nichts passiert ist.

was die TECHNISCHEN Mängel betrifft:

wenn DU bei der Probefahrt nix davon gemerkt hast - und den ersten Teil der Rückfahrt bis zu dem Rastplatz auch nicht (sondern die Liste erst in der Wertstatt erfahren hast):

wie willst Du dann nachweisen, dass der Privatverkäufer als mutmaßlicher Kfz-technischer Laie diese gekannt hat???

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 20:49

Hallo es ist bei der Versicherung ein wirtschaftlicher Totalschaden vermerkt.Mal Abgesehen davon wurde dieser Totalschaden verschwiegen.Egal ob das Fahrzeug Technisch defekt ist.Das Fahrzeug war ein VW bj 2006 preis 9000€

... und was den Unfallschaden betrifft:

ZIVILRECHTLICH ist eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt

--> würde vernutlich eine Wandlung des Kaufvertrags begründen ...

STRAFRECHTLICH

(also für die Staatsanwaltschaft, die wohl eine Anzeige wegen Betrugs vorliegen hat?)

wäre nachzuweisen, ob der Verkäufer von dem Unfall wusste

wann (zwischen 2006 und Dez. 2016) war der Crash?

+ wie lange hatte der Vorbesitzer = Verkäufer das Auto?

Sollte z.B. der Zweitbesitzer einen Unfall gehabt haben, könnte die Betruganzeige gegen den Viert- oder Fünftbesitzer möglicherweise an mangelnden Beweisen scheitern???

PS:

was ist an einem

> VW bj 2006 preis 9000€

soooo besonders attraktives, dass man dafür 300 km weit fährt??????

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 21:30

Der Vorbesitzer hatte das Fahrzeug Nagelneu gekauft.Es gab keinen Vorbesitzer ausser ihm.Und der Unfall ereignette sich in seinem Besitz. Sobald ich mich noch erinern kann war der unfall im jahre 2012.Laut Versicherungsgesellschaft

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 21:31

300 km weill das Fahrzeug Top wirkte und eine gesuchte ausstatung unserer seits erfüllte.

Zitat:

@Essen36 schrieb am 21. Februar 2017 um 19:00:35 Uhr:

 

Jetzt haben wir ein defektes auto und ich komm nicht mehr zur arbeit und könnte dadurch auch mein Arbeitsplatz verlieren.Meine einzigste geldquelle ist nur noch das kaputte auto.

Dann würde ich jetzt mal glatt behaupten, das du alles falsch gemacht hast was man falsch machen kann.

a) Sein ganzes Vermögen in einen Gebrauchsgegenstand (Geldschleuder) stecken

b) ein Auto gekauft ohne es wirklich zu überprüfen, dann auch noch von privat, gerade dort sollte man genauer hinschauen.

c) einen 11 Jahre alten Polo für sage und schreibe 9000€ kaufen

Für Robert wäre das Endstufe.

 

Die Frage ist wie du die Schäden beweisen willst wenn Du das Beweismittel verkaufst.

Da Dir bekannt ist das das Auto als Totalschaden abgerechnet wurde MUSST Du das angeben, und dazu die anderen Mängel würden meiner Meinung nach einen erzielbaren Preis ergeben der minimal über Dem des Schrotthändlers liegt, also lieber Behalten bis das Verfahren durch ist.

Kollege hat vor Jahren auch einen Totalschaden gekauft, das es ein Unfallwagen war war aber bekannt aber nicht dieses Ausmaß.

Obwohl die Kiste vollkommen problemlos lief & keine Mängel zeigte war die Sache vor Gericht nach wenigen Minuten durch, der Händler musste die Karre zum Verkaufspreis zurücknehmen.

:D Und das nach ca 1 Jahr und rund 20000 gefahrenen Kilometern.

Ich habe allerdings eine Befürchtung, vom Verkäufer ist keine Kohle zu erwarten weil Pleite.

Oder war es ein freundlicher Herr aus dem Ausland? Dann könnte Er auch einfach nur abgetaucht sein, Behörden suchen selten ewig in einem solchen Fall und das wissen Die.

und d)

wie passt ein im Dezember 2016 gekaufter

Zitat:

@Essen36 schrieb am 21. Februar 2017 um 21:49:50 Uhr:

... VW bj 2006 preis 9000€

damit zusammen:

www.motor-talk.de/.../...ilfe-n47d20a-wechsel-zu-n47d20c-t5947358.html

Zitat:

@Essen36 schrieb am 14. Februar 2017 um 20:03:53 Uhr:

Hallo mein Fahrzeug hatte einen Motorschaden steuerkette ist gerissen es ist ein BMW E90 vom Baujahr 2007 mit dem Motorcode N47d20a. ...

? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?

..

Hast Du eine Anzeige bei der Staatsanwalt gestellt, wenn ja, dann

darfst Du den Wagen nicht verkaufen, denn, er ist nun Teil eines "Ermittlungsverfahren",

also ein "Beweisstück".

Daher, abmelden und irgendwo "geschützt" abstellen, bis die Sache geklärt ist.

Das kann leider bis zu 12-Monate dauern, je nachdem wie "stur" sich der Verkäufer stellt.

Grüße

p.s. dies ist keine rechtliche Beratung, sondern nur ein Allgemeiner Hinweis.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Darf ich mein Fahrzeug verkaufen trotz Lufendem ermittlungsverfahren