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Definition "Unfallwagen"?

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 14:55

hallo,

gibt es eine Definition, ab welchem Schweregrad ein wagen als Unfallfahrzeug ausgewiesen werden muss?

ich meine mal gehört zu haben, dass schäden, die nur blechteile betreffen und keinen rahmenschaden mit sich bringen, nicht als Unfallwagen eingestuft werden.

aber stimmt dies?

Oder doch immer Einzelfallentscheidungen?

danke martin

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38 Antworten

Falsch. Sobald ein Blechschaden vorliegt, ist der Wagen ein Unfallwagen. Früher hieß es mal, daß wenn Teile ohne Schweißarbeiten ausgetauscht werden können, es kein Unfallwagen ist. Mittlerweile ist die Rechtssprechung soweit, daß man bei Beschädigungen am Wagen (solange es nicht nur Kratzer sind) von einem Unfallwagen ausgehen muß.

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Mittlerweile ist die Rechtssprechung soweit, daß man bei Beschädigungen am Wagen (solange es nicht nur Kratzer sind) von einem Unfallwagen ausgehen muß.

Ok, schonmal vielen dank.

was ist nun aber bei leichten schäden wie auffahrunfall an einer ampel/eingedrückter kotflügel durch unachtsamkeit beim ein-/ausparken/...? also schäden, bei denen keine allzugroßen kräfte wirken und die durch den austausch eines bauteils (wie z.b. der stoßstange/einzelner kotflügel) komplett und rückstandslos behoben sind?

am 2. Februar 2010 um 15:55

Erstes Kriterium kann sein, ob eine Wertminderung für den Unfall begutachtet wurde. Bei meinem Kotflügelfall z.B. nicht.

Die Rechtsprechung hat sich tatsächlich weiterentwickelt, es ist aber nicht jede Beule ein Unfall. Wenn der Wagen beim Verkauf schon mehrere Halter hatte - und man die wegen der unsinnigen Änderung der Kfz Briefe- nicht mehr befragen kann, muss man im Kaufvertrag sowieso vermerken, dass dert Wagen Deines Wissens keine Unfälle hatte.

Ich würde aus Gründen der Fairness immer angeben wenn am Auto was lackiert, ausgebeult oder erneuert wurde.

 

Wenn später mal jemand die Lackstärke prüft kommt er ins Zweifeln und das kann man im Vorfeld ausräumen.

Zitat:

Original geschrieben von benny09

- und man die wegen der unsinnigen Änderung der Kfz Briefe- nicht mehr befragen kann

Sinn oder Unsinn, das ist halt EU-Harmonisierung

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Ich würde aus Gründen der Fairness immer angeben wenn am Auto was lackiert, ausgebeult oder erneuert wurde.

völlig korrekt, aber ist natürlich nur dann der fall, wenn ich der verkäufer bin.

mir gehts mit der frage eher darum, wann muss mir gegenüber der verkäufer angeben, dass es sich um einen unfallwagen handelt?

(mit dem ziel für mich, dass ich aufgrund dieser einstufung des wagens eine evtl. preisminderung verlangen kann)

auf der anderen seite natürlich auch für mich als verkäufer interessant, ich bin am WE z.b. beim absichtlichen driften (:D) gegen eine schneebarriere gerutscht, was mich eine frontschürze gekostet hat. die nehm ich runter, pack ne neue drauf, aber deswegen ist der wagen ja kein unfallwagen, oder?

Nein, würde ich nicht sagen. Irgendwie gibt es da auch eine Schadengrenze, vielleicht kennt die ja einer - falls es die noch gibt.

am 2. Februar 2010 um 20:19

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Nein, würde ich nicht sagen. Irgendwie gibt es da auch eine Schadengrenze, vielleicht kennt die ja einer - falls es die noch gibt.

Jo gibt es noch, weiß sie aber auch nicht genau.

Kam erst in einem Bericht.

am 3. Februar 2010 um 8:46

Ein "Unfallwagen" ist ja im Prinizip nichts schlimmes sofern der Schaden fachgerecht behoben wurde. Im Falle eines Unfallwagenkaufs würde ich mir immer die Rechnung der Instandsetzung zeigen lassen und danach über einen Kauf (Fachbetrieb Instandsetzung) oder Nichtkauf (Hinterhofwerkstatt bzw. selbst gemachte Reparatur) entscheiden. KO-Kriterium wäre für mich ebenfalls ein grösserer Frontschaden wo der Antriebsbereich ein mitgekriegt hat.

Aber kleine Schäden wo man nur den Frontspoiler geopfert hat wären für mich keine klassischen Unfallschäden sofern man die notwendige Neulackierung nicht sieht. Angeben würde ich es als Verkäufer aber in jedem Fall, ebenfalls ob es Original- oder Teile vom freien Markt waren die verbaut wurden. Mit offenen Karten zu spielen ist immer besser, eine feste Grenze zu ziehen ab wann ein Auto ein Unfallwagen ist oder nicht dürfte aber auch nicht immer einfach sein.

Ciao!

Mit der Angabe von Nachlackierungsarbeiten/Karosseriearbeiten beim Käufer liegt man nie falsch. Würde ich auch so machen. Kann ja z.B. auch rostbedingter Austausch eines Karosserieteils sein (eher bei älteren Autos).

Themenstarteram 3. Februar 2010 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Ratgeber-Recht

hmmm...ich weiss ja nicht, da sind irgendwie aus meiner sicht extrem überzogene beispiele erwähnt.

ich zitiere mal:

Zitat:

Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?

Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?

"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

So, man nehme jetzt

mein eigens Bspl . von oben, wo ich mir die front beim driften und anschließenden aufsetzen auf einem schneehaufen kaputt gefahren habe.

es ist lediglich ein bisschen plastik gesplittert. dies ist doch noch lange kein unfallwagen.

Nächstes Zitat:

 

Zitat:

Kaputte Scheibe nach Crash mit Reh – habe ich jetzt einen Unfallwagen?

"Wenn lediglich die Scheibe getauscht werden muss, ist es kein Unfallauto.

scheibe tauschen: kein unfallwagen

stoßstange tauschen: unfallwagen

ja wo ist denn da die Logik?

in beiden fällen wird ein teil komplett ersetzt.

und noch so ein für mich leicht ungläubiges Zitat:

Zitat:

Neuer Lack wegen Kratzern – was heißt das?

"Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."

Wegen einer lackierung, die, insofern ordnungsgemäß durchgeführt, den wagenwert steigert, habe ich plötzlich nen unfallwagen?

hmmm...kann man sich sicherlich drüber streiten, aber ist sowas nicht etwas realitätsfremd?

am 3. Februar 2010 um 9:40

Eine NAchlackierung bei einem Neuwagen ist schon Unfall, das weiß ich.

Du musst die Lackdichte ja auch rechtfertigen, wenn ich beim Kauf eine Messung mache.

Themenstarteram 3. Februar 2010 um 10:03

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

P.S: Ersetze mal den Beta-Link ;)

erledigt... ;)

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