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Diebstahl in verschlossener Garage

Themenstarteram 30. April 2005 um 21:05

Hallo

Mir wurden aus 2 Autos in meiner verschlossenen

Garage (befindet sich auf meinem verschlossenen Grundstück) die Autoradios geklaut.Das Tor wurde aufgebrochen , allerdings waren beide Autos nicht verschlossen und von einem Auto wurde der Schlüssel entwendet , da er in einem Schrank in der Garage lag.

Muss die Teilkasko den Schaden bezahlen (auch die

neuen Schlösser des einen Auto) ?

Danke im Vorraus!

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27 Antworten

Deine Darstellung ist widersprüchlich:

Es macht keinen Sinn ein unverschlossenes Auto aufzubrechen.

Den Schlüssel für das Auto in der Garage zu verwahren ist grob leichtsinnig.

Sei froh, dass dieser Wagen noch da steht.

Themenstarteram 30. April 2005 um 22:24

Ich habe geschrieben dass das Tor zur Garage aufgebrochen wurde !!

Wo steht dass man sein Auto auf seinem Grundstück in einer verschlossenen Garage verschliessen muss?

Wurde nur das Garagentor aufgebrochen oder auch das Tor zum Grundstück?

Zitat:

Original geschrieben von bobolino2001

Ich habe geschrieben dass das Tor zur Garage aufgebrochen wurde !!

Zitat:

Original geschrieben von bobolino2001

Muss die Teilkasko den Schaden bezahlen (auch die

neuen Schlösser des einen Auto) ?

Da gebe ich madcruiser Recht.

bobolino,

ob Deine Versicherung zahlt liegt an Ihr.

Wir können hier nur mutmassen.

Ich habe mir erlaubt auf Widersprüche hinzuweisen und mehr nicht.

Ein Grundstück kann umzäunt sein, nicht aber verschlossen.

Eine Garage aufzuhebeln ist sehr einfach und stellt kein ernsthaftes Hindernis dar.

Für einen Radiodiebstahl ist das ganze Prozedere insgesamt sehr ungewöhnlich.

Setze Dich mit Deiner Versicherung in Verbindung und schaue was passiert.

Tausche in jedem Fall die Schlösser in dem Wagen mit dem geklauten Schlüssel aus. Wird der in Folge geklaut, wirst Du von der Teilkasko keine Leistung bekommen.

Je nach Kundenbeziehung und Rentabilität wirst Du die Radios von der Versicherung ersetzt bekommen, das Austauschen der Schlösser sollte auf Deine Kosten gehen.

P.S.:

Mein Auto steht verschlossen in der Garage.

P.P.S.:

Hängt der Grundstücksschlüssel auch noch daneben?

am 1. Mai 2005 um 9:11

...und die EC-Karte mit PIN? ;)

Grüße

Schreddi

PS: Also wenn hier nicht nur die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist (was ich eher glaube), dann wars das doch sowieso.

Themenstarteram 1. Mai 2005 um 10:56

Es wurde auch der Maschendrahtzaun vom Grundstück aufgeschnitten !

Wenn die Autos verschlossen gewesen wären , hätte die Versicherung mit Sicherheit einen grösseren Schaden bezahlen müssen , da die Täter in der Garage genug Zeit hatten das Auto aufzubrechen.

am 1. Mai 2005 um 11:26

....aber das ist doch kein Argument.

Gegenargument: Du hast Ihnen den Diebstahl damit erleichtert indem du das Auto offen gelassen hast.

Sowas mach ich vielleicht mit meinem alten Renault 5 in Venedig, da mir dort die Schlösser zu schade sind und ich die Tür dann net mehr zu krieg - aber daheim in der Garage?

Sorry - aber damit kommste i.d.R. nicht durch (warum auch?).

Also - melden und fertisch, wirst doch sehen was bezahlt wird, ist ohnehin von Vertrag zu Vertrag verschieden, da ganz unterschiedliche Leistungen abgedeckt sind.

Grüße

Schreddi

Das waren schöne Idioten.

Holen mit viel Aufwand zwei Radios heraus, für die sie dann wenn überhaupt nur 50 EUR vom Hehler bekommen.

Als Sachbearbeiter würde ich in eine andere Richtung ermitteln, da die Geschichte wie gesagt mehr als ungewöhnlich klingt...

Melde die Geschichte bei der Versicherung und Du wirst sehen was passiert.

Wir wollen hier jedenfalls keine Anleitung zum Thema "Wie könnte sich der Schaden ereignet haben" geben!

Nachtrag:

Zitat:

§ 12 Umfang der Versicherung

(1) Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile

I.in der Teilversicherung

b)durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung

In der Garage steht das Auto unter Verschluss, wird allerdings unverschlossen nicht so gut geschützt wie verschlossen auf der Straße, da Einbrecher leichter in eine Garage eindringen können als in ein Auto und in einer Garage mehr Zeit haben unbeobachtet in Ruhe zu arbeiten.

Die Geschichte mit dem Schlüssel ist grob fahrlässig.

Ist wie ein Safe mit danebenliegender Kombination zu sehen.

Themenstarteram 1. Mai 2005 um 16:19

Hallo Madcruiser !

Hört sich an als wenn du mir unterstellen willst ich habe den Fall erfunden.Bei uns im Dorf wurden in einer Nacht mehrere Autoradios und Markenwerkzeug

gestohlen .Vermutlich Kleinganoven aus Polen oder noch weiter östlich.Vorher wurde bei uns noch nie was gestohlen sicherlich anders als in Gelsenkirchen.

Deshalb waren die Autos auch nicht verschlossen.

Beste Grüsse aus dem Osten

ich habe Dir nur eine sachgerechte Analyse angeboten.

Da bei Euch offenbar Profis eine ganze ländliche Region verunsichert haben, sieht die Geschichte wiederum anders aus.

Nota bene:

Das war der Geschichte bisher nicht zu entnehmen.

Was allerdings an der sonstigen Bewertung nichts ändert. Ist leider so.

Ich habe auch auf dem Land immer meine Autos in der Garage abgeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Nachtrag:

In der Garage steht das Auto unter Verschluss, wird allerdings unverschlossen nicht so gut geschützt wie verschlossen auf der Straße, da Einbrecher leichter in eine Garage eindringen können als in ein Auto und in einer Garage mehr Zeit haben unbeobachtet in Ruhe zu arbeiten.

Ich verstehe nur nicht ganz , warum Du immer auf dem unverschlossenen Auto rumreitest.Es reicht völlig aus , wenn das Auto UNVERSCHLOSSEN in einer ordnungsgemäß ABGESCHLOSSENEN Garage untergebracht ist.Die Kasko-VS MUSS und WIRD den Schaden auf jeden Fall regulieren.

Gruß

capri

<btw> Selbst ein Cabrio darf mit geöffnetem Dach abgestellt werden , vorausgesetzt die Türen sind abgeschlossen.Aber das weißt Du ja selbst.

Wenn ich erst den Text der AKB zitiere und dann inhaltlich verschlossen in der Garage formuliere, so ist das aus meiner Sicht eindeutig.

Lies notfalls noch mal in Ruhe und auch zwischen den Zeilen und den Gesamtablauf meiner Beiträge.

Sollte eindeutig genug sein.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Sollte eindeutig genug sein.

Ist es aber nicht.

Kurze präzise Antwort : Ja , das Auto ist versichert.Da braucht man keine AKB zitieren.

Gruß

capri

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