ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Dienstwagen, geldwerter Vorteil und zusätzlicher Nettoabzug

Dienstwagen, geldwerter Vorteil und zusätzlicher Nettoabzug

Themenstarteram 4. August 2015 um 17:21

Hallo,

als Dienstwagenabrechnungsmethoden bei Privatnutzung sind mir bisher lediglich die Fahrtenbuchmethode und die 1%-Regelung bekannt. Bei meinem neuen potentiellen AG kommt indes ein zusätzlicher Nettoabzug hinzu, der mich etwas stutzig macht und ich bitte um Rat, ob das allgemein üblich ist oder man hier vor Vertragsabschluss doch nochmal nachhaken sollte.

Die Lohnabrechnung wäre wie folgt:

Bruttogehalt

zzgl. 1% vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil

abzgl. 1% vom Nettolistenpreis (tatsächlicher bezahlter Preis beim Händler ohne MwSt.)

= zu versteuerndes Einkommen

abzgl. Steuer

abzgl. 1% vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil

= Nettogehalt

Stutzig machen mich die 1% vom Nettolistenpreis, die zwar die Versteuerung des geldwerten Vorteils verringern, sich aber letztlich voll auf das Nettogehalt auswirken.

Gehen wir mal von folgenden Preisen für den Dienstwagen und einem Bruttogehalt von 4.000 € aus:

Bruttolistenpreis 40.000 €

=> 1% BLP = 400 € (geldwerter Vorteil, GWV, zusätzliche Kilometer zur Arbeitsstätte fallen nicht an)

Nettolistenpreis 30.252 € (= 40.000 € abzgl. 19% MwSt. und 10% Händlerrabatt)

=> 1% NLP = 302 €

 

1) ohne Dienstwagen berechnet sich das Nettogehalt bei StKl. I derart:

4.000 € (Bruttogehalt = zu versteuerndes Einkommen)

- 815 € (Sozialabgaben)

- 781 € (Steuern)

= 2.404 € (Nettogehalt)

 

2) mit Berechnung des GWV auf 1%-Regelung:

4.000 € (Bruttogehalt)

+ 400 € (GWV)

= 4.400 (zu versteuerndes Einkommen)

- 870 € (Sozialabgaben)

- 924 € (Steuern)

- 400 € (GWV)

= 2.206 € (Nettogehalt)

=> Die Kosten des Dienstwagens beliefen sich folglich auf: 198 €

 

3) mit Berechnung des GWV auf 1%-Regelung und zusätzl. Nettoabzug:

4.000 € (Bruttogehalt)

+ 400 € (GWV)

- 302 € (1% NLP)

= 4.098 (zu versteuerndes Einkommen)

- 835 € (Sozialabgaben)

- 813 € (Steuern)

- 400 € (GWV)

= 2.050 € (Nettogehalt)

=> Die Kosten des Dienstwagens beliefen sich folglich auf: 354 €

 

Der Nettoabzug in Höhe von 302 € schlägt also netto mit zusätzlichen 156 € zu Buche.

Ist das rechtlich üblich, anfechtbar oder freie Verhandlungssache zwischen AG und AN? Was würdet ihr raten?

Danke & Gruß!™

Beste Antwort im Thema

Es wirkt verwirrend, es ist ja auch Steuerrecht :p

 

Bei der Besteuerung des geldWERTEN Vorteil geht es darum, wie der Name schon sagt, den WERT einer dir zugutekommenden Sache zu versteuern (und mit Sozialabgaben zu belegen). Um das zu erreichen, wird der Wert deinem Brutto zugeschlagen, die gesamten Abgaben berechnet und abgeführt, und danach der Betrag wieder rausgenommen. Den WERT selbst hast du ja in Form der Fahrzeugnutzung bereits erhalten.

 

Was sonst noch für Abreden und Methoden zur Kostenbeteiligung verabredet werden, spielt für die GWV-Betrachtung keine Rolle.

 

mfg, Schahn

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten
am 4. August 2015 um 17:42

Rechtlich ist das vollkommen ok.

Am Ende musst du entscheiden, ob das dir das Geld für die private Nutzung das wert ist.

Ansonsten sprich mit dem Arbeitgeber. An der Stelle dürfte der auch damit einverstanden sein, dass du das Fahrzeug nur dienstlich nutzt. Dann steht es bei dem und du gehst jeden Tag arbeiten, wie jeder andere auch und dein Arbeitstag beginnt auch dort.

Der Nettoabzug stellt eine Kostenbeteiligung Deinerseits dar, die Du sozusagen dem Arbeitgeber für die Privatnutzung zahlen sollst?

Wenn ja, solltest Du diese auch wieder vom geldwerten Vorteil abziehen können, so dass Du nicht mehr 400 € sondern nur noch 98 € jeden Monat zusätzlich versteuerst.

am 5. August 2015 um 7:58

@Hannes: Das hat er ja, daher sagt er, dass er mit 302€ Kostenbeteiligung unterm Strich (wegen des Steuereffekts) 156€ mehr zahlt als wenn es keine Kostenbeteiligung gäbe.

Zitat:

@tardezyx schrieb am 4. August 2015 um 19:21:17 Uhr:

Bei meinem neuen potentiellen AG kommt indes ein zusätzlicher Nettoabzug hinzu, der mich etwas stutzig macht und ich bitte um Rat, ob das allgemein üblich ist oder man hier vor Vertragsabschluss doch nochmal nachhaken sollte.

[...]

Der Nettoabzug in Höhe von 302 € schlägt also netto mit zusätzlichen 156 € zu Buche.

Ist das rechtlich üblich, anfechtbar oder freie Verhandlungssache zwischen AG und AN? Was würdet ihr raten?

Bei Leuten die das Fahrzeug nicht im Außendienst tatsächlich als Arbeitsmittel brauchen weil sie zigtausend berufliche km machen, ist das Modell mit der Kostenbeteiligung das sehr viel weiter verbreitete. In den diversen Konzernen wo ich unterwegs war habe ich auch noch kein anderes gesehen. Ich vermute dass die Modelle ganz ohne Selbstbeteiligung eher bei mittleren Unternehmen verbreitet sein dürften.

Nur so wird die Steuerlast in Summe tatsächlich minimiert. Dass das Geld erstmal aus deiner Tasche kommt ist natürlich ein netter Nebeneffekt, aber letztlich wird es jeder (der rechnen kann) bei den Gehaltsverhandlungen berücksichtigen und entsprechend mehr einfordern. Außerdem reduziert man dadurch "Mitnahme-Effekte", weil jemand der spitz nachrechnet und sonst einen anderen Bedarf hätte, nicht "einfach so" den Wagen mitnimmt.

Natürlich ist das alles freie Vertragsgestaltung. Ich wüsste auch nicht warum man dagegen vorgehen sollte (wenn es überhaupt ginge - was natürlich nicht der Fall ist) - die einfachste Möglichkeit damit umzugehen ist es eben das in die Gehaltsverhandlung mit einzubeziehen.

Rein rechtlich ist da nichts einzuwenden, aber da hat das Milchmädchen wieder einmal mitgerechnet. :D

Der Abzug vom Netto darf natürlich nur 98 Euro betragen. ;)

[NACHTRAG]

Frage an den TE:

Hast du dir das selber in einem Rechner im Internet ausgerechnet, oder hat dir der AG so eine Abrechnung vorgelegt?

am 5. August 2015 um 10:55

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 5. August 2015 um 10:44:12 Uhr:

Rein rechtlich ist da nichts einzuwenden, aber da hat das Milchmädchen wieder einmal mitgerechnet. :D

Der Abzug vom Netto darf natürlich nur 98 Euro betragen. ;)

[NACHTRAG]

Frage an den TE:

Hast du dir das selber in einem Rechner im Internet ausgerechnet, oder hat dir der AG so eine Abrechnung vorgelegt?

Es wäre schon schön das nicht nur als Behauptung zu lesen, sondern inkl. einer Begründung.

am 5. August 2015 um 11:05

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. August 2015 um 12:55:48 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 5. August 2015 um 10:44:12 Uhr:

Rein rechtlich ist da nichts einzuwenden, aber da hat das Milchmädchen wieder einmal mitgerechnet. :D

Der Abzug vom Netto darf natürlich nur 98 Euro betragen. ;)

[NACHTRAG]

Frage an den TE:

Hast du dir das selber in einem Rechner im Internet ausgerechnet, oder hat dir der AG so eine Abrechnung vorgelegt?

Es wäre schon schön das nicht nur als Behauptung zu lesen, sondern inkl. einer Begründung.

Ist doch einfach nachzuvollziehen: Wenn der Eigenanteil 302 € beträgt, muss nur die Differenz versteuert werden = 98 €.

Gruß

Der Chaosmanager

am 5. August 2015 um 11:35

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. August 2015 um 13:05:48 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. August 2015 um 12:55:48 Uhr:

 

Es wäre schon schön das nicht nur als Behauptung zu lesen, sondern inkl. einer Begründung.

Ist doch einfach nachzuvollziehen: Wenn der Eigenanteil 302 € beträgt, muss nur die Differenz versteuert werden = 98 €.

Gruß

Der Chaosmanager

Genau das hat er doch auch so berechnet. Wo ist jetzt also das Milchmädchen?

Themenstarteram 5. August 2015 um 13:11

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 5. August 2015 um 10:44:12 Uhr:

Der Abzug vom Netto darf natürlich nur 98 Euro betragen. ;)

Wieso? Der Eigenanteil (hier 1% NLP genannt) verringert ja die Versteuerung des geldwerten Vorteils, der dann nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben allerdings weiterhin voll abgezogen wird.

Zitat:

Hast du dir das selber in einem Rechner im Internet ausgerechnet, oder hat dir der AG so eine Abrechnung vorgelegt?

Der AG hat mir die Art der Berechnung samt Beispiel mit anderen Zahlen vorgelegt. Gerechnet habe ich dann selbst mit dem Rechner auf www.nettolohn.de - dort kann man auch den Vergleich mit und ohne Firmenwagen auch direkt rechnen, wobei die Beträge mit o.g. übereinstimmen.

Sorry, war heute Morgen etwas neben der Spur.

Habe es jetzt nochmal gelesen. Demnach möchte der AG eine Zuzahlung zum Fahrzeug in Höhe von 302 Euro haben. Somit unterliegt nur die Differenz der Besteuerung. Wenn er Eine Zuzahlung in Höhe von 302 Euro haben möchte, dann ist die letzte Rechnung korrekt.

Ist logischerweise teurer also ohne Zuzahlung. Rechtlich bleibt es i.O.

Ob du da etwas nachverhandeln kannst musst du wissen.

Ich würde das ganze anders lesen, dann wird klar was passiert.

Erst reduziert der AG den Bruttolohn um 1% vom NLP. Und damit wird hier keine Versteuerung reduziert. Du hast einfach Brutto weniger Kohle.

Und danach kommt das Prozedere von Vater Staat. Sieht mir nach einer sehr teuren Privatnutzung aus. Sprit für Privatfahrten übernimmt der Chef oder darst du dich da auch beteiligen?

am 6. August 2015 um 9:13

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 6. August 2015 um 11:04:19 Uhr:

 

Und danach kommt das Prozedere von Vater Staat. Sieht mir nach einer sehr teuren Privatnutzung aus. Sprit für Privatfahrten übernimmt der Chef oder darst du dich da auch beteiligen?

Ob die Privatnutzung am Ende sehr teuer oder sehr günstig ist, hängt einfach davon ab, wie viel er das Fahrzeug privat nutzt.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 6. August 2015 um 11:04:19 Uhr:

Ich würde das ganze anders lesen, dann wird klar was passiert.

Erst reduziert der AG den Bruttolohn um 1% vom NLP. Und damit wird hier keine Versteuerung reduziert. Du hast einfach Brutto weniger Kohle.

Und danach kommt das Prozedere von Vater Staat. Sieht mir nach einer sehr teuren Privatnutzung aus. Sprit für Privatfahrten übernimmt der Chef oder darst du dich da auch beteiligen?

So richtig hast du die Berechnungen aber nicht nachvollzogen? Vater Staat nimmt, wenn der TE einen Eigenanteil zum Dienst-Kfz zahlt, weniger ein, als wenn der AG alles zahlt. Selbst wenn man von einer Nutzungsdauer von 6 Jahren ausginge, was bei vielen Dienstwägen gerade im Außendienst unrealistisch ist, so werden hier ca. 25000 Euro durch den TE aufgewendet, um ein Fahrzeug im Wert von ca. 35000 Euro zu bewegen.

Der Arbeitnehmer hat übrigens keinen anteiligen Sprit zu zahlen, wenn doch, mindern diese Zahlungen wiederum den geldwerten Vorteil. Meistens werden aber alle laufenden Kosten (Sprit, Versicherung, Reparatur bzw. Werkstattkosten etc.) vom Arbeitgeber gezahlt. Also in meinen Augen durchaus eine preiswerte Alternative zum eigenen Auto.

Gruß Firefighter

am 6. August 2015 um 9:37

Ergänzend: Den Sprit privat zu kaufen mindert nicht den Geldwerten Vorteil (auch wenn man die Quittungen brav aufbewahrt). Aber eine fixe Abgabe an den AG tut es.

Themenstarteram 6. August 2015 um 10:21

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 6. August 2015 um 11:04:19 Uhr:

Erst reduziert der AG den Bruttolohn um 1% vom NLP. Und damit wird hier keine Versteuerung reduziert. Du hast einfach Brutto weniger Kohle.

Stimmt, die Betrachtung ist natürlich noch klarer ;-)

Zitat:

Und danach kommt das Prozedere von Vater Staat. Sieht mir nach einer sehr teuren Privatnutzung aus. Sprit für Privatfahrten übernimmt der Chef oder darst du dich da auch beteiligen?

Wäre alles drin, aber ich fahre privat nicht sehr viel, vielleicht 350-500 km im Monat, was ja 50 € Sprit wären. Lohnt sich wohl nicht so richtig für mich, oder täuscht das?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Dienstwagen, geldwerter Vorteil und zusätzlicher Nettoabzug