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Diese H7 als Abblendlicht erlaubt?

Themenstarteram 23. Januar 2016 um 7:44

Hallo

Verstehe ich es richtig das diese „Xenon Weiß H7 high Power 18 SMD LED Nebelscheinwerfer 12V“:

http://www.ebay.de/itm/371534702640?...

lt. deutscher STVO als Abblendlicht für PKW nicht zugelassen sind (und deshalb hier mit dem Zusatz „Nebelscheinwerfer“ versehen sind, OBWOHL ES diesbezüglich KEINE SIND)?

Ich will mich nur vergewissern, ob ich hier richtig denke und nicht etwa dem Verkäufer kompromittieren, denn der weißt ja rechtens selbst darauf hin:

Zitat:

„Die Innenraumbeleuchtung ist ohne ABE oder Tüv Zulassung in der STVO erlaubt.

Wir sind aus rechtlichen Gründen verpflichtet Sie darauf hinzuweisen,

dass LED Leuchtmittel nur für innenraum eingebaut werden darf und nicht in der STVO im Außenbereich zulässig ist“

Es könnte diesbezüglich sicher Probleme gebe, wenn es zu einem Unfall kommt

(z.B. weil der Unfallgegner geblendet wurde und/oder sich bei einem Unfall auf eine Blendung beruft)!?

Danke

Beste Antwort im Thema

Was gibt es denn daran nicht zu verstehen?

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Es steht doch da, warum muss jetzt nochmal gefragt werden?

LED Leuchtmittel sind bisher noch nicht freigegeben. Jedenfalls nicht für Scheinwerfer.

Gruss

Was gibt es denn daran nicht zu verstehen?

Weder als Abblendlicht noch als Nebelscheinwerfer erlaubt.

In einen Scheinwerfer darfst Du nur für den Bestimmungszweck zugelassenes Leuchtmittel verwenden, dies sind bei einem Halogenscheinwerfer natürlich entsprechend zugelassene Halogenleuchtmittel und keine LED.

BTW: Die StVO hat damit rein gar nichts zu tun, sondern die StVZO und ECE-Regelungen bezgl. lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern.

Die Reflektoren im Scheinwerfer sind ja nicht für

solche LED Lampen ausgelegt. Eventuell blenden

sie , aber sie werden garantiert weniger Licht auf die

Strasse produzieren. Also kann man sich das Geld

dafür sparen.

Themenstarteram 23. Januar 2016 um 8:48

Zitat:

@Waeller5 schrieb am 23. Januar 2016 um 08:49:15 Uhr:

Was gibt es denn daran nicht zu verstehen?

Zitat:

@rotor1 schrieb am 23. Januar 2016 um 08:44:36 Uhr:

Ich will mich nur vergewissern

..außerdem erfährt man bei jeder Frage auch etwas anderes neues:

z.B. @redactros

Hier vielleicht noch ein etwas älterer Thread zu diesem Thema.

am 23. Januar 2016 um 13:25

Ich habe mir die Version mit den 20 SMD-LED bestellt. Wenn das Paket ankommt, kann ich bescheid geben, ob die Elektrik mit den 35 W überhaupt klarkommt oder einen Fehler anzeigt.

am 23. Januar 2016 um 18:06

Verboten.

Wenn du erwischt wirst und hast keine PASSENDEN Ersatzlampen die du vor Ort tauschen kannst, fährst du mit dem Bus/Taxi heim.

Bussgeld usw. gibts trotzdem. Wenn du jemand blendest und der baut einen Unfall wird das "nicht lustig" für dich wenn man es dir beweisen kann. Im Dash-Cam Zeitalter geht das aber öfter.

am 23. Januar 2016 um 18:08

Ich betrachte das eher als einen Testversuch. Ich habe hier sowieso die +130 von Phillips drin. Aber die paar Kröten war es mir wert, um mal zu sehen, was technisch machbar ist. Die LEDs kommen danach wahrscheinlich auf mein RC-Modellauto.

Hallo downforce. Wollte mal wissen ob du die Led Birnen schon getestet hast?

Zitat:

@rotor1 schrieb am 23. Januar 2016 um 08:44:36 Uhr:

Hallo

Verstehe ich es richtig das diese „Xenon Weiß H7 high Power 18 SMD LED Nebelscheinwerfer 12V“:

http://www.ebay.de/itm/371534702640?...

lt. deutscher STVO als Abblendlicht für PKW nicht zugelassen sind (und deshalb hier mit dem Zusatz „Nebelscheinwerfer“ versehen sind, OBWOHL ES diesbezüglich KEINE SIND)?

Ich will mich nur vergewissern, ob ich hier richtig denke und nicht etwa dem Verkäufer kompromittieren, denn der weißt ja rechtens selbst darauf hin:

Zitat:

„Die Innenraumbeleuchtung ist ohne ABE oder Tüv Zulassung in der STVO erlaubt.

Wir sind aus rechtlichen Gründen verpflichtet Sie darauf hinzuweisen,

dass LED Leuchtmittel nur für innenraum eingebaut werden darf und nicht in der STVO im Außenbereich zulässig ist“

Es könnte diesbezüglich sicher Probleme gebe, wenn es zu einem Unfall kommt

(z.B. weil der Unfallgegner geblendet wurde und/oder sich bei einem Unfall auf eine Blendung beruft)!?

Danke

wo können solche Lampen im Innenraum eingesetzt werden. Das ist doch völliger Unfug.

Jep, genauso Unfug wie die Lampen selbst. Kann im Scheinwerfer überhaupt nicht funktionieren, weil der Reflektor auf die Größe und Lage der Glühwendel ausgelegt ist und mit dem Weinhnachtsbaum gar nichts anfangen kann ;)

Und dass das absolut illegal ist, wurde ja oben schon ausführlich erwähnt :(

Zitat:

@downforze84 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:08:41 Uhr:

Ich betrachte das eher als einen Testversuch.

Ist das so etwas wie Kunstlederimitat? *fg*

Die chinesischen Produzenten haben gelernt, daß es in Europa für jeden Beleuchtungs-Schrott Käufer gibt. Die Teile müssen billig, mit LED und "cool white" oder "cool blue" sein.

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