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Diesel tanken mit Heizöl

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 5. Mai 2010 um 16:31

Hi jungs

In den letzen Tagen is mir der gedanke gekommen ob man nich nen Diesel auch mit Heizöl tanken kann.

Das Heizöl hatt ja gabe nur farbstoff drin(galub bissel rötlich) und is ja sonst auch nur Diesel oder lieg ich da Falsch?

Hatt das schon ma jemand gemacht oder is das Motorschädigend ?

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von schranzer89

naja aber wenn man mischen tut meinste das es möglich is das man gar nix richt?

Also soweit wie ich weis richt man nix.

Aber...

Diesel und Heizöl ist vom Stoff her das selbe. Im Diesel sind (teilweise) noch zusätzlich die jeweiligen Additive der jeweiligen Markentankstellenbetreiber. Im Heizöl ist ein roter Farbstoff. Wenn der jemals durch eine einmalige Heizölbetankung in Deinem PKW Tank war wird man Ihn unter Umstanden auch noch nach Jahren nachweisen können, natürlich dann x-fach verdünnt. (Bei Tankfahrzeugen die sowohl einmal Heizöl als dann wieder normalen Diesel fahren sagt man das im gesamten Transporttank keine 2Liter mehr sein dürfen. Der Tank fast etwa 35.000l je Transport..) Das macht der Zollfahndung aber nix aus. Die schätzen dann ganz großzügig Deinen Verbrauch in L/100km, lesen Deinen Tachostand ab, unterstellen Dir (beweis doch mal das Gegenteil..) das Du ab km 0 Heizöl gefahren bist und fangen an die gesamte jemals mit diesem Auto verbrauchte Spritmenge zu berechnen. Wenn Du z.B. 70.000km gefahren hast wären das 700 mal (bei einem 2.0TDI mit 125kw) etwa 7L = 4900L. Da der Steueranteil je Liter Kraftstoff bei etwa (nur geraten!) 70Ct liegt macht das eine Steuerhinterziehung von 4900*0,70€=3430€. Als Strafe kommt noch einmal die "hinterzogene" Summe oben drauf. Macht also aufs erste in meinem Beispiel 6860€ Bußgeld. Da es, wie zuvor schon erwähnt, den Straftatbestand erfüllt kommt noch einmal eine Freiheitsstrafe oben drauf. Je nach Höhe der Strafe bist Du dann vorbestraft. Plus Gerichtskosten und eigener Anwalt den Deine Rechtsschutzversicherung bestimmt nicht bezahlt.. Ob sich das Risiko lohnt muss jeder selbst entscheiden. Aber es gibt viele die es schon bitterst bereuen auch nur einen Heizölkanister in die Hand genommen zu haben..

Norbert

29 weitere Antworten
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29 Antworten
am 5. Mai 2010 um 16:35

DAS IST VERBOTEN !

am 5. Mai 2010 um 16:36

Und JA man riecht es auch beim hinterherfahren und die Herrn in grün/blau wissen das auch!

am 5. Mai 2010 um 16:47

Manche können Fragen stellen, eigentlich sollte man auf diese gar nicht antworten.

Heizöl tanken, anstatt Diesel ist Verboten, in erster Linie wegen der Steuer.

Wer das trotzdem auf den Gedanken kommt, der sollte sich klar darüber sein, daß es ganz ganz schnell auffällt.

Erlaubt ist es nur bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Gerätschaften, wie Aggregate zur Stromerzeugung, wenn mich nicht

alles täuscht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verboten ist es auf jeden Fall.

Zitat:

Original geschrieben von jerrybone

Und JA man riecht es auch beim hinterherfahren und die Herrn in grün/blau wissen das auch!

Watt? Heizöl? Riecht man?

Themenstarteram 5. Mai 2010 um 16:57

achso naja hätt ja klappen können ;) hätte gedacht das man vieleich mischen kann 30 Lieter Diesel und 10 oder 15 l von dem anderem kram.

trotzdem danke

mfg

am 5. Mai 2010 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k

Zitat:

Original geschrieben von jerrybone

Und JA man riecht es auch beim hinterherfahren und die Herrn in grün/blau wissen das auch!

Watt? Heizöl? Riecht man?

...

Jau das riecht man. Ich kenne einige Landwirte, die das auch in ihren privaten Mercedes Schleudern fahren.

Eklig.

Zitat:

Original geschrieben von schranzer89

achso naja hätt ja klappen können ;) hätte gedacht das man vieleich mischen kann 30 Lieter Diesel und 10 oder 15 l von dem anderem kram.

trotzdem danke

mfg

möglich ist alles man darf sich nur nicht erwischen lassen..... Steuerhinterziehung!!!!

Zitat:

Original geschrieben von schranzer89

...hätte gedacht das man vieleich mischen kann 30 Lieter Diesel und 10 oder 15 l von dem anderem kram.

Auch diese Methode erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

Hier befinden wir uns nicht mehr im Ordnungswidrigkeiten-Recht, sondern bereits im Strafrecht.

So eine Verurteilung macht sich nicht gerade gut im polizeilichen Führungszeugnis...

Themenstarteram 5. Mai 2010 um 17:03

naja aber wenn man mischen tut meinste das es möglich is das man gar nix richt?

am 5. Mai 2010 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von schranzer89

naja aber wenn man mischen tut meinste das es möglich is das man gar nix richt?

...

Du gibst ja gar keine Ruh?

Sind Dir die paar Euro Ersparnis das wert?

am 5. Mai 2010 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von schranzer89

naja aber wenn man mischen tut meinste das es möglich is das man gar nix richt?

Hallo, liest du dir die Beiträge nicht durch? Es ist verboten.

Die Polizei macht Stichprobenkontrollen. Da verläßt man sich nicht auf die eigene Nase, sondern macht einen Reagenztest. Da läßt sich Heizöl auch in sehr großer Verdünnung nachweisen.

Wie kommt man auf eine so seltsame Idee...?

Da steht doch das Risiko in absolut keinem sinnvollen Verhältnis zum vermeintlichen "Vorteil".

Zitat:

Original geschrieben von schranzer89

naja aber wenn man mischen tut meinste das es möglich is das man gar nix richt?

Also soweit wie ich weis richt man nix.

Aber...

Diesel und Heizöl ist vom Stoff her das selbe. Im Diesel sind (teilweise) noch zusätzlich die jeweiligen Additive der jeweiligen Markentankstellenbetreiber. Im Heizöl ist ein roter Farbstoff. Wenn der jemals durch eine einmalige Heizölbetankung in Deinem PKW Tank war wird man Ihn unter Umstanden auch noch nach Jahren nachweisen können, natürlich dann x-fach verdünnt. (Bei Tankfahrzeugen die sowohl einmal Heizöl als dann wieder normalen Diesel fahren sagt man das im gesamten Transporttank keine 2Liter mehr sein dürfen. Der Tank fast etwa 35.000l je Transport..) Das macht der Zollfahndung aber nix aus. Die schätzen dann ganz großzügig Deinen Verbrauch in L/100km, lesen Deinen Tachostand ab, unterstellen Dir (beweis doch mal das Gegenteil..) das Du ab km 0 Heizöl gefahren bist und fangen an die gesamte jemals mit diesem Auto verbrauchte Spritmenge zu berechnen. Wenn Du z.B. 70.000km gefahren hast wären das 700 mal (bei einem 2.0TDI mit 125kw) etwa 7L = 4900L. Da der Steueranteil je Liter Kraftstoff bei etwa (nur geraten!) 70Ct liegt macht das eine Steuerhinterziehung von 4900*0,70€=3430€. Als Strafe kommt noch einmal die "hinterzogene" Summe oben drauf. Macht also aufs erste in meinem Beispiel 6860€ Bußgeld. Da es, wie zuvor schon erwähnt, den Straftatbestand erfüllt kommt noch einmal eine Freiheitsstrafe oben drauf. Je nach Höhe der Strafe bist Du dann vorbestraft. Plus Gerichtskosten und eigener Anwalt den Deine Rechtsschutzversicherung bestimmt nicht bezahlt.. Ob sich das Risiko lohnt muss jeder selbst entscheiden. Aber es gibt viele die es schon bitterst bereuen auch nur einen Heizölkanister in die Hand genommen zu haben..

Norbert

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