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Downpipe S3, Auswirkungen bei Leistung und Garantie ?

Audi
Themenstarteram 18. März 2015 um 8:54

Hallo@all,

zwar taucht das Thema hier und da mal wieder in Verbindung zum Thema

Chiptuning auf, jedoch findet man nur wenig Informationen zu Fakten im

Bezug auf die Downpipe selbst.

Da ein Chiptuning für mich nicht zuletzt aufgrund meiner Garantieverlängerung

nicht in Frage kommt, fällt mein Augenmerk auf die Downpipe.

Die positive Auswirkung auf den Turbo und seine Wirkung hören sich schlüssig und

interessant an. Zudem bekommt man für die Teile mit Metallkat und Euro 6 sogar

eine EG- ABE. Mir geht es also um Angebote seitens HJS, Friedrich- Motorsport etc.

Wer also sowas verbaut hat und Fakten zum Thema liefern kann, möge doch bitte

hier mal etwas dazu posten. Wie verändert sich der Wagen tatsächlich,

wieviel Leistungs - Drehmomentzuwachs sind realistisch und eventuel gar nachgewiesen

Wie vor allem, sieht es mit der Garantie im Bezug auf Motor, Turbo etc. aus ?

Ich freue mich auf viele brauchbare Infos

Danke und Grüße Ralf

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13 Antworten

Beim Umbau erlischt die Garantie auf alle mit dem Umbau in Verbindung stehenden Teile, sofern hier eine mechanische Mehrbelastung entsteht oder ein tieferer Eingriff in die Fahrzeugelektronik (z.B. Chiptuning) erfolgt. Natürlich kann nicht die Garantie für nen kaputten Fensterheber erlöschen, wenn Du eine Downpipe verbaust.

Anders gesagt, die Kausalität, dass aufgrund des eingebauten Teils (z.B. bei einem Motorschaden) der Motor keinen Schaden durch den Umbau genommen hat, liegt wohl in der Beweislast bei Dir.

Ich habe des öfteren gelesen, dass so eine Downpipe um die +15-25 PS bringt und +30NM. Was dann für mich wiederum ein Eingriff in die Mechanik ist. Theoretisch gesehen, könnte der Hersteller sich quer stellen und sagen, dass aufgrund der Mehrleistung eine Mehrbelastung der Teile erfolgt ist, etc.

Klar gibt es hier auch noch Serienstreuung, aber bei einer Downpipe ab Turbo wird der Abgasstrom nachhaltig verändert. z.B. könnte der Turbolader etwas schneller drehen, etc. Meistens wird das von den Werkstätten gar nicht an den Hersteller gemeldet, bei Garantieanfragen. Blöd wird es dann nur, wenn was größeres passiert und man sich seitens Audi selbst den Wagen genauer ansehen will.

Ich habe vor einiger Zeit mal gelesen, dass die Werksgarantie selbst auch dann erlöschen kann, wenn z.B. nur ein Behindertengerechter Umbau erfolgt ist.

am 18. März 2015 um 10:27

Zitat:

@Feivel88 schrieb am 18. März 2015 um 10:15:19 Uhr:

Beim Umbau erlischt die Garantie auf alle mit dem Umbau in Verbindung stehenden Teile, sofern hier eine mechanische Mehrbelastung entsteht oder ein tieferer Eingriff in die Fahrzeugelektronik (z.B. Chiptuning) erfolgt. Natürlich kann nicht die Garantie für nen kaputten Fensterheber erlöschen, wenn Du eine Downpipe verbaust.

Anders gesagt, die Kausalität, dass aufgrund des eingebauten Teils (z.B. bei einem Motorschaden) der Motor keinen Schaden durch den Umbau genommen hat, liegt wohl in der Beweislast bei Dir.

Ich habe des öfteren gelesen, dass so eine Downpipe um die +15-25 PS bringt und +30NM. Was dann für mich wiederum ein Eingriff in die Mechanik ist. Theoretisch gesehen, könnte der Hersteller sich quer stellen und sagen, dass aufgrund der Mehrleistung eine Mehrbelastung der Teile erfolgt ist, etc.

Klar gibt es hier auch noch Serienstreuung, aber bei einer Downpipe ab Turbo wird der Abgasstrom nachhaltig verändert. z.B. könnte der Turbolader etwas schneller drehen, etc. Meistens wird das von den Werkstätten gar nicht an den Hersteller gemeldet, bei Garantieanfragen. Blöd wird es dann nur, wenn was größeres passiert und man sich seitens Audi selbst den Wagen genauer ansehen will.

Ich habe vor einiger Zeit mal gelesen, dass die Werksgarantie selbst auch dann erlöschen kann, wenn z.B. nur ein Behindertengerechter Umbau erfolgt ist.

In der Beweislast ist der Hersteller. Es muss ausdrücklich nachgewiesen werden, dass in der Fehlerbeschreibung eine Verbindung mit dem Bauteil hergestellt wird.

Es hilft auf jeden Fall ein gutes Verhältnis mit deinem Händler, der deine Baumaßnahmen genau kennt, damit solche Ärgernisse und Streitereien im Ernstfall erst gar nicht aufkommen.

am 18. März 2015 um 10:44

Ich bezweifle, dass die Beweislast beim Hersteller liegt, wenn du eine bauliche Veränderung vornimmst... Ich würde das nicht drauf ankommen lassen.

http://www.audi.de/.../audi_garantie.pdf

Les mal Punkt 7:

Garantiebedingungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:

- in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise verändert worden ist

am 18. März 2015 um 11:19

Zitat:

@Feivel88 schrieb am 18. März 2015 um 12:11:58 Uhr:

http://www.audi.de/.../audi_garantie.pdf

Les mal Punkt 7:

Garantiebedingungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:

- in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise verändert worden ist

Das würde implizieren, dass sogar ein nicht funktionierender Fensterheber nicht abgedeckt wäre, was deiner ersten Aussage widerspricht.

...wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass...

Wenn Du den Fensterheber nem Tuning unterzogen hast, oder sonstwie manipuliert hast, dann nicht.

Wie soll z.B. ein andere Abgasanlage einen Mangel an einer Komfortfunktion verursachen?

Themenstarteram 18. März 2015 um 12:01

Ok, soviel also zum Thema Garantie. ....

Wer kann denn evtl. gar Erfahrungswerte zur Leistung etc. angeben ?

Danke und Gruß Ralf

Hallo weber66,

Ich habe das hier für Dich gefunden: :)

http://www.motor-talk.de/.../...pe-20kw-mehrleistung-t4624617.html?...

am 18. März 2015 um 13:37

Zitat:

@Feivel88 schrieb am 18. März 2015 um 12:24:35 Uhr:

...wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass...

Wenn Du den Fensterheber nem Tuning unterzogen hast, oder sonstwie manipuliert hast, dann nicht.

Wie soll z.B. ein andere Abgasanlage einen Mangel an einer Komfortfunktion verursachen?

Ja, schon bewusst ;)

Aber muss der Endkunde nun beweisen, dass der Fensterheber nicht aufgrund des Tunings defekt ist ?

Themenstarteram 18. März 2015 um 13:42

Das habe ich bereits gekesen....,trotzdem danke.

Schön wäre noch andere Erfahrungswerte zu bekommen. ...?!

Danke und Grüße Ralf

am 18. März 2015 um 13:50

Zitat:

@weber66 schrieb am 18. März 2015 um 14:42:33 Uhr:

Das habe ich bereits gekesen....,trotzdem danke.

Schön wäre noch andere Erfahrungswerte zu bekommen. ...?!

Danke und Grüße Ralf

Ich bin nach dem Einbau der DP auf den Prüfstand.

Leider nicht davor, da ich gerne die Serienstandleistung gewusst hätte und ich glaube das diese niemals direkt erreicht wird, wie auf dem Papier steht.

Ich hatte 308 PS und 370NM, was bereits einen stark merkbaren Unterschied zum Stand davor beschert hat.

@weber66

Matze Rs210 der mit dem 3.S3 in Hannover hat ne Downpipe drinn anhören tut er sich auf jeden Fall besser,zur Leistung wird er evtl.noch was sagen ansonsten Frage ich ihn mal.

Wegen der Garantie die sind hier bei Audi eigentlich recht kulant was Meldungen an das Werk anbelangt ;)

Hallo, ich hätte da auch ne Erfahrung zum Thema Garantie.

Ich habe mir ein Seat Leon Cupra bestellt und den Freundlichen gefragt ob es möglich wäre das sie vor Ort wenn das Auto angeliefert wird eine Downpipe einbauen können. Darauf er, Ja klar das geht solange das Bauteil ABE hat bzw. TÜV Freigabe besitzt ist es kein Problem und die Garantie erlischt ebenfalls nicht solange es die Händlerwerkstatt selbst macht.

Was meint Ihr, hat jemand schon mal beim Händler eures Vertrauens schon mal nachgefragt?

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