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Dringende Garantie Frage , Gebrauchtwagen , Autohaus!!!
Hallo , ich muss mich hier mal an die Masse wenden und hoffe das der eine oder andere vielleicht Erfahrung hat und mir weiter helfen kann. Ich bin ein bisschen hilflos, ratlos und brauche Hilfe.
Leider bekomme ich auf die schnelle kein Termin bei meinem Anwalt. Folgendes ist passiert:
Ich habe mir vor 7 Monaten ein Audi A3 Sportback 2004 mit gelaufenen 107000km gekauft.
Jetzt ist es so das das Getriebe , die Welle und ein Bremssattel defekt sind und sich die Rechnung auf über 4000 Euro hochgeschaukelt hat.
Ich bin der Meinung das der Schaden vorher schon da war. Aber da ich kein Fachmann bin , und von Autos absolut keine Ahnung habe, kann ich das ja nicht wiederlegen. Es ist aber so das der Getriebeschaden nur unter ganz bestimmten Merkmalen auftritt. Und es ist wirklich so das ich diese in den 7 Monaten nicht hatte. Erst jetzt im Urlaub.
Wer das mal lesen will, das hatte ich hier gepostet : Getriebeschaden
NA ja nun habe ich folgende Versicherung :
Real Garant A1 Euro Garantie. Dort stehen halt alle diese Bauteile die bei mir defekt sind mit drin. Nur ist es so das diese ab einer Lautleistung von 100000 Kilometer nur noch 40% übernehmen. Alles im Allen soll ich jetzt 2100 Euro zahlen.
Hat denn hier das Autohaus absolut keine Garantie zu geben? nur über diese externe die mich trotzdem so viel Geld kostet?
Hab ich hier jetzt überhaupt noch irgendeine Möglichkeit? Kann doch nicht sein das ich ein Autokauf, was wirklich in Ordnung , tot schick und optisch ok ist. Dann ist dort ein versteckter Mangel drin , den ich nicht nachweisen kann und jetzt nach einem halben Jahr hier nochmal 1/4 des Kaufpreises zahlen muss. geschweige denn das ich das gar nicht kann.
Hat hier jemand Erfahrung und kann mir einen rat geben?
Ich habe heute um 15:30 ein Gespräch mit dem Geschäftsführer gefordert und bis auf diese Zeit ( die 7 Monate und dann schon defekt ) habe ich kein Futter.
Ich kann das ja so nicht hinnehmen.
Oh man
LG
Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Xevi
Vor allem zahle ich ja noch 3 Jahr dafür.
nur mal so für die zukunft:
man kann sich zwar ein auto kaufen das 100tsd. auffm tacho hat und 10jahre alt ist, aber das zahlt man dann in bar statt es auf 4jahre zu finanzieren...
...denn bei 10jahren oder/und 100tsd. fangen die ersten probleme an!
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22 Antworten
Wird schwer sein, da Du ja selbst schon sagst, dass die Probleme über den von Dir genutzten Zeitraum nicht auftraten.
Wieviele Kilometer bist Du denn seit Erwerb gefahren?
Zitat:
Und es ist wirklich so das ich diese in den 7 Monaten nicht hatte. Erst jetzt im Urlaub.
So ungefähr 13000km.
Ja aber der Grund warum der Fehler nie aufgetreten ist und das hat der Werkstattmeister ja nun auch bestätigt ist das man 25 Minuten Stadtverkehr fahren muss bis es auftritt.
Ich fahre täglich 3 Kilometer zur Arbeit und jeden Freitag und Sontag 560 Kilometer. Aber bei Langstrecke , Landstraße etc passiert das nicht.
Jetzt konnte ich mir endlich mal 3 Wochen Urlaub nehmen und bin viel in der Stadt gefahren. Und erst dann ist das aufgetreten. Selbst Audi sagt das das nicht von heute auf morgen passiert.
Aber ich kann den "Verstecken Mangel" ja nicht wirklich nachweisen
Zitat:
Original geschrieben von Xevi
....und sich die Rechnung auf über 4000 Euro hochgeschaukelt hat.
Hast du die Reparatur schon ausführen lassen oder ist das nur die Vorstellung einer Werkstatt?
Wenn du Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, hättest du dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen.
Der Verkäufer muss die die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren einräumen, die er auf 1 Jahr verkürzen kann, wenn ihr das so in den Vertrag geschrieben habt.
In den ersten 6 Monaten (die verstrichen sind) kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag. Danach umgekehrt. Falls nicht, muss das jeweils belegt werden.
Wenn kein Kompromiss erzielt werden kann, helfen wohl nur Anwalt und Gutachter. Das Ergebnis ist immer offen.
Ich hätte auch kein Gespräch "gefordert", sondern darum "gebeten". Mit "forschem" Auftreten erreicht man eher das Gegenteil - jedenfalls bei einem Autohaus mit erfahrenem und geschultem Personal.
Garantie muss Dir das Autohaus nicht geben. Dir steht nur die gesetzliche Gewährleistung zu und diese wird bei Gebrauchtwagen immer auf 1 Jahr begrenzt.
Nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass der Mangel (das kaputte Getriebe) bereits bei Übergabe bestand. Diesen Beweis kannst Du schlecht antreten, deshalb würde ich eine gütliche Vereinigung mit dem Autohaus anstreben. Ziehst Du gleich mit dem Anwalt in die Schlacht, dann wird sich der Verkäufer querlegen.
Ich sehe da keinen realistischen Weg, warum es in sieben Monaten und 13.000 km hätte nicht auftreten sollen. Vllt. mal an die kundenbetreuung@audi.de schreiben - nett und freundlich kann helfen, eine kulante Lösung zu erreichen.
Der Wagen wurde bei Ford gekauft. Mit denen treffe ich mich ja heute.
Forsches auftreten habe ich bis jetzt auch nicht gezeigt. Eher hilfloses da ich das Geld nicht habe.
Und den Anwalt habe ich bis jetzt natürlich auch noch nicht erwähnt. Von dem wollt ich ja nur wissen ob ich im recht oder unrecht bin. Wie weit ich gehen kann.
Ich habe halt nur diesen Garantie Pass von der Versicherung . Diese läuft ein Jahr und ist auf 40% und gewisse Teile begrenzt.
Den Sattel und die Stange hab ich schon machen lassen , da mit das so auch heftig eingeredet wurde.
Das Getriebe noch nicht. Da wollen die ja heute eine Unterschrift von mir das sie das machen können. Aber ich kann ja nix unterschreiben wovon ich keine Ahnung hab. Mir bleibt ja nix anderes übrig als das prüfen zu lassen vom Anwalt.
Sicher möchte ich eine vernünftige Lösung. Aber man muss mich doch auch verstehen. Es kann ja nicht sein das ich nach 7 Monaten hier das Auto stillsteht und eine Rechnung entsteht die 1/4 des Kaufpreises ist und das Auto fertig ist.
Oh man das heißt ich habe hier nur 2 Wege:
Nett und freundlich bitte bitte sagen und hoffen das sie ein herz haben:
Oder kosten verursachen ( Gutachter , Anwalt etc. ) die am ende vielleicht nur alles verschlimmern da Nachweispflicht besteht und dieses nur schwer gelingen kann?
Zitat:
Original geschrieben von Xevi
Oh man das heißt ich habe hier nur 2 Wege:
Nett und freundlich bitte bitte sagen und hoffen das sie ein herz haben:
Oder kosten verursachen ( Gutachter , Anwalt etc. ) die am ende vielleicht nur alles verschlimmern da Nachweispflicht besteht und dieses nur schwer gelingen kann?
Im Prinzip ja.
Natürlich kann und soll man schon bestimmt auftreten. Nur eine Drohung mit Anwalt beendet eben jede Möglichkeit einer gütlichen Einigung.
Da würde ich allenfalls in den Raum stellen, nachdem das Gespräch ergebnislos beendet wurde (wenn das so ist). So ein Autohaus hat in der Regel einen Hausanwalt - da beeindruckt sie das aber nicht so sehr.
Die Wahrscheinlichkeit einer nicht einvernehmlichen Durchsetzung erfährst du ja erst (und der Anwalt auch nicht besser), wenn ein Gutachten vorliegt. Und das allein kostet dich u. U. schon mehr als dein Kostenanteil, wenn es vor Gericht keinen Bestand hat.
dann fallen mir hier wirklich nur noch 4 Buchenstaben ein:
FUCK
:,( sorry
Es ist ja einfach noch zu viel Wert um das nicht machen zu lassen. Vor allem zahle ich ja noch 3 Jahr dafür.
Nie wieder ein Gebrauchtwagen. Das traurige ist , es ist mein erstes Auto... und ich finde das ich dafür eigentlich ein recht gutes gekauft habe. Und dann gleich so eine Erfahrung. Befinde mich zur zeit in einer aufstrebenden Position. Aber leider kommt das gerade so ungünstig. Beerdigung der Eltern von der Freundin bezahlt , Bruder den Haftbefehl erspart... oh man.. beschissener kann es nicht auf einmal kommen. Sorry musste mal mein leid klagen.
Ich bedanke mich für die schnellen Antworten. Dann ist es wie es ist und ich muss hoffen.
Lg
Martin
Aber diese Seite hier sagt doch aus:
http://www.12gebrauchtwagen.de/.../...laeren-Sie-den-Unterschied_52665
?Die Gewährleistungsfrist beträgt auch bei Gebrauchtwagen 2 Jahre. Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten auf, dann wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Erst nach dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel dem Verkäufer zuzuschreiben ist. Sie müssen zumindest glaubhaft machen, dass der Schaden nicht durch einen Bedienungsfehler entstanden ist.
Ok die 6 Monate sind knapp rum , aber da es sich um Automatik handelt kann man mir ja kein Bedienungsfehler nachweisen. Ich ihnen sicher auch nicht das es schon da war....
Mist hätte das nicht einen Monat vorher passieren können.
Wenn das Autohaus Mitglied der Kfz-Innung ist, besteht die Option ist, eine Kfz-Schiedsstelle anzurufen. Das ist für Endkunden kostenlos.
http://www.kfz-schiedsstellen.de/recht-schutz/suchen-finden.html
gut wenn die auf ihre 2100 Euro bestehen muss ich ey irgendwas machen. Weil ich das Geld nicht habe.
Danke , wäre vielleicht eine Anlaufmöglichkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Xevi
?Die Gewährleistungsfrist beträgt auch bei Gebrauchtwagen 2 Jahre.
Die Frist kann der gewerbliche Verkäufer auf 1 Jahr verkürzen. Machen eigentlich alle. Hat aber hier keinen Einfluss.
Und das nächste Mal ein Auto nach dem Geldbeutel anschaffen - mit unvorhergesehenen Kosten muss man immer rechnen.
Ist bei mir ja auch auf 1 Jahr gemacht worden. Aber halt nur mit 40%.
Und ja wenn diese beiden anderen Sachen nicht gewesen wären , dann wäre das finanziell auch kein Problem. Leider war das nicht beeinflussbar. Aber trotzdem , abgesehen vom Geldbeutel kann das doch nicht sein .
Für mich war es definitiv eine Lehre und ich werde nie wieder ein gebrauchtes Auto kaufen. Wenn so was nach 2 Jahren Passiert. Aber kurz nach Ablauf der Gewährleistung ( 6 Monate ) das ist doch mehr als Pech.
Bei Neuwagen fällt mit Sicherheit ein hoher Wertverlust an. Wenn dann kurz nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist ein Schaden auftritt, wird es auch teuer.
Das Risiko lässt sich durch die Wahl der Ausstattung etwas beeinflussen - das gilt natürlich auch für Gebrauchtwagen. Automatik/DSG beispielsweise sind anfälliger als herkömmliche Schaltgetriebe.