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dt. zug-kfz mit brit. wohnwagen. darf das?

Themenstarteram 28. Januar 2012 um 23:23

hallo,

wie is das?

man darf doch sicher in dtl. auch wowas bewegen, die einem nicht selbst gehoeren aber wo der Besitzer halt einvertsanden ist, richtig?

Nun ist ein Freund von mir aus England zu Gast mit seinem britischen Wohnwagen und sein Auto macht schlapp, d.h. es wird hier bleiben & ggf. Schrott.

Darf ich hier seinen Wohnwagen nutzen, wenn er mir das ggf. schriftlich gestattet?

Er wird ihn sich fruehestens im Maerz zurueckholen..

Danke i.V.

M.

Beste Antwort im Thema
am 1. Februar 2012 um 7:14

Zitat:

Original geschrieben von Falke22

Was soll den falsch sein wenn ich sage "ich würde fahren mit dem Wohnwagen"

Nichts, wenn der Hinweis dabei wäre "obschon unzulässig".

Zitat:

Wie bereits gesagt - wenn das Teil zugelassen ist - Papiere hat- und die Bestätigung des Eigners vorliegt - die techn. Daten passen - ist das kein Problem.

Doch, es ist im Falle eines GB-Anhängers sehr wohl ein Problem.

Zitat:

Der ist doch über das deutsche Zugfahrzeug bei jeder Fahrt versichert. Versicherung des Hängers greift nur wenn dieser alleine steht und z. B. wegrollt.

In Deutschland darf kein unversicherter Anhänger öffentlichen Verkehrsraum nutzen.

.

Zitat:

Wenn die Kiste in England korrekt betrieben wird kann ich auch mit einem deutschen Zugwagen ziehen

Das ist eben nicht so.

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Wenn du die Papiere für den Wohnwagen dabeihast wüsste ich nichts, was dagegen sprechen sollte!

Teilweise brauchen Anhänger keine gesonderte Zulassung, sondern fahren mit dem Kennzeichen des ZUgwagens. So bis zu eine, gewissen Gewicht in Holland und in Spanien.

Wenn der WoWa deines Kumpels das gleiche Kennzeichen wie das Auto hat, würde ich mir Sorgen machen, denn es mag sein, dass Anhänger hinter britischen Autos keine Zulassung brauchen, hinter deutschen geht das jedoch leider nicht.

Hallo M,

ist es ein in GB hergestellter Wohnwagen - oder ein Import-Anhänger ?

Das Problem könnten u.Umständen ein anderes Kupplungssystem sein. Wenn Du dir die Anh-_Kupplung eines britischen Pkws ansiehst , ist die technisch etwas anders; dies hängt mit anderen Vorschriften der Zulassung zusammen.

Falls es ein brit. Anhänger ist mußt Du auch klären, ob die Zugkupplung in Verbindung mit deinem Zugfahrzeug überhaupt zugelassen ist.

Die Crux ist die Versicherung: Die Anhängerhaftpflicht ist deshalb so günstig, weil der Anhänger nur in Verbindung mit einem Zugfahrzeug bewegt werden kann :):cool:

Mein Tipp: Mit den genauen Anhänger-Daten zu TÜV oder DEKRA und mal technisch beraten lassen.

Ein Anruf bei deiner Autoversicherung beantwortet die andere Frage.

Grüßle

Jazzer2004

 

Hallo,

wenn der WoWa eine eigene Zulassung und eine eigene Haftpflichtversicherung hat, dann ist das zulässig.

Liebe Grüße

Herbert

am 29. Januar 2012 um 10:29

In GB ists soweit ich weiss so wie in der CH.

Eigenes Kennzeichen, aber die Versicherung läuft über das Zugfahrzeug.

Somit hast du bei Zugfahrzeugen aus anderen Ländern keinen Versicherungsschutz für den WoWa.

Zudem wenn sich der WoWa länger als 6 Monate in D befindet muss er eh umgemeldet werden, was dann beim §21 zu Problemen kommen könnte.

Beobachtet die Polizei dass er länger als 6 Monate dauerhaft in D steht mit GB Kennzeichen, dann gibts eine Busse und ggf. Zwangsstillegung.

manche mache hier echt ein komplizieres Ding draus.

Wie bereits gesagt - wenn das Teil zugelassen ist - Papiere hat- und die Bestätigung des Eigners vorliegt - die techn. Daten passen - ist das kein Problem.

Ist auch egal ober er vom Linkslenker oder Rechtslenker gezogen wird:D

Zumindest das Problem der Versicherung würde ich unbedingt klären, denn wenn ein Unfall mit einem unversicherten Hänger passiert, hat der Fahrer ganz schlechte Karten.

 

Gruß, Bernhard

 

 

Zitat:

Original geschrieben von unpaved

Zumindest das Problem der Versicherung würde ich unbedingt klären, denn wenn ein Unfall mit einem unversicherten Hänger passiert, hat der Fahrer ganz schlechte Karten.

Gruß, Bernhard

Der ist doch über das deutsche Zugfahrzeug bei jeder Fahrt versichert.

Versicherung des Hängers greift nur wenn dieser alleine steht und z. B. wegrollt.

Hallo,

ich wiederhole mich ungern, aber wer es mir nicht glaubt der sollte mal bei Straßenverkehrsamt nachfragen-

Nur wenn der WoWa eine eigene Zulassung und eine eigene Haftpflichtversicherung hat, dann ist das in Deutschland zulässig.

Liebe Grüße

Herbert

 

Zitat:

Original geschrieben von Falke22

Der ist doch über das deutsche Zugfahrzeug bei jeder Fahrt versichert.

Versicherung des Hängers greift nur wenn dieser alleine steht und z. B. wegrollt.

Hallo,

das stimmt zwar, ist aber trotzdem für die gestellte Frage nicht relevant.

Ansonsten würden nach Deiner Logik auch deutsche Wohnwagen keine eigene Haftpflichtversicherung benötigen.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

ich wiederhole mich ungern, aber wer es mir nicht glaubt der sollte mal bei Straßenverkehrsamt nachfragen-

Nur wenn der WoWa eine eigene Zulassung und eine eigene Haftpflichtversicherung hat, dann ist das in Deutschland zulässig.

Ein deutsches Straßenverkehrsamt hat mit dem vorübergehenden Betrieb ausländischer Kraftfahrzeuge auch jede Menge zu tun. :confused:

Wenn Du das so fest behauptest, hast Du ja sicher schon mal nachgefragt. Lass uns doch an Deinem Wissen teilhaben. In der FZV §20 steht nichts von einer Haftpflichtversicherung. :rolleyes:

Leute, wir leben in Europa!

Wenn die Kiste in England korrekt betrieben wird kann ich auch mit einem deutschen Zugwagen ziehen.

Wichtig ist noch die Bestätigung der Nutzung durch den Eigner.

Was muß man da noch das "Haar in der Suppe suchen"?

Nein Falke 22 , es wäre schön wenn es so wäre .

Beispiel : Ich darf mit meinem deutschen Zugfahrzeug den Wohnwagen meiner niederländischen Frau nicht ziehen .

Denn , in NL werden die Wohnwägen versichert über den ziehenden PKW .

Und das ist bei uns wie jeder weiss anders.

Wie das nun mit dem engl. Caravan ist weiss ich nicht , aber einfach so anhängen würde ich den nicht .

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Boogiessundance

Denn , in NL werden die Wohnwägen versichert über den ziehenden PKW .

Und das ist bei uns wie jeder weiss anders.

Ich behaupte das genaue Gegenteil.

Edit:

Beispiel-AGB :

Zitat:

A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger ver-bunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versi-cherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraft-fahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein

eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abge-schleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem

versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.

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