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DVD-Freischaltung bei RNS510 möglich?

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 4. Juli 2007 um 15:40

Ist es möglich (und erlaubt?), das Bild der DVD´s während der Fahrt anzeigen zu lassen?

Gibt es da, ählich wie bei dem Vorgänger, ein Modul zu kaufen oder ist das Gerät noch zu neu?

Gibt es überhaupt ein Gesetz, dass das bewegte Bild während der Fahrt verbietet?

Wäre schön, wenn jemand bereits Erfahrung mit einem Umbau hat.

Beste Antwort im Thema
am 9. Juli 2007 um 17:16

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer

" Wieso nicht ?" ist hier die Frage...

Du darft am Auto keinerlei technische Veränderungen vornehmen, es sei denn, es wird Dir explizit erlaubt: Neue Felgen haben eine ABE (oder eben auch nicht), die geilen blauen Lämpchen vom Conrad haben sie sicher nicht u.s.w.

Die Kriterien für das Erlöschen sind in § 19 Abs. 2 StVZO genannt. Dort ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer als Grund fuer das Erlöschen genannt worden.

Da gibt es sicher einen sehr grossen Graubereich, was darunter zu verstehen ist. Aber vielleicht kann man ja versuchen dem Richter mal zu erklären, dass die MAssnahme DVD bei fahrendem Touri keine Verschlechterung der Verkehrssituation bedeutet.

Auf jeden Fall, ob nun formal die ABE erloschen ist oder nicht (wichtig für den VErsicherungsschutz), ein saftiges Bussgeld kann immer drohen ...

Vor derart einschneidenden Änderungen am Fahrzeug kann aus den o.g. Gründen nur gewarnt werden. Wenn mit einem solchen Fahrzeug ein Unfall passiert, haste immer die Arschkarte, und wennde scheinbar noch so unschuldig warst...

nb

MANN kann das ganze auch ein wenig übertreiben.

Es stimmt schon das man sich nicht beim Filme gucken erwischen lassen sollte. Aber ich nutze die Freischaltungsgeschichte um das DVD -Player Menü auch während der Fahrt anzeigen zu lassen um auch während der Fahrt MP3's ausuchen zu können. Nun erkläre mir doch mal bitte was daran verboten ist. Oder schaltet sich dein Radiomenü währed der Fahrt auch ab. Man muß nicht immer alles so negativ sehen und alles damit schlecht machen

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am 4. Juli 2007 um 17:19

Re: DVD-Freischaltung bei RNS510 möglich?

 

Zitat:

Original geschrieben von mar1974co

Gibt es überhaupt ein Gesetz, dass das bewegte Bild während der Fahrt verbietet?

Also, erlaubt ist es nicht, aber ein Gesetz das dies "explizit" verbietet gibt es nicht.

Meines Wissens (ohne Gewähr) fällt das unter "Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG" und wird mit einem Bußgeld bestraft, sofern nichts passiert (Unfall o.ä.). Beim Unfall wirds dann wohl heftiger werden.

Gruß

Afralu

Wenn Du ne Freischaltung einbaust, erlischt die Allgemeine Betriebserlaubniis von der Karre und dann ist Essig, vor allem wenn was passiert. Versicherungsschutz ... ist dann alles in Frage gestellt, wenns hart auf hart kommt.

nb

am 5. Juli 2007 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer

Wenn Du ne Freischaltung einbaust, erlischt die Allgemeine Betriebserlaubniis von der Karre

Wieso sollte die ABE erlöschen ???

Gruß

Afralu

am 5. Juli 2007 um 19:47

Re: DVD-Freischaltung bei RNS510 möglich?

 

Zitat:

Original geschrieben von mar1974co

Ist es möglich (und erlaubt?), das Bild der DVD´s während der Fahrt anzeigen zu lassen?

Gibt es da, ählich wie bei dem Vorgänger, ein Modul zu kaufen oder ist das Gerät noch zu neu?

Gibt es überhaupt ein Gesetz, dass das bewegte Bild während der Fahrt verbietet?

Wäre schön, wenn jemand bereits Erfahrung mit einem Umbau hat.

Hallo mar1974co,

es ist nicht möglich, das Videobild während der Fahrt anzeigen zu lassen. Es sein den du klemmst den CAN ab. Aber damit bekommst du keinen Odometersignale mehr für die Navi, das Gerät lässt sich nur noch per On-Tipper einschalten,... Also eher eine schlechte Lösung.

Grüße

LJ

am 6. Juli 2007 um 20:24

Re: Re: DVD-Freischaltung bei RNS510 möglich?

 

Zitat:

Original geschrieben von eLJotXXX

...Es sein den du klemmst den CAN ab. Aber damit bekommst du keinen Odometersignale mehr für die Navi, das Gerät lässt sich nur noch per On-Tipper einschalten,...

...und so nützliche Funktionen wie GALA kann man dann auch gleich vergessen....wirklich keine gute Idee...

ja ist es möglich wehrende fahrt DVD anschauen ich habe selba schon eingebaut dvd player mit passender modul kanst du auch von navi das dvd steuern.

am 8. Juli 2007 um 12:48

Moin Moin,

also rein theoretisch sollte es mit dem selben Freischaltungsinterface klappen wie beim alten Navi. Da sich die Anschlüsse ja anscheind nicht geändert haben. Würde einfach mal jemand suchen der sowas hat und testen.

MFG Daniel

am 8. Juli 2007 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von sd2905

Moin Moin,

also rein theoretisch sollte es mit dem selben Freischaltungsinterface klappen wie beim alten Navi. Da sich die Anschlüsse ja anscheind nicht geändert haben. Würde einfach mal jemand suchen der sowas hat und testen.

MFG Daniel

Es wird beim RNS510 nicht funktionieren. Zwar sind entsprechende Anschlüsse am Quadlock vorhanden, aber dort kann nur eine Videoquelle angeschlossen werden, die das BAP-Protokoll unterstützen. Und das können die normalen Videoplayer definitiv nicht.

Es geht doch auch garnicht darum einen externen DVD-Player anzuschliessen, da ja schon einer im 510 integriert ist, sondern darum per CAN-Bus Adapter das Videobild während der Fahrt freizuschalten. Deshalb müsste man wissen ob sich auf dem CAN-Busprotokoll etwas geändert hat. Ich denke dass lässt sich von jemandem mit RNS-510 und einem CAN-Bus Freischaltadapter für das MFD2 leicht herausfinden.

am 8. Juli 2007 um 19:41

genauso war mein Gedanke.

Also ich habe ein MFD2 DVD incl. Freischaltung. Wenn einer mir sein 510 gibt, kann ich es ja testen. Smile

am 8. Juli 2007 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von sd2905

genauso war mein Gedanke.

Also ich habe ein MFD2 DVD incl. Freischaltung. Wenn einer mir sein 510 gibt, kann ich es ja testen. Smile

Hallo sd2905,

wie hast du denn dein MFD freigeschalten? Über CAN? Hat sich dadurch dein Navigationsverhalten verschlechtert? Oder hast du Freischaltung im Gerät selbst vorgenommen?

Grüße

LJ

Zitat:

Original geschrieben von afralu

Wieso sollte die ABE erlöschen ???

Gruß

Afralu

" Wieso nicht ?" ist hier die Frage...

Du darft am Auto keinerlei technische Veränderungen vornehmen, es sei denn, es wird Dir explizit erlaubt: Neue Felgen haben eine ABE (oder eben auch nicht), die geilen blauen Lämpchen vom Conrad haben sie sicher nicht u.s.w.

Die Kriterien für das Erlöschen sind in § 19 Abs. 2 StVZO genannt. Dort ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer als Grund fuer das Erlöschen genannt worden.

Da gibt es sicher einen sehr grossen Graubereich, was darunter zu verstehen ist. Aber vielleicht kann man ja versuchen dem Richter mal zu erklären, dass die MAssnahme DVD bei fahrendem Touri keine Verschlechterung der Verkehrssituation bedeutet.

Auf jeden Fall, ob nun formal die ABE erloschen ist oder nicht (wichtig für den VErsicherungsschutz), ein saftiges Bussgeld kann immer drohen ...

Vor derart einschneidenden Änderungen am Fahrzeug kann aus den o.g. Gründen nur gewarnt werden. Wenn mit einem solchen Fahrzeug ein Unfall passiert, haste immer die Arschkarte, und wennde scheinbar noch so unschuldig warst...

nb

am 9. Juli 2007 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von eLJotXXX

Hallo sd2905,

wie hast du denn dein MFD freigeschalten? Über CAN? Hat sich dadurch dein Navigationsverhalten verschlechtert? Oder hast du Freischaltung im Gerät selbst vorgenommen?

Grüße

LJ

Moin,

ich hoffe mal das ich das jetzt richtig erkläre.

ich habe ein Freischaltungsinterface zwischen den CAN hängen.

Dieses Teil filtert das GALA Signal raus und kappt es auf gut Deutsch. Es funktioniert alles tadellos. Also genauso wie vorher, außer das kein GALA - Signal mehr vorhanden ist aber somit ein Bild auch während der Fahrt.

am 9. Juli 2007 um 17:16

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer

" Wieso nicht ?" ist hier die Frage...

Du darft am Auto keinerlei technische Veränderungen vornehmen, es sei denn, es wird Dir explizit erlaubt: Neue Felgen haben eine ABE (oder eben auch nicht), die geilen blauen Lämpchen vom Conrad haben sie sicher nicht u.s.w.

Die Kriterien für das Erlöschen sind in § 19 Abs. 2 StVZO genannt. Dort ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer als Grund fuer das Erlöschen genannt worden.

Da gibt es sicher einen sehr grossen Graubereich, was darunter zu verstehen ist. Aber vielleicht kann man ja versuchen dem Richter mal zu erklären, dass die MAssnahme DVD bei fahrendem Touri keine Verschlechterung der Verkehrssituation bedeutet.

Auf jeden Fall, ob nun formal die ABE erloschen ist oder nicht (wichtig für den VErsicherungsschutz), ein saftiges Bussgeld kann immer drohen ...

Vor derart einschneidenden Änderungen am Fahrzeug kann aus den o.g. Gründen nur gewarnt werden. Wenn mit einem solchen Fahrzeug ein Unfall passiert, haste immer die Arschkarte, und wennde scheinbar noch so unschuldig warst...

nb

MANN kann das ganze auch ein wenig übertreiben.

Es stimmt schon das man sich nicht beim Filme gucken erwischen lassen sollte. Aber ich nutze die Freischaltungsgeschichte um das DVD -Player Menü auch während der Fahrt anzeigen zu lassen um auch während der Fahrt MP3's ausuchen zu können. Nun erkläre mir doch mal bitte was daran verboten ist. Oder schaltet sich dein Radiomenü währed der Fahrt auch ab. Man muß nicht immer alles so negativ sehen und alles damit schlecht machen

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