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Einbruch - was zahlt die Versicherung?
Hallo,
ich bin Vollkasko bei der Allianz versichert. In meinen Audi A3 Sportback wurde heute tagsüber auf einem öffentlichen Parkplatz (!) eingebrochen. Einbruchspuren sind am Schloss der Fahrertür ganz klar sichtbar. Es wurde professionell vorgegangen, Navi und Wechsler (inkl. CDs) wurden sauber entnommen. Es sind Werksgeräte, die von Anfang an verbaut waren.
Ich frage mich nun:
1. Wie gehe ich weiter vor? Morgen früh direkt zur Polizei und Anzeige erstatten, danach zu meiner Versicherung?
2. Was kann ich von der Versicherung erwarten? Die Tür ist zerkratzt, der Türgriff teilweise abgesägt, Navi, Wechsler und CDs fehlen. Kann ich das alles beim Audihändler ersetzen lassen und der Versicherung die Rechnung schicken? Hab gelesen, dass Navigationsgeräte nicht ersetzt würden, aber da ist ja hier auch ein Teil der Bordcomputer-Funktionalität drin gewesen.
Freue mich über jede Antwort!
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40 Antworten
Hi
Also gibt wie imer viele Varianten
Es gibt Tarife, die zb den Schlossaustausch nach Einbruchdiebstahl übernehmen. Kenne die Tarife der Allianz jedoch nicht!
Nimm dir mal deine Police und schlag nach in §12.1 AKB (allgemeine Bestimmungen für Kraftfahrzeuge) da steht unter in Ziffer (1) 1 b ... In der Teilversicherung besteht Versicherungsschutz für .... Schäden durch Entwendung, insbesondere Diebstahl...
Dazu gibts meist ein paar Seiten später ein sog. Präambel, welches eine Auflistung beinhaltet... Navis und Bordcomputer fallen unter Punkt eins. Ergo ohne Beitragszuschlag mitversichert bis zu einer Summe von 5.000,-€ etc
Du solltest bestenfalls schon bei der Polizei gewesen sein. Anzeige erstatten, dieses auch der Versicherung melden!!! Ist eine sogenannte Obligenheit, dies auch so schnell wie möglich zu tun!
Grüße Pie
Zitat:
Original geschrieben von Tim99
1. Wie gehe ich weiter vor? Morgen früh direkt zur Polizei und Anzeige erstatten, danach zu meiner Versicherung?
Was hat dich davon abgehalten, den Diebstahlschaden nach der Tatentdeckung sofort der Polizei anzuzeigen?
Die bessere Vorgehensweise (wäre gewesen):
1. Polizei melden
2. Versicherung melden
3. hier um Rat fragen
Punkt 3 allem anderen vorzuziehen, kommt nicht gut an
Das ärgerliche ist nur wenn einem das Navigationssytem aus dem Auto gestohlen wird, daß man nur den Zeitwert erstattet bekommt und kein neues.
@xAKBx: Die Öffnungszeiten der Polizei in meinem kleinen Ort. Die haben erst morgen früh um 9.00 Uhr wieder auf.
@Mensch_Meier: Und wie läuft das dann? Das Auto ist 3 Jahre alt. Sollen die mir bei Audi jetzt ein 3 Jahre altes Navi bestellen? Oder muss ich die Hälfte dazu zahlen? Die Versicherung kann mir gerne mein altes Navi wieder besorgen und einbauen lassen.
Entweder du zahlst den Rest selber dazu oder du mußt zusehen wo du ein gleichwertiges gebrauchtes her bekommst oder kaufst dir ein anderes neues preisgünstigeres Gerät wenn du nicht selber draufzahlen willst.
Die Versicherung ist ja nicht dazu verpflichtet dir ein Ersatzgerät zu beschaffen und wäre auch gar nicht in der Lage dazu, sondern erstattet dir den Betrag damit du dir selber wieder Ersatz besorgen kannst.
Lass dich überraschen, vielleicht ist die/der Sachbearbeiterin/er gut drauf und erstattet dir den Neupreis.
Aber wie das so ist, wäre dein drei Jahre altes Auto ein Totalschaden würdest du ja auch kein nagelneues Fahrzeug zum Neupreis von der Versicherung erstattet bekommen.
Sorry ausversehen Doppelpost!!!
Dein Verhalten hier wirft in der Tat einige Fragen auf.
Jeder Otto Normal- Geschädigte würde nach der Feststellung des Diebstahl als aller erstes die Polizei anrufen und den Fall schildern um weitere Weisungen abzuwarten.
Dafür gibt es auch den Polizei Notruf.
Du aber, fährst oder gehst seelenruhig nach Hause und fragt hier bei MT als erstes, welche Leistungen du von der Versicherung zu erwarten hast.
Auch bist du als angeblicher Laie auch in der Lage sofort festzustellen, dass die Täter hier
"Professionell" vorgegangen sind.
Durch dein Verhalten erschwert du der Polizei mindestens die Ermittlungsarbeit in deinem "kleinen Ort"
wenn du dich nicht sogar der Vereitelung einer Straftat zumindest mitschuldig machst.
Aber das obliegt hier der juristischen Prüfung und Würdigung.
Du darfst gespannt sein, wie deine Versicherung auf dein -dieses Verhalten hier- reagiert.
Über eine evtl. Entschädigungsleistung solltest und kannst du dir hier konkret in zweiter Linie Gedanken machen....
Dazu hab ich extra nichts mehr gesagt, da man ja sofort die Polizei anruft wenn man das sieht ohne noch irgend etwas am Auto anzufassen, damit die Spurensicherung ihre Tätigkeit aufnehmen kann.
Alles weitere was ich denke, behalte ich lieber für mich
Hallo Tim99
Rede Dir kein schlechtes Gewissen ein,nur weil hier ein paar User einige nicht sehr hilfreiche Beiträge gepostet haben.Man kann auch noch etwas später eine polizeiliche Anzeige machen ohne daß die Versicherung Probleme macht.Allerdings bekommst Du wirklich nur den Zeitwert des Gerätes erstattet.Bei Radios waren es 1% Abzug des Neupreises pro Monat.Beim werksseitig eingebauten Navi könnte es anders sein.
mfg
thomaswi
Zitat:
Original geschrieben von thomaswi Hallo Tim99Rede Dir kein schlechtes Gewissen ein,nur weil hier ein paar User einige nicht sehr hilfreiche Beiträge gepostet haben.Man kann auch noch etwas später eine polizeiliche Anzeige machen ohne daß die Versicherung Probleme macht.
Nun ja, es gibt hier wohl einige User, die Wissen von was Sie sprechen und andere eben nicht .......
Also ich würde schon als Versicherer schon nachfragen warum ein Einbruch mit Diebstahl der Polizei erst so spät gemacht wurde.
Die Polizei ist keine Behörde die nur von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet hat.
In solchen Fällen muß die Polizei ein Spurensicherung veranlassen denn für die Versicherung muß ja auch festgestellt werden ob es sich nicht um Versicherungsbetrug handelt.
Also thomaswi, ich würde mit deinen Aüßerungen mal ein bisschen vorsichtiger sein
Zitat:
Original geschrieben von Mensch_Maier
Also ich würde schon als Versicherer schon nachfragen warum ein Einbruch mit Diebstahl der Polizei erst so spät gemacht wurde.
Die Polizei ist keine Behörde die nur von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet hat.
In solchen Fällen muß die Polizei ein Spurensicherung veranlassen denn für die Versicherung muß ja auch festgestellt werden ob es sich nicht um Versicherungsbetrug handelt.
Also thomaswi, ich würde mit deinen Aüßerungen mal ein bisschen vorsichtiger sein
Hallo Mensch_Maier
Danke für die Belehrung,aber da ich auch mal in einen ähnlichen Fall involviert war,darf ich sagen,wie so etwas abläuft.
mfg
thomaswi
Wie du schon bemerkt hast ist nicht jeder Fall gleich und deshalb kann man nicht von seinen eigenen Erfahrungen ausgehen und diese dann als richtig darstellen, das es genauso laufen muß wie bei dir.
Das Fahrzeug welches afgebrochen wird muß sofort sichergestellt werden und die nötigen Maßnahmen eingeleitet werden
Darauf hat der Versicherer ein Recht, wird dies nicht gemacht und erst eine ganze Weile später kann der Versicherer davon zurücktreten Schadenersatz zu leisten, da evtl. wichtige Spuren zur Aufklärung verloren gegangen sein können.
Der Versicherer behält nämlich auch das Recht seinen Schaden von den Tätern wieder zurückzufordern!
Du hast als Geschädigter nicht nur Rechte sondern auch Pflichten die man einhalten muß gegenüber der Versicherung.
Und in deinem Fall hast du vielleicht mal Gück gehabt, darüber kannst du mal nachdenken
Zitat:
Original geschrieben von thomaswi
Danke für die Belehrung,aber da ich auch mal in einen ähnlichen Fall involviert war,darf ich sagen,wie so etwas abläuft.
mfg
thomaswi
Dann freue dich darüber, aber versuche hier nicht aus deinem Fall einen Maßstab abzuleiten.
Es gibt hier nämlich Leute im Forum, deren Beruf die Schadenregulierung und die hieraus resultierende umfassende Thematik ist...
Soviel zum Thema hilfreiche Beiträge...