Eintragung nicht möglich...
Ich muss demnächst zum TÜV etwas eintragen und würde gern wissen ob es auch was kostet wenn man das Teil nicht eingetragen bekommt...?
Oder muss man nur zahlen wenn man es eingetragen bekommt?
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22 Antworten
da der gute Mensch ja arbeitet, musst du seine Arbeitszeit natürlich bezahlen, auch wenn es für dich negativ ausgeht..
Hä?
Fahr einfach hin, und sag was du eintragen lassen willst.
Wenn es nicht geht, wird auch nichts berechnet.
Wär ja nochmal schöner,
die Eintragung wird ja nicht umsonst "per Teil" berechnet, und nicht nach Arbeitszeit.
Bin auch schon mit Reifen vorbeigefahren, die der Tüvler nicht eintragen wollte. Na und, dann geht man zum nächsten, und gut ist.
...das ist so nicht ganz richtig. Da es hier um Teile geht, die evtl. nicht eingetragen werden, handelt es sich mit Sicherheit um eine Einzelabnahme und die werden nach aufwand berechnet!!!
Habe ich selber machen müssen.
Aber, um Ärger und Kosten zu vermeiden, da lohnt es sich, im Vorfeld mit dem TÜVer die Veränderungen zu besprechen und die Möglichkeiten einer Eintragung auszuloten.
Dann gibbet auch kein böses Erwachen.
Gruß Michael
Also wenn im Vorfeld schon klar wird, das es nicht "eintragbar" ist, dann zahlt man bei mir nichts. Wenn ich mir aber nen riesigen Aufwand mache z.B. mit Fahzreug aufbocken, verschränken etc., dann wird schon der reguläre Satz fällig.
Was willst du denn eingetragen haben ?
Ich will meinen Eisenmann SS (Teilegutachten) eintragen lassen.
Ich weiß, klingt harmlos, aber ich hab da noch eine Attrappe drunter und ich frag mich, ob der TÜVer es merkt oder nicht.
Der Sound ist halt nicht gerade unauffällig.
Ich würde aufjedenfall schon gern versuchen es so eingetragen zu bekommen, da mein originaler MSD bei der Montage das Zeitliche gesegnet hat und ich nicht gerade Lust habe mir jetzt einen neuen zu kaufen.
Ich konnte den TÜVer leider nicht fragen ob es was kostet wenn die Eintragung nicht möglich ist, da ich ihn natürlich nicht hellhörig machen wollte.
Sorry für offtopic aber
hast du also den MSD, statt wie die meisten hier den VSD durch ein Rohr getauscht?
Und, wie bist du zufrieden mit dem Sound?
Viele sagen ein VSD Esatz würde nach Traktor klingen.
Jetzt interessiert mich mal was jemand mit SS + MSD Esatz. meint.
Habe nämlich etwas ähnliches vor...
msd und vsd sind das selbe!!! der TT hat keine 3 Schalldämpfer drunter! also kein vsd, msd, esd! sondern nur msd und ESD
wenn die anlage zu laut ist wird er es nicht machen. wenn er kein problem damit hat geht das schon. da du nen teilegutachten nach §19.3 hast ist es keine §21 einzelabnahme und es wird nichts berechnet wenn nichts eingetragen wird. kannst damit auch zur dekre, GTÜ und wie sie alle heißen.
das ding ist allerdings, das dir jeder grün weiße das bei ner kontrolle bemängeln kann wenns zu laut ist und dies dann erneut vom TÜV überprüft werden muss. spätestens dann wird es dir wieder ausgetragen
und als tipp, fahr aufs land, die haben weniger peil als die in der stadt!
Der TT hat nur einen Dämpfer zwischen Kat und ESD.
Die einen nennen ihn VSD, die anderen MSD.
Der Sound ist wirklich geil und in Verbindung mit dem Eisenmann SS, klingt es keineswegs Traktorähnlich.
Wenn er kalt ist, ist er angenehm laut und blubbert vor sich hin, mit leiseren Fehlzündungen.
Wenn er warm ist, ist er fast doppelt so laut und klingt beim beschleunigen ziemlich kernig dumpf.
Während der Fahrt schießt er dann gelegentlich mal richtig.
Beim hochdrehen auf 6000u/min. gibt er einen abartigen, lauten Knall von sich.
Es ist mein Traumsound, nur ist es abends bzw. nachts, wenn er warm ist und man durch die Straßen fährt, viel zu auffällig.
Ich werd am Freitag erstmal versuchen die Anlage so wie ich sie im Moment hab, eingetragen zu bekommen und unabhängig von dem Ergebniss dann mal schauen, dass ich einen originalen MSD irgendwo herbekomme.
Kann mir nicht vorstellen, dass der so eine enorme Dämpfkraft hat.
Etwas Soundeinbußen hab ich dann zwar sicher, aber wenigstens fahr ich dann legal durch die Gegend.
Die Polizei nimmt es bei uns am Bodensee nicht nur zur Tuningworld sehr genau.
Zitat:
Original geschrieben von Fabian666
da du nen teilegutachten nach §19.3 hast ist es keine §21 einzelabnahme und es wird nichts berechnet wenn nichts eingetragen wird. kannst damit auch zur dekre, GTÜ und wie sie alle heißen.
Ich hoffe das stimmt, dann wäre es ja kein Problem es eventl. auch mal bei GTÜ zu versuchen.
Ich will nur zur Überbrückung, bis ich wieder einen originalen MSD habe, die Anlage eingetragen haben.
Zitat:
Original geschrieben von Fabian666
das ding ist allerdings, das dir jeder grün weiße das bei ner kontrolle bemängeln kann wenns zu laut ist und dies dann erneut vom TÜV überprüft werden muss. spätestens dann wird es dir wieder ausgetragen
Eben, bei der Lautstärke befürchte ich das auch.
Deswegen will ich zusehen, dass ich wieder einen originalen MSD herbekomme.
Das wird mit ziemlicher Sicherheit immernoch laut genug sein, da der ESD fast 2 Jahre lang mit der Attrappe eingefahren wurde.
Ausserdem brauch ich mir dann bei einer Kontrolle nicht sicher sein, dass es jetzt gleich Probleme wegen der Lautstärke gibt.
also ich musste bei all meinen eintragungen noch nie was vorher bezahlen, und wenn er mal was nicht eingetragen hat, hat es auch nie was gekostet.
Na Americanorigin bekommste es nun doch mit der Angst zutun? Und da sage mal einer der wird nicht laut
Gruss Marcel
ich ginig auch davon aus, dass er etwas eintragen lassen möchte, der Tüvler das prüft und während der Prüfung, zb mangelnde Freigängingkeit o.ä. attestiert. in diesem Falle würde man dennoch zahlen. mit dem SS-Schalldämpfer ist es wohl ähnlich. ist ja von der Lautsträrke und der Kombi mit deinen VSD Ersatzrohr/Atrappe abhängig.. wenn der Prüfer also seine Arbeit verrichtet, warum solltest Du dann nicht dafür zahlen? wenn dein TT nicht durch den Tüv kommt wird die Gebühr ja dennoch fällig.. wenn bei Absprache vorab klar ist, dass es nix wird, dann hat er in dem Sinne ja noch nicht garbeitet.. man kann das ja telefonisch erfragen..
Ich habe noch einen MSD in der Garage liegen. Wenn du den haben willst schreib mir eine pn. Kann dann mal ein Bild davon machen...
Zitat:
Original geschrieben von Fabian666
wenn die anlage zu laut ist wird er es nicht machen. wenn er kein problem damit hat geht das schon. da du nen teilegutachten nach §19.3 hast ist es keine §21 einzelabnahme und es wird nichts berechnet wenn nichts eingetragen wird. kannst damit auch zur dekre, GTÜ und wie sie alle heißen.
!
Auch bei einer Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO kann etwas berechnet werden. Wir arbeiten schließlich auch nicht umsonst. Kann ja nicht sein, daß ich mir die Mühe mache und nehalbe Stunde an der Kiste rumarbeite und dann nichts dabei rumkommt !