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Erlischt die Betriebserlaubnis bei Lenkradumbau A5 vor FL auf Lenkrad FL (abgeflacht)?

Audi S5 8T & 8F
Themenstarteram 14. Oktober 2012 um 19:18

Schönen guten Abend zusammen,

 

vielleicht ist die Frage bereits schon mal beantwortet worden, aber ich habe bzgl. der genannten Frage über die Sufu nichts gefunden. Auch ich interessiere mich für den Umbau eines abgeflachten MFL 2012. In meinem Fall ohne Schaltwippen für einen S5 Handschalter (EZ 01/09).

Mal davon ausgehend, dass in meinem Fzg. das adaptive AB-System verbaut worden ist und damit einem Umbau auf das neue abgeflachte Lenkrad mit MFL und einem neuen Airbag technisch nichts im Wege steht...habe ich folgende Frage an die Experten dazu:

 

Verliert man mit dem Ein-/Umbau dann die Betriebserlaubnis? Braucht man ein Einzelgutachten? Oder ist eine Verwendung eines Original-Lenkrades vom Hersteller Audi generell unbedenklich diesbezüglich?

 

Leider habe ich dazu noch keine konkrete Aussage finden können. In vielen Threads wird zwar über eine erfolgreiche Umrüstung berichtet und auch die Mufu-Funktionen (bis auf die Nav-Taste) funktionieren mit dem neuen Lenkrad, aber Angaben darüber, ob sich das "negativ" auf die Betriebserlaubnis auswirkt, fehlen leider.

 

Teilenummern von passenden Lenkrädern und Airbags sowie Preise waren hier im Forum dank diverser Audi „Druiden“ (an der Stelle Danke @ Spruerer und Scotty18) dagegen leicht zu recherchieren

 

Auf Anfragen bei einer Firma, die zwar Bilder vom Lenkradumbau auf der HP zeigen, bzgl. „Legalität“ bzw. ob die Betriebserlaubnis bei Umbau erlischt, sind die TüV-/DEKRA-Kollegen im Moment „in Urlaub“ und man empfiehlt sich selbst drum kümmern. *no comment*

Eine entsprechende Anfrage an meinen Freundlichen und an den TüV-Rheinland läuft zwar schon seit einigen Tagen, habe aber noch keine Antwort.

 

Aber vielleicht hat ja hier schon jmd. Erfahrungen dazu gemacht...reicht das Teilegutachten vom Original-Lenkrad aus? Sind in dem Teilegutachten des Original-FL-Lenkrades ggf. auch die „älteren“ A5 Modelle eingeschlossen?

 

Viele Grüße und schon mal Danke für Eure Hilfe .

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16 Antworten
Themenstarteram 6. November 2012 um 20:38

Nun, heute habe ich (endlich) einen Rückruf vom :) erhalten. Offiziell gibt es wohl keine "Unbedenklichkeitserklärung", aber wenn die Technik passt, es keine Fehlermeldung gibt...wer sollte da klagen??? Neues Lenkrad rein, neuer Airbag rein - fertig. Mein alter Airbag würde wohl einbehalten werden...Sprengstoffgesetzt, das Teil darf wohl nicht an den Endverbraucher rausgegeben werden (Rückrüstung nur möglich mit neuem Airbag und wieder EUR 500 bis 600...vielleicht lagert der :) den AB auch ein). Eine offizielle Rechnung über Lenkradtausch würde ausgestellt werden.

 

Aber ob das dann offziell die Betriebserlaubnis tangiert...da wollte man sich nicht 100%ig auslassen...lediglich...wo kein Kläger, da kein Richter und das Lenkrad ist doch "offiziell von Audi"...da fragt doch keiner (?)...fehlte nur noch die Frage, warum ich überhaupt frage.

 

...auf eine Rückmeldung vom TüV warte ich noch...

 

Sobald ich von da etwas höre, stelle ich das auch mal rein.

 

Gruß

Mal man Rande , nur weil es keine Fehlermeldung gibt , heißt es nicht das spes funktioniert !

Themenstarteram 12. November 2012 um 23:00

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18

Mal man Rande, nur weil es keine Fehlermeldung gibt, heißt es nicht das spes funktioniert !

THX, Scotty...und dann hoffen wir mal, dass alle, die den Umbau bereits vorgenommen haben, technisch gesehen nichts falsch gemacht haben...

 

Hier nun die Antwort vom Tuning Competence Center des TÜV Rheinlands:

"...Um diese Frage beantworten zu können benötigen wir das Teilegutachten des Original-Lenkrades. Sollte es kein Teilegutachten geben, müßte der Umbau durch die Firma Audi freigegeben und die erforderlichen Umbauarbeiten beschrieben werden. Dann könnte dieser Umbau per Einzelbegutachtung nach §21 StVZO in Verb. mit §19/2 StVZO an einer technischen Prüfstelle begutachtet werden. Sollte Audi den Umbau nicht bescheinigen können, sind sehr Aufwendige Prüfungen erforderlich. Deren Umfang müßte mit unserer Fachabteilung dann noch genau geklärt werden..."

 

And now it's up to you what to do...;)

Hast du was anderes erwartet.... Ist wie in der Buchfuehrung:

Keine Buchung ohne Beleg.......

Und ein Teilegutachten gibt es nicht.

Themenstarteram 13. November 2012 um 7:42

Zitat:

Original geschrieben von rudiyoda1

Hast du was anderes erwartet...

Na ja, das es eine offizielle Lösung gibt hielt ich eigentlich für wahrscheinlicher, als eine technische...

 

Zitat:

Ist wie in der Buchfuehrung: Keine Buchung ohne Beleg...

Ok, das hatte ich allerdings erwartet.

 

Zitat:

Und ein Teilegutachten gibt es nicht.

Danke für die Info. Da aber mein :) meinte, dass es nichts "offizielles" zur Vorlage in der "Buchführung" geben wird und die letzte Möglichkeit mir zu anstrengend ist, fahre ich mit dem runden Lenkrad weiter.

Man kann auch das originale Lenkrad auf "unten abgeflacht" umbauen. Bei dieser Variante müsstest du dir um das Airbagsystem keine Gedanken machen da der original Airbag beibehalten wird. Stellt sich nur noch die Frage was der TÜV zu Änderungen am Lenkradkranz sagt.

Beispiel: nachträglich abgeflachtes vFL-Lenkrad

Zitat:

Original geschrieben von Josh

Man kann auch das originale Lenkrad auf "unten abgeflacht" umbauen. Bei dieser Variante müsstest du dir um das Airbagsystem keine Gedanken machen da der original Airbag beibehalten wird. Stellt sich nur noch die Frage was der TÜV zu Änderungen am Lenkradkranz sagt.

Beispiel: nachträglich abgeflachtes vFL-Lenkrad

Ich bedanke mich mal für den Tipp! Aber kommt nur mir das umgebaute Lenkrad auf den Fotos irgendwie oval vor?

Update: Sorry, ich Depp hab erst beim genauen hinsehen gemerkt das des Bild gestaucht wurde! Kann somit ignoriert werden

Das Lenkrad hat ja die alte Spracherkennungstaste - wie vor 8 Jahren im A6...

Themenstarteram 13. November 2012 um 20:15

Zitat:

Original geschrieben von Josh

Man kann auch das originale Lenkrad auf "unten abgeflacht" umbauen. Bei dieser Variante müsstest du dir um das Airbagsystem keine Gedanken machen da der original Airbag beibehalten wird. Stellt sich nur noch die Frage was der TÜV zu Änderungen am Lenkradkranz sagt.

Beispiel: nachträglich abgeflachtes vFL-Lenkrad

Hi Josh,

technisch gesehen ist das zwar eine unkomplizierte Lösung hinsichtlich des Airbags, aber wenn ich mein Lenkrad unten abflachen lasse, dann stellt das eindeutig eine Veränderung der Bauart dar und somit ist nicht nur die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz für das Lenkrad erloschen, sondern für den ganzen "Dicken"...und eigentlich dürfte diese Veränderung aus Sicht des TüV's von daher sogar "schlimmer" sein, als das originale abgeflachte Lenkrad von Audi zu verwenden.

 

Richtig: Technisch müsste ich mir bei beiden Versionen keine Gedanken wg. des Airbags machen. Denn bei meinem 2009er sollte es bzgl. einer Kompatibilität zum Airbagsystem aus dem FL keine Probleme beim Umbau und in Funktion geben...wenn es ein Profi macht.

Leider, leider gibt es aber von der "Buchhaltung" einige Hürden zu nehmen und im Fall der Fälle kann dann mal richtig viel Ärger anliegen...das ist es mir dann doch nicht Wert...weder so, noch so. Leider :(

 

 

Auch wenn es nicht hier rein passt: Ich kann die ganze Euphorie gar nicht nachvollziehen. Das Lenkrad ist eher eine Behinderung beim Fahren, als eine optische Aufbesserung. Und schon gar nicht würde ich das Risiko eingehen, die ABE damit zu verlieren...

Zitat:

Original geschrieben von sniffthetears

Auch wenn es nicht hier rein passt: Ich kann die ganze Euphorie gar nicht nachvollziehen. Das Lenkrad ist eher eine Behinderung beim Fahren, als eine optische Aufbesserung. Und schon gar nicht würde ich das Risiko eingehen, die ABE damit zu verlieren...

Grüß Dich,

zunächst definitiv ein jeder wie er will

also ich habs offiziell machen lassen mit neuem Airbag versteht sich - eine Behinderung kann ich absolut nicht

feststellen sonst würden ja auch etliche Hersteller, und vor allem richtige Sportwagenhersteller, sowas mit Sicherheit nicht serienmässig einbauen - es sieht optisch sehr gut aus und an einen Verlust der ABE glaube ich auch nicht

Zitat:

Original geschrieben von WB_S5

 

And now it's up to you what to do...;)

die Unbedenklichkeitsbescheinigung kannst du dir geistig selber ausstellen. Überlege dabei, ob du es verantworten kannst mit einem Lenkrad mit einer Flachstelle fahren zu wollen. Falls das für dich unbedenklich ist, dann bau das Ding ein und fertig (Originalersatzteile fragt kein Mensch und ist erlaubt)

für mich pers. wäre es jedoch bedenklich - ein Lenkrad hat rund zu sein und basta. Frag mal den Sebastian Loeb ob er eine Flachstelle möchte.

=> also spar dir Zeit, Geld, Nerven und Rechtssicherheit, lass wie es ist.

Zitat:

Original geschrieben von sniffthetears

Auch wenn es nicht hier rein passt: Ich kann die ganze Euphorie gar nicht nachvollziehen. Das Lenkrad ist eher eine Behinderung beim Fahren, als eine optische Aufbesserung. Und schon gar nicht würde ich das Risiko eingehen, die ABE damit zu verlieren...

Diese "Behinderung" kann ich nicht feststellen. Sowohl beim Einparken, Überland, Stadt, usw. ist es absolut unbedenklich....das ist zumindest meine Meinung.

Die Euphorie ist wohl damit zu erklären, dass es einfach mal was anderes ist und um Meilen besser aussieht wie das alte Lenkrad...ist zwar Geschmackssache, aber das alte Lenkrad war für mich schon mal ein Grund, einen bebrauchten A5 nicht zu kaufen...

Themenstarteram 14. November 2012 um 11:18

Peace, Leute...mir gings bei dem Thread ja nur darum:

1. Ich finde, das Lenkrad sieht toll aus...aber, alles ist natürlich Geschmackssache.

2. Deswegen kurzer Check, ob's technisch überhaupt geht...MT gecheckt und -super- mit meinem BJ etc. würde der Umbau funktionieren.

3. Frage: Gibt es eigentlich von offizieller Seite, Dinge die zu berücksichtigen sind?...Forum fragen...und KEINER hatte dazu eine Idee...

4. Ok - Audi fragen...Ergebnis s.o.

5. Und auch mal den TüV fragen...Ergebnis s.o.

6. Nix für ungut, aber: Glaubensbekenntnisse und individuelle Meinungen zu dem Thema "Verlust zur Betriebserlaubnis", "Tastendesign" o.ä. dürfen natürlich weiterhin gerne diskutiert werden, wie das persönliche Empfinden, ob ein Lenkrad rund oder abgeflacht sein darf oder muss (wie bereits in div. anderen Threads)...aber mir ging es hier mal nur um Fakten und die Weitergabe der Informationen und die Antwort auf die eigentliche Thread-Frage für alle, die sich mit dem Thema bereits auseinandergesetzt haben oder sich derzeit damit beschäftigen.

7. Fakt: Das offizielle Ergebnis steht (leider) fest...und bis dahin, dass jmd. eine gegenteilige Mitteilung von den Offiziellen zum unbedenklichen Umbau hat, geht's bei mir eben rund weiter.

 

Ich dachte nur, dass man das wissen sollte.

 

Damit ich aber bei der Frage, ob rund oder abgeflacht besser oder schlechter etc. ist, mitreden kann, kann mich ja bitte mal jmd. fahren lassen. :D

 

 

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